Dienstag, 31. Mai 2011

FREISPRUCH KACHELMANN: Es hat etwas Gleichnishaftes - Server überlastet

Update:
Die Rechtsanwäldin | vor 2 Stunden — Böses Google (mit erlaubter Auto-Fill-Funktion)! Verletzte etwa gerade EMMA/Alice Schwarzer das Persönlichkeitsrecht (nicht)? - Wie dieses Video des HR zeigt, gerät jetzt ohnehin schon die Präsentation von Miriam und Jörg Kachelmann "Recht und Gerechtigekit - Ein Märchen aus der Provinz" auf der diesjährigen Frankurter Buchmesse angesichts der …

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Apache/2.2.14 (Unix) mod_ssl/2.2.14 OpenSSL/0.9.7a Server at www.landgericht-mannheim.de Port 80Na da helfen wir doch gerne aus und liefern hier ein Backup drr PM in ihrer ganzen Mannheimer Eleganz und Merkwürdigekeit (inkl. der Vollnamen/Klarnamennennung der NK).
Insbesondere die grenzenlose Naivität gegenüber Verhaltensänderung der gescholtenen, aber natürlich wieder nicht namentlich genannten BUNTE (Tanja May) dürfte sich in den nächsten Tagen sehr schnellILD (Jörg Völkerling in Person) genau da weitermachen lassen werden, wo sie heute Morgen aufgehört haben. Da auch Frau Schwarzer, die laut Leyendecker (SZ) und DPA-Meldung etwas verloren haben soll, was sie doch gar nicht hatte, nämlich Renomee,  spätestens heute Abend in der (von IHR handverlesenen) Talkrunde bei Maischberger im 1. genauso weitermachen wird wie bisher und die Formel "in dubio pro reo" immer noch nicht verstanden haben wird (Wie seit der Vorstellung der neuen Polizielichen Kriminalstatistik (PKS) am Freitag bekannt, ist die Zahl der angezeigten Fälle auf 7724 (um + 410 = 5,6% PLUS explodier), empfehlen natürlich die Parallel-Sendung bei MARKUS LANZ im ZDF mit RA Schwenn und dem von ihm rehabililitierten  Justizopfer Witte.
Wie die hehren Wünsche  bei der angefressenen STA angekommen sind, zeigt bereits die "frische" Stellungnahme ("Nachtreten") des großen Presseversprechers Andreas Grossmann (Zitat am Ende), anstatt EINMAL den Ball flach zu halten und zu eigenen Fehlleistungen (angeblich EINDEUTIGEDNA-Spur!) mal ergebnisoffen nachzudenken. Auch hier wieder: FEHLANZEIGE!


Übrigens:


Im Zweifel auch für die Ex-Oberstaatsanwältin und Schriftstellerin Gabriele Wolff, die den Hämmer der PM wohl auch geseehen hatte ;-).



Nanu?
Gabriele Wolff Heute um 12:17
Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau D.```*** und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

Da wird in einer offiziellen PM des Gerichts der Name der Zeugin genannt - was soll man davon halten?

http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t424p100-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-24#41181

Jetzt lautet die Passage so:

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“


Aber vielleicht gibt es auch noch andere aufmerksame Leser. Zudem wäre es der geringste Fauxpas der Mannheimer Justiz.

Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011
Kurzbeschreibung: 
Freispruch für Jörg Kachelmann


I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

Freispruch für Jörg Kachelmann -

Pressemitteilung vom 31.05.2011 - Freispruch für Jörg Kachelmann -

Datum:  31.05.2011
Kurzbeschreibung: 
Freispruch für Jörg Kachelmann


I. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat den Angeklagten Jörg Kachelmann heute vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen. Die Höhe der Kosten und der notwendigen Auslagen werden im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Angaben dazu sind im Urteilstenor nicht erforderlich.

Des weiteren wurde dem Grunde nach die Entscheidung getroffen, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft sowie für die aus den sonstigen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahme) entstandenen Schäden zu entschädigen ist.


II. Der Vorsitzende hat zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung auf folgendes hingewiesen:

„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“

Er hat im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zunächst Stellung zu den Angriffen gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft genommen:

„Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig. Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außeracht zu lassen.

Gleiches gilt im übrigen für die Staatsanwälte. Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- bzw. gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen.

Dass angesichts der Verdachtslage ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, Anklage zu erheben und das Hauptverfahren zu eröffnen war, ist bei objektiver Betrachtung der gesamten Aktenlage - und nur auf die kommt es bei den vorgenannten Entscheidungen an - nicht zu bezweifeln. Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies nicht anders gesehen.“

Der Vorsitzende hat vor allem auch die Rolle des Internets und der Medien kritisch beleuchtet:

„Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht.
Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen.

Auch angeblich Sachkundige konnten nicht der Versuchung wiederstehen, ohne Aktenkenntnis und ohne an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, häufig aber auf der Grundlage unvollständiger und fehlerhafter Medienberichte per Ferndiagnose ihre persönliche Meinung zum Besten zu geben, die in der Regel nichts mit sachlicher Kritik zu tun hatte, sondern häufig nur Klischees bediente.

Die Pressefreiheit zählt wie die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten. Die Gerichte haben bei ihrer Tätigkeit die Pressefreiheit zu respektieren und den Medien eine angemessene Berichterstattung über das Verfahren zu ermöglichen. Gerichte müssen und sollen damit leben, dass sie durch die Medien öffentlicher Kontrolle unterliegen.
Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.
Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Damit verkommt das Gerichtsverfahren nicht nur zu einem reinen Event; vielmehr werden Entscheidungen von Gerichten, denen nicht selten eine hochkomplizierte Entscheidungsfindung vorausgeht, in der öffentlichen Wahrnehmung mit dem Merkmal der Beliebigkeit behaftet. Dass auch dadurch dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit massiver Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Mit öffentlicher Kontrolle der Gerichte durch die Medien hat diese Form der Medienarbeit nichts zu tun.
Der Kammer ist bewusst, dass die Arbeit der Medien im vorliegenden Verfahren unter erschwerten Bedingungen stattfand. Durch den wiederholten Ausschluss der Öffentlichkeit war es den Medienvertretern nicht möglich, sich ein vollständiges Bild vom Ablauf und Inhalt der Hauptverhandlung zu machen.
Dies hätte jedoch umso mehr Anlass zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung sein müssen. Die Kammer hätte vor allem in diesem Zusammenhang von Seiten der Medien mehr Verständnis für die Belange des Strafprozesses erwartet.

Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung in erster Linie der Wahrheitsfindung verpflichtet. Dabei sind nicht nur die in der Strafprozessordnung vorgegebenen Regeln einzuhalten; die Gerichte, denen von Gesetzes wegen erhebliche Eingriffsbefugnisse zustehen, haben vor allem darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Zeugen nicht mehr als zur Wahrheitsfindung erforderlich eingeschränkt werden.
Ob einer Hauptverhandlung für die breite Öffentlichkeit ein ausreichender Unterhaltungswert zukommt, ist für die Beurteilung der Schuldfrage und damit für die Gestaltung der Hauptverhandlung ohne Belang. Das Gericht ist bei der Durchführung der Hauptverhandlung nicht der Befriedigung des Sensations- und Unterhaltungsinteresses verpflichtet.
Die medienwirksam vorgetragene Kritik des Verteidigers am Ausschluss der Öffentlichkeit ließ vordergründig den Eindruck entstehen, die Kammer habe bis zu seinem Auftreten ohne sachliche Rechtfertigung die Öffentlichkeit in exzessiver Weise ausgeschlossen. Dass sich drei Zeuginnen durch Interviews ihrer Persönlichkeitsrechte - jedenfalls teilweise - begeben hatten, verstärkte diesen Eindruck.
Ohne Zweifel haben diese drei Zeuginnen und die entsprechenden Medien durch ihr Verhalten dem Ablauf der Hauptverhandlung geschadet.
Abgesehen davon, dass die weit überwiegende Anzahl der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeuginnen keine Interviews gegeben und damit Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte hatten, geht die Kammer nicht davon aus, dass der Angeklagte oder sein Verteidiger ernsthaft gewollt hätten, dass das Beziehungs- und Intimleben des Angeklagten der Allgemeinheit in allen Einzelheiten durch eine Vernehmung der Zeuginnen in öffentlicher Verhandlung zugänglich gemacht worden wäre. Im Ergebnis steht deshalb außer Frage, dass der wiederholte Ausschluss der Öffentlichkeit sachlich gerechtfertigt war. Er diente allein dazu, die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, auch die des Angeklagten zu wahren und die Wahrheitsfindung in geordneten Bahnen ablaufen zu lassen.

Auf der anderen Seite hat die Kammer aber auch gesehen, dass einige Medienvertreter - wenn auch eher eine überschaubare Anzahl - durchaus sachgerecht und ausgewogen über das Verfahren berichtet haben.
Bei allem Verständnis für die Belange der Medienarbeit erhofft sich das Gericht, dass die Medien künftig wieder mehr Verständnis für das vorrangige Interesse der Justiz an der ordnungsgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens entwickeln.
Das vorliegende Verfahren sollte Anlass dazu sein, eine sachgerechte Diskussion auch unter Beteiligung der Justiz in Gang zu setzen, um zu verhindern, dass ohne Not unüberbrückbare Gegensätze entstehen.“

Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.
Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“

Im Verlauf der weiteren Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende:

„Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen.
Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen.“

Der Vorsitzende ging anschließend auf einzelne Beweisergebnisse näher ein, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung unterschiedlich gedeutet hatten.

Abschließend führte er zum Ergebnis der Beweisaufnahme aus, dass auch in der Gesamtschau der Beweisergebnisse keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung von Herrn Kachelmann bestehe, dass aber umgekehrt angesichts des Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht von einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin ausgegangen werden könne.

Zum Schluss wandte sich der Vorsitzende mit einem persönlichen Wort der Kammer an die Verfahrensbeteiligten, die Prozessbeobachter und die Vertreter der Medien:

„Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potentiellen Vergewaltiger, sie als potentielle rachsüchtige Lügnerin. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein.
Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau Dinkel (sic!) möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.

Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau D***** (sic!) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“


III. Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, das Urteil binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Die Revision ist nach Absetzung der schriftlichen Urteilsgründe binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe schriftlich zu begründen. Über die Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Die Urteilsabsetzungsfrist beträgt von heute an gerechnet rund 3 ½ Monate.

Dr. Joachim Bock
VRLG und Pressereferent
 http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1269214/index.html?ROOT=1160629

In Erklärungsnot befindet sich nun aber vor allem die Staatsanwaltschaft. Hat sie sich möglicherweise mit ihrer Anklage verrannt? Nein, meint ihr Sprecher Andreas Grossmann. Für die Staatsanwaltschaft habe es aufgrund der damaligen Verdachtslage keine andere Möglichkeit gegeben. "Mit dem Risiko muss die Justiz leben, dass möglicherweise mal ein Schuldiger freigesprochen wird, sonst muss man Rechtsfindung einstellen."


http://www.stern.de/panorama/kachelmann-urteil-sekt-traenen-und-ein-freispruch-1690842.html

Montag, 30. Mai 2011

Der Beweis: FREISPRUCH KACHELMANN - Kachelmann freigesprochen! - Vorurteil par ordre du mufti aus Angst vor dem Wutbürger? – TIME MAGAZIN (Titelgeschichte - um was es wirklich geht – S. 18ff)


Alice Schwarzer gibt nicht auf … „ Nach dem Kadi ist vor dem Kadi“ (Ex-Bundesverfassungstrainer Roman Herzog)
Wer Augen hatte zu sehen, der konnte es bereits am 31.03.2011 jenseits der handyfreien Zone* in Mannheim feststellen. Das Urteil war offensichtlich längst gesprochen. Angesichts der galoppierenden Inflation auf toten Gäulen (siehe Chart unten) hatten sich die Machthaber in Mannheim - nach dem Vorbild der Potentaten vom Maghreb bis in den Nahen Osten - dem Druck des Volkes in dessen Namen sie vorgeblich Recht sprechen, nachzugeben - und senkten als ersten deutlichen Hinweis, den natürlich BILD-Paparazzi wie Völkerling und BUNTE-Redakteusen wie Tanja May nicht einzuordnen wussten, die Grundnahrungsmittelpreise (siehe Beweisfoto vom 31.03.2011 Kartoffel-Produkte: -14,61538461538462 % und Dinkel-Erzeugnisse sogar um sensationelle -14,8698847583643% ), im Wissen, dass dies natürlich allein nicht nutzen würde, um den Volkszorn zu zähmen, aber um Mob-Szenen in der handyfreien Zone am 31.03.2011 und einem Wasserwerfereinsatz wie in Stuttgart vorzubeugen. 


