(Kabinettsorder von Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726):

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Donnerstag, 8. März 2012

Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche eines Bewerbers um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter vom Vorwurf der sexuellen Nötigung Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 640/11

Update: Ungeheuerlicher Vorgang in der Tradition der Staatsanwältin Freudenberg (in der FAZ) und der Polizei Sigmaringen (siehe unten): Staatsanwältin spricht immer noch von 2 Opfern als ob er nach wie vor  -  TROTZ BGH-Entscheid! - Täter sei!*

Die Staatsanwaltschaft Kassel legte dem Angeklagten, der Bewerber um ein Mandat als Bundestagsabgeordneter war, zur Last, die Nebenklägerin S. R. am 6. April 2009 sexuell genötigt zu haben. Das Landgericht hat festgestellt, dass die Nebenklägerin, die den Angeklagten als Wahlkampfhelferin unterstützte, im Jahr 2008 zu diesem eine sexuelle Beziehung unterhielt und sich für den Fall seiner Wahl zum Bundestagsabgeordneten eine Einstellung als seine wissenschaftliche Mitarbeiterin erhoffte. Auch nach der von ihr behaupteten Tat setzte sie die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten zunächst fort. Als sich ihre Hoffnung auf Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin zerschlug und der Angeklagte sich weigerte, ihre bisherige Tätigkeit finanziell zu entlohnen, bezichtigte sie diesen einer an ihr begangenen Sexualstraftat. Nachdem die Vorwürfe innerparteilich bekannt geworden waren, zog der Angeklagte seine Kandidatur zum Bundestagsabgeordneten zurück. Durch Urteil vom 2. März 2011 hat das Landgericht Kassel den Angeklagten freigesprochen, da es die Überzeugung gewonnen hat, die Nebenklägerin habe den Angeklagten bewusst zu Unrecht belastet (2 StR 565/11).

Die Staatsanwaltschaft Kassel legte dem Angeklagten ferner zur Last, die Nebenklägerin P. R., eine Freundin seiner damaligen Ehefrau, im Jahr 1999 bei zwei Gelegenheiten sexuell genötigt zu haben. Das Landgericht hat hierzu festgestellt, der Angeklagte habe die Geschädigte jeweils im Intimbereich berührt. Aufgrund bestehender Ängste vor Körperkontakt infolge früherer traumatischer Erlebnisse sei diese in eine innere Starre verfallen und handlungsunfähig gewesen. Als es ihr schließlich gelungen sei, die Berührungen des Angeklagten zurückzuweisen, habe dieser von ihr abgelassen. Durch Urteil vom 11. Mai 2011 hat das Landgericht Kassel den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte es erkannt und ausgenutzt hatte, dass das zunächst passive Verhalten der Geschädigten auf ihrem besonderen psychischen Zustand beruhte (2 StR 640/11).

Gegen diese Freisprüche richteten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteilen vom 7. März 2012 die Revisionen verworfen, da die Nachprüfung der Urteile insbesondere zur Beweiswürdigung keinen Rechtsfehler ergeben hat. Die freisprechenden Urteile des Landgerichts Kassel sind damit rechtskräftig.

Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 565/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 2. März 2011 – 3600 Js 24597/09 5 KLs

und

Urteil vom 7. März 2012 – 2 StR 640/11

Landgericht Kassel – Urteil vom 11. Mai 2011 – 3600 Js 24597/09 5 KLs

Karlsruhe, den 7. März 2012
Pressemitteilung 31/12 vom 07.03.2012

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0031/12


Hier geht es zu einer schwachsinnigen Meldung über  eine PK zur frühzeitig vorgelegten Polizeistatistik in Hessen.
Natürlich - das sei der offensichtlich überforderten "Journalistin mit Doppelnamen und in der Tradition Alice Schwarzers schon mal mit auf den Weg gegeben - haben Jörg Kachelmann und der Ex-Bundestagskandidat nichts mit Kinderschändung noch mit Menschehandel zu tun. Darüber läßt sich NICHT MAL diffamierend spekulieren.

Erbarmen! Die hessischen, pösen, pösen Polizeipräsidenten kommen - ganz groß in Statistik (Teil I) Frankfurt a.M. deutsche Hauptstadt des Verbrechens? 17. Februar 2012 —Aus gegebenem Anlaß: Natürlich gilt auch an Karneval die Unschuldsvermutung (für Polizeipräsideneten und ihre Haus-Statistiker)! - Sauer-Ei-Land! Es ist aber auch ein Kreuz mit den pösen, pösen Polizeipräsidenten - und will man den Medien und ihrem Frankfurter Kollegen Glauben schenken - mit de… »


http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173

Zur Polizei Sigmaringen:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=197

SÜDKURIER:
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=196

uNGEHEUERLICH1 2zWEI oPFER2 - TROTZ BGH-ENTSCHEID !


“ Die Frau, Pfeffermanns Ex-Geliebte und Wahlkampfhelferin, hatte auch noch für den Bundestagskandidaten gearbeitet, nachdem sie angeblich von ihm sexuell belästigt und dadurch traumatisiert worden sei. Dieses „Nachtat-Verhalten“ sei für den Senat, der die Fälle nur aus den Akten kennt, [;-))) sic!]sehr [sic!]zweifelhaft[sic!] gewesen, sagte der Vorsitzende.

