"Osnabrück. Die 12. Zivilkammer am Landgericht Osnabrück hat Heidi K. aus
Bad Rothenfelde in Abwesenheit zur Zahlung von 80.000 Euro
Schmerzensgeld verurteilt. Sie soll eine Vergewaltigung erfunden und
dadurch einen mittlerweile verstorbenen Kollegen zu Unrecht hinter
Gitter gebracht haben. Ob dessen Tochter das Geld als Teil des Erbes
aber tatsächlich erhält, ist unklar.[...]Nicht einmal fünf Minuten dauerte das Verfahren, dann stand das Urteil
fest: Sowohl K. als auch ihr Anwalt hatten im Vorfeld angekündigt, nicht
zum Zivilverfahren zu erscheinen. Gegen die Lehrerin aus dem
Osnabrücker Land erging deswegen ein sogenanntes Versäumnisurteil.[...]"
Schmerzensgeldklage gg. Heidi K. aus Bad Rothenfelde - Vergewaltigung erfunden?
09.10.2013
Pressemitteilung Nr. 48/13
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am Freitag, dem 11.10.2013, ab 10:00 Uhr im Saal 188 über eine Schmerzensgeldklage i.H.v. 80.000,- € gegen die 49-jährige Lehrerin Heidi K. aus Bad Rothenfelde, Az. 12 O 2885/12. Es klagt die aus Beerfelden stammende Tochter und Alleinerbin des am 29.06.2012 verstorbenen Horst Arnold, der bis zu seiner Inhaftierung am 02.10.2001 Studienrat in Hessen war.
Aufgrund der Aussage der Beklagten wurde Horst Arnold vom Landgericht Darmstadt am 24.06.2002 wegen einer angeblich am 28.08.2001 im Biologieraum der Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim begangenen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, Az. 331 Js 34092/01. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision als unbegründet. Horst Arnold verbüßte die Strafe ohne Vollzugslockerungen vollständig und wurde am 01.10.2006 aus der Haft mit anschließender dreijähriger Führungsaufsicht entlassen. In dem von dem klägerischen Rechtsanwalt Hartmut Lierow angestrengten Wiederaufnahmeverfahren hob das Landgericht Kassel mit rechtskräftigem Urteil vom 05.07.2011 das Urteil des Landgerichts Darmstadt wegen erwiesener Unschuld auf und sprach Herrn Arnold frei, Az. 1620 Js 16973/03. Er erhielt vom Land Hessen eine Haftentschädigung i.H.v. 45.000,- € nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz. Mit Urteil vom 10.09.2013 hat das Landgericht Darmstadt die hiesige Beklagte Heidi K. wegen Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Heidi K. Horst Arnold zu Unrecht bezichtigt habe. Hiergegen hat Heidi K. Revision eingelegt.
In dem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht Osnabrück klagt die Tochter von Horst Arnold auf 80.000,- € Schmerzensgeld für das Leid, welches ihr Vater durch die Aussage der Beklagten erlitten habe. Die Tochter behauptet, dass die Beklagte die Vergewaltigung erfunden habe und ihr Vater zu Unrecht inhaftiert worden sei. Für diesen Alptraum müsse die Beklagte Ersatz leisten. Die von Rechtsanwalt Torsten Rock vertretene Beklagte bestreitet hingegen die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
Die Beklagte hat gestern mitgeteilt, dass weder sie noch ihr Anwalt in dem öffentlichen Termin am Freitag erscheinen werden. Sollte die Klägerin deswegen am Freitag den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen, hat die Kammer die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen. Bei Schlüssigkeit der Klage könnte Heidi K. durch ein Versäumnisurteil zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt werden.
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Janssen, Richter am Landgericht
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