Natürlich wusste man, dass diese Eil-Maßnahme und Fingerzeig wie in Staaten des arabischen Frühlings auch nicht reichen würde. Insbesondere nach dem Laus-Bubenstück der STA Mannheim, in dem was diese sicherlich nach wie vor für eine Plädoyer hält, DAS ZENTRALE BESTÄTIGUNGS-SM-Wort „Genau“ wegzulassen. (Was hätte man wohl einem Zeugen die Haut abgezogen, wenn er seiner Wahrheitsverpflichtung (zur VOLLEN Wahrheit – nichts wegzulassen und/oder hinzufügen ! - ) mit einer solch massiven Verkürzung nachgekommen wäre?!?!?!)
Insofern gab und gibt es nicht einmal eine Notwendigkeit für einen Deal, weder für einen externen noch für einen internen (wie ihn die STUTTGARTER NACHRICHTEN gestern nochmeinten vermelden zu müssen), da vom „Plädoyer“ der STA bereits nach der Zerbröselung durch die Pflicht-Verteidigerin Andrea Combé sowieso nichts mehr übriggeblieben war.
Eine STA, die echte Beweise hat, die „keinen VERNÜNFTIGEN Zweifel“ an der Schuld des Angeklagten zulassen, hat, so wie es das Gesetz in ienem Rechtsstaat es fordert, hätte solche hochnotpeinlichen Weglassungen doch nicht nötig, „Beweismittel“ so sie denn solche sind, sinnverfälschend zu verkürzen..
Insofern kann von einem Schuldfreispruch (ohne Revision der STA) nach Kassenlage (als internen Deal) nicht die Rede sein; ein interner Deal wäre insoweit auch unsinnig, da der Noch-Stellvertretender LV des Weißen Rings und in Personalunion (welch neuerliches G'schmäckle !) noch Nebenklage-Vertreter RA Franz bereits zunächst seinerseits vollmundig angekündigt hatte, in Revision zu gehen. (Inzwischen scheint er nicht nur mehr zwischen den Zeilen auf Distanz zu seiner Ex-Mandantin in spe zu gehen.
- Wuchs da zusammen, was zusammen gehört? -
Eine STA, die sich „ihrer“ Sache des Rechts sicher ist, hat es auch nicht nötig, durch einen nahezu „abenteuerlichen Kunstgriff“, den eine sachlich und fachlich völlig überforderte Alice Schwarzer (für BILD), die man zu Recht ebenfalls eine Lügnerin („Ich habe abgetrieben.“) nennen darf, wie die Nebenklägerin übrigens auch (siehe jüngste Statements ihres Noch-Anwalts RA Franz), in ihrer Ahnungslosigkeit einen „angemessenen Kompromiss“ meinte nennen zu können/dürfen/müssen.
Eine Alice Schwarzer, - die Ober-Profiteuse einer neu entstandenen und wachsenden Basenwirtschaft in den Medien(?)- übrigens, die sich noch am Donnerstag – diesmal bei der heterosexuellen Maybrit Illner (ZDF, 26.05.2011, Maybrit Illner: Der Fall Kachelmann - Schon jetzt ein Justizskandal?http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1346034/Der-Fall-Kachelmann---ein-Justizskandal ) - erdreistete, wider besseres Wissen (RA Strate zitiert die neueste PKS 5,6% PLUS (+410) von 7314 auf 7724 Fälle im „Kachlemann-Anzeige-Jahr 2010“ ) – AS: „Das sind auch meine Zahlen.“), also noch vorsätzlich zu behaupten, es sei zu befürchten, dass UNABHÄNGIG vom Ausgang des Kachelmann-Prozesses dieser verheerende Auswirkungen auf das Anzeigeverhalten von Opfern haben werde (Scheu und Scham).
Wer im Internetzeitalter noch über Zahlen, die längst vorliegen (wie hier die neueste Polizeiliche Kriminalitätsstatistik – PKS) auf dem Bildschirm spekuliert und mutmaßt, im Wissen dass Couch-Potatoes diese Zahlen nicht gleich (also nie!) überprüfen werden, handelt nicht nur grob fahrlässig, sondern massivst vorsätzlich. Und demagogisch.
Genauso wie wider besseres Wissen zu behaupten, dass die klassischen Medien sich allein edel, hilfreich und gut verhalten hätten. Wie wir bereits frühzeitig anmerkten, war es ein klassisches Schweizer Medium, das nicht nur ein Foto des Hauses der gegenüber wohnenden Eltern veröffentlichte und ein Foto der Mansarde von der Rück-/Gartenseite des Hauses, sondern auf dem Foto befand sich ebenfalls der ehemalige Kleinwagen der Noch-Nicht-Angeklagten, wie unschwer und bereits bei geringer Vergrößerung des Bildes das Nummernschild mit den Initialen offenbarte. Insofern konnte bereits frühzeitig – bei dem kleinen Ort – jeder Laie das Haus via „Satellit/google earth“ anfliegen.
Den Vornamen plus abgekürzten Familiennamen brachte dann eine Sonntagzeitung erstmals inklusive Abdruck der Autogrammkarte, auf der man auch noch den (Vor-)Namenszug lesen konnte. Den zweiten Vornamen steuerte dann die Zeit bei. Etc. etc.
Um was es Alice Schwarzer (Der es schon einmal gelang mit einer Lüge "Ich habe abgetrieben." den Rechtsstaat aus den Angeln zu heben, die es nun nach dem Motto "Geht Milch, geht Butter, geht Quark." neuerlich via BILD versuchte.) et al aber wirklich geht, dies zeigte allerdings nun wirklich ihr selbstentlarvender Beitrag bei Maybrit Illner, ein „Gedanken"gang, der sich heute auch auf dem Titel des TIME Magazins (S. 18ff) findet. Eine an der Grenze zur Volksverhetzung verlaufende Hatz auf eine Minderheit (den Männern), in dem man/frau einen ur-natürlichen Trieb mit strafrechtlichen Grenzüberschreitungen zur einfachen Denunziation und beruflichen-existenziellen Lähmung wahllos in einen Topf rührt, nach dem Motto: „irgendwas wird schon hängen bleiben“.
DAS ist allerdings die Schweinerei (* no offense!), TIME. Da nützt auch die „Fehltritt“-Matrix auf Seite 23 nicht mehr, um Ordnung ins weibliche Gefühlschaos zu bringen.

Wenn man/frau sich die tatsächlichen Verurteilungszahlen im Vergleich zu den Angezeigten, also zunächst Tatverdächtigen, ansieht, merkt man/frau eigentlich sehr schnell, um was es eigentlich geht. Der Weg ist offensichtlich das Ziel. Die rechtsstaatliche Verurteilung steht längst mehr im Zentrum, ist längst nicht mehr vorderes Ziel, sondern die mediale, berufliche existentielle Vernichtung durch Vorverurteilung: Beim Nicht-Promi via Multiplikatoren vom Frisör über den Gesang- oder Sportverein und die „andeutende“ Lokalzeitung (lokal/regional), beim Promi halt durch die klassischen und neuen Medien bundesweit bzw. global. 

Die Zahl der ANGEZEIGTEN Fälle ist von 2009 (7314) auf 7724 (+ 410 = + 5,6%) im Kachelmann-Anzeige-Jahr gestiegen: (Dank an RA Strate in der Maybrit Illner-Show!)
HIER die offiziellen PKS 2010-Zahlen:
[PDF]

Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 - IMK-Kurzbericht

Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat
PKS 2010. 1. Bund und Länder haben sich im April 2011 abschließend mit der Polizeilichen Kriminal- statistik 2010 befasst und den nachstehenden Bericht ...
www.bka.de/pks/pks2010/download/pks2010_imk_kurzbericht.pdf

Die Verurteilungsquote geht nahezu allein deshalb seit Jahrzehnten auf 12,7% zurück, weil die Anzeigen der Tatverdächtigen sich bei geringfügig gesunkenen Verurteiltenzahlen explosionsartig vermehrten. Honi soit qui mal y pense ...


Auch wer sich als Mann wie ein Schwein benimmt, wird von der Gender-"Wissenschaft" und den Medien zur Sau gemacht ... (sieh TITEL TIME MAGAZIN von heute ... * no offense)

Heute Abend sendet aus dem Bundesland, in dem freilaufende Tampons (siehe "Tampon des Grauens") und rückwirkend verfasste Tagebücher Indizien im Sinne der STA (Fall Jörg Kachelmann: Endlich gelöst! Der Beweis! - Ferdinand von Schirach: "Schuld")  sein sollen, die Anstalt des Öffentlichen Rechts SWR:


 
Kachelmann-Prozess
vor 6 Stunden gefunden
Für viele war der Prozess um Wetteransager Jörg Kachelmann eine unangemessene Schmierenkomödie. Dabei muss eine Gerichtsverhandlung immer vor allem eines ...
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung



„Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)

Kachelmann-Urteil morgen Geben Staatsanwälte bei Freispruch auf?

„Stuttgarter Nachrichten“ berichten über angebliche Absprachen über Verzicht auf Revision

 

BILDonline >>>>>>30.05.2011 

 

*

63-Millionen-Euro-Strafe: Mubarak wegen Abschaltung von Internet ...