Es gebe durchaus ein Motiv, dass die Nebenklägerin Pfeffermann falsch belastet habe. Der Angeklagte habe schließlich nicht nur ihre Arbeitskraft, sondern sie auch emotional ausgenutzt. Rechtsfehler stellte der BGH in dem Urteil der Fünften Strafkammer des Kasseler Landgerichts nicht fest und kam damit auch nicht dem Antrag von Sigrid Hegmann, Oberstaatsanwältin beim BGH, nach, die „wegen einer fehlerhaften Beweisführung“ die Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung an eine andere Strafkammer gefordert hatte. Im Fall der 46-jährigen Frau aus Ahnatal hatte nicht einmal die Vertreterin des Generalbundesanwalts, Dr. Anna Zabeck, Staatsanwältin beim BGH, die Aufhebung des Urteils gefordert.[sic!]Die Revision sei unbegründet, da das Urteil weder Rechtsfehler noch Lücken in der Beweisführung aufweise, führte Zabeck aus. Pfeffermann und er wollten sich in der kommenden Woche zusammensetzen, um über weitere rechtliche Schritte, wie zum Beispiel Schadensersatzforderungen, nachzudenken, sagte Dohmann. Eins steht jetzt schon fest: Die beiden Nebenklägerinnen sind nicht nur juristisch unterlegen, sondern sie haben durch die Niederlage auch eine nicht unerhebliche Summe an Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Das sagt die Oberstaatsanwältin[sic!]

Die Staatsanwaltschaft Kassel müsse akzeptieren, dass der BGH keine Rechtsfehler bei den beiden Urteilen festgestellt habe, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Boesken nach der Entscheidung. „Für die beiden Opfer [sic!] bedauere ich aber den Ausgang des Verfahrens. Ich kann nur hoffen, dass sich durch diese Urteile Geschädigte in anderen Verfahren nicht entmutigen lassen, Strafanzeige zu erstatten und auf Gerechtigkeit zu vertrauen“, sagte Boesken gegenüber der HNA. (use)

Mehr lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der HNA“
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/nach-urteil-wartet-pfeffermann-anrufe-von-parteifreunden-1730388.html

Dienstag, 6. März 2012

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Februar 2012, Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG

Sexuelle Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern führen grundsätzlich zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Aber auch unabhängig vom Alter der Schüler stellen sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern ein Dienstvergehen dar. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der 1964 geborene Beklagte war Lehrer an einer Förderschule. Im Juni 2010 besuchte er im Rahmen des „Sport- und Erlebnistages“ seiner Schule mit mehreren Schülern der sechsten bis zehnten Klassen ein Freizeitbad. Nach den Feststellungen im später gegen ihn ergangenen Strafbefehl, mit dem der Beklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, griff der Beklagte – zunächst im Rutsch-, dann im Sprudel- und sodann wieder im Rutschbecken – einem 14-jährigen Schüler mehrfach an Hoden, Penis und Po, gab ihm mehrere Zungenküsse, zog dessen Kopf an seine Genitalien heran, fasste ihm in die Badehose, drückte dann seinen erigierten Penis an den des Jungen und schob den Schüler später auf seinem Schoß sitzend wie beim Geschlechtsakt vor und zurück. Wegen dieses sexuellen Missbrauchs entfernte das Verwaltungsgericht den Lehrer aus dem Beamtenverhältnis. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und nahm sie zum Anlass für grundsätzliche Ausführungen:
Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Schüler, die Pflicht zur Gewährleistung ihrer behutsamen persönlichen Entwicklung sowie Anspruch und Vertrauen der Eltern darauf, dass Lehrer das aufgrund der allgemeinen Schulpflicht bestehende Obhuts- und Näheverhältnis zu den Schülern nicht zur Verfolgung eigener Bedürfnisse ausnutzen, verpflichte den Lehrer dazu, sich in sexueller Hinsicht uneingeschränkt korrekt zu verhalten. Diese Verpflichtung bestehe nicht nur gegenüber minderjährigen, sondern wegen des erforderlichen Vertrauens in die Unvoreingenommenheit der Lehrer auch volljährigen Schülern gegenüber. Deshalb verstoße ein Lehrer im Kernbereich gegen seine dienstlichen Pflichten, wenn er sexuelle Handlungen zwischen ihm und Schülern zulasse. Dies gelte unabhängig von einem konkreten Abhängigkeits- oder Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler und auch dann, wenn die Handlung mit dem (vermeintlichen) Einverständnis des Schülers erfolge.
Die im Disziplinarverfahren auszusprechende Sanktion bemesse sich maßgeblich nach Art und Ausmaß der Pflichtverletzung sowie des Vertrauensverlustes des Dienstherrn und der Allgemeinheit. Welche Disziplinarmaßnahme angemessen sei, hänge deshalb nicht davon ab, ob das Verhalten des Beamten einen Straftatbestand erfülle und welcher Strafrahmen hierfür gelte. Da sexuelle Übergriffe auf Minderjährige in höchstem Maße schädliche Auswirkungen auf die seelische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hätten sowie das Vertrauen der Eltern in ein partnerschaftliches Zusammenwirken mit der Schule bei der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages zerstöre, seien solche Handlungen grundsätzlich mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme zu ahnden. Deshalb habe der Beklagte aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. Milderungsgründe, die ausnahmsweise ein Absehen von der Dienstentfernung rechtfertigen könnten, lägen nicht vor. Insbesondere der Einwand, es habe sich um einen einmaligen Übergriff gehandelt, erlaube nicht den Verbleib des Beklagten im Beamtenverhältnis. Schließlich könne der Beklagte zu seinen Gunsten nichts daraus herleiten, dass er zu einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt worden sei. Wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht komme es auf das Maß der strafrechtlichen Verurteilung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme nicht an.

