Sonntag, 17. Januar 2010

"Bauer sucht Sau gnapf" oder "The Big Easy" in der Eifel: Michael Billen (CDU MdL) und der Daten(g)klau

Der ganz normale Wahnsinn in der Vulkaneifel - Wie Bauer Schlau versuchte Bullen zu m(i)elken bzw. den Saugnapf zu besaugen

Na, vielleicht spekuliert der uneinsichtige Einsichtnehmer ja darauf, dass "billen" einst in die deutsche Sprache eingehen wird, wie weiland "fringsen", heute "goog(l)eln" und"lid(l)eln".
So richtig scheint er allerdings wirklich noch nicht begriffen zu haben, was er und "seine Familie"/sein soziales Netzwerk" (und nur für die bedauert er ja sein Handeln) für einen Flurschaden in ganz Rheinland-Pfalz und die dortige CDU angerichtet hat. (In und um Kaschenbach/Eifel sicherlich nicht!). Nach wie vor hält er dies wohl noch für ein Kavaliers- bzw. Bischofsdelikt.

Immerhin scheint der Bauer und Power-User des POLIS und seiner Tochter mit seinem unverzeichlich falschen Verständnis über das polizeiliche Informationssystem als POLITISCHES Informationssystem nicht nur Aufregung in den eigenen CDU-Reihen zu erzeugen, die ohnehin gerade genug mit der Affäre Markus Hebner/Herbert Jullien (Konten und Nachtbar etc.) zu tun haben, sondern scheint auch ANRGEND zu wirken, wie dieses SPIN-Off zu einem BÜPOLIS zu weiteren PEINLICHEN POLIZISTEN zeigt.

Billen sei Dank: Ein BÜRGERINFOSYS zu den Bürgern in Uniform. Es scheint sich zu lohnen.

Vielleicht sollte die Medien und VHS mal etwas mehr über § 203 ff StGB infomieren. Schließlich hat das Ganze in Zeiten des Internets im "globalen Daorf" einen ganz anderen Drive als dummes Geschwätz am Dresch- oder Waschplatz, an der Dorflinde, am Dorfbrunnen oder am betrieblichen Zentralkopierer/Netzwerkdrucker... .

Suspendierte Polizisten … The Big Easy – Der große Leichtsinn?

Gespeichert unter: Uncategorized — polispolenten @ 10:25

Als sei da ein Nest:

Leitender Polizist soll Tochter missbraucht haben

Handakte WebLAWg | 21. Januar 2009 — Die Nürnberger Staatsanwalt hat gegen einen 51-jährigen Gruppenführer des dortigen Sonder-Einsatz-Kommandos Anklage erhoben. Er soll sich sechs Jahre lang an seiner heute 20-jährigen Tochter vergangen haben. Schon vor einem Jahr war er vom Dienst suspendiert worden, hatte aber zwischenzeitlich erfolgreich dagegen geklagt. Quelle: WELT vom 21.01.2009 …

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Motorradrecht | 8. Juli 2008 — … Schulstraße wurde auf ihn aus einem anderen neben ihm befindlichen Fahrzeug durch einen bisher noch unbekannten, vermutlich männlichen Täter geschossen. Quelle: Welt Online So weit, so gut. Nichts Aufregendes? DochDoch: Der Verletzte ist ein Polizeibeamter, der seit etwa einem Jahr vom Dienst suspendiert ist, während das LKA 4 gegen ihn ermittelt. Man wirft ihm vor, eine Körperverletzung begangen zu haben. Und, daß er freundschaftliche Kontakte zum Bandidos MC pflegt. Das Auto, aus dem heraus geschossen wurde, soll zugelassen sein auf ein Mitglied des Red Devils MC. … …

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Handakte WebLAWg | 26. Dezember 2007 — … , ist in Stendal der Leiter des Reviereinsatzdienstes, ein 46-jähriger Erster Polizeihauptkommissar, suspendiert worden. Eine Einladung zu einer Angeltour an Polizisten und Angelfreunde war von ihm “im Stile des ‘Landsers’ der … . Wieder nur ein Einzelfall? Ein Dummerjungenstreich gar “nur“? Zwar darf man Polizisten getrost zugestehen, dass auch sie nur Menschen sind und demzufolge auch Fehler … an Irren. So etwas wie im vorliegenden Fall darf aber einem Polizisten nie und nimmer passieren, geschweige denn überhaupt erst in den Kopf … …

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 12. Juni 2007 — Zwei Polizisten, die Gelder von Verkehrssündern in die eigene Tasche gewirtschaftet hatten, sind am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu Bewährungsstrafen von elf und 15 Monaten verurteilt worden. Die vom Dienst suspendierten Beamten im Alter von 32 und 36 Jahren hatten sich 350 Euro für Handybenutzung und … , sagte Richter Jordan. Nach dem pauschalen Geständnis blieb das Motiv rätselhaft. Wahrscheinlich haben die Polizisten nicht nachgedacht und sind irgendwie hineingerutscht, mutmaßte Amtsrichter Jordan. Bei Rechtskraft des Urteils verliert … …

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Blog der Verkehrsunfallabwicklung | 24. Mai 2007 — … im US-Staat Tennessee gesorgt. Als sich die 21-jährige Erotikdarstellerin einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens einhandelte, bot sie dem Polizisten an, die Strafe mit Oralsex „abzuarbeiten“ – und der Beamte willigte ein. Richert, auch bekannt unter ihrem Künstlernamen „Barbie … als „Barbie“ in ihrem Internet-Tagebuch von dem entgegenkommenden Officer erzählte. Ihre Schilderung des Erlebnisses führte zu einer internen Untersuchung bei der Polizei. Das Ergebnis: Der Polizist wurde suspendiert. Quelle: krone.at Da bekommt der Begriff „weggeblasen“ eine völlig neue Bedeutung.…

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strafblog | 7. April 2007 —In Berlin sind am Donnerstag die Wohnungen von vier Polizeibeamten wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durchsucht worden, berichtet die netzeitung. Drei von ihnen seien inzwischen vom Dienst suspendiert worden. Bei einem vierten würden noch dienstrechtliche Konsequenzen geprüft. Bei den Durchsuchungen wurden die Computer der Beamten sichergestellt. Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wegen Kinderpornografie strafrechtlich ermittelt wird. Besondere Aufmerksamkeit zog vor wenigen Monaten der Fall des Präsidenten des Verwaltungsgerichts … …

strafblog | 25. Februar 2007 — … Jährige sich beim Versenden einer sms vertippt und nicht bei ihrem Drogendealer, sondern bei einem Polizisten ihre Portion Marihuana bestellt. Trevor Pervine – so der Name des Beamten – glaubte … auf dem Display seines Handys erschien. Aber dann tat der Mann, was ein guter Polizist in solchen Situationen zu tun hat: Er ermittelte! Denn ein richtiger Polizist ist immer im Dienst, wenn das Verbrechen sich meldet. Also antwortete er auf die … kein Vorbild mehr für ihre Schüler ist, wurde sie zunächst einmal von ihrem Job suspendiert. So ein Pech aber auch … Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + … …

LawBlog | 10. Dezember 2006 — Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen einen Kriminalbeamten, der kinderpornografische Fotos verbreitet haben soll. Ein Kollege hatte anfangs den Verdacht, der 51-Jährige könne dienstliche Daten in größerem Umfang an seinen privaten Computer geschickt haben. Bei der Hausdurchsuchung – zunächst wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen – wurden digitale Fotos gefunden, die Kinderpornografie zeigen. Der Kriminaloberkommissar ist vorläufig suspendiert worden. (pbd) …

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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 15. August 2006 — … an, dass der Beamte sich im April 2004 im Vollrausch an einer schlafenden Kollegin auf der Dienststelle sexuell vergangen hatte. Das Gericht nahm eine durch Stress beförderte «komplizierte Alkoholreaktion» an und ging – einem Gutachter folgend – von einer Vollrauschtat aus. Der suspendierte Beamte war ursprünglich wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger angeklagt. Der Mann hatte ausgesagt, keine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Er habe mit der neuen Kollegin an dem Abend maximal zehn Minuten geredet. Eigenen Angaben nach hatte er zuvor bei einer Feier … …