28. Mai 2011 ... 63-Millionen-Euro-Strafe: Mubarak wegen Abschaltung von Internet .... Unsere Mobilversion passt sich Ihrem Handydisplay an und bietet ...
www.rp-online.de/.../Mubarak-wegen-Abschaltung-von-Internet-verurteilt_aid_1003454.html

Mubarak zu Millionenstrafe verurteilt - Nachrichten | SWR.de

28. Mai 2011 ... Wegen Abschaltung von Internet und TelefonMillionenstrafe gegen Hosni Mubarak. Hosni Mubarak (Archivbild). Wegen der Abschaltung von ...
www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=8114068/.../index.html


Konnten wir schon bewundern, was für Frau Schwarzer (abgebrochene kauffräische Ausbildung!) ein Drittel, ein Viertel und die Hälfte des Prozesses sein soll, sind wir jetzt allerdings hoffnungslos überfordert: Bitte, was ist ein Schwarzer Dutzend in Deutsch bzw. in Euro oder nach DIN?
www.stern.de
Kurz vor Ende des Kachelmann-Prozesses zieht die Prozessbeobachterin Alice Schwarzer im stern.de-Interview Bilanz.

vor 6 Tagen —Jetzt kochen wir aber auch - nach. "Genau!" - "Wir sind hier nicht im Theater.!" - Genau! Man sage uns, dass das nicht wahr ist. Da läßt doch die STA Mannheim ein Wort weg. Dabei wissen wir doch wie sehr Worte die Welt verändern (und Polizei- und GerichtsWORTprotokolle die Gerichts-Welt veränder…

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22. Mai 2011 —Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? - Wann hört eigentlich endlich mal das …

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19. Mai 2011 —LG Mannheim: „Doch wir! Und wir fangen noch gleich beim Plädoyer damit an.“ - STA Oltrogge mehrfach „live“ während der Einführung des Oltroggimus eingenordet. Selbst STA fordert Strafrabatt wegen der (z.T. massivst rechtswidrigen und andernorts und anderweitig bereits ausgeurteilten) Machenschaf…

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Dienstag, 24. Mai 2011

Fall Kachelmann: "Genau!" - EIn Wort verändert die (Mannheimer) Welt! - Läßt SMS Lügengebäude einstürzen? Wiederholt sich Geschichte nur als Farce?

Jetzt kochen wir aber auch - nach. "Genau!" - "Wir sind hier nicht im Theater.!" - Genau! Etwa nicht die bizarrste Vergewaltigungserzählung (Tarnkappe und so) seit dem "Nibelungenlied" >>>?

Man sage uns, dass das nicht wahr ist. (Nachdem man uns gesagt hat, warum es ausgerechnet heute keinen "Live"-Ticker bei der der mehrfach abgewatschten BILD-Zeitung(online) gibt. ;-))) ) Da läßt doch die STA Mannheim ein Wort  beim "Zitieren" der vollen Wahrheit, die es doch sien soll(te), weg. Dabei wissen wir doch wie sehr Worte die Welt verändern (und Polizei- und GerichtsWORTprotokolle die Gerichts-Welt verändern könnten. - siehe schon DPA Interview mit Prof. FROMMEL). Nicht nur Programmierer sollen wissen, dass selbst Leerstellen eine Bedeutung dafür haben, ob ein Programm läuft oder nicht. Es soll sogar (noch) Leute geben, die wissen, dass ein (weggelassenes) Komma die Bedeutung auf den Kopf stellen kann
("Er will, sie nicht. - Er will sie nicht.") 
Was kann dann ein einzelnes Wort ("Genau!") ändern

Alles. A.L.L.E.S. (Alice!)Alles!
(Denn wer hatte das Sagen in der Beziehung? Der (Kachel)Mann!)

Und mit Koch-Mehrin wissen nicht nur zu Guttenberg und die Stoibertochter (Jurist und Juristin) wie wichtig RICHTIGES ZITIEREN ist. Nicht nur für die Karriere. Da scheint es aber schon etwas fett/dreist/dreist zu sein - wenn die SZonline Recht hat - , dass die STA am letzten Mittwoch NICHT VOLLSTÄNDIG und damit absolut sinnentstellend und manipulierend zitiert habe. (Was ist denn im Übrigen  bei einer "drohenden Heizungsabschaltung "Geiz ist..." wichtiger, Sex oder Essen? Zumal wenn man nur ca. 12 x im Jahr zusamnenkommt bzw. zusammen kommt?)

"Combé zitiert nun das Chatprotokoll folgendermaßen: "Essen auf jeden Fall - ich habe schon vorgekocht", schreibt Claudia D. "Vielleicht später", antwortet Kachelmann. Sie: "Genau" - das widerspreche ihrer Aussage, dass Essen sei vor dem Sex gekommen, interpretiert Combé."
http://www.sueddeutsche.de/panorama/plaedoyers-im-kachelmann-prozess-erst-sex-oder-erst-essen-1.1100988

So also - laut SZonline in einer Blitzmeldung - die wirklich wahrste Wahrheit über den SMS-Verkehr - 10 km vor dem Höhepunkt.
*WAS NUN - ERST INS BETT ODER ERST ESSEN*


www.sueddeutsche.de
Der Angeklagte Kachelmann präsentiert sich in der Schlussphase des Vergewaltigungsprozesses gutgelaunt. Seine Anwälte werfen der Ex-Geliebten vor, sie habe "ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst". Zu Beginn ihres Plädoyers geht es vor allem um eine Frage.


Hat Marx im 18. Brumaire vielleicht doch irgendwie Recht, wenn er behauptete, dass sich Geschichte nicht wiederhole allenfalls als Farce. Denn wir mussten unwillkürlich an folgende (auch aus BW ! Zufall? - stammende) Meldung denken.

SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen



http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html


Werden wir es etwa deshalb bald mit einem völlig neuen Phänomen bei der STA Manheim zu tun haben, einer Erweiterung des "Peter Prinzips"? Zwei, ja drei freischwebende Gipfel (man erinnere sich noch an die vor einem jahr voreilige Aussage des Presseversprechers, vn der eindeutigen DNA-Spurenlage ....

H.H.Tiedje.....EX-BILD(!!!!)-CHEF

"am Rande eines Justizskandales". Shocked ..heute im ARD Morgenmagazin.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/435054_morgenmagazin/7230708_hans-hermann-tiedje-zu-kachelmann?type=null&buchstabe=M

Und das alles heute Vormittag, "Starfighter" Schwenn hat ja noch nicht einmal angefangen....

Na, da bekommen ja einige was geboten für unser Steuergeld, wenn es nicht heißt "Schuldig nach Kassenlage", denn laut (aktuellem) STERN, der seinen Namen trägt, sollen schon 1 Mio. Euronen aufgelaufen sein....

Richter: «Wir sind hier nicht im Theater!»

Dabei kommts nach den Ausführungen von Verteidigerin Andrea Combé zu einem kuriosen Zwischenfall. Als die Anwältin ihr Plädoyer beschliesst, brandet Applaus im Publikum auf. Richter Michael Seidling greift ein: «Bitte nicht klatschen!» Und ein weiterer Richter ruft: «Wir sind hier nicht im Theater.»

Zitat:
Der Zeugenaussage der Gynäkologin, welche Petra S. nach der Nacht untersuchte, schenkt Combé dagegen viel Beachtung: Diese sagte aus, dass sie während der Untersuchung eine «ruhige und gefasste Patientin» erlebt habe. Ausserdem habe sie im Genitalbereich keine Verletzungen feststellen können.

http://www.blick.ch/news/ausland/der-pitbull-von-kachelmann-wird-heute-zubeissen-173170

Freiburg: SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen - badische ...