Urteil vom 24. Februar 2012, Aktenzeichen: 3 A 11426/11.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 9/2012

Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Schüler aus Dienst entfernt

(K)Ein Geheimtipp: die endlich bloggende Oberstaatsanwältin a.D. (und Krimiautorin) Gabriele Wolff geht auch mit den Medien ins mediale Gericht

Schlaflos in Brandenburg - "die schlimmste Oberstaatsanwältin a.D.": Ausnahmsweise könnte man für eine Zwangsregistrierung bei den Jurablogs plädieren, stünde nicht die Technik entgegen ;-).
Ja, es gibt sie! Wie nicht nur Jura-Blogger RA Werner Siebers gestern in „Der schlimmsteStaatsanwalt“ darauf hinwies. Ja, es gibt sie. Nicht oft, auch nicht immer öfter. Aber öfter als man/frau denkt. Die Staatsanwälte und –innen (auch a.D.), die nicht der Hohen Reitschule Mannheim angehören und nicht auch noch für den Tag ihres Plädoyers den toten Lipizzaner striegeln, ihn frisch besatteln, das Zaumzeug anlegen (damit er nicht mit ihnen durchgehe und vom Holzweg abkomme?) und  die Gerte schwingen und dem schon oten Gaul die Sporen geben bis das Blut spritzt. (Selbst)-Kritische Geister eben, die schon mal ausrufen können, dass der Gaul tot ist, wenn er tot ist. (Dann kann man ja immer noch klären, ob der Klepper schon tot war oder welcher Meisterreiter die Schindmähre unter „höherem Auftrag“ gar letztendlich tot geritten hat.).
Während Robert Redford in „Staatsanwälte küsst man nicht“ im Stepptanz sein Mittel zur Überwindung der gedankenschwangeren Schlaflosigkeit fand, hat die unter Mädchennamen schreibende, als mehrfach bepreiste Krimiautorin bereits einer breiteren Öffentlichkeit  bekannte Oberstaatsanwältin a.D. zu unserer Freude eine ungleich kommunikativere Art gefunden, sich die Nächte um die Ohren zu schlagen. Zeitversetzt können wir dann morgens daran teilhaben (bzw. teilnehmen). Und endlich, endlich, endlich unverfälscht und ohne unqualifizierte, charakterlose, infame, fakten- und rechtskennnisfreie Kommentare einer durch einer mm so verantwortungs- wie kinderlosen mmEx-Stewardess aufgehetzte Forumsmeute, deren sie(man) zwar sicherlich juristisch (mit der Zeit) Herr werden kann und Herr werden wird (wenn schon der mmAdmin ein mmJurist weder willens noch in der Lage war) , wie es gerade RA Scherer (siehe seine Blogbeiträge [1], [2], [3] zum Grundthema), der eben dort ebenfalls unter Klarnamen postete,  tut.
Doch um welchen Preis? Dass ein Hobby, eine FREIZEITschäftigung (wieder oder überhaupt) in geordneten Bahnen ablaufen kann? Eben gerade unter Aufbietung eben des teuersten Zahlungsmittels, mit den man im Leben zahlen kann: mit Zeit.
Zeit, die dann wieder für die eigentliche gehaltvolle inhaltliche Auseinandersetzung mit formalen und materiellen juristischen Problemen und  Entwicklungen fehlt.
So war es Zeit, höchste Zeit, die Erkenntnisse nicht mehr als Perlen in einem „Forum“ unter die Säue, die sich selbst durchs globale Dorf jagen, zu werfen. 
All jene, die selbst gerne wie in den Fällen des Dominique Strauss-Kahn (USA und Frankreich) – soweit es überhaupt ihre Zeit erlaubt(e) – nach dem Motto, dass der Fluss in der Regel an der Quelle am saubersten ist, es vorzogen und vorziehen in den online gestellten Materialien z.B. der New Yorker Staatsanwaltschaft nach „Wahrheit“ zu stöbern oder sich zumindest aus den amerikanischen und (später) französischen Medien direkt online zu informieren, werden sich über die nunmehr in gebündelten Blog- statt verteilten Forumsbeiträgen zu findende zeitliche wie psychische Entlastung freuen (können).
Die des Englischen und Französischen nicht (so) Mächtigen werden sich wohl eher nach der Lektüre des Blogs als dringend notwendigem Korrektiv zunächst verwundert die Augen reiben ob der unsäglichen und erbärmlichen Transfer-und Übersetzungs-Leistungen unserer Medien. Und dabei sind nicht nur die wohl interessegeleiteten Fehl“übersetzungen“ der EMMA gemeint, sondern auch der überall zu findende Mangel unterschiedliches formelles wie materielles Recht hinreichend zu erklären.
Zu wünschen bleibt, dass die somnambule Neu-Bloggerin aus dem Brandenburgischen – nachdem sie sich technisch soweit in ihr neues Medium eingefuchst und sich auch irgendwann den Jurablogs (der Durchmischung wird’s gut tun) angeschlossen hat – Zeit und Muße findet, einige ihrer im Forum verstreuten und durch Kommentare zersetzten luziden Beiträge z.B. zur Pleiten-Pech-und-Pannen-Story ihrer Zunft beim Kachelmann-Fall und der medialen Vor- bis Nachverurteilung sowie ihre Sicht der Dinge zu den us-amerikanischen wie französischen Histörchen  rund um die DSK-Fälle  zusammenzufassen.
Einstweilen daher schon mal vorab der Link zur Bloghauptseite unserer einmaligen und ehemaligen Gastautorin:


http://gabrielewolff.wordpress.com/ 

(zur Moviation für den Blog: http://gabrielewolff.wordpress.com/about/)


sowie den ersten Beiträgen der letzten Tage, äh Nächte zum jüngsten medialen Gericht der NOCH-NICHT-CAUSA Wulff.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/04/was-ist-eine-razzia-und-was-ein-burgerrechtler/ 

