Sonntag, 20. Dezember 2009

Anwältinnen betrügen - Advocaten betriegen - Hönns Betrugslexikon 1743 (1753)


"Daß ihr sel. Verfasser die alphabetische Ordnung erwählte, daran tat er sehr wohl, weil es gewiß sehr schlecht würde gelassen haben, wenn er Geistliche und Komödianten, Ärzte und Totengräber, Nonnen und Ammen, Nouvellisten und Rattenfänger, Nachtwächter und Musikanten, Bücherschreiber und Drescher, alles unter einander geworfen hätte.[...]" LESSING in seiner Rezension ("Kostet in den Vossischen Buchläden hier und in Potsdam 10 Gr.") zu:

Kurtzeingerichtetes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden

So kömmt's denn auch, dass die Advocaten gleich an dritter Stelle antreten.

Wo sie wohl landen würden, wenn es damals schon Ranking/Ratings gegeben hätte, under nicht wohl daran getan hätte, alle Berufsstände alphabetisch zu ordnen, wie LESSING meinte... ;-).

Advocaten betriegen

  • wenn sie die Unternehmen zu unnöthigen Streit und Rechtfertigung, um ihres schändlichen Eigennutzes willen, verleiten,

  • Wenn sie das Factum verkehren, um dadurch die Gegenpartey sowol, als den Richter hinter das Licht zuführen,

  • Wenn sie ihren Clienten Instruction geben, daß sie das Factum oder ein und andere ihnen schädliche Umstände läugnen und verschweigen.

  • Wenn sie die Sachen geflisssentlich protahiren (verzögern).

  • Alzu viele Beweis-Articul, weitschweifige undoft Bücher-große Defensions-Schriften übergeben, nur damit sie von vielen Bogen viele Thaler bekommen mögen.

  • Wenn sie ihre Clienten in Sportuln übersetzen, und viele unnöthige Gänge und Reisen anschreiben,

  • Wenn sie gar ein in Rechten hochverbotenes Geding mit ihrer Parthey machen, daß diese ihnen statt der schuldigen Sportuln, ein gewisses von demjenigen Geld-Quanto, worüber gestritten wird, bey Ausgang der Sache und dessen Erhebung geben sollen.

  • Wenn sie dem unschuldigen Clienten nicht offenhertzig voraus sagen, daß dessen Sache oder Forderungin Rechten den Stich nicht halte, sondern ihn noch wohl zum Proceß animiren, an statt, daß sie den Clienten mit seiner Boden-losen Sache von sich weisen sollten.

  • Wenn sie bey Verspielung der Sache dessen Schuld von sich zur Ungebühr auf den Richter schieben, und solches ihrer Partheyweiß machen.

  • Wenn sie Armen, denen sie ex officio constituiret (beigeordnet), ihre Sache nicht gehörig deduciren (durchführen), über das Knie abbrechen oder vor sie unbilligen Vergleich machen und eingehen.

  • Wenn sie sich ihre Arbeit nach dem Bogen zahlen lassen, auf solche aber zu wenig Zeilen bringen und sonsten die Wörter weitläufig schreiben und zuviel Platz lassen.

Natürlich müsste das Buch dringend gender korrigiert werden, wie schon die griechische Mythologie, die Bibel, die Geschichtsgeschreibung ...

Aber einstweilen bis zur allgemeinen Verunsicherung durch den Scanroboter von Google, der aus den Abraum den löbliche Projekt wie das Gutenberg-Projekt oder textlog ließen, nochmals durchwühlt und alles, aber wirklich alles ins Netz stellt, nochmal ein Auszug aus dem Original von 1743(1753) - auf dass es nicht untergehe:

