Dienstag, 6. März 2012

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Februar 2012, Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG

Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern führen grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Aber auch unabhängig vom Alter der Schüler stellen sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern ein Dienstvergehen dar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der 1964 geborene Beklagte war Lehrer an einer Förderschule. Im Juni 2010 besuchte er im Rahmen des „Sport- und Erlebnistages“ seiner Schule mit mehreren Schülern der sechsten bis zehnten Klassen ein Freizeitbad. Nach den Feststellungen im später gegen ihn ergangenen Strafbefehl, mit dem der Beklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, griff der Beklagte – zunächst im Rutsch-, dann im Sprudel- und sodann wieder im Rutschbecken – einem 14-jährigen Schüler mehrfach an Hoden, Penis und Po, gab ihm mehrere Zungenküsse, zog dessen Kopf an seine Genitalien heran, fasste ihm in die Badehose, drückte dann seinen erigierten Penis an den des Jungen und schob den Schüler später auf seinem Schoß sitzend wie beim Geschlechtsakt vor und zurück. Wegen dieses sexuellen Missbrauchs entfernte das Verwaltungsgericht den Lehrer aus dem Beamtenverhältnis. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und nahm sie zum Anlass für grundsätzliche Ausführungen:
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen persönlichen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Eltern darauf, dass Lehrer das aufgrund der allgemeinen Schulpflicht bestehende Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichte den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt zu verhalten. Diese Verpflichtung bestehe nicht nur gegenüber minderjährigen, sondern wegen des erforderlichen Vertrauens in die Unvoreingenommenheit der Lehrer auch volljährigen Schülern gegenüber. Deshalb verstoße ein Lehrer im Kernbereich gegen seine dienstlichen Pflichten, wenn er sexuelle Handlungen zwischen ihm und Schülern zulasse. Dies gelte unabhängig von einem konkreten Abhängigkeits- oder Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler und auch dann, wenn die Handlung mit dem (vermeintlichen) Einverständnis des Schülers erfolge.
Die im Disziplinarverfahren auszusprechende Sanktion bemesse sich maßgeblich nach Art und Ausmaß der Pflichtverletzung sowie des Vertrauensverlustes des Dienstherrn und der Allgemeinheit. Welche Disziplinarmaßnahme angemessen sei, hänge deshalb nicht davon ab, ob das Verhalten des Beamten einen Straftatbestand erfülle und welcher Strafrahmen hierfür gelte. Da sexuelle Übergriffe auf Minderjährige in höchstem Maße schädliche Auswirkungen auf die seelische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hätten sowie das Vertrauen der Eltern in ein partnerschaftliches Zusammenwirken mit der Schule bei der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages zerstöre, seien solche Handlungen grundsätzlich mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme zu ahnden. Deshalb habe der Beklagte aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. Milderungsgründe, die ausnahmsweise ein Absehen von der Dienstentfernung rechtfertigen könnten, lägen nicht vor. Insbesondere der Einwand, es habe sich um einen einmaligen Übergriff gehandelt, erlaube nicht den Verbleib des Beklagten im Beamtenverhältnis. Schließlich könne der Beklagte zu seinen Gunsten nichts daraus herleiten, dass er zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt worden sei. Wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht komme es auf das Maß der strafrechtlichen Verurteilung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme nicht an.

Urteil vom 24. Februar 2012, Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 9/2012

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

(K)Ein Geheimtipp: die endlich bloggende Oberstaatsanwältin a.D. (und Krimiautorin) Gabriele Wolff geht auch mit den Medien ins mediale Gericht