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ElbeBlawg | 10. August 2006 — … der Fall kein Ende? Vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht den Polizisten, der den flüchtenden Einbrecher erschossen hatte, zu zwei Jahren auf Bewährung … vermeidbar gilt. Die Große Strafkammer 1 unter Vorsitz des Richters hatte den Polizisten Anfang September vergangenen Jahres wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu der Bewährungsstrafe verurteilt, … Verfahren zurück nach Hamburg – eine Ohrfeige für die Justiz der Hansestadt. Polizist Sch. ist im Übrigen seit gut zwei Jahren vom Dienst suspendiert, bezieht aber nach Angaben der Polizei weiterhin sein Gehalt. Als Oberkommissar … …

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Aktenvermerk | 24. April 2006 — … Widerstand gegen die Staatsgewalt stehen im Raum. Auf der anderen Seite ist von Misshandlungen die Rede, drei Beamte wurden vom Dienst suspendiert. Nach Aussagen des Wiener Landespolizeikommandanten, Karl Mahrer, gebe es “klare Verdachtsmomente, dass die Angaben des Schubhäftlings stimmen.” Die … Anwaltskanzlei rechtlich vertreten, so Vereinsvorsitzender Günter Ecker. Nikolaus Rast, der Anwalt von Bakary J., als auch der Verteidiger der Polizisten, Farid Rifaat seien “an derselben Adresse” (Schmerlingplatz 3, 1010 Wien) und “unter derselben Telefonnummer” erreichbar. Beide Anwälte … …

Handakte WebLAWg | 20. April 2006 — Das Fahndungs-Kommissariat im Polizeipräsidium ist ohne Chef. Die Behördenspitze hat den bisherigen Leiter, einen 49 Jahre alten Hauptkommissar, vom Dienst suspendiert, weil gegen den Beamten wegen Untreue ermittelt wird. Die Pressesprecherin der Staatanwaltschaft, Doris Möller-Scheu, sprach gegenüber der Frankfurter Rundschau von einem “Anfangsverdacht”. Die Oberstaatsanwältin ließ den Fortgang des Verfahrens offen, hegte jedoch “eher Zweifel”, ob das Verhalten des Polizisten strafrechtlich relevant sei. Quelle: fr-aktuell vom 20.4.2006 …

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walfischbucht | 4. April 2006 —wegen eines Sexualdelikts berichtet ln-online in dieser Meldung. Nach einem Bericht in der Printausgabe der Ostseezeitung vom 04.04.06 war der Beschuldigte vom Mitte März mehrere Tage in U-Haft. Der Haftbefehl bestehe weiter, sei aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Der Beschuldigte wurde vom Dienst suspendiert; ein Disziplinarverfahren soll gleichfalls eingeleitet worden sein.…

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strafblog | 19. Januar 2006 — … ein Strafverfahren gegen 3 Polizeibeamte mit der nicht alltäglichen Begründung eingestellt, diesen sei von ihren Dienstherren keine umfassende beamtenrechtliche Aussagegenehmigung erteilt worden, so dass sie sich auch nicht gegen die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe umfassend verteidigen könnten. Dies verletze ihren Anspruch auf ein faires Verfahren. Den Beamten , die als verdeckte Ermittler tätig gewesen waren, bevor sie vom Dienst suspendiert worden waren, wurde eine Enschädigung zugesprochen. Näheres hierzu ist unter dem nachfolgenden Link nachzulesen. WELT-Artikel Autor: RA Rainer Pohlen…

Knastblog | 16. Dezember 2005 — Mit einem Handy filmten Passanten im Juli 2005 die Festnahme eines jungen Türken in Köln. Beamte eines Sondereinsatzkommandos aus Essen sollen ihn dabei misshandelt haben. Einem der Polizisten wird unter anderem vorgeworfen, dem Mann grundlos ins Gesicht getreten zu haben. Der Beamte ist mittlerweile vom Dienst suspendiert.

Freitag, 15. Januar 2010

Polizist erschüttert Gehirn (des anderen) mit Stabtaschenlampe: 600 EURO

Erschütternd: (Was es umgekehrt gekostet hätte - wenn der Geschlagene den Polizisten wegen seines Erscheinungsbildes in den frühen Morgenstunden nicht erkannt hätte und dessen Gehirn erschüttert .... etc. - bleibt unbekannt.

Amtshaftungsklage wegen Polizeieinsatzes teilweise begründet Nach einem heute verkündeten Urteil des Landgerichts nimmt der knapp 30 Jahre alte Kläger das Land Rheinland-Pfalz teilweise zu Recht auf Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld in Anspruch. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, daß der im Februar 2008 in den frühen Morgenstunden nach einer Fastnachtsveranstaltung in Kirschweiler zu einem Gerangel stoßende Polizeibeamte fahrlässig die Situation verkannte, indem er den daran beteiligten Kläger wegen seines Erscheinungsbildes einer gewaltbereiten Gruppe zuordnete und deshalb zu forsch mit seiner Stabtaschenlampe eingriff, um die Beteiligten zu trennen. Dadurch erlitt der Kläger eine 3 cm lange Platzwunde und eine Gehirnerschütterung. Unter Berücksichtigung seines eigenen Mitverschuldens durch seine Beteiligung an dem Gerangel, das grundsätzlich das Einschreiten des Polizisten rechtfertigte, steht dem Kläger unter Abweisung seiner weitergehenden Klage ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € 600,- zu.

http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b82e5-d698-11d4-a73d-0050045687ab&sel_uCon=b972dfb9-ea12-6210-971f-562077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042.htm












Datum:12.01.2010
Herausgeber:Landgericht Bad Kreuznach

Mittwoch, 13. Januar 2010

Prof. Dr. Fritjof Haft, Dr. Thilo Sarrazin, Helmut Schmidt, - die SPD und (ihre) Autoritäten

1.

Gutachten zu Skandal-Interview

"Die Einlassungen von Dr. Sarrazin sind eindeutig rassistisch"

In einer Intellektuellenzeitschrift lästerte der Bundesbanker über Migranten und mit gelehrten Methoden streben Berliner Genossen nun erneut seinen Parteiausschluss an. Ein 21-seitiges Gutachten untersucht Wort für Wort, ob Sarrazins Äußerungen rassistisch waren. FTD.de hat es gelesen. von David Böcking[weiter]...FTDonline 08.01.2010, 15:46
Gutachten zu Skandal-Interview

2. „5. Autoritäten und Zitate
Wir Juristen sind autoritätsgläubige Leute. Wenn ein Landstreicher einen Satz formuliert wie „Die Gerechtigkeit ist unfassbar", so bedeutet das uns nichts. Wenn aber eine Autorität verkündet: „Die Gerechtigkeit ist unfassbar", so sind wir beeindruckt. Wie schon Ludwig Thoma bemerkt hat, ist es eben ein Unterschied, ob im Wirtshaus ein Bauer mit 40 Kühen im Stall eine wohlerwogene politische Meinungsäußerung von sich gibt, oder ob einer mit drei Ziegen dumm daherredet.


Es gibt folgende Autoritäten: Die herrschende Meinung, die überwiegende Meinung, die ganz herrschende Meinung, die ganz überwiegende Meinung und die allgemeine Meinung. Dagegen ist die Mindermeinung keine Autorität, weil sie, wie der Name sagt, minder ist. Ferner gibt es lebende und tote Autoritäten. Die letzten sind beliebt, weil sie sich nicht mehr wehren können. Größere Wirkung erzielt man freilich mit lebenden Autoritäten, die sich zwar theoretisch wehren können, dies meist aber praktisch nicht tun, was dann vom Publikum für Zustimmung gehalten wird.