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/03/05/zahnpastatube/ 

Sonntag, 4. März 2012

Crème de la Crème brûlée: Lothars Ex Kristina Liliana Matthäus (geb. Tchoudinova) versucht zu kochen und das Finanzamt is(s)t mit am Tisch

Alles was (Finanz-)Recht ist: Auch bei anderen edlen Spezerei-Verzehr(ungen) im "Dschungel-Camp" läßt sich das deutsche Finanzrecht/-amt (jetzt)nicht (mehr) lumpen und ist in Vergangenheit und Zukunft in unserem Auftrag mit dabei.... - Es dürfte sich um das größte Koch-Happening seit Helmut Bergers legendärem "beschwipsten" Auftritt bei "Bio"(lek) und Micaela Schäfers völlig angezogenem Dreisatz-Versuch* (VOX Promi-Dinner im Januar) handeln, wenn Lothars EX versucht Eiweiß und Eigelb zu trennen und einer Crème brûlée, die ihren Namen verdient, beim Verbrennen zusieht.
Auch wenn das Kochergebnis heute Abend beim VOX-Promi-Dinner (ab 20.15 Uhr) in diesem Fall mehr Glücksache zu werden scheint und noch noch keine Leistung an sich darstelle (ähnlich wie Schwarzers BILD- Gerichtsreportagen aus/über Mannheim!) , allein das kunstvoll-lasziv-ostentativee Auslutschen einer Artischocke übersteigt schließlich  dann doch wohl "das bloße Sich-Filmen-Lassen an sich“ (im Sinne des Gesetzes bzw. der Auslegeung des deutschen Finanzamtes - ja, da könnte sich Griechenland mal ein Beispiel nehmen! Vielleicht auch zwei oder drei ...)
Hunderte Finanzbeamte werden sich wohl ab morgen das zugehörige "Schulungsvideo von VOX" zum Erlernen der Subsumtionsgründe reinziehen dürfen/müssen. Ende einer scheinbar unendlichen Steuergeschichte, die 2005 mit einer Staffel von Big-Brother und einem Millionen-Gewinn begann und nun (nach dem Entscheid in Köln: 15. Senat des Finanzgerichts in seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 (15 K 2917/06) beim BFH sein (für alle "Spiel-Show-Fälle") und für den Steuerzahler wohl mit einem Steuergewinn "glückliches" Ende gefunden hat/finden wird. ... Weniger gefreut haben dürfte es allerdings die anderen Z-Promis (Verena Wriedt, Niels Ruf, Nevio). Die wähnten sich wohl schon in so einer Art Trainingslager fürs Vanitas-Dschungelcamp in Vorbereitung auf Hoden, Augen, Reptilsperma oder Geschnetzeltes von tierischer Vagina. Nach Eiter soll sie ausgesehen haben: die Crème de la Crème brûlée à la Liliana. Wie sie geschmeckt hat wollen wir erst gar nicht wissen ...
Wir freuen uns nur mit Wolfgang Schäuble und den Griechen, schließlich füllt auch so etwas den Rettungsfonds. Irgendwie. Irgendwann. Irgendwo.


Fernsehshows: Fiskus schröpft Big-Brother-Star - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/steuern/fernsehshows-fiskus-schroepft-big-brother-star_aid_471883.html

Gewinner sollen Steuern zahlen Deutschland schröpft den Superstar

02.03.2012, 19:10
Von Andreas Jalsovec
Schleimdusche im Dschungelcamp oder Zickenkrieg auf dem Weg zum Topmodel: Wer bei Fernsehshows gewann, wurde bislang reich entlohnt. Künftig könnte jedoch das Finanzamt mitverdienen. Das höchste deutsche Finanzgericht will Steuern auf die Prämien erheben.[...]
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/gewinner-sollen-steuern-zahlen-deutschland-schroepft-den-superstar-1.1299097 

FernsehshowsFiskus schröpft Big-Brother-Star

Montag, 18.01.2010, 16:36
...
Fernsehshows: Fiskus schröpft Big-Brother-Star - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/steuern/fernsehshows-fiskus-schroepft-big-brother-star_aid_471883.html

 [...]
Das Finanzgericht stimmte dem Gewinner der Show zwar insoweit zu, als „das bloße Sich-Filmen-Lassen an sich“ noch keine Leistung darstelle, die man versteuern müsse. Durch die anschließenden Fotoshootings, Interviews und Pressetermine werde die Grenze der steuerfreien Spieltätigkeiten aber überschritten.

Mehr als ein Spielgewinn

http://www.focus.de/finanzen/steuern/fernsehshows-fiskus-schroepft-big-brother-star_aid_471883.html

  1. Die Punkte für Micaela Schäfer - VOX.de

    www.vox.de/...promi-dinner/.../die-punkte-fuer-micaela-schaefer.ht...
    15. Jan. 2012 – Model Micaela Schäfer wagte sich an ein brasilianisches Menü: Kürbissuppe, brasilianische Fischpfanne mit Reis und Bananenfladen.
  2. Micaela Schäfer und der Dreisatz - VOX.de

    www.vox.de/...promi-dinner/.../micaela-schaefer-und-der-dreisatz.ht...
    15. Jan. 2012 – Küchen-Mathematik. Micaela ist verwirrt: Wie bekommt sie jetzt die richtige Menge Brühe heraus? Zusammen mit ihrer Helferin versucht sie, ...

