Freitag, 28. Mai 2010

Röttgen-Strahlen, Staatsverschuldung und vorerst gescheiterter "Top Kill" bei der Oil Spill



Leseprobe 1
[PDF-Dokument, 200 kb]


Von Strahle- und Saubermänner ... und anderen Narren des Zufalls Nicht ganz dicht! - Röttgen? Nein, das Ölbohrloch im Golf von Mexiko. Gerade online gemeldet, während die noch aufgeschlagene Zeitung von HEUTE (Neuer Spruch: Nichts ist älter als die Zeitung von heute.") meldet, die Schließung mit Schlamm sei erfolgreich gelaufen.

Mission gescheitert: Öl sprudelt weiter

BP kann das Leck im Golf von Mexiko nicht verschließen. mehr


Nicht nur Jörg Kachelmann hat offensichtlich über seine Verhältnisse gelebt, sondern wir alle.
Es wird endlich Zeit, das menschliche MAß im Auge zu behalten und einen Blick für "Schwarze Schwäne" in ALLEN Lebensbereichen zu bekommen.
Deshalb hier auch nochmals unsere Dauerempfehlung (heute mal nicht für STA und Polizei). Angesichts dessen, was sich gerade titanisches im Golf von Mexiko abspielt, ist es schon ien feistes Bubenstück, was sich ein auf 4 Jahre gewählter (hier: deutscher Umwelt-) Minister gerade erlaubt.
Rücktritt, aber subito!

Dad Buch "Der schwarze Schwan" liegt seit 1. April sogar als TB für 14,80 vor. Dieser Staat kann essich gar nicht mehr lesiten, sich dieses Buch nicht zu leisten.

Auf Röttgen muss dagegen dringend verzichtet werden. Angesichts der Tatsache, dass man nicht einmal eine (von 40.000 Bohrungen) im Golf von Mexiko in den Griff bekommt, können wir uns einen solchen Generationen belastetenden Minister nicht mehr leisten. Damit werden unsere Kinder und Kindeskinder nicht nur finanztechnisch (siehe auch Haushaltsverschuldung allgemeine - unten) , sondern auch umweltpolitisch in eine dauerhafte Rechtlosigkeit versetzt. (von wegen Demokratie, von wegen Wahlen....)

Geht's eigentlich noch???????????????????????????

Kontraste vom 27.05.2010 21:45 Uhr

Risiko Atommüll – Röttgen will Sicherheitsstandards senken

Bundesumweltminister Röttgen will die Sicherheitsstandards am geplanten atomaren Endlager Gorleben senken. Geplant ist, auf eine Rückholbarkeit des Strahlenmülls zu verzichten. Das Risiko: Es könnte im Salzstock zu chemischen Reaktionen bis hin zu Explosionen kommen. _mehr


Wachstum ade – wo und wie muss Deutschland sparen?

Im Kampf gegen die Krise setzt die Regierung auch auf das Prinzip Wachstum. Doch es werden auch Forderungen nach einem kategorischen Umdenken laut. Können wir uns Wachstum auf Pump noch leisten? _mehr


Nassim Nicholas Taleb
Der Schwarze Schwan
Die Macht höchst unwahrscheinlicher Ereignisse
Übersetzt aus dem Amerikanischen von Ingrid Proß-Gill

Alle Schwäne sind weiß - davon waren die Europäer bis ins 17. Jahrhundert überzeugt. Dann wurde Australien entdeckt. Dort gibt es schwarze Schwäne - was keiner für möglich gehalten hatte, war auf einmal Realität.

In seinem Bestseller zeigt Nassim Taleb: Extrem unwahrscheinliche Ereignisse - "Schwarze Schwäne" - gibt es viel häufiger, als wir denken. Und wir unterschätzen systematisch ihre gewaltigen Folgen.

Der erstaunliche Erfolg von Google ist ein Schwarzer Schwan, die Terrorattacken vom 11. September 2001 und globale Finanzkrisen ebenso, aber auch der Siegeszug des Internets: Wer hätte damit allen Ernstes vorher gerechnet?

Das Problem ist: Wir denken in schlüssigen Geschichten, verknüpfen Fakten zu einem stimmigen Bild, nehmen die Vergangenheit als Modell für die Zukunft. So schaffen wir uns eine Welt, in der wir uns zurechtfinden. Aber die Wirklichkeit ist anders: chaotisch, überraschend, unberechenbar.

Die Folge: Börsengurus, die mit ihren Prognosen krass danebenliegen, und Risikomanager von Banken und Versicherungen, die hilflos mit den Achseln zucken, wenn wirklich