Schlaflos in Brandenburg - "die schlimmste Oberstaatsanwältin a.D.": Ausnahmsweise könnte man für eine Zwangsregistrierung bei den Jurablogs plädieren, stünde nicht die Technik entgegen ;-).
Ja, es gibt sie! Wie nicht nur Jura-Blogger RA Werner Siebers gestern in „Der schlimmsteStaatsanwalt“ darauf hinwies. Ja, es gibt sie. Nicht oft, auch nicht immer öfter. Aber öfter als man/frau denkt. Die Staatsanwälte und –innen (auch a.D.), die nicht der Hohen Reitschule Mannheim angehören und nicht auch noch für den Tag ihres Plädoyers den toten Lipizzaner striegeln, ihn frisch besatteln, das Zaumzeug anlegen (damit er nicht mit ihnen durchgehe und vom Holzweg abkomme?) und  die Gerte schwingen und dem schon oten Gaul die Sporen geben bis das Blut spritzt. (Selbst)-Kritische Geister eben, die schon mal ausrufen können, dass der Gaul tot ist, wenn er tot ist. (Dann kann man ja immer noch klären, ob der Klepper schon tot war oder welcher Meisterreiter die Schindmähre unter „höherem Auftrag“ gar letztendlich tot geritten hat.).
Während Robert Redford in „Staatsanwälte küsst man nicht“ im Stepptanz sein Mittel zur Überwindung der gedankenschwangeren Schlaflosigkeit fand, hat die unter Mädchennamen schreibende, als mehrfach bepreiste Krimiautorin bereits einer breiteren Öffentlichkeit  bekannte Oberstaatsanwältin a.D. zu unserer Freude eine ungleich kommunikativere Art gefunden, sich die Nächte um die Ohren zu schlagen. Zeitversetzt können wir dann morgens daran teilhaben (bzw. teilnehmen). Und endlich, endlich, endlich unverfälscht und ohne unqualifizierte, charakterlose, infame, fakten- und rechtskennnisfreie Kommentare einer durch einer mm so verantwortungs- wie kinderlosen mmEx-Stewardess aufgehetzte Forumsmeute, deren sie(man) zwar sicherlich juristisch (mit der Zeit) Herr werden kann und Herr werden wird (wenn schon der mmAdmin ein mmJurist weder willens noch in der Lage war) , wie es gerade RA Scherer (siehe seine Blogbeiträge [1], [2], [3] zum Grundthema), der eben dort ebenfalls unter Klarnamen postete,  tut.
Doch um welchen Preis? Dass ein Hobby, eine FREIZEITschäftigung (wieder oder überhaupt) in geordneten Bahnen ablaufen kann? Eben gerade unter Aufbietung eben des teuersten Zahlungsmittels, mit den man im Leben zahlen kann: mit Zeit.
Zeit, die dann wieder für die eigentliche gehaltvolle inhaltliche Auseinandersetzung mit formalen und materiellen juristischen Problemen und  Entwicklungen fehlt.
So war es Zeit, höchste Zeit, die Erkenntnisse nicht mehr als Perlen in einem „Forum“ unter die Säue, die sich selbst durchs globale Dorf jagen, zu werfen. 
All jene, die selbst gerne wie in den Fällen des Dominique Strauss-Kahn (USA und Frankreich) – soweit es überhaupt ihre Zeit erlaubt(e) – nach dem Motto, dass der Fluss in der Regel an der Quelle am saubersten ist, es vorzogen und vorziehen in den online gestellten Materialien z.B. der New Yorker Staatsanwaltschaft nach „Wahrheit“ zu stöbern oder sich zumindest aus den amerikanischen und (später) französischen Medien direkt online zu informieren, werden sich über die nunmehr in gebündelten Blog- statt verteilten Forumsbeiträgen zu findende zeitliche wie psychische Entlastung freuen (können).
Die des Englischen und Französischen nicht (so) Mächtigen werden sich wohl eher nach der Lektüre des Blogs als dringend notwendigem Korrektiv zunächst verwundert die Augen reiben ob der unsäglichen und erbärmlichen Transfer-und Übersetzungs-Leistungen unserer Medien. Und dabei sind nicht nur die wohl interessegeleiteten Fehl“übersetzungen“ der EMMA gemeint, sondern auch der überall zu findende Mangel unterschiedliches formelles wie materielles Recht hinreichend zu erklären.
Zu wünschen bleibt, dass die somnambule Neu-Bloggerin aus dem Brandenburgischen – nachdem sie sich technisch soweit in ihr neues Medium eingefuchst und sich auch irgendwann den Jurablogs (der Durchmischung wird’s gut tun) angeschlossen hat – Zeit und Muße findet, einige ihrer im Forum verstreuten und durch Kommentare zersetzten luziden Beiträge z.B. zur Pleiten-Pech-und-Pannen-Story ihrer Zunft beim Kachelmann-Fall und der medialen Vor- bis Nachverurteilung sowie ihre Sicht der Dinge zu den us-amerikanischen wie französischen Histörchen  rund um die DSK-Fälle  zusammenzufassen.
Einstweilen daher schon mal vorab der Link zur Bloghauptseite unserer einmaligen und ehemaligen Gastautorin:


http://gabrielewolff.wordpress.com/ 

(zur Moviation für den Blog: http://gabrielewolff.wordpress.com/about/)


sowie den ersten Beiträgen der letzten Tage, äh Nächte zum jüngsten medialen Gericht der NOCH-NICHT-CAUSA Wulff.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/04/was-ist-eine-razzia-und-was-ein-burgerrechtler/ 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/05/zahnpastatube/