HAFT, Fritjof: Einführung in das juristische Lernen, 2. Auflage, 1983 (also vor der Rechtschreibreform!), Bielefeld, S. 159f

3. Und nun Helmut Schmidt: NZZ-Interview - 3SAT oder schon hier:
Zürich bleibt ein Dorf, Hamburg bleibt auch ein Dorf ...
aber dann ca. 44:15 ff
http://www.sf.tv/videoplayer/embed/a9794502-94c0-4c37-8877-a048c197a201
NZZ Standpunkte vom 06.12.2009




NZZ Standpunkte vom 06.12.2009

Und noch 'ne Autorität:

destatis (Statistisches Bundesamt)

Geburten bis 9/2009: -5% zum Vorjahr

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/GeburtenSterbefaelle/Tabellen/Content75/N1__GeburtenSterbefaelle,templateId=renderPrint.psml


Diskriminierte MEDIA-MARKT Moslems???? - Ließ er die Kuh fliegen?

Blöd oder nicht blöd, das ist auch hier die Frage!

Diejenigen, die Zinsen verschlingen, sollen nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst

und zum Wahnsinn getrieben wird.“ (Koran, Sure 2 Al Baqara – Die Kuh , Vers 275)

BITTE nicht verwechseln mit BACCARA, demGlücksspiel.

(zitiert nach: FTD-MEDIA >>>>>>>>>>>>>>> PDF-Datei Islamic Banking 2 Seiten))

(Psssst, Ferrero, mit Überraschungseiern "... in jedem 7.Ei" und so befassen wir uns morgen... Insh'allah)

Aber nicht nur der Zins soll wahnsinnig machen:


Also, was so ein richtiger Moslem ist, also so ein richtiger,wir meinen natürlich ein ganz richtiger, von denen es außerhalb der Höhlen des Hindukushs nur wenige gibt, durfte doch eigentlich tagelang beim Media-Markt nicht einkaufen, da es sich doch eigentlich, genau genommen, so ganz genommen um eine Art Lotterie mit Zwangscharakter handelte, oder etwa nicht?

Schließlich hätte man bei einem Einkauf als Moslem daran teilnehmen müssen, ob muselman wollte oder nicht. Natürlich hätte er dann auf seinen Glücksspielgewinn verzichten können – aber gerecht, so richtig gerecht ist das ja nicht.


Hoffen wir mal auf die Selbstheilungskräfte des Media-Marktes ...


Al-Baqarah - „Die Kuh“ - Sure 22, 219: (>>> MUSLIM-MARKT)


„Sie befragen dich über den Wein und das Glücksspiel. Sprich: In beiden liegt große Schuld und Nutzen für die Menschen. Doch ihrer beider Schuld ist größer als ihr Nutzen. Und sie befragen dich was sie spenden sollen. Sprich: Den Überschuss [andere Übersetzung: das Entbehrliche]. So verdeutlicht euch Allah die Zeichen, damit ihr nachdenken möget“


Übrigens, MEDIA-Markt: in SWR bzw. 3SAT kam neuerlich (zum Video http://www.swr.de/literatur-im-foyer/-/id=122518/did=5820854/pv=video/nid=122518/bmljow/index.html oder siehe unten) eine Sendung „Literaur im Foyer“ zum „neuen“ Islam mit Thea Dorn - und da eben diese Thea Dorn sich sogar mal so ganz gegen ihre Art zurückhielt, war es sogar eine höchst erbauliche und erquickliche Sendung.

Aber egal wie (musel)man es auch dreht und frau es auch genderübersetzt wendet, das „Glücksspielverbot“ bleibt.


Und die Saat des Satans, der Hass, zwischen (wahren) Moslems und Christen könnte gelegt worden sein:


Sura al-Ma'ida (Der Tisch) SURE 5, 91: (>>> MUSLIM-MARKT)


„Satan will durch den Wein und das Glücksspiel nur die Feindschaft und den Hass zwischen euch auslösen, um euch vom Gedenken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Werdet ihr euch denn abhalten lassen?


Frauenrechte, Liebe, Sexualität - Gibt es einen zeitgemäßen Islam?

Wiederholung in 3sat am 10.01.10 um 10.15 Uhr

Kopftuch, Zwangsehe, Ehrenmorde, das bestimmt das Bild des Islam in der westlichen Gesellschaft. Ein Klischee? Aber das ist nur ein extremer Ausdruck einer allgemeineren Frage: Wie hält es der Islam mit den Frauen? Welche Rechte haben sie? Was sagt die Religion zur Emanzipation?[>>>>>>>>>>>>...]


Hier finden Sie die Literaturliste im pdf-Format

Wir erinnern uns, schon einmal fiel der MEDIA-Markt unangenehm auf:

ElbeBlawg | 3. April 2006 — ... an den Leiter des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz Dariusz Lomowski schreibt PiS-Parlamentarier Przemyslaw Gosiewski, Media-Markt würde Produkte ohne polnische Bedienungsanleitung verkaufen und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Anlass war ein Fernseh- und Radio-Spot von Media Markt in Deutschland, in dem Polen als Diebe karrikiert wurden. Der Spot ist nach diversen Proteste letzte ... abgesetzt worden. Auch Klischees über andere europäische Nationen werden momentan in den Medie Markt Spots „verbraten“. …

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strafblog | 30. März 2006 —Nach einem bei stern.de veröffentlichten Bericht hat der Media Markt einen Werbespot, in dem polnische Fußballfans Mitarbeiter des Unternehmens beim Einkauf austricksen und bis auf die Unterhosen ausziehen, zurückgezogen und sich ... aller Zeiten" sei das "Klischee des diebischen Polen" überzeichnet worden, um es als ungerechtfertigtes Vorurteil zu entlarven, erklärte ein Media-Markt-Sprecher. Der Werbespot hatte in Polen einen Sturm der Empörung ausgelöst. Der Film bestätige Negativstereotypen, schrieb die Zeitung "Rzeczpospolita" am ... …

Rechtblog | 28. März 2006 —Wie bei Bild berichtet wird, fand man in Polen den Werbespot nicht besonders witzig: Die Elektrofachmarkt-Kette Media Markt hat nach Protesten einen TV-Spot über Polen zurückgezogen und sich für die Werbung entschuldigt. In dem Spot sei das “Klischee des diebischen Polen” überzeichnet worden, um es als ungerechtfertigtes Vorurteil zu entlarven, erklärte Media Markt in Ingolstadt. In [...]…







Schamutziges Recht? - Linksrheinische Rechtsreinigung

"Die in Rheinland-Pfalz kontinuierlich betriebene Rechtsbereinigung kann für sich in Anspruch nehmen, das seit dem Jahr 1947 neu geschaffene Landesrecht, welches im Jahre 1983 vorübergehend auf mehr als 1500 Rechtsvorschriften angewachsen war, auf heute weniger als 1140 reduziert zu haben. Das ist ein Rückgang um über 24 Prozent seit Anfang der achtziger Jahre", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger heute bei der Beratung des Entwurfes des Elften Rechtsbereinigungsgesetzes im Ministerrat.


Rechtsbereinigung sei eine Daueraufgabe, so Bamberger. "Die Landesregierung erbringt durch die ständige Überprüfung des vorhandenen Rechtsbestandes auf seine Notwendigkeit, Fortgeltung und Anpassungsbedürftigkeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften. Der zur Grundsatzberatung vorgelegte Gesetzentwurf sieht die vollständige Aufhebung von neun Gesetzen und 23 Rechtsverordnungen sowie die Teilaufhebung einer Rechtsverordnung vor. "


Bamberger erläuterte, die Landesregierung werde auch weiterhin alles tun, um die Entbürokratisierung voranzutreiben. "Entbürokratisierung, also auch der Abbau überflüssiger Normen, ist kein Luxus, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes", so der Minister.




Information:

Nachdem in den beiden vergangenen Wahlperioden die Rechtsvorschriften aus den Jahren 1947 bis 1990 im Rahmen der Rechtsbereinigung in im Voraus festgelegten Zeitabschnitten auf ihre Notwendigkeit und ihre Anpassungsbedürftigkeit an die Forderungen der heutigen Zeit hin überprüft wurden, verfolgt die Rechtsbereinigung der laufenden Legislaturperiode einen ergänzenden Prüfungsansatz.