Die Würde des Präsidentenamtes - Das Schweigen der EMMA - Ingo Appelt (für die SPD-NRW) als WahlMANN und Alice Schwarzer (für die CDU) als Wahl FRAU benannt

Neue EV des LG Köln ENDLICH zugestellt! Wie war das? Man woll(t)e (so schnell wie möglich) dem Amt des Bundespräsidenten die mmverloren gegangene Würde zurückgeben!??!? Und dann über(?)bieten sich die klasssichen staats(zu Grabe)tragenden Parteien an Kreativität bei der Bestellung mit Ingo Appelt (Ficken! Ficken! Ficken!) und Alice Schwarzer ("Ich habe abgetrieben!" - Nö, doch nicht!) der die ausgekungelte Lösung Gauck bestätigenden Wah(!)männer und Wahl(?)frauen. Um was zu beweisen? Volksnähe? Toleranz? Vollkommene Verpeiltheit?.

150.892 Mal Das Wort Ficken - 20 Jahre Quatsch Comedy Clubhttp://youtu.be/4uPZLZnzHA4

 

Während der Eine (fürs junge Publikum? für die Frauen? "Männer muss man (?) schlagen" bei rororo - Wahlmänner auch?) noch unschuldig und stolz über seine mmgeistigen Ergüsse zu sein scheint, die ihn bis ins höchste Wähler- bzw. Wahlmännerkreise fürs einst höchste Staatsamt gebracht haben, müssen die touretteartigen Ausfälle der für BILD als Alice Schimmerlos-"Journalistin" und recht ahnungslose Mannheimer Gerüchtsreporterin immer häufiger beim LG Köln rechtsmedikamentiert werden. (Hier ein Blick - NEIN, NICHT ins Hirn der EMMA-Herausgeberin! - in die Leere bei EMMA-Online NACH der Behandlung UND Zustellung - denn so lange hat die sichtlich Unbelehrbare dann doch abwarten lassen!)

Inzwischen scheinen homöopathische Höcker-Dosen bereits nicht mehr auszureichen, um ihre Attacken gegen Jörg Kachelmann (direkt oder indirekt) in rechtsstaatlichen Bahnen zu halten. Nein, inzwischen attackiert sie auf das Unflätigste die Errungenschaften des Rechtsstaats, ja den Rechtsstaats selbst,  - ohne Unrechtsbewußtsein. Natürlich! Aber unschuldig! Vermutlich! Unter Altersstarrsinn dürfte die "kreative Idee" die Unschuldsvermutung (bei Sexualdelikten!?!) zum "Unwort des Jahres" zu erklären, den "Hexenhammer" quasi gegendert umzukehren, ja jedenfalls nicht (mehr) zu fallen. (Dass sie mit den permanenten Ausfällen und Aussetzern allerdings ausgerechnet würdig und geeignet und vermutlich unschuldig genug sein soll, das höchste Staatsamt - wenn auch nur noch per Pro-Forma-Wahl - zu besetzen, darf zumindest und mit Recht bezweifelt werden.) 

Man kann ALLERDINGS AUCH UND GERADE, da das Medienmagazin ZAPP (NDR) und/oder PANORAMA, noch gar nicht angefangen haben zu recherchieren, für sie nur hoffen, dass das Dauer-Stakkato via BILD UND EMMA gegen Unschuldsvermutung in ihrem eigenen Fall (noch) keine Wirkung hat. 

So lasssen zumindest wir noch die gerichtliche und mediale Unschuldsvermutung wirken, was es denn mit der Finanzlückenfinanzierung des Kölner "Frauen"turm/Bayenrurms"auf Zuruf" via einst mmverhasster mmkindlicher Ministerin Schröder denn so auf sich hat. ... und ob die "überraschende" Nominierung als Wahlfrau in irgendeinem Zusammenhang damit steht.

Übrigens: Ex-Bundespräsident Köhler verzichtet auf EHRENsold http://www.n24.de/news/newsitem_7723136.html

Warum kann dann nicht gerade in der Fastenzeit die CDU  nicht auf Alice Sch. verzichten; wenn die schon nicht auf die "überraschende" Förderung aus Schröders Ministerium mit ministerieller Vorprüfung verzichtet, während gerade das rot-grüne NRW sich in Verzicht bzgl. des "Frauenturms" übt?

Hier die neueste Höcker-Medikamentierung verabreicht durch das LG Köln zur Neu-Einstellung der rechtsstaatsferenen EMMA-Herausgeberin Alice Sch.(immerlos).


28.02.2012
Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen möglicher Nachverurteilungen Jörg Kachelmanns aus - weiterhin erfolglos, wie ihr das LG Köln in einer neuen einstweiligen Verfügung beschied.
Alice Schwarzer kann das Nachtreten nicht lassen und handelt sich dafür eine weitere Verbotsverfügung des Landgerichts Köln ein. Das Gericht hat es der politischen Aktivistin persönlich sowie der Emma Frauenverlag GmbH mit einer einstweiligen Verfügung vom heutigen Tag (28 O 96/12) verboten, den Eindruck zu erwecken, Jörg Kachelmann habe eine Ex-Freundin vergewaltigt.

Obgleich das Landgericht Mannheim den Wettermoderator und Unternehmen vom Vorwurf der Vergewaltigung einstimmig und rechtskräftig freigesprochen hatte, suggerierte Alice Schwarzer den Lesern ihrer Publikation EMMA zum wiederholten Male anderes: Sie nutzte die Wahl des Unwortes 2012, um zwei eigene Unworte vorzuschlagen, nämlich “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldvermutung”. Wenn man dafür eine Begründung suche, solle man am besten Nafissatou Diallo, Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr fragen, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt worden seien.