27. Juni 2009 ... 21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung.
www.badische-zeitung.de/.../sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html


Kachelmann-Verteidigung stellt Sabine W. als frustrierte Ex-Geliebte dar

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert um 12:45 Uhr
Am 43. Tag des Vergewaltigungsprozesses gegen Jörg Kachelmann halten die Verteidiger ihre Plädoyers. Tagesanzeiger.ch/Newsnetz berichtet laufend über den Prozess in Mannheim.
 http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Buehne-frei-fuer-Kachelmanns-Starfighter/story/14901029

Plädoyers im Kachelmann-Prozess "Ihre Motive sind Rache und Hass"

24.05.2011, 12:11

Von Hans Holzhaider, Mannheim
Der Angeklagte Kachelmann präsentiert sich in der Schlussphase des Prozesses gutgelaunt. Seine Anwälte geben sich alle Mühe, das angebliche Vergewaltigungsopfer als frustrierte Ex-Geliebte darzustellen - und bescheinigen ihr "Kaltschnäuzigkeit" und viel "schauspielerisches Talent".

http://www.sueddeutsche.de/panorama/plaedoyers-im-kachelmann-prozess-erst-sex-oder-erst-essen-1.1100988 

‎"Kachelmanns Verteidigung nennt Ex-Geliebte "kaltschnäuzig""
Prof. FROMMEL, die Seherin?
www.abendblatt.de
Die Staatsanwaltschaft hält Jörg Kachelmann für schuldig und fordert eine Haftstrafe. Die Verteidigung will dagegen Freispruch erwirken.

Warum glauben eigentlich besonders Frauen, dass sie gelogen hat (bei: 0:45)?

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=7294e892-2518-4646-b8ee-8f8eb44de6ba%3BDCSext.zugang%3Dvideoportal_aehnlichevideos
 und eine RechtsprofessorIN, dass die STA Fehler gemacht hat.
Da mussd de lege frenda wohl eineiges  in naächster Zeit passieren (PFLICHT zur WORTprotokollierung/Videoaufzeichnungen von Anfang an ...)

19. Mai 2011

Staatsanwälte haben schwere Fehler gemacht


Monika Frommel BILD: dpa  Bild vergr��ern
Monika Frommel (64) ist Direktorin des Kieler Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie.

von Lisa Krassuski 

20 minuten online
FALL KACHELMANN
24. Mai 2011 12:19; Akt: 24.05.2011 14:15 Print
«Ihr Motiv war Rache und Hass»

……«Warum kehrte Sabine W. so rasch in die Wohnung zurück?»
Auch die Aussagekonstanz von Sabine W. bemängelte Combé: Sie habe sich in den verschiedenen Einvernahmen immer wieder in Widersprüche verstrickt. Ein Beispiel: Erst habe die Nebenklägerin angegeben, in der Tatnacht keine Strümpfe getragen zu haben. Diese Aussage habe sie danach widerrufen – laut Combé im Wissen, dass es unplausibel erscheinen würde, zu dieser Jahreszeit (die Heizung war zu später Stunde bereits abgestellt) so leicht bekleidet zu sein. Dies spreche dafür, dass Kachelmanns Version des Geschehens – nämlich, dass sie bei seinem Eintreffen bereits entkleidet und zum Sex bereit auf dem Bett gewartet habe – glaubwürdiger sei.
Ungewöhnlich sei auch, dass Sabine W. bereits am Morgen nach der angeblichen Vergewaltigung wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt sei. Laut Combé zeigt die Erfahrung nämlich, dass Opfer von Gewaltverbrechen lange nicht mehr an den Tatort zurückkehren können.………..

http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/14648845 


Ist inzwischen der Weg das Ziel? Geht es gar nicht mehr um die GERICHTLICHE Verurteilung, sondern um die VORVERURTEILUNG via lokale, regionaler, bundesweiter oder sogar gloabler Medien?
vor 43 Stunden —Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? - Wann hört eigentlich endlich mal das …

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„Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)




Neu:

Sonntag, 22. Mai 2011

§§ 177/8 STGB - 5,6% Plus: (K)Ein Jörg-Kachelmann-BILD-BUNTE-Effekt? -Neue PKS 2010: Strafanzeigen wegen sexueller Nötigung/Vergewaltigung explodieren


Polizeiliche Kiminalstatistik(PKS) 2009: 7314, 2010: 7724 - + 410 Anzeigen  - Mutmassliche und Tatsächliches: Immer mehr Nachahmungstäter? Immer mehr Nachahmungsopfer? Nicht (mehr) nur Promis betroffen (Heute Abend Anne Will) - Kommt Anzeigen groß in Mode? -
Wann hört eigentlich endlich mal das dumme Geschwätz seitens der Journaille (sogar bis hin zu den Öffentlich-Rechtlichen und interessierter Kreise auf, wenn jeweils die neuesten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlicht werden?
 
Es handelt sich nie um einen Anstieg/Rückgang der Taten/Verbrechen/Vergehen, sondern allenfalls immer einen festgestellten/feststellbaren Anstieg/Rückgang der angezeigten (!!!) Delikte. Das ist kein kleiner Unterschied. Gerade bei den erheblichen Scheren Vergewaltigung/sex. Nötigung – und sicher keine Zufall ! – bei den angeblichen Unterhaltspflichtverletzungen sieht. Von interessierter Seite wird gerne – wie gerade heute am frühen Nachmittag im ZDF bei Peter Hahne wieder – eine Gisela Friedrichsen von Ursula Schele im Stile Alice Schwarzer regelrecht niedergebrüllt (ohne dass sie von Peter Hahne auch nur ansatzweise gestoppt worden wäre, was fatal an die Inkompetenz an die Sendung zu Kachelmann von Anne Will Anfang August 2010 erinnerte, als diese Malice Schwarzer von der Leine ließ.) Die wollte der dauernd – als sei diese persönlich dafür verantwortlich zuständig - u.a. den „Rückgang der Verurteilungsquote“ 13% (genau sind es sogar nur 12,7“  - siehe Chart)
 