Nunmehr wurde das - inzwischen nahezu vollständig auf dem aktuellen Stand befindliche - Landesrecht unter Beteiligung der Fachressorts einem umfassenden „Screening“ unterzogen.

Daneben dient die mit den Arbeiten zum vorliegenden Entwurf verbundene Durchsicht des gesamten Landesrechts den Fachressorts als Grundlage für weitere, in eigener Zuständigkeit vorzunehmende Anpassungen und Bereinigungen von Rechtsvorschriften.

Rechtsbereinigung

Bamberger: Recht muss klar und überschaubar bleiben



Datum: 12.01.2010
Herausgeber: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

Dienstag, 12. Januar 2010

Jessica D. - Mordanklage in Frankreich, BILD, Die WELT, DPA und das Persönlichkeitsrecht

Löblich, löblich, DPA et al ! Die Nichte (franz. niece, engl. niece) des britischen Rüstungsstaatssekretärs QUENTIN DAVIES soll in 2007 einen Mord begangen haben. Wie wird Jessica D. nun heißen? Dick, Doof, Dulles, Dot?

Sherlock Holmes:
(demnächst in Ihrem Kino)

"Nichts ist trügerischer als eine offensichtliche Tatsache."

Wollen wir es mal mit Google probieren?

Und uns überraschen lassen? Na?

http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=Quentin+Davies+Jessica+D.&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8

Ach BILD, WELT, DPA ...

Dabei erfahren wir auch, dass die SUN bereits in 2007 nach Bekannten von Jessica D.("Vollname") gesucht hat.

Frankreich: Nichte des britischen Staatssekretärs vor Gericht ...
12. Jan. 2010 ... Die 30 Jahre alte Jessica D. erzählte zum Prozessauftakt von den ... eine Nichte des britischen Rüstungsstaatssekretärs Quentin Davies wegen ...
www.welt.de/.../Nichte-des-britischen-Staatssekretaers-vor-Gericht.html - vor 8 Stunden gefunden
MP Quentin Davis | Niece slit throat of lover | Brutal sex game ... - [ Diese Seite übersetzen ]
15 Nov 2007 ... NIECE of millionaire MP Quentin Davies slit her lover's throat in a ... DO you know Jessica D...? Call The Sun's newsdesk on 020 7782 4103 ...
www.thesun.co.uk/sol/homepage/news/article466570.ece - Ähnlich

Na, wenn das Polizeischule macht ....




Frage:
Welcher Politseipräsident und/oder Innenminister bzw. Innensenator sollte denn hier zurücktreten?
So rein vom Gefühl her. In welchem Bundesland/welchen Bundesländern könnte die gleichzeitige Umstellung von "grün" auf "blau" und Umstellung auf neue Rechtschreibung solche Blüten getrieben haben?



16 Bundesländer stehen zur Auswahl - P.(O.L.)I.S.A-Ergebnis?

Einfach nur mal so nach dem Gefühl - ohne Schummeln/Cheaten. >>>>>>>>>>>>>>>


No woman, no crime!

Da ist der Ohrwurm drin

Freddie Mercury singt Lobeshymnen auf Grillfleisch, Bob Marley beschwert sich über kriminelle Frauen, und Heinz Rudolf Kunze trällert über Einlaufschmerzen. Vor kurzem kürte einestages die witzigsten Verhörer der Popgeschichte - doch die Leser kannten noch bessere. Hier sind sie.

[>>>>>>>>>>>...]

Dienstag, 29. Dezember 2009

Richter und Staatsanwälte dafür ungeeignet?

Neues aus dem Land der Richter und (Wirtschafts-)Lenker. ... Es fehlt die letzte Konsequenz ...
Kaum ist das Fest des Friedens und der Freude verklungen, gibt's noch etwas Verhöhnliches zum Jahresausklang. Wir haben uns jedenfalls weggeschmissen und robbten uns mit letzter Kraft an die Tastatur um diesen Hinweis noch schnell zu bloggen. Allerdings wird im Titel fast in BILD-Manier unfair verkürzt:
"Richter sind nicht geeignet", heißt es da. Im Interview ist allerdings von "Richtern und Staatsanwälten" die Rede bzw. Schreibe: "In Einzelfällen mag es geeignete Persönlichkeiten geben, an sich passt die Gruppe nicht."
Vorher: Welcher Charaktere ?
Thierfelder: Es handelt sich im Idealfall um uneingeschränkt vertrauenswürdige Persönlichkeiten mit ausgeprägtem Stehvermögen und besonderen zwischenmenschlichen Fähigkeiten. Dazu kommt eine schnelle Auffassungsgabe, um komplexe Sachverhalte einordnen und kritische Entscheidungen pragmatisch und geschäftsorientiert begleiten zu können. Das erfordert eine klare Meinung und zugleich Fingerspitzengefühl."

Hier das ganze Elend: >>>>>>>>>>>über die Grobmotoriker des Rechtsstaats
Danke, FTD, Danke!

Samstag, 26. Dezember 2009

Zum FdFuF: Das FamFG , die FAO und Fachanwältin/Fachanwalt für Familienrest zwischen Mediation und Geldverdienen

Nachlese zum Fest des Friedens und der Freude: Fremdschämen angesagt - Nicht nur von Kolleginnen und Kollegen mit anderen Fachanwaltsbezeichnungen ...

Ja, ja: "Von glücklichen Kindern empfohlen - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (für Familienrecht)". So wirbt zynisch der Verband für einen offensichtlich (allein) auf Kampf gebürsteten Teil seines Berufsstandes (siehe auch ausgerechnet eingebettet in die FOCUS-Titelstory "Scheidungskinder") - standesehrenhaft natürlich.

Sie können den Gleichheitsgrundsatz des GG eigentümlich auslegen, weil sie offensichtlich nicht einmal den Unterschied zwischen "wie" und "als" (und einen Moslem gleich als wie ein Christenkind behandeln, Textbausteine und Module sei Dank) kennen, sie müssen nichts von ihrem ureigensten Handwerkszeug (wie z.B. der ZPO), nicht mal etwas von ihrem eigenen Standesrecht oder gar Wettbewerbsrecht wissen, gar sich daran halten, weil kein Kollege oder gar die BRAK sie in ihrem Wahn stoppt, denn seit 2007 wird ja wirklich jede und jeder an allen OLG und AG zugelassen, auch wenn er/sie nicht mal ihren eigene Briefkopf ordnungsgemäß gebacken bekommt, manche nicht mal von dem einen noch dem anderen etwas verstehen, Hauptsache die Kasse stimmt - nach dem Motto "Es werden keine Gefangenen gemacht".

Die Kollateralschäden einer so verstandenen Zunft, die wegen ein paar Euros mehr (künstliche Streit(wert)e produziert, am besten auch noch auf Staatskosten (PKH bzw. Verfahrenskostenhilfe) sind allenthalben als psychische und psychische Wracks sichtbar und spürbar, belasten längst millionenfach als Menschen mit mehr oder weniger offensichtlichen PAS-Schäden die Budgets des Staates und der Sozialversicherungsträger mit Milliardenbeträgen. Und woher kommt's?

Na! Mal Nachlesen:

DAS erklärt Einiges und Uneiniges:

Zu Nr. 4 beschloss er [der Ausschuss] mit einer Mehrheit von 10 gegen 5 Stimmen neben der letztlich gültigen Regelung auch eine Einbeziehung der Grundzüge der Mediation. Eine Nr. 5, die sich auf „Psychologische Grundkenntnisse über Familienstrukturen und Konfliktverlauf, Gutachtenanalyse“ beziehen sollte, wurde mit BREITER Mehrheit ABGELEHNT. Das Plenum diskutierte in seiner 2. Sitzung vom […] ausgiebig die Einbeziehung der „Grundzüge der Mediation“ in § 12 FAO. Schließlich erhielt § 12 FAO hinsichtlich seiner Nummern 1 bis 3 BREITESTER Mehrheit seine endgültige Fassung. Nachdem der zusätzliche Bereich „Grundkenntnisse über Familienstrukturen und Konfliktverlauf“ mit GROßER Mehrheit abgelehnt worden war, wurde mit breiter Mehrheit eine Nr. 4 ergänzt: „Theorie und Praxis familienrechtliche Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung“. Der Antrag die neue Nr. 4 durch die Worte „Grundzüge der Mediation“ zu ergänzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Nachdem die 4. Sitzung der 1. Satzungsversammlung vom […] besondere Berufspflichten bei schlichtender, vermittelnder oder mediativer Tätigkeit (BerufsO) beschlossen hatte, wurde z3 12 FAO erneut der Antrag auf Aufnahme der „Grundzüge der Mediation“ gestellt, allerdings WIEDERUM ABGELEHNT.