Das Landgericht Köln erkannte darin zutreffend eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Kachelmanns. Dem einfältigen Hinweis, aus den Artikeln sei doch gar nicht erkenntlich, dass es sich bei “Claudia D.” um die Anzeigenerstatterin aus dem Mannheimer Strafverfahren handele, wollte es ebensowenig folgen wie der Ansicht, durch die Verwendung der Konjunktion “oder” sei klar, dass Claudia D. nicht der Gruppe vergewaltigter Frauen zugerechnet werde.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

  1. CDU nominiert Alice Schwarzer als Bundespräsidenten-Wahlfrau
    Telepolis‎ - vor 6 Tagen
    Am 18. März tritt im (dafür kostenaufwendig umgebauten) Bundestags-Plenarsaal die Bundesversammlung zusammen, um einen neuen ...

CDU macht Alice Schwarzer zur Wahlfrau - FOCUS Online

www.focus.de/.../wahl-des-staatsoberhaupts-cdu-entsendet-alice-schw...
25. Febr. 2012 – Joachim Gauck ist bisher schon der Präsidentschaftskandidat der Schwarzen, der Gelben, der Roten und der Grünen. Das aber reicht der CDU ...

Ach was? "Prekariat im Anwaltsstand"

Die Branche wird um eine schmerzliche Selbstreinigung nicht herumkommen. (Und die Anwältin und Ex-Frau unseres Ex-Präsidenten Wulff fängt /seit 4 Tagen) gleich damit an, oder wie?)
"Viele Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten eine erbärmliche Qualität. Aus Existenznot sind die Räumungsklagen ausgesetzt; sie können sich kein Personal leisten, und die blanke ANgst vor dem Untergang lässt sie erstarren. Ein Zerrbild?[...]
Hatten wir es nicht schon seit Jahren "gepredigt (hier mit CHARTS)?
"Der Herr Anwalt hat gerade einen Termin", geht der womöglich gerade einem Job als Taxifahrer oder Paketbote nach.
Neu ist das nicht. Doch berichten Anwaltskammern von zuvielen Fällen, in sie ihren Zwangsmitgliedern wegen "Vermögensverfalls" die Zulassung entziehen. Verlässliche Zahlen gibt es nicht, doch Schilderungen zufolge vergreifen sich Anwälte, die knapp bei Kasse sind, zudem gehäuft am Geld ihrer Auftraggeber.* Haftpflichtversicherer sprechen von einem Anstige der Schadensfälle wegen Kunstfehlern.[...]
Doch bleibt das Problem, dass rund 80 Prozent derer, die das Zweite Staatsexamen bestehen, kaum eine andere Wahl haben, als die Anwaltsrobe überzustreifen.[...]
FAZ Samstag 5.März Nr. 54 Seite 13 
UPS! "...  ein Blick nach England: Anwaltspraxen dürfen dort neuerdings von berufsfremden... übernommen werden. (HIER BAUEN WIR MAL EINEN CLIFFHANGER EIN!  ;-))

Prekariat im Anwaltsstand Von Joachim Jahn Die Branche wird um eine schmerzliche Selbstreinigung nicht herumkommen. / / Viele Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten eine erbärmliche Qualität. ... März 2012|Wirtschaft|694 Wörter Zeitungsseite ArtikelPreis: 1,00 €

 Die Zahl der explodierenden Anzeigen wegen angeblicher sexueller Nötigung/Vergewaltigung (vertreten werden sie ja eh locker durch WR bzw. NK-Anwalt/Anwältin) dürften auch durch diesen Umstand mitbegünstigt sein/werden. Der Rückgang der Eheschließungszahlen und die Zahl der Kinder, um die es zu streiten gilt, dürfte die Auseinandersetzungen im Familienrecht eher noch verschärfen.**
Der Rückgang der Bevölkerung durch Geburtenausfälle/Abtreibungen schlägt sich mittlerweile auch schon massiv in der Kriminalitätsrate (nicht in der medial vermittelten und wahrgenommenen Bedrohung!). Die Zahl der zu verteidigenden mmTäter wird weiter rapide sinken ;-).
Und:
*Jetzt wollen wir mal nicht  gleich alle Rechtsanwältinnen, die "nebenbei" Pflegefälle" betreuen, unter Genaralverdacht stellen. Aber wachsein sein, ja wachsam sein, wollen wir in Zukunft schon.

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  1. FOCUS-Titel: Die 25 härtesten Scheidungs-Tricks - Video - Magazin ...

    www.focus.de/.../focus-titel-die-25-haertesten-scheidungs-tricks_vid_...
    17. Febr. 2012 – Immer mehr Paare kämpfen bei der Scheidung mit miesen Tricks um Geld, Kinder oder persönliche Rache. FOCUS erklärt, wie man sich ...
  2. Die 25 härtesten Scheidungs-Tricks - Nr. 8 - 2012 - FOCUS Archiv ...

    www.focus.de/magazin/archiv/jahrgang_2012/ausgabe_8/
    18. Febr. 2012 – Inhaltsverzeichnis von FOCUS Nr. 8 (2012) - Die 25 härtesten Scheidungs-Tricks - Lesen Sie alle Artikel des Hefts im kostenlosen Archiv bei ...

