"Die in Rheinland-Pfalz kontinuierlich betriebene Rechtsbereinigung kann für sich in Anspruch nehmen, das seit dem Jahr 1947 neu geschaffene Landesrecht, welches im Jahre 1983 vorübergehend auf mehr als 1500 Rechtsvorschriften angewachsen war, auf heute weniger als 1140 reduziert zu haben. Das ist ein Rückgang um über 24 Prozent seit Anfang der achtziger Jahre", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger heute bei der Beratung des Entwurfes des Elften Rechtsbereinigungsgesetzes im Ministerrat.
Rechtsbereinigung sei eine Daueraufgabe, so Bamberger. "Die Landesregierung erbringt durch die ständige Überprüfung des vorhandenen Rechtsbestandes auf seine Notwendigkeit, Fortgeltung und Anpassungsbedürftigkeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften. Der zur Grundsatzberatung vorgelegte Gesetzentwurf sieht die vollständige Aufhebung von neun Gesetzen und 23 Rechtsverordnungen sowie die Teilaufhebung einer Rechtsverordnung vor. "
Bamberger erläuterte, die Landesregierung werde auch weiterhin alles tun, um die Entbürokratisierung voranzutreiben. "Entbürokratisierung, also auch der Abbau überflüssiger Normen, ist kein Luxus, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes", so der Minister.
Information:
Nachdem in den beiden vergangenen Wahlperioden die Rechtsvorschriften aus den Jahren 1947 bis 1990 im Rahmen der Rechtsbereinigung in im Voraus festgelegten Zeitabschnitten auf ihre Notwendigkeit und ihre Anpassungsbedürftigkeit an die Forderungen der heutigen Zeit hin überprüft wurden, verfolgt die Rechtsbereinigung der laufenden Legislaturperiode einen ergänzenden Prüfungsansatz.
Nunmehr wurde das - inzwischen nahezu vollständig auf dem aktuellen Stand befindliche - Landesrecht unter Beteiligung der Fachressorts einem umfassenden „Screening“ unterzogen.
Daneben dient die mit den Arbeiten zum vorliegenden Entwurf verbundene Durchsicht des gesamten Landesrechts den Fachressorts als Grundlage für weitere, in eigener Zuständigkeit vorzunehmende Anpassungen und Bereinigungen von Rechtsvorschriften.
Datum: 12.01.2010
Herausgeber: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Rechtsbereinigung sei eine Daueraufgabe, so Bamberger. "Die Landesregierung erbringt durch die ständige Überprüfung des vorhandenen Rechtsbestandes auf seine Notwendigkeit, Fortgeltung und Anpassungsbedürftigkeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften. Der zur Grundsatzberatung vorgelegte Gesetzentwurf sieht die vollständige Aufhebung von neun Gesetzen und 23 Rechtsverordnungen sowie die Teilaufhebung einer Rechtsverordnung vor. "
Bamberger erläuterte, die Landesregierung werde auch weiterhin alles tun, um die Entbürokratisierung voranzutreiben. "Entbürokratisierung, also auch der Abbau überflüssiger Normen, ist kein Luxus, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes", so der Minister.
Information:
Nachdem in den beiden vergangenen Wahlperioden die Rechtsvorschriften aus den Jahren 1947 bis 1990 im Rahmen der Rechtsbereinigung in im Voraus festgelegten Zeitabschnitten auf ihre Notwendigkeit und ihre Anpassungsbedürftigkeit an die Forderungen der heutigen Zeit hin überprüft wurden, verfolgt die Rechtsbereinigung der laufenden Legislaturperiode einen ergänzenden Prüfungsansatz.
Nunmehr wurde das - inzwischen nahezu vollständig auf dem aktuellen Stand befindliche - Landesrecht unter Beteiligung der Fachressorts einem umfassenden „Screening“ unterzogen.
Daneben dient die mit den Arbeiten zum vorliegenden Entwurf verbundene Durchsicht des gesamten Landesrechts den Fachressorts als Grundlage für weitere, in eigener Zuständigkeit vorzunehmende Anpassungen und Bereinigungen von Rechtsvorschriften.
Rechtsbereinigung
Bamberger: Recht muss klar und überschaubar bleiben
Datum: 12.01.2010
Herausgeber: Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
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