Ja, ja: "Von glücklichen Kindern empfohlen - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (für Familienrecht)". So wirbt zynisch der Verband für einen offensichtlich (allein) auf Kampf gebürsteten Teil seines Berufsstandes (siehe auch ausgerechnet eingebettet in die FOCUS-Titelstory "Scheidungskinder") - standesehrenhaft natürlich.
Sie können den Gleichheitsgrundsatz des GG eigentümlich auslegen, weil sie offensichtlich nicht einmal den Unterschied zwischen "wie" und "als" (und einen Moslem gleich als wie ein Christenkind behandeln, Textbausteine und Module sei Dank) kennen, sie müssen nichts von ihrem ureigensten Handwerkszeug (wie z.B. der ZPO), nicht mal etwas von ihrem eigenen Standesrecht oder gar Wettbewerbsrecht wissen, gar sich daran halten, weil kein Kollege oder gar die BRAK sie in ihrem Wahn stoppt, denn seit 2007 wird ja wirklich jede und jeder an allen OLG und AG zugelassen, auch wenn er/sie nicht mal ihren eigene Briefkopf ordnungsgemäß gebacken bekommt, manche nicht mal von dem einen noch dem anderen etwas verstehen, Hauptsache die Kasse stimmt - nach dem Motto "Es werden keine Gefangenen gemacht".
Die Kollateralschäden einer so verstandenen Zunft, die wegen ein paar Euros mehr (künstliche Streit(wert)e produziert, am besten auch noch auf Staatskosten (PKH bzw. Verfahrenskostenhilfe) sind allenthalben als psychische und psychische Wracks sichtbar und spürbar, belasten längst millionenfach als Menschen mit mehr oder weniger offensichtlichen PAS-Schäden die Budgets des Staates und der Sozialversicherungsträger mit Milliardenbeträgen. Und woher kommt's?
Na! Mal Nachlesen:
DAS erklärt Einiges und Uneiniges:
„Zu Nr. 4 beschloss er [der Ausschuss] mit einer Mehrheit von 10 gegen 5 Stimmen neben der letztlich gültigen Regelung auch eine Einbeziehung der Grundzüge der Mediation. Eine Nr. 5, die sich auf „Psychologische Grundkenntnisse über Familienstrukturen und Konfliktverlauf, Gutachtenanalyse“ beziehen sollte, wurde mit BREITER Mehrheit ABGELEHNT. Das Plenum diskutierte in seiner 2. Sitzung vom […] ausgiebig die Einbeziehung der „Grundzüge der Mediation“ in § 12 FAO. Schließlich erhielt § 12 FAO hinsichtlich seiner Nummern 1 bis 3 BREITESTER Mehrheit seine endgültige Fassung. Nachdem der zusätzliche Bereich „Grundkenntnisse über Familienstrukturen und Konfliktverlauf“ mit GROßER Mehrheit abgelehnt worden war, wurde mit breiter Mehrheit eine Nr. 4 ergänzt: „Theorie und Praxis familienrechtliche Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung“. Der Antrag die neue Nr. 4 durch die Worte „Grundzüge der Mediation“ zu ergänzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Nachdem die 4. Sitzung der 1. Satzungsversammlung vom […] besondere Berufspflichten bei schlichtender, vermittelnder oder mediativer Tätigkeit (BerufsO) beschlossen hatte, wurde z3 12 FAO erneut der Antrag auf Aufnahme der „Grundzüge der Mediation“ gestellt, allerdings WIEDERUM ABGELEHNT.
§ 12 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den
Bereichen
1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss
familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und
zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der
Lebenspartnerschaft, (*)
2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
* BRAK-Mitt. 2003, 125
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