    56
    TITEL: Wenn die Ehe im Krieg zu Ende geht
    58
    Wenn die Ehe im Krieg zu Ende geht: Die 25 fiesesten Tricks – und die besten Gegenstrategien
    58
    Wenn die Ehe im Krieg zu Ende geht: »MEINE KINDER FEHLEN MIR«
    60
    Wenn die Ehe im Krieg zu Ende geht: »ABLÖSESUMME FÜR DIE FRAU«
    64
    Wenn die Ehe im Krieg zu Ende geht: ZOFF IN DER TRAUMFABRIK
    66
    Wenn die Ehe im Krieg zu Ende geht: »VERMURKSTE GESETZGEBUNG« 

    Prekariats-, Prädikats- und sonstige Juristen
    RA J. Melchior, Wismar | 27. Oktober 2009 — Die einen wollen die Prekariatsjuristen von der Straße holen, die anderen versuchen (illegalerweise) einen Prädikatsjuristenclub aufzumachen. Und dann war da noch der Kollege mit dem „partiellen Prädikat", der immerhin sein Studium „mit Prädikatsergebnissen im Bereich des Zivilrechts" beendete. Im Referendariat hat er dann offensichtlich immerhin zwei Stationen mit den Noten "sehr gut" ... …
    Presserecht aktuell | 14. August 2009 — ... Euro http://tinyurl.com/lcgvdg SPD-Sprecherin liebäugelt mit Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen http://bit.ly/ct5lH One for the money, or one for the show? Hochinteressantes zu Prekariatsjuristen http://cli.gs/Jy1XRs (lesenswert!!) Heute vor 90 Jahren trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft – Vidoe zum Thema: http://tr.im/wbQr Zu wenig Ausbeute: ... …
    Internet-Law | 7. August 2009 —"Willkommen bei Deutschlands neuem Anwaltsdiscounter" kann man auf "anwalt18euro.de" lesen. Aber es handelt sich keineswegs um den Aldi unter den Anwälten, sondern um einen Fair Trade Anbieter, wie Kollege Sevriens recherchiert hat. …
    DPMS INFO | 6. August 2009 — ... Angebot aber genau das richtige für den sog. Prekariatsjuristen, der über das Projekt Anwalt18Euro.de den ... .de auf den bereits vorhandenen Wettbewerbsvorteil aller „Prekariatsjuristen“: Die billige Arbeitskraft. Von diesem Wettbewerbsvorteil profitierten ... Aufgabe sieht Anwalt18Euro.de darin, tausende von „Prekariatsjuristen“ zu vereinigen und diese als straff organisierte “ ...

Dienstag, 21. Februar 2012

Fall Arnold: Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung siehe auch: Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.2.2012 - 2 StR 534/11 -

Was passiert dann eigentlich in der PKS von der regionalen (PD Hessen-Nord?) bis zur bundesweiten bzw. der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Statistik beim hessichen statistsichen Landesamt bzw. Bundesamt in Wiesbaden? - UndPresseabteilung des BGH ist ihrer Zeit voraus PM vom 26.02.2012: "In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen."
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59257&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf


Update:
http://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-regional/unschuldiger-lehrer-kommt-nicht-automatisch-22777022.bild.html
www.bild.de
Auch nach seiner inzwischen rechtskräftigen Unschuld kommt ein in Hessen wegen Vergewaltigung zunächst verurteilter Lehrer nicht automatisch in den…


Nr. 26/2012

Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch eines Lehrers


vom Vorwurf der Vergewaltigung



Die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte dem als Lehrer tätigen Angeklagten zur Last, am 28. August 2001 während einer Pause eine Kollegin im Biologie-Vorbereitungsraum einer hessischen Gesamtschule vergewaltigt und geschlagen zu haben.

Der Angeklagte war zunächst durch Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Zugleich war seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002 verworfen. Der Angeklagte verbüßte die Freiheitsstrafe nach Beendigung der Unterbringung vollständig. Auf seinen Antrag ordnete das hierfür zuständige Landgericht Kassel durch Beschluss vom 13. April 2011 die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. Durch Urteil vom 5. Juli 2011 hob das Landgericht Kassel das Urteil des Landgerichts Darmstadt auf und sprach den Angeklagten frei. Das Landgericht gewann die Überzeugung, dass die angeklagte Tat sich nicht zugetragen hat und die entsprechenden Angaben der Nebenklägerin als falsch zu werten sind.

Gegen diesen Freispruch richtete sich die Revision der Nebenklägerin, die eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend machte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 9. Februar 2012 die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des Landgerichts Kassel ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 9. Februar 2012 – 2 StR 534/11


Landgericht Kassel – Urteil vom 5. Juli 2011 – 1620 Js 16973/08 1 KLs

Karlsruhe, den 26. Februar 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59256&pos=0&anz=26

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59256&pos=0&anz=26

Lügen-Lehrerin aus Demold droht lange Haft
Dienstverhältnis am Bielefelder Gymnasium beendet / Land Hessen leitet Disziplinarverfahren ein

http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/detmold/detmold/6024431_Luegen-Lehrerin_aus_Demold_droht_lange_Haft.html 

Falschaussage
Lehrer von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

Ein Lehrer aus Hessen ist nach zehn Jahren vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Kollegin freigesprochen worden. Die Kollegin wollte seinen Job.
http://www.fr-online.de/rhein-main/falschaussage-lehrer-von-vergewaltigungsvorwurf-freigesprochen,1472796,11674686.html

Lehrer von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

20.02.2012, 15:16 Uhr | dapd
http://nachrichten.t-online.de/lehrer-von-vergewaltigungsvorwurf-freigesprochen/id_54147348/index?news 

www.hr-online.de
Das juristische Tauziehen um einen unschuldig verurteilten Lehrer geht weiter. Die angeblich vergewaltigte Frau geht gegen das Urteil vor. Sie war in der Begründung als Lügnerin bezeichnet worden.
 

Freitag, 17. Februar 2012

FOCUS-Online erklärt Rücktritt des Bundespräsidenten - Wenn am Ende des Christian Wulff noch soviel (UnschuldsVermutung übrig ist: Finanzielles Desaster? Ehrensold-Debatte bereits in Gang

Ruin durch Anwaltskosten unabhängig von Ehrensold-Streichung? AUS!? AUS?! AUS!? - Die Hatz ist AUS!

+++ Liveticker zum Fall Wulff +++Bundespräsident Wulff wird seinen Rücktritt erklären

Aktualisiert am Freitag, 17.02.2012, 10:42
In der Affäre um Bundespräsident Christian Wulff ist eine Entscheidung gefallen: Nach FOCUS-Online-Informationen wird das Staatsoberhaupt um 11 Uhr seinen Rücktritt erklären. Verfolgen Sie die Entwicklung im Liveticker.
...
+++ Liveticker zum Fall Wulff +++: Bundespräsident Wulff wird seinen Rücktritt erklären - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/wulff-unter-druck/causa-wulff-merkel-kuendigt-erklaerung-an_aid_715040.html

Erbarmen! Die hessischen, pösen, pösen Polizeipräsidenten kommen - ganz groß in Statistik (Teil I) Frankfurt a.M. deutsche Hauptstadt des Verbrechens?

Aus gegebenem Anlaß: Natürlich gilt auch an Karneval die Unschuldsvermutung (für Polizeipräsideneten und ihre Haus-Statistiker)! -  Sauer-Ei-Land! Es ist aber auch ein Kreuz mit den pösen, pösen Polizeipräsidenten - und will man den Medien und ihrem Frankfurter Kollegen Glauben schenken - mit den hessischen ganz besonders. Mal sind sie oder (tückisch!?)geben sich ahnungslos - wie HIER (Stichwort: Entwicklung Sexualdelikte - wir kommen an Aschermittwoch ) - mal "erdreissten" sie sich PP Sauer und Kollgen - laut Frankfurter Vize-Kollegen:
"Fast noch mehr ärgert den Vizepräsidenten allerdings, dass andere hessische Polizeipräsidien sich „erdreisten“, ihre Statistiken im Vergleich zur Frankfurter Statistik auszuweisen, um besser dazustehen. „Das ist unlauter“, sagt Bereswill. Er sei für ihn nicht nachzuvollziehen, „wie Fachleute so vorgehen können“."
http://www.fr-online.de/frankfurt/kriminalitaetsstatistik--flughafen-kriminalitaet-macht-frankfurt-wieder-zur-verbrecher-hauptstadt,1472798,11651114.html

Dann doch vielleicht lieber ahnungslose "Fach"leute in der/die Fläche? Ist das die Alternative? 

Kriminalitätsstatistik : Flughafen macht Frankfurt wieder zur ...

www.fr-online.de/frankfurt/kriminalitaetsstatistik--flughafen-kriminal...
vor 4 Tagen – Kriminalitätsstatistik : Flughafen macht Frankfurt wieder zur Verbrecher-Hauptstadt. Frankfurt liegt mit 109.678 Straftaten im vergangenen Jahr ...
The same procedure as last year? The same procedure as every year!
  1. Kriminalität: BKA: Frankfurt bleibt Hauptstadt des Verbrechens - Aus ...

    www.focus.de/.../kriminalitaet-bka-frankfurt-bleibt-hauptstadt-des-...
    28. Aug. 2011 – Frankfurt am Main bleibt das gefährlichste Pflaster Deutschlands.
  2. Kriminalstatistik: Frankfurt bleibt Kriminalitäts-Hauptstadt - Kriminalität

    www.faz.net › GesellschaftKriminalität
    12. Apr. 2007 – Deutschlands Kriminalitätshochburg ist und bleibt Frankfurt am Main. Allerdings vernachlässigt die aktuelle Kriminalitätsstatistik, dass durch ...
  3. Kriminalitäts-Statistik: Frankfurt bleibt Hauptstadt des Verbrechens ...

    www.bild.de/.../kriminalitaetsstatistik-frankfurt-hauptstadt-des-verbre...
    29. Aug. 2011 – Frankfurt ist und bleibt die gefährlichste Großstadt: Zum 22. Mal in den vergangenen 25 Jahren ist die Bankenmetropole Deutschlands ...
  4. Über die Stadt Frankfurt

    www.city-camp-frankfurt.de/index.php?option=com...
    Informationen und Historie der Stadt Frankfurt am Main. ... Dennoch wird Frankfurt am Main oft in deutschen Medien als Hauptstadt bezeichnet: .... Außerdem gehe der hohe Anteil an Kriminalität auf die durch vermehrte Kontrollen in den ...
  5. Kriminalitätsstatistik : Flughafen macht Frankfurt wieder zur ...

    www.fr-online.de/frankfurt/kriminalitaetsstatistik--flughafen-kriminal...
    vor 4 Tagen – Kriminalitätsstatistik : Flughafen macht Frankfurt wieder zur Verbrecher-Hauptstadt. Frankfurt liegt mit 109.678 Straftaten im vergangenen Jahr ...
  6. Frankfurt/m erneut Hauptstadt der Kriminalität - DIGITAL FERNSEHEN ...

    forum.digitalfernsehen.de › ... › TalkPolitik
    31 Beiträge - 11 Autoren - 30. Aug. 2011
    Lt. Die Welt ist Frankfurt am Main in einem Zeitraum von 25 Jahren zum 22. Mal "Hauptstadt der Kriminalität" geworden und bezieht sich auf.