um die Ohren hauen. Wobei ja schon geschickt und vernebelnd  ohnehin Vergewaltigung und sexuelle Nötigung seit Jahren zusammengefasst werden (Legt man das alte Verhältnis zugrunde, dürften die Verurteiltenzahl bei „reiner“ Vergewaltigung inzwischen bei unter 1000 liegen.) Die Frage ist doch allein, woraus diese sinkende Quote resultiert, die sich nun einmal aus der Zahl der ANGEZEIGTEN (im Zähler) und der Zahl der am Ende Verurteilten (im Nenner) zusammensetzt. Da stellt sich auch keineswegs heraus, dass die Lust und Laune zum Verknasten, wie das mmO und mmOpferindustrie nur allzu gern und allzu schnell damit behaupten (wollen), nachgelassen hätte, sondern sich das Anzeigeverhalten offensichtlich und wider besseres Wissen radikal und explosionsartig verändert hat. Dabei wird immer noch der Mythos von der ängstlichen Frau, dem ängstlichen Mädchen wieder besseres Wissen gepflegt. Die explodierenden Anzeigezahlen lassen eher und berechtigt in die andere Richtung denken (Erinnert sei hier an den Artikel des Kachelmann Anwalts Schwenn, kurz bevor er Kachelmanns Anwalt wurde, im CICERO). Wer zwingend erwartet, dass sie Zahl der Verurteilten quasi mindestens parallel dazu steigen sollte, hat offenbar mindestens ein zentrales Rechtsstaatprinzip nicht verstanden und hat als Verband, Organisation oder Privatperson schon locker gleich mal vorverurteilt. Ob tatsächlich ein Täter ist, ja ob überhaupt eine Tat stattgefunden hat, entscheidet bei uns in Deutschland noch nicht ein Verband, sondern ein ordentliches Gericht – wie aktuell im Fall Kachelmann am LG in Mannheim aus 3 Berufs- und 2 Laienrichtern.  Wenn also die Quote trotz explodierender Anzeigezahlen kontinuierlich sinkt, scheint etwas mit den Anzeigen nicht zu stimmen oder mit der Qualität der  Arbeit auf Erstermittler (Polizei) oder Zweitermittlerebene (STA). Und die Mitverarbeitung der Vergewaltigung in der Ehe im Paragraphen und der damit seinerzeit schon vorab bei der Verabschiedung erkennbaren Problematik der Aussage gegen Aussage  bei diesem Beziehungsdelikten schlägt  sich nun logischerweise nieder. Aber vielleicht geht es ja inzwischen auch längst gar nicht mehr um die juristische Verurteilung, sondern um die lokale/regionale, bei einem Promi um die bundesweite bzw. globale soziale Vorverurteilung und/oder soziale, mediale Vernichtung. …
Eines steht jedenfalls seit Freitag durch die Bekanntgabe der neuen PKS-Zahlen fest, der schon vorher durch den Fall Kachelmann (der erst seit März/dem Ende des 1. Quartals Einfluss gehabt haben kann) angeblich und angeblich ängstlich erwartete Rückgang des Anzeigeverhaltens ist gerade nicht eingetreten. Bei einem ZUWACHS  von 5,6% (nochmal: fünfkommasechs Prozent) in einem Jahr von 2009 zu 2010 (ins absoluten Zahlen: von 7314 auf 7724, also plus 410) kann nun wirklich nicht gesprochen werden. Der Trend wird steil fortgeschrieben; anzeigen ist also weiter „in“, wenn auch immer seltener – in Relation - etwas bei Gericht dabei herauskommt.) Medial sicherlich doch: Insoweit dürfte zu dem phänomenalen Anstieg der Anzeigen nicht zuletzt auch ausgerechnet die BILD- und BUNTE-Berichterstattung geführt haben (inklusive des Auftritts der anderen Lausemädchen, die sich auch alle „irgendwie“ als Opfer fühl(t)en), die auch schon auf Vorschlag der STA im Falle einer eher unwahrscheinlichen Verurteilung bei der Indizienlage und dem STA-Plädoyer, zu einem Straf-Rabatt führen soll. Eigentümlich dabei auch, dass der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, als stellv. Landesvorsitzender mit dem Weißen Ring verbandelt, früh allzu früh das mmO schon bei Kerner vertrat, dann in öffentlicher Sitzung allenfalls durch Schweigen auffiel, aber am Mittwoch vor laufenden Kameras glaubte – allerdings wenig logisch und glaubhaft – verkünden zu müssen, dass seine Mandantin das Strafmaß überhaupt nicht interessiere. Was natürlich nicht nur  im totalen Widerspruch zu ihrer angeblichen Todesangst bei der angeblichen Tat und der Anregung ihn spektakulär auf Waffen untersuchen zu lassen steht,  ihrem dann daraus logisch resultierenden Sicherheitsbedürfnis nach möglichst langer Inhaftierung, sondern auch dagegen, dass sie ihm doch angeblich, so unter anderem in ihren tagebuchähnlichen Aufzeichnungen, noch vor nicht allzu langer Zeit gnadenlos den Tod wünschte. Auch dies passt also eher dazu, dass es auch hier gar nicht um die eigentliche rechtsstaatliche Verurteilung ging und geht, sondern mehr um den Effekt und mediale Inszenierung, wofür auch schon die frühe, allzu frühe mediale Präsenz des Rechtsanwalts Franz bei Kerner sprach und spricht, mit der auch unter ausdrücklicher Nennung des Weißen Rings mit seinem gezielt eingesetztem noch vorhandenen Renomée bei anderen Medien,  Publikum und Gericht. Insoweit sind die Zahlen, auch die neuen natürlich und die ganz besonders anders zu lesen. Was Tat und wer Opfer und wer Täter ist bestimmen allein die zuständigen Gerichte und nicht eine mmOpferindustrie, als Vorfeldorgansiation, die langsam aber sicher versucht den Rechtsstaat durch Druckaufbau auszuhebeln bzw. zu „privatisieren“ und die Unschuldsvermutung faktisch und zudem medial begleitet außer Kraft zu setzen.   
Inzwischen scheint es sogar in der Professorenschaft Frauen zu geben, die aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken anmelden, wie das Beispiel FROMMEL vom Mittwoch (Interview mit DPA) zeigte.
Also nochmals liebe LeserINNEN, lassen Sie sich nicht (k)irre machen von jemand, die so ein „Gefühl“ über Zurückhaltung und Angst (angeblich auch noch gerade ) seit dem Kachelmann-Fall : Die Anzeigezahlen steigen seit langem (siehe Trendlinien) und explodieren geradezu in den letzten Jahren. Damit es sitzt: 2009: 7314, 2010: 7724 = + 410 bzw. + 5,6% - und dies bei gleichzeitig sinkenden Kriminalitätszahlen. (Was auch jeder mit eigen Augen selbst leicht überprüfen könnte oder kann: www.bka.dehttp://www.bka.de/pks/pks2010/download/pks2010_imk_kurzbericht.pdf )  Es betrifft also keineswegs die Promis, wie heute Abend wieder bei Anne Will „diskutiert“ werden wird. Nein, es kann jeden Mann treffen und immer leichter/wahrscheinlicher – die Anzeige, nicht die Verurteilung. Aber darum, das wissen wir ja (jetzt) scheint es ja auch gar (nicht) mehr zu gehen.


In: Tatverdächtigen kam und kommt ganz groß in Mode ... 
Out: Verurteilen ist mehr und mehr out.

Wegen Gesetzesänderungen wurde allein nur noch 2005 die Vergewaltigung gesondert ausgewiesen (1080 Verurteilte gegenüber 1161 in 1987, also nur noch 93% bei gestiegenen TV-Zahlen natürlich!). Faßt man die §§ 177 und 178 in der langen Reihe zusammen, um wegen der Gesetzesänderung langfristige Vergleichbarkeit herstellen zu knnen, erreichen die Werte in 2004 mit 13051 TV (=226,78% es Baiswertes, alos mehr als eine verdoppelung) ihre Spitze und liegen bei 194,75%, also bei fast dem doppelten, in 2009. Wobei sich bei den TATSÄCHLICH am Ende Verurteilten mit 1427 (2009) zu 1786 (19987) nur noch 80% und der damit niedrigste Wert seit 1987 ergibt ...  - und das trotz Ausweitung der EMMA-Kampfzone bis ins Ehe- bzw. Beziehungsschlafzimmer.
Dazu direkt aus dem Kachelmann-Fall: 
"Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu den Mannheimer Landrichtern, habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten. In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, ..."
Quelle: 

Kachelmann-Prozess Zwei blaue Flecke und ein Nullbefund

Zum Kontrollieren und Selbstbasteln
Statistisches Bundesamt (Wiesbaden):
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?CSPCHD=00d0000100004awfqeRb000000cSNVkFy_HZLj4_VQQzAC1Q--&cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1026437
BKA (Wiesbaden), PKS:
http://www.bka.de/pks/index.html




  Es wird zwar immer wahrschenlicher als Tatverdächtiger ins die Datenbanken der Polizei zu geraten, aber gleichzeitig absolut und in Relation dagegen unwahrscheeinlciher verurteilt zu werden. Na, woran das wo liegt? 


Verurteilen? Ums Verurteilen geht es schon ums Verrecken, äh lange nicht mehr:. Es geht ums VOVERURTEILEN um existentielle Vernichten/Verstrahlen:

Geheim VERHANDELN und ÖFFENTLICH VERNICHTEN!

www.spiegel.de
Immer wieder heißt es für die Beobachter des Kachelmann-Prozesses: Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Meist unter Verweis auf die Intimsphäre der Zeuginnen. Die wiederum haben andernorts offenbar kaum Probleme, öffentlich über Privates zu plaudern.[...]



 Noch so eine Gender-Statistik-Phänomen? Die statistische polizeiliche Erfassung ergibt die "Fälle", die sogar international in der Größenordnung weitergemedlet werden. "Darunter" befinden sich aber Versuche (mit hohem, wenn auch geringer werdendem Anteil). Der Versuch ist allerdings gerade dadurch definiert, dass es sich dabei gerade NICHT um eine vollendetes Delikt handelt... Warum wird das gemacht? Umd höhere ("erschreckendere") Gesamtzahlen zu bekommen. (Warum werden überhaupt häufig die GESAMTzahlen, also nicht die rein männlichen Tatverdächtigtenzahlen genommen?... Fragen über Fragen - für Jugend forscht!)  
Ein unerklärliches Phänomen für Akte-X? Die angebliche polizeiliche Aufklärungsquote oszilliert um 80 Prozent. Mit dieser "Aufklärungsquote" ist eine Verurteilunsgziffer wie oben nicht ie Einklang zu bringen...

Wie sagt man/frau's als Strafvertreidiger(in) für Vergewaltigung und/oder sexuelle Nötigung seinem Mandanten? Immer mehr Tatverdächtige und vermeintliche (und vermeintlich "aufgeklärte") Fälle, aber immer weniger Verurteilte ...  Wie kömmt's? Durchhalteparolen gefragt ...


Donnerstag, 19. Mai 2011

Fall Kachmann: Ein schwarzer Tag für Alice, BILD, FOCUS, BUNTE – Desperate attorneys zeitweilig unter Kontrollverlust ?!– Die „falsche Vorstellung“/der „falsche Film“ der STA Mannheim: "Den Oltroggismus in seinem Lauf halten weder Ochs' noch Esel auf.“

LG Mannheim: „Doch wir! Und wir fangen noch gleich beim Plädoyer damit an.“ - STA Oltrogge mehrfach „live“ während der Einführung des Oltroggimus eingenordet. Selbst STA fordert Strafrabatt wegen der (z.T. massivst rechtswidrigen und andernorts und anderweitig bereits ausgeurteilten) Machenschaften von Medien (namentlich nicht genannt:  BUNTE, Alice, BILD, FOCUS (ohnehin bereits via Medienanwalt Prof. Hoecker bienenfleißig verfolgt). 
Doch Sch(m)erz beseite:
Noch am Morgen ein kurzes Stoßgebet: „Maria hilf!“ (und ab nach Kachelmannheim) Und noch taggleich hat Maria (Laach) (>>>) geholfen ;-).

(während wir "drin" waren).
„Frommel: «Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein - schlechter kann man es jedenfalls nicht machen. [Der Staatsanwalt hätte den Beschuldigten aus der U-Haft entlassen müssen, um dann in aller Ruhe zu ermitteln. Vor allem hätten sie sich mit Meldungen an die Presse zurückhalten müssen. Der größte Fehler war jedoch, dass keine direkte Videovernehmung mit der Zeugin gemacht wurde. Das wäre wichtiges Material für den Aussagepsychologen gewesen.»]

Zumindest der Strafrechtsprofessorin, die sogar von BILDonline im „Ticker“ 15:11 Uhr zeitweilig zitiert wurde. Dem Dream-Team der STA Mannheim um STA Oltrogge ("Die Staatsanwaltschaft ist nicht so blöd, nicht zu erkennen, dass die Nebenklägerin gelogen hat.) und dem NK-Vertreter RA Franz war allerdings wohl nicht mehr zu helfen. Jedenfalls nicht mehr durch Maria (Laach). Nur durch Alice. Die einst so rasende, schonungs- wie rechtlich ahnungslose BILD-Kommentatorin, mit offensichtlich gestörter Selbst- und Fremdwahrnehmung (mehr im XXL-Beitrag am Wochenende) kommentierte schon heute Nacht online und heute Morgen im Print (Seite 3) den so geistig-abenteuerlichen, wie rechtsfortbildenden, sicherlich ernstgemeinten, aber nicht ernstzunehmenden Vorschlag des Triumvirats: „Ein angemessener Kompromiss“

  Kurz-Kommentar RA Schwenn im Video bei „20Min“.


Das Versagen der Kachelmann-Ankläger

"Egal wie das Urteil in diesem langen und bizarren Prozess lauten wird: Das Verhalten der Mannheimer Staatsanwälte taugt schon jetzt zum handfesten Skandal und beschädigt das Ansehen der Justiz. swi"

 



Da BILD trotz weiter sinkender Auflage (wie bei BUNTE/FOCUS/EMMA übrigens auch) und daraus generiertem Zwangsrabatt der STA Mannheim in der Causa Kachelmann offenbar dennoch „keine vernünftigen Zweifel“ hat, die sinnlose Anti-Kachelmann-Strategie fortzusetzen, wurde das BILDonline das Zitat operativ entfernt und im PRINT erst gar nicht (mehr) gebracht; daher HIER ein LINK zum ganzen DPA-Interview. (für viele in Amerika-Woche) Dabei kannte die Professorin das Blähdoyer zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht. Aber es blieb bei den 100% Fehlleistung der STA. (Verstieß das Zitat später dann gegen die Linie und wurde über Nacht entfernt? Dabei hätte es Kachelmann, Höcker, Schwenn und Combé und das Gericht in Köln sicherlich und ausnahmsweise doch gar nicht gestört.). )


Wie bereits gebloggt: zu der „falschen Vorstellung“ der STA ausführlicher am Wochenende.

Immerhin noch soviel: Selbst Stephan WINTERBAUER (MEEDIA) scheint inzwischen aufgewacht und hat sich wohl eines Besseren belehren lassen. Allein Alice Schwarzer versucht nun immer noch mit aufs übervolle Roß (3 STA + STA-Presseversprecher Grossmann + massiger NK-Anwalt Franz) aufzusteigen. Allein es ist keine Tierquälerei (mehr): Der Schindmähre der Kavallerie der Justiz ist eh längst tot.

Übrigens zum Nonsens „keine vernünftigen Zweifel“ (ein Spruch der ja kommen musste) bringt just-in-time (und genau dies wohl antizipierend) der heutige STERN das Heer von Zweifel nochmals in der Zusammenfassung und unterlegt jeweils den Bildern Gutachtern wie der Aussagepsychologin Greuel und sachverständigen Zeugen, eben jeweils aus den Legionen von Gründen jeweils einen. Hübsch drappiert.

KEINE VERNÜNFTIGEN ZWEIFEL?

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dazu auch nochmal FROMMEL:

"Wenn Aussage gegen Aussage steht - gilt dann immer «im Zweifel für den Angeklagten»?

Frommel: «Leider nicht. Dann beginnt die Schlammschlacht. Das Gericht hat einen weiten Beurteilungsspielraum. Ich gehe davon aus, dass es mehr Verstöße gegen die Unschuldsvermutung gibt als früher. Es gibt heute vor allem bei männlichen Staatsanwälten und Richtern eine Scheu, dem Opfer gegenüber misstrauisch zu sein. Diese Scheu gab es auch im Kachelmann-Verfahren. Vielleicht ist dieser Prozess ein Signal, die Unschuldsvermutung wieder wichtiger zu nehmen und solche unprofessionellen Staatsanwälte nicht in Sexualstraftaten ermitteln zu lassen.»

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Immerhin ähnlich wie nach dem ersten Schock mit Herzrasen, Wut und Enttäuschung beim Besuch des Schrott-Films „Troja/Troy) von Petersen (schamvoll im Abspann „nach Motiven von Homer“) konnte man nach einer Grundentscheidung mit Erwartungs- und Ansichtswechsel ab einem gewissen Punkt dem ganzen Film doch einen gewissen Unterhaltungswert nicht absprechen. Fehlten bei Petersen die Götter gänzlich, so fehlte gestern in den Plädoyers gänzlich der einstige international bekannte Experte und Therapie-Traum-Gott Seidler völlig. Auch hier wie dort gab und gibt es die üblichen „falschen Schatten“,Wolken, wechselnden Himmel, … nach dem Schnitt. Wo gibt es/gab es je einen Kilometerbreiten und langen Sandstrand in der Türkei? Und wer in die Vosrtellung mit falschen Erwartungen reingeht und auch noch stur dabei bleibt und sich z.b. dort nur auf den Knackarsch und definierten Body von Brad Pitt konzentriert (bzw. hier auf das vermeintliche Opfer wie z.B. A.Schwarzer) verpaßt natürlich wie zweimal die Sonne im Westen aufgeht und auch ansonsten mehrfach und permanent gegen Seinsgesetze verstoßen wird, selbst ohne Abgleich gegen die erzählte Vorlage.
Wache Zuschauer, wenn sie auch nur den Ansatz der Vorlage (Homer: Ilias, Aenaeis) kennen, erkennen natürlich noch mehr Fehler als nur Verstöße gegen Naturgesetze. Dass z.B. ein in Abwesenheit geborenes Baby, dass vor Ausbruch des Krieges dem heimkehrenden Hector von der stolzen Mutter in den Arm gelegt wird, bei der Flucht aus Troja eigentlich 10 Jahre alt sein. Aeneas, dem tapfersten Helden Trojas nach Hector, wird am Ende des Films eine dann offensichtlich selten dämliche Frage gestellt (Ob er denn ein Schwert führen könne.) etc. etc.
Jeder blamiert sich bzw. seine (Film-)Innung in der wissenden Teilöffentlichkeit, so gut er eben kann. Guttenberg tat es global (bis in Al Djazeera (arab. & engl.) und CNN) auf seine Weise mit „seiner“ juristischen Fakultät in Bayreuth und das Quadvirat (inkl. Presseversprecher Grossmann)
auf seine mit dem LG Mannheim und der juristischen Ausbildung im Allgemeinen.

Eingang in die Rechtsgeschichte und den DUDEN werden sie – wie offensichtlich angestrebt - allemal finden, zwar nicht im Mannheimer Ergebnis, so doch mit Neo-Logismen wie „Gattnern“ oder „Oltroggismus“, die sicherlich die noch existierende geflügelten Worte von „Wir sind hier doch nicht in Mannheim.“ oder „Wir sind hier doch nicht bei(m) Kachelmann (Prozess).“ überdauern.
Überdauern wird auch der ohnehin kuriose Rechtskonstruktions-Vorschlag, allerdings auf Strafverteidigerseite.
Manch einer wird später sicherlich für seinen Mandanten, der durch die BILD et al nach dem Gericht am Nasenring über den Boulevard gezogen wurde auch einen Strafrabatt fordern, wie „damals“ „Gattner & Oltrogge (G&O)“ bzw. Oltrogge und Co. „beim Seidling“ ... als sie – wie es schien – scheinheilig am Schluß des Plädoyers Milde wegen der zügellos und rechtswidrig agierenden Medien (Es waren ausgewählte, nicht mal alle!) forderten, aber gleichzeitig in der Kette Tagesspiegel, BILD etc. ANGEKÜNDIGT selbst wiederum die so kritisierten Medien in öffentlicher Verhandlung nochmals befütterten und sich damit selbst zum Absch(l)uß selbst zu Komplizen des Boulevards machten. (Man lese die heutige Berichterstattung und finde die „Schlagworte“.)

Auch noch ein kurzes Wort zum "Plädoyer" des NK-Vertreters mit der Reihung von wohl als "rhetorischen" gemeinten und gewollten Fragen.
Gewollt ist hat nicht gekonnt.


Nahezu alle dieser Frage hätte man abnicken können. Oder um es nochmals mit dem Gleichnis des Film "Troja" zu sagen. Ja, durchaus intelligente (und sogar durchaus gebildete) Leute "Verbrechen" solche Filme. Auch - mal positiv unterstellt - überdurchschnittlich intelligenten Leuten, wie dem mutmaßlichen Opfer Claudia D.ingens  oder Staatsanwälten wie Grossmann, Gattner und Oltrogge können "Montagsproduktionen" gelingen. Das schafftenm selbst Toyota und Mercedes und mussten ZWEIFELSFREI und  schamchvoll internationale Rückrufaktionen starten.

Die Ankläger müssen aber noch weitere Unstimmigkeiten begründen: Am angeblichen Tatmesser wurden nur sehr wenige Spuren gefunden, Mays Verletzungen am Hals und an den Beinen halten einige Gutachter wahrscheinlich für Selbstverletzungen. Oltrogge versucht es mit dem Ausschlussverfahren. Eine Selbstverletzung mit dem Messer sei unwahrscheinlich, die Rechtsmediziner hätten ähnliche Wunden mit ihren Versuchen auch nicht zustande gebracht. Zudem müssten dann mehr DNA-Spuren am Messer gewesen sein. Hat sich May also mit einem Seil oder einer Nagelfeile selbst verletzt? Oltrogge: "Sie hätte befürchten müssen, dass ihre Manipulation auffliegt." Für eine unbekannte dritte Person gebe es keine Anhaltspunkte, ebenso wenig für eine andere Tatwaffe. Bleibt nach seiner Sicht nur noch das Messer.

http://www.stern.de/panorama/erstes-plaedoyer-im-kachelmann-prozess-gepraegt-von-macht-und-dominanz-1686511.html
oder:

Wenn die Aussage der Zeugin zur Tat eine Lüge wäre, wäre sie wegen des nachgewiesenen Belastungs- und Bestrafungsinteresses der NK glaubhafter ausgefallen, wie bereits das Gericht anmerkte. ... StA  Mägerle

Dami es sitzt zur Wiederholung

„Frommel: «Für mich hat die Staatsanwaltschaft alle (sic!) Fehler gemacht, die man machen kann. Das kann karrieristisch, das kann böswillig, das kann unfähig sein - schlechter kann man es jedenfalls nicht machen. [Der Staatsanwalt hätte den Beschuldigten aus der U-Haft entlassen müssen, um dann in aller Ruhe zu ermitteln. Vor allem hätten sie sich mit Meldungen an die Presse zurückhalten müssen. Der größte Fehler war jedoch, dass keine direkte Videovernehmung mit der Zeugin gemacht wurde. Das wäre wichtiges Material für den Aussagepsychologen gewesen.»]

Und noch eines, ganz aktuell: Auch Tränen, so sie denn überhaupt geflossen(getröpfelt) sind, sagen nichts, aber ach gar nichts. Man wende sich nur mal an die Casting-Agentur "MEDIABOLO.de" in Köln , die z.B für Gerichtsshows  castet. Man glaubt gar nicht, welch Naturtalente es selbst unter Laien gibt, manche bruachen nur einen Sat auf dem Stichwortzettel und können "aus dem Stand" weinen.

http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article13380958/Die-Traenen-der-Nebenklaegerin.html