Hartung/Römerman [Bearb.: Scharmer]: zu § 12 FAO – Berufs- und Fachanwaltsordnung, 2008, 4. Auflage, S. 690



§ 12 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht

Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den

Bereichen

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss

familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und

zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der

Lebenspartnerschaft, (*)

2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

* BRAK-Mitt. 2003, 125

http://www.brak.de/seiten/06.php





Freitag, 25. Dezember 2009

Urbi et Orbi et googleli: Entfernung aus dem Polizei-Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht 3 K 361/09.TR

Just-in-christmas-time meldet das rheinland-pfälzische Justizministerium (Wer sonst?) als "

Pressemittelung Nr. 29/2009

(die "I"s sind gerade noch vor Jahresende ausgegangen...)

gar Besinnliches:

Entfernung aus dem Polizei-Dienst nach Verstoß gegen das Nebentätigkeitsrecht

Ein Beamter, der nachhaltig Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts nicht beachtet und neben weiteren leichteren Pflichtverstößen insbesondere auch privat eine ihm vorwerfbare Schuldenwirtschaft an den Tag legt, ist für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 10. November 2009 entschieden.

Ein Polizeibeamter, der wegen eines Dienstunfalls nur noch eingeschränkt Dienst verrichtet hat, betätigte sich schon seit Beginn der 90er Jahre in steigendem Ausmaß im Bereich der Pferdezucht und des Pferdeverkaufs, ohne hierfür die erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung eingeholt zu haben. Zuletzt bewirtschaftete er ca. 20 ha Weidefläche und beantragte und erhielt hierfür über mehrere Jahre Agrarsubventionen. Der Beamte warb auch im Internet für ein spezielles Zuchtprogramm und bot dabei Sonderkonditionen an. Daneben bot er u.a. die Vermittlung von Decktieren und Reitunterricht an. Auf seinem Hof hatte er eine kleine Reithalle gebaut.

Im privaten Bereich fiel er insbesondere durch eine Schuldenwirtschaft auf, indem es – ebenfalls über Jahre hinweg – immer wieder zu Vollstreckungsmaßnahmen u.a. wegen Steuerschulden kam.

Die Richter der 3. Kammer sahen in dem Verhalten des Beamten ein schweres Dienstvergehen, durch das ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten sei. In der Gesamtschau, insbesondere wegen der Häufigkeit des Fehlverhaltens über einen außerordentlich langen Zeitraum und angesichts der bis zuletzt fehlenden Einsicht des Beklagten sei dieser für den öffentlichen Dienst untragbar geworden. Die lange Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit -die Pferdewirtschaft habe in der konkreten Gestalt den Bereich einer genehmigungsfreien Hobbytierhaltung deutlich überschritten- wiege deshalb schwer, weil der Beamte aufgrund der ihm obliegenden Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn zu widmen habe, der ihm im Gegenzug eine angemessene Alimentation und Fürsorge schulde. Die Beantragung einer Nebentätigkeitsgenehmigung sei vor diesem Hintergrund keine reine Formalie, dies gerade auch deshalb, weil die Tätigkeit in ihrer konkreten Gestalt schon nicht genehmigungsfähig gewesen sei. Erschwerend falle ins Gewicht, dass der Beamte trotz Einschränkung seiner Dienstfähigkeit seine Nebentätigkeit nicht zurückgefahren sondern diese mit dem Ziel, sich hierdurch eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen, kontinuierlich erweitert habe. Dabei komme es nicht darauf an, ob der angestrebte Gewinn wirklich nachhaltig erzielt werde. Auch die Schuldenwirtschaft des Beamten wiege schwer, da er über einen langen Zeitraum in einer erheblichen Anzahl von Fällen pflichtwidrig gehandelt habe und sich insbesondere auch Forderungen der öffentlichen Hand in erheblichem Umfang in der Vollstreckung befunden hätten. Obwohl dem Beamten sein Fehlverhalten im Verlauf des Disziplinarverfahrens immer wieder vor Augen geführt worden sei, habe er bis zuletzt keine Einsicht gezeigt. Sei ein Beamter jedoch nicht willens, sein Unrecht einzusehen, könne ihm im Hinblick auf die zukünftige Dienstverrichtung nicht mehr das erforderliche Mindestmaß an Vertrauen entgegen gebracht werden.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

VG Trier, Urteil vom 10. November 2009 – 3 K 361/09.TR -

Datum:23.12.2009
Herausgeber:Verwaltungsgericht Trier

Frauen haben immer RECHT - Der zu späte (nach ultimative = post festum) Geschenktipp



Eine männliche Belehrung mit Gesetzestexten und Illustrationen


"Den weiblichen Spezialvorschriften in den Gesetzbüchern auf die Spur gegangen sind hier H.M. Schmidt und W. Hanel. Sie haben es fertig gebracht, einen sonst ausgesprochen trockenen Stoff amüsant zu gestalten und mit lustigen Zeichnungen zu würzen, so daß die Paragraphen auch für diejenigen, die sich sonst nie damit befassen, lesenswert werden." [Monatsschrift für Deutsches Recht]

"Nein, dies munter aufgemachte kleine Buch hat kein griesgrämiger Ehemann geschrieben - hier geht es ganz einfach um das wirkliche gesetzlich verankerte Recht der rau. Die vielen einschlägigen Paragraphen werden mit lustigen Zeichnungen erläutert. Trockenes Wissen sozusagen, 'mundgerecht' gemacht. [Frankfurter Rundschau]

Warum dieser Tipp als "post festum donum" quasi so spät kommt? Na, wenn schon die Malediven untergehen und EMMA dahinsiecht, aber sich und uns weiter (... 358 überfüllten Frauenhäusern .. ) in die Tasche lügt (Umstellung Erscheinungsweise der Print-Ausgabe von 2 auf 3 Monate), dann soll uns doch Weihnachten als Fest der Liebe und "Mutter aller Eheschlachten und Scheidungskämpfe" als Auftakt der Hochsaison für Fachanwälte und Fachanwältinnen für "Familien"- Rest erhalten bleiben. (Am Schluß der Messe/Mitternachtsmette hieß es auch immer nur: Ite, missa est (lat.: „Gehet, es ist Entlassung!“), was stets allzu voreilig und falsch mit "Gehet hin in Frieden" übersetzt wurde und wird ... .

Und weil es so schön war: >>>

Dr. Eckart von Hirschhausen

Was wünscht du dir zu Weihnachten.
Wenn ich ehrlich bin - die Scheidung
Wenn ich ehrlich bin: soviel wollte ich nicht ausgeben!


Noch mehr "Liebesbeweise" ....

Ansonsten: Durchhalten und Ja-Sagen lernen ... bis 02.01.2010



Montag, 21. Dezember 2009

Rechtliche Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit - Hallihallo - ! Halali!- Generalmobilmahnung -Jagd-Saison eröffnet?



Hiermit und daselbst erklären wir schon mal Herrn RA Matthias Kilian zum K.u.K. (königlich und kammer-adschaftlichen) Büchsenspanner:

Die von einigen Rechtsanwälten systematisch genutzte Möglichkeit, vor allem werberechtliche Verstöße von Kollegen durch Abmahnungen zu verfolgen, ist nach der der Rspr. Nicht zu beanstanden. Zwar verpflichtet § 25 BORA den Rechtsanwalt, Berufsrechtsverstöße eines Kollegen zunächst diesem gegenüber vertraulich zu beanstanden. Allerdings gestattet das Vorliegen der eigenen oder der Mandanteninteressen eine „Reaktion in anderer Weise“, etwa ein zivilrechtliches Vorgehen (die Klagebefugnis bleibt von § 25 BORA) ohnehin unberührt).

Kasuistik (BGH NJW 2001, 2089- zum UWG a.F.): „... Abmahnungen, wie sie mit dem Klageantrag beanstandet werden. Können nicht als wettbewerbswidrige Behinderung der Mitbewerber angesehen werden. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist selbst dann, wenn das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist, nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig. Dies gilt um so mehr, wenn – wie hier – sogar davon auszugehen ist, dass das abgemahnte Verhalten rechtswidrig ist. Daran ändert sich grundsätzlich auch dann nichts, wenn der Abmahnende nicht klagebefugt ist oder anzunehmen ist, dass die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs unter Berücksichtigung der gesamten Umstände i.S. Des § 13 Abs.5 UWG missbräuchlich ist. Ein Verlangen, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, kann sich als wettbewerbswidrige Behinderung des abgemahnte Wettbewerbers behandelt werden, weil diese das beanstandete Verhalten ohnehin nicht wiederholen dürfte ...“

Kilian, Matthias: Rechtliche Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit, Kapitel , Grundlagen, A. Quellen des Anwaltsrechts Seite 20f- RZ 54

Was hier offensichtlich möglich ist, scheint auch systematisch nötig:

Briefkopf (LG Dresden Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) zur Einhaltung einer seit 2007 bestehenden Regelung (Siehe auch BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF))


BGH 1 ZR 22498 vom5.Oktober 2000 (Volltext)>>>>>>>


Verbandsklage gegen Vielfachabmahner
UWG §§ 1, 13 Abs. 5 Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kann einem Gewerbetreibenden nicht schon deshalb allgemein als wettbewerbswidrige Behinderung der abgemahnten Mitbewerber untersagt werden, weil die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit steht. UWG § 1; BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4 Ein Rechtsanwalt, der gegen § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO verstößt, handelt damit nicht zugleich wettbewerbswidrig, auch wenn diese Vorschrift eine sog. wertbezogene Norm ist. BGH, Urt. v. 5. Oktober 2000 - I ZR 224/98 - OLG München

Juristen-Einbildung: Juristen-Ausbildung bzw. Juristen-Nicht-Ausbildung und Kindergeld 20. November 2009 (Az.: 5 K 2456/08)

Tätigkeit in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur Berufsausbildung eines Juristen.

Mit Urteil zum Kindergeldrecht vom 20. November 2009 (Az.: 5 K 2456/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Tätigkeit im Bundesvorstand eines - einer politischen Partei nahe stehenden – Studentenverbandes (SV) zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gezählt werden kann.

Im Streitfall hatte der Sohn (S) des Klägers ab dem Wintersemester 2005/2006 an einer Universität ein Studium der Rechtswissenschaften begonnen. Vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2008 war er beurlaubt, während dieser Zeit war er gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung als Mitglied im Bundesvorstand (Schatzmeister) des SV beschäftigt.

Mit Bescheid der Familienkasse vom 31. Januar 2008 wurde die Kindergeldfestsetzung für S aufgehoben und das von April 2007 bis Februar 2008 ausgezahlte Kindergeld in Höhe von 1.694.- € zurückgefordert. Das wurde damit begründet, dass eine kindergeldschädliche Unterbrechung der Berufsausbildung z.B. dann vorliege, wenn sich ein Studierender wegen Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung der Hochschule vom Studium beurlauben lasse. Bei der Tätigkeit als Schatzmeister handele es sich primär um eine bezahlte, professionelle Vorstandstätigkeit in einem bundesweit tätigen politischen SV. Es werde nicht bestritten, dass diese Vorstandstätigkeit einem Studenten der Rechtswissenschaften Gelegenheit biete, seine im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten dort einzubringen. Dem Kläger könne aber nicht darin gefolgt werden, wenn er die Tätigkeit als Vorstandsmitglied als Berufsausbildung aufwerten wolle.

Mit seiner Klage trug der Kläger u.a. vor, die Tätigkeit des S als Vorstand und Schatzmeister sei – vergleichbar einem Praktikum – als Berufausbildung zu berücksichtigen. Es komme allein darauf an, ob das Kind im Praktikum Fähigkeiten und Kenntnisse erwerbe, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet seien, das habe der BFH zu einer Tätigkeit in einem Anwaltsbüro entschieden. Als weiteres Indiz, dass die Tätigkeit als konkret berufsbezogene Ausbildungsmaßnahme zu sehen sei, könne gewertet werden, dass S zwischenzeitlich wieder an der Uni für das Sommersemester 2008 eingeschrieben sei und wie von Anfang an vorgesehen, wieder im vollen Umfang am Vorlesungsbetrieb teilnehmen werde.

Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) befinde sich in Berufsausbildung, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht habe, sich aber ernstlich darauf vorbereite. Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienten alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handele, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet seien. Nach Überzeugung des Senats handele es sich bei der Vorstandstätigkeit nicht um ein Praktikum, bzw. um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet seien. In seinem ersten Antrag auf Beurlaubung vom Studium habe der S keine entsprechenden Angaben gemacht. Selbst wenn der S als Beurlaubungsgrund die Ableistung eines Praktikums angegeben hätte, würde sich kein anderes Ergebnis ergeben, weil die Bezeichnung einer Tätigkeit als „Praktikum“ – für sich gesehen – wenig ergiebig sei. Eine hinreichende Eignung der Vorstandstätigkeit beim SV zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sein sollten, könne das Gericht nicht erkennen. Auch wenn die Vorstandstätigkeit das Erfahrungswissen des S sicherlich bereichert habe und sich förderlich auf die spätere Berufstätigkeit auswirke, reichten diese positiven Wirkungen hingegen nicht aus, um als „Berufsausbildung“ i.S. des Kindergeldrechts qualifiziert werden zu können, da solche Wirkungen von einer Vielzahl, die Lebenserfahrung bereichernden allgemeinen Betätigungen ausgingen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Sonntag, 20. Dezember 2009

Das neue FamFG: Untersagung weiterer Vertretung (oder: Muss man AnwältINNeN mögen???)

FUNdstück der Woche:

Prof. Dr. Walter Zimmermann war lange Jahre Vizepräsident des LG Passau und lehrt als Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Er ist ein ausgewiesener Kenner des Familien-, Erb- und Betreuungsrechts und weiß, worauf man in der täglichen Praxis achten muss. [Klappentext]


Das neue FamFG: Untersagung weiterer Vertretung

„Das Gericht kann den in § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 FamFG bezeichneten Bevollmächtigten (also insbesondere Familienangehörigen, Beschäftigten) durch unanfechtbaren Beschluss die weitere Vertretung untersagen, wenn sie nicht in der Lage sind, das Sach- und Streitverhältnis sachgerecht darzustellen (§ 10 Abs. 3S.3 FamFG), also z.B. nur schreien und toben. Rechtsanwälte und Notare als Verfahrensbevollmächtigte kann das Gericht zurückweisen, auch wenn sie keinen klaren Gedanken fassen oder ausdrücken können. [...]

Zimmermann, Walter 2009 Das neue FamFG, I. Allgemeine Vorschriften –
S.17 RZ 46


Muss man Anwältinnen (die fehlen oben genderungerecht - auch und gerade wenn sie nur schreine und toben) und Anwälte mögen, gar lieben?
Nein, aber man sollte wenigstens so tun als ob, wenigstens, wenn man an sie verkaufen will, auch wenn sie schon vorher nicht mal ihr
Fachgebiet formell und materiell

und/oder ihren Briefkopf (LG Dresden Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) zur Einhaltung einer seit 2007 bestehenden Regelung (Siehe auch BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF))
gebacken bekommen -
und sie sich vielleicht doch mal dazu durchringen sollten sich fortzubilden.

Prof. Dr. Zimmermann empfehlen wir für die Weihnachtstage:

Dale Carnegie: Wie man Freunde gewinnt ...

Schon allein wegen des enger werdenden Marktes (wenn er nicht gerade zusätzlich bzw. ersatzweise auf direkt auf den End"verbraucher"/Selbstvertreter zielt, der gescheitert ist bei dem Versuch, bei über 150.000 Anwältinnen und Anwälten zwischen Organ, Tumor und Blinddarm der Rechtspflege zu unterscheiden).*

... und der damit geringer werdenden Resourcen des einzelnen Anwalts...

Ganz im Sinne der Sprüche:

China: Wenn Du nicht lächeln kannst, solltest Du keinen Laden eröffnen ..

Deutschland: Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert. (bzw. die die EC-Karte zum Kauf des Buches zücken soll ;-).

* Vom kleinen Zwischenhoch nicht grundsätzlich irritieren lassen. (Kerstin Bund: DIE ZEIT Nr.52 17.12.2009 "Schediungen"): [...]"Die Zahl der Scheidungen ist auch ohne Billig-Ausgang das erste Mal seit 2004 wieder gestiegen, was ja wohl nur bedeuten kann: Den Deutschen geht es einfach noch zu gut."

...Und den AnwältINNeN.(?!?!?)- Fachanwälten für Familienrest

Gutachten belastet. Danach ... …

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Der Rechthaber | 21. Januar 2009 — ... auf dem Klageweg den Gesetzgeber davon zu überzeugen, er möge die Richtereinkommen ... Banken und Versicherungen und mit Anwälten in größeren Kanzleien. Die Unternehmensberatung ... Jahr 2002 sei es sogar zu Einkommenseinbußen gekommen.” Im Hinblick auf ... nach oben angepasst werden muss. Viele Vergünstigungen (Weihnachtsgeld; teilweise Beihilfevorteile) wurden ... der Examensnoten angestellt), dass das anwaltliche Jahreseinkommen bei 55.000 Euro ... Ausnahme. Der Großteil der bundesdeutschen Anwälte arbeitet noch immer in Einer ... , sie wird immer größer. Zu viele Anwälte drängen auf einen Markt ... …

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Rechthaber | 6. Oktober 2008 — ... 80 Millionen Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland ist das ein Anwalt pro 544 Einwohner (Säuglinge und Kinder mitgerechnet, obwohl diese ... nach felix Austria: In Österreich sind aktuell etwa 7.000 Anwälte zugelassen, das entspricht einem Anwalt pro 1.150 Bürgern. Diese Zahlen sind das Erste, was wir in unserer Kanzlei Referendaren und Bewerbern zeigen, um ihnen die Konkurrenzlage klar zu machen; etliche Berufseinsteiger haben nämlich immer noch eine unrealistische ... Italien gibt es schon 200.000 Advocati. Hier kommt ein Anwalt auf 285 Einwohner. Die Toskana ist also auch keine ... …

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Die Rechtsanwäldin | 29. Februar 2008 — ... reicht es selten für Villa, Jacht und SportwagenElgin Bröhmer, 31: "Es gibt ... Gründe."Dabei kommen die heiratsschwachen und kinderlosen Jahrgänge erst noch... Denn ... insgesamt 146.906 Rechtsanwälte [Anmerkung: und -innen] zugelassen, das sind 2, ... : 143.442), davon 146.906 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,85 %), 334 Rechtsbeistände ... starke Wettbewerbsdruck, dem die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesetzt sind, weiter bestehen ... Bedarf des Marktes ausgerichtete Spezialisierung und die fachliche Kompetenz durch Fortbildung ... so gut verdient wie früher. Und die Anwaltsfirma beginnt, sich zu ... …

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Die Rechtsanwäldin | 27. April 2009 — ... damaligen Bundesgebiet bei 4934 Bürger pro Rechtsanwalt, inzwischen sind wir bei 561 ... runtergekommen... . Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwwälte und -innen 1950: 12.644 ... (2007) 42.647 (zweiundvierzigtausendsechshundertsiebenundvierzig!!!!) Anwältinnen gegenseitig und ihren männlichen Kollegen die Mandate ... bei gleichzeitig größer werdender Nachfrage (==>Alter und Anteil der Alten der Bev.), ... dass inzwischen im Osten die Hausärzte und -innen ausgehen, sollte vielleicht die ... Jura Studium vermiesen." in: Der Rechthaber und neu hier: http://www.rechthaber. ... …

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Das neue FamFG und der enge(r werdende ) Markt

(Stand: 04.08.2009 - 118 EURO)
„Ob sich diese Neuerscheinung allerdings in der Kommentarliteratur zum FamFG durchsetzen wird, muss sich noch zeigen, doch schon jetzt spricht schon einiges dafür, denn die Herausgeber und Autoren sind allesamt ausgewiesene Experten des Zivilverfahrensrechts und liefern hier ein vom Umfang und der Detailtiefe sehr beeindruckendes Werk, das sicher das Zeug dazu hat, sich an diesem engen Markt auch durch durchzusetzen.“ (sm)

JUSTUF (die Homepage könnte auch mal einen Relaunch vertragen!) Ausgabe Dezember 2009 S. 51

Der Markt wird enger !

Einerseits:

zunehmende Zahlder Anwältinnen und Anwälte (und Fachanwältinnen für Familienrest)

... und der Maledivenurlaub als Scheidungsauslöser fällt auch bald flach, äh ins Wasser (bleibt nur noch Weihnachten und das Stoßgeschäft im Januar, zumindest bei der ebenfalls zurückgehenden Zahl der Deutschen ohne moslemischen Migrationshintergrund)

Andererseits:

Siehe destatis:(die steigende Anzahl der Betreuungsfälleund damit Fälle im Betreuungsrecht dürften das nicht ausgleichen ...).

Knackige 26.000 Geburten weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (bis September). Die Wirkung der Abwrackprämie kommt aber erst. Jetzt kommen die Baby-Produktionsmonate Januar, Feb ... 2009.....


Geburten und Sterbefälle

Vorabmeldung der Geburten und Sterbefälle (nach Registrierort- und Monat)1
Deutschland
Gegenstand der NachweisungSeptember
Veränderung gegenüber Vorjahresmonat
Januar bis SeptemberVeränderung gegenüber Vorjahreszeitraum
20082009 2008 2009
1 000%1 000%
1 Die Zuordnung der Tabellenwerte zu den Monaten erfolgt ausschließlich nach dem Monat der Registrierung der Meldung im Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Ereignis stattgefunden hat. Es ergeben sich insbesondere zum Jahreswechsel methodisch bedingte Abweichungen zu an anderer Stelle veröffentlichten Angaben. Ein Vergleich der Daten ist nur mit den innerhalb der gleichen Tabelle ausgewiesenen Vorjahresangaben zulässig.
X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ist.
Lebendgeborene60,160,0-0,1517,5491,6-5,0
Gestorbene67,663,8-5,7635,4630,5-0,8
Überschuss der Geborenen (+) bzw. Gestorbenen (-)-7,6-3,8X-117,8-138,9X

Paul Anthony Samuelson (1915 - 2009): Der letzte Generalist

Das Nachwort der Woche:
DIE ZEIT 17.12.2009 Nr. 52 - WIRTSCHAFT - Seite 34

[...]"Der letze Generalist trieb die Theorie voran. Und er schrieb eine Dissertation, die fast schon ein Lebenswerk war. Mit WASSILY LEONTIEF und JOSEPH SCHUMPETER hatte der Doktorrand zwei der größten Ökonomen seiner Zeit als Betreuer.AM Ende der Prüfung soll SChumpter den Kollegen spöttisch gefragt haben:

>>Und Wassily, haben wir die Prüfung bestanden?<<

[...]

Anwältinnen betrügen - Advocaten betriegen - Hönns Betrugslexikon 1743 (1753)


"Daß ihr sel. Verfasser die alphabetische Ordnung erwählte, daran tat er sehr wohl, weil es gewiß sehr schlecht würde gelassen haben, wenn er Geistliche und Komödianten, Ärzte und Totengräber, Nonnen und Ammen, Nouvellisten und Rattenfänger, Nachtwächter und Musikanten, Bücherschreiber und Drescher, alles unter einander geworfen hätte.[...]" LESSING in seiner Rezension ("Kostet in den Vossischen Buchläden hier und in Potsdam 10 Gr.") zu:

Kurtzeingerichtetes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden

So kömmt's denn auch, dass die Advocaten gleich an dritter Stelle antreten.

Wo sie wohl landen würden, wenn es damals schon Ranking/Ratings gegeben hätte, under nicht wohl daran getan hätte, alle Berufsstände alphabetisch zu ordnen, wie LESSING meinte... ;-).

Advocaten betriegen

  • wenn sie die Unternehmen zu unnöthigen Streit und Rechtfertigung, um ihres schändlichen Eigennutzes willen, verleiten,

  • Wenn sie das Factum verkehren, um dadurch die Gegenpartey sowol, als den Richter hinter das Licht zuführen,

  • Wenn sie ihren Clienten Instruction geben, daß sie das Factum oder ein und andere ihnen schädliche Umstände läugnen und verschweigen.

  • Wenn sie die Sachen geflisssentlich protahiren (verzögern).

  • Alzu viele Beweis-Articul, weitschweifige undoft Bücher-große Defensions-Schriften übergeben, nur damit sie von vielen Bogen viele Thaler bekommen mögen.

  • Wenn sie ihre Clienten in Sportuln übersetzen, und viele unnöthige Gänge und Reisen anschreiben,

  • Wenn sie gar ein in Rechten hochverbotenes Geding mit ihrer Parthey machen, daß diese ihnen statt der schuldigen Sportuln, ein gewisses von demjenigen Geld-Quanto, worüber gestritten wird, bey Ausgang der Sache und dessen Erhebung geben sollen.

  • Wenn sie dem unschuldigen Clienten nicht offenhertzig voraus sagen, daß dessen Sache oder Forderungin Rechten den Stich nicht halte, sondern ihn noch wohl zum Proceß animiren, an statt, daß sie den Clienten mit seiner Boden-losen Sache von sich weisen sollten.

  • Wenn sie bey Verspielung der Sache dessen Schuld von sich zur Ungebühr auf den Richter schieben, und solches ihrer Partheyweiß machen.

  • Wenn sie Armen, denen sie ex officio constituiret (beigeordnet), ihre Sache nicht gehörig deduciren (durchführen), über das Knie abbrechen oder vor sie unbilligen Vergleich machen und eingehen.

  • Wenn sie sich ihre Arbeit nach dem Bogen zahlen lassen, auf solche aber zu wenig Zeilen bringen und sonsten die Wörter weitläufig schreiben und zuviel Platz lassen.

Natürlich müsste das Buch dringend gender korrigiert werden, wie schon die griechische Mythologie, die Bibel, die Geschichtsgeschreibung ...

Aber einstweilen bis zur allgemeinen Verunsicherung durch den Scanroboter von Google, der aus den Abraum den löbliche Projekt wie das Gutenberg-Projekt oder textlog ließen, nochmals durchwühlt und alles, aber wirklich alles ins Netz stellt, nochmal ein Auszug aus dem Original von 1743(1753) - auf dass es nicht untergehe:

Hönn, Betrugslexikon

http://www.textlog.de/lessing-betrugslexikon.html



Betrugslexikon, worinne die meisten Betrügereien in allen Ständen nebst den darwider guten Teils dienenden Mitteln entdeckt werden, von G. Paul Hönn, D. F. S. G. Rat und Amtmann in Coburg. Neue und verbesserte Auflage. Coburg 1753. Die erste Ausgabe dieses Werks erschien 1720. Zehn Jahre darauf erfolgte eine zweite, welche der Verfasser mit einer Fortsetzung vermehrte. Nach dieser ist die gegenwärtige abgedruckt worden, doch so dass man die Vermehrungen an gehörigem Orte eingeschaltet hat. Wir können zu ihrem Ruhme nichts sagen als das, was man vielleicht gleich Anfangs zu dem Werke selbst gesagt hat, dass es denen, welche betriegen wollen, eben so nützliche Dienste leisten könne, als denen, welche sich nicht wollen betriegen lassen. Daß ihr sel. Verfasser die alphabetische Ordnung erwählte, daran tat er sehr wohl, weil es gewiß sehr schlecht würde gelassen haben, wenn er Geistliche und Komödianten, Ärzte und Totengräber, Nonnen und Ammen, Nouvellisten und Rattenfänger, Nachtwächter und Musikanten, Bücherschreiber und Drescher, alles unter einander geworfen hätte. Es ist bekannt, dass er auch den Poeten einen Artikel gewidmet hat, wovon die Punkte Nummer 4 und 6 in neuern Zeiten bekräftigt worden und seit 1740 mit folgenden zu vermehren sind: »12) Auch betriegen die Poeten, wann sie den Reim weglassen, und gewaltig auf ihn schimpfen, um für Dichter angesehen zu werden, welche denken. 13) Wann sie sich mit lateinischen Littern drucken lassen, und ein lateinisches Sylbenmaß nachstümpern, um die Leute zu überreden, als wenn sie den Virgil und Horaz skandieren gelernt hätten. 14) Wann sie sich in Banden zusammen tun, damit, wie der höfliche Grieche sagt, eine Hand die andre wasche, oder mit dem groben Deutschen zu reden, ein Esel den andern kratze. 15) Wann sie den Pegasus, welchen ein Merkur mit Mühe und Not halten kann, anstatt des Bacchus Reitpferd, das ein Silen mit Skorpionen treiben möchte, auf ihre Titel stechen lassen etc.« Kostet in den Vossischen Buchläden hier und in Potsdam 10 Gr.



Kurtzeingerichtetes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden

http://www.abebooks.de/search/sortby/3/kn/Betrugslexikon

Betrugslexikon. Kurzeingerichtes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden. Gekürzt und mit einem Nachwort versehen von Johannes Müller. Mit Illustrationen von Werner Klemke.

Hönn, Georg Paul

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Buchbeschreibung: Berlin, Rütten & Loening, 1960. 2. Aufl. 179 S. Druck in Rot und Schwarz. Farbig illustr. Orig.-Pbd. (oberes Kapital ursprünglich eingerissen und geklebt). Buchnummer des Verkäufers 76442



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2. Kurzeingerichtetes Betrugslexikon worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdeckt zu werden. 2. Auflage.

Hönn, Georg Paul:

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Buchbeschreibung: Rütten & Loening Berlin., 1960., 1960. 178 Seiten. Illustrationen von Werner Klemke. Oktav. Gebunden. Einband nachgedunkelt. Buchnummer des Verkäufers 18629



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3. Betrugs-Lexicon : worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider guten Theils dienenden Mitteln entdecket und: Fortgesetztes Betrugs-Lexicon ( gebundene Ausgabe ) (ISBN: 3570049620 / 3-570-04962-0)

Hönn, Georg Paul:

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Buchbeschreibung: Sonderausg., fotomechan. Nachdr. d. Orig.-Ausg., Coburg, Pfotenhauer, 1724 u. 1730 Gütersloh : Prisma-Verlag, 1981. 461, 116, 16 S. , 19 cm sehr guter Schutzumschlag Guter Zustand, geringe Gebrauchsspuren, sofort verfügbar - looks good - altersbedingt etwas nachgedunkelt - Versand in neuem Luftpolsterumschlag - Rechnung mit ausgewiesener MwSt. anbei - Lizenz d. Zentralantiquariats d. Dt. Demokrat. Republik, Leipzig. - Ausg. für d. Bundesrepublik Deutschland, Westberlin, Österreich u.d. Schweiz. - In Fraktur. - Betrug / Lexikon, Wörterbuch , Betrug / Wörterbücher, Lexika Hönn Betrübereyen Ständen Betrugs-Lexikon Betrugslexikon Betrugs-Lexicon Betrugslexicon. Buchnummer des Verkäufers 113833

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