Hönn, Betrugslexikon

http://www.textlog.de/lessing-betrugslexikon.html



Betrugslexikon, worinne die meisten Betrügereien in allen Ständen nebst den darwider guten Teils dienenden Mitteln entdeckt werden, von G. Paul Hönn, D. F. S. G. Rat und Amtmann in Coburg. Neue und verbesserte Auflage. Coburg 1753. Die erste Ausgabe dieses Werks erschien 1720. Zehn Jahre darauf erfolgte eine zweite, welche der Verfasser mit einer Fortsetzung vermehrte. Nach dieser ist die gegenwärtige abgedruckt worden, doch so dass man die Vermehrungen an gehörigem Orte eingeschaltet hat. Wir können zu ihrem Ruhme nichts sagen als das, was man vielleicht gleich Anfangs zu dem Werke selbst gesagt hat, dass es denen, welche betriegen wollen, eben so nützliche Dienste leisten könne, als denen, welche sich nicht wollen betriegen lassen. Daß ihr sel. Verfasser die alphabetische Ordnung erwählte, daran tat er sehr wohl, weil es gewiß sehr schlecht würde gelassen haben, wenn er Geistliche und Komödianten, Ärzte und Totengräber, Nonnen und Ammen, Nouvellisten und Rattenfänger, Nachtwächter und Musikanten, Bücherschreiber und Drescher, alles unter einander geworfen hätte. Es ist bekannt, dass er auch den Poeten einen Artikel gewidmet hat, wovon die Punkte Nummer 4 und 6 in neuern Zeiten bekräftigt worden und seit 1740 mit folgenden zu vermehren sind: »12) Auch betriegen die Poeten, wann sie den Reim weglassen, und gewaltig auf ihn schimpfen, um für Dichter angesehen zu werden, welche denken. 13) Wann sie sich mit lateinischen Littern drucken lassen, und ein lateinisches Sylbenmaß nachstümpern, um die Leute zu überreden, als wenn sie den Virgil und Horaz skandieren gelernt hätten. 14) Wann sie sich in Banden zusammen tun, damit, wie der höfliche Grieche sagt, eine Hand die andre wasche, oder mit dem groben Deutschen zu reden, ein Esel den andern kratze. 15) Wann sie den Pegasus, welchen ein Merkur mit Mühe und Not halten kann, anstatt des Bacchus Reitpferd, das ein Silen mit Skorpionen treiben möchte, auf ihre Titel stechen lassen etc.« Kostet in den Vossischen Buchläden hier und in Potsdam 10 Gr.



Kurtzeingerichtetes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden

http://www.abebooks.de/search/sortby/3/kn/Betrugslexikon

Betrugslexikon. Kurzeingerichtes Betrugslexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdecket werden. Gekürzt und mit einem Nachwort versehen von Johannes Müller. Mit Illustrationen von Werner Klemke.

Hönn, Georg Paul

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Buchbeschreibung: Berlin, Rütten & Loening, 1960. 2. Aufl. 179 S. Druck in Rot und Schwarz. Farbig illustr. Orig.-Pbd. (oberes Kapital ursprünglich eingerissen und geklebt). Buchnummer des Verkäufers 76442



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2. Kurzeingerichtetes Betrugslexikon worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider mehrentheils dienenden guten Mitteln entdeckt zu werden. 2. Auflage.

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Buchbeschreibung: Rütten & Loening Berlin., 1960., 1960. 178 Seiten. Illustrationen von Werner Klemke. Oktav. Gebunden. Einband nachgedunkelt. Buchnummer des Verkäufers 18629



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3. Betrugs-Lexicon : worinnen die meisten Betrügereyen in allen Ständen nebst denen darwider guten Theils dienenden Mitteln entdecket und: Fortgesetztes Betrugs-Lexicon ( gebundene Ausgabe ) (ISBN: 3570049620 / 3-570-04962-0)

Hönn, Georg Paul:

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Buchbeschreibung: Sonderausg., fotomechan. Nachdr. d. Orig.-Ausg., Coburg, Pfotenhauer, 1724 u. 1730 Gütersloh : Prisma-Verlag, 1981. 461, 116, 16 S. , 19 cm sehr guter Schutzumschlag Guter Zustand, geringe Gebrauchsspuren, sofort verfügbar - looks good - altersbedingt etwas nachgedunkelt - Versand in neuem Luftpolsterumschlag - Rechnung mit ausgewiesener MwSt. anbei - Lizenz d. Zentralantiquariats d. Dt. Demokrat. Republik, Leipzig. - Ausg. für d. Bundesrepublik Deutschland, Westberlin, Österreich u.d. Schweiz. - In Fraktur. - Betrug / Lexikon, Wörterbuch , Betrug / Wörterbücher, Lexika Hönn Betrübereyen Ständen Betrugs-Lexikon Betrugslexikon Betrugs-Lexicon Betrugslexicon. Buchnummer des Verkäufers 113833

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