Grimme-Nominierung für Doku "Sexobjekt Kind"
Neben drei anderen NDR Produktionen ist die Dokumentation "Sexobjekt Kind" für den Adolf-Grimme-Preis 2010 nominiert.
Für den, der die Wiederholung am Montag in der ARD (wieder) verpaßt hat, steht die DOKU in dre Mediathek bereit:
Sexobjekt Kind
Unsere Gesellschaft hält den Schutz von Kindern im Prinzip für sehr wichtig. Wie kann es dann sein, dass in Deutschland jedes Jahr nach Expertenschätzung Zehntausende Kinder, Opferverbände sprechen von bis zu 200.000 Kindern, Opfer sexueller Gewalt werden? Mit dieser Kern-Frage hat sich NDR Autor Sebastian Bellwinkel für seine Dokumentation "Sexobjekt Kind" auf Spurensuche begeben.
(Wer denkt sich nur solch einen Namen aus??? - Immerhin ist die Invasion in der "Schweinebucht" doch gescheitert.)
Staatsanwaltschaft Trier:
"Operation Puma": Kinderpornographische Bilder verbreitet - Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage zum Schöffengericht
Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 47 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm Anklage vor dem Schöffengericht in Bitburg erhoben.Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in den Jahren 2006 bis Mitte 2008 in wenigstens 70 Fällen über das Internet kinderpornographische Schriften verbreitet zu haben. Dabei benutzte er nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen ein spezielles, vom Internetdienstleister „Google” entwickeltes und angebotenes Programm zum Austausch von Dateien, dessen Betrieb allerdings von „Google” schon Mitte 2008 wieder eingestellt wurde.
Die Kriminalpolizeien in Köln und Regensburg hatten jeweils Personen ermitteln können, mit denen der 47-Jährige die verbotenen Bilder ausgetauscht hat. Nach Auswertung deren Personalcomputer konnte der Prümer ermittelt werden. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Trier wurde seine Wohnung durchsucht und sein Personalcomputer sichergestellt. Auf diesem waren über 3000 Videofilme und Bilddateien gespeichert, die den sexuellen Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren darstellten.
Der von der Staatsanwaltschaft Trier beauftragte Sachverständige konnte nach einer sehr zeit- und arbeitsaufwändigen Auswertung des Computers weitere 20 Personen identifizieren, an die der Angeklagte einschlägige Bilder verschickt hatte und gegen die die Kriminalinspektion in Wittlich unter dem Namen „Operation Puma” gesonderte Ermittlungsverfahren einleitete. Diese sind mittlerweile an die zuständigen Polizeibehörden in ganz Deutschland abgegeben worden.
Der Angeklagte räumt den Besitz von wenigen kinderpornografischen Bildern ein, bestreitet jedoch das Verbreiten. Er wird insoweit nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft aber durch die Feststellungen des Sachverständigen überführt werden können. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Amtsgerichts Bitburg (06561 913-0) zu richten.
Als Sanktion für das Verbreiten von kinderpornographischen Schriften sieht das Strafgesetzbuch (§ 184b StGB) eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis höchstens 5 Jahren vor. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, droht das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren an. Ferner werden in diesen Fällen regelmäßig die benutzten Computer eingezogen.
gez. ( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt
Staatsanwaltschaft Trier
http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=40f50460-26ce-1821-2340-1b51077fe9e3&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Pädokriminalität
Bamberger warnt vor "Grooming"
Justizminister Heinz Georg Bamberger hat auf der Studientagung „Pädokriminalität weltweit" der Katholischen Akademie Trier vor dem so genannten "Grooming" gewarnt.Darunter versteht man die - zumeist über das Chatten im Internet - erfolgende Kontaktaufnahme pädokrimineller Täter mit Kindern mit dem Ziel, diese später zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs zu treffen.
"Ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Beispiel für gefährliche, im Vorfeld von Missbrauchshandlungen einsetzende Handlungen ist das sogenannte 'Grooming'. Angesichts der wachsenden Bedeutung des 'Grooming' bin ich für eine Prüfung unter Einbeziehung der Expertinnen und Experten des Jugendschutzes, ob die gegenwärtigen strafrechtlichen Regelungen zum 'Grooming' ausreichend sind oder ob sich hier der Bedarf für eine Gesetzesänderung ergibt."
Die Aufklärung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern über die Gefahren beim Chatten sei für die Verhinderung des „Grooming“ von maßgeblicher Bedeutung. In Rheinland-Pfalz leiste hier beispielsweise das Projekt „Schulen in Rheinland-Pfalz sicher im Netz“ einen wichtigen Beitrag, erläuterte Bamberger.
Die effektive und erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung begangener pädokrimineller Straftaten und die Verhinderung der künftigen Begehung solcher Taten sei eine der größten und wichtigsten Herausforderungen. "Der Schutz der Kinder als die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft ist eine Kernaufgabe des Staates. Gerade bei der Verfolgung so schwerer, die Bevölkerung aufwühlender Straftaten wie der des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornographie muss sich der Rechtsstaat daher in besonderer Weise erweisen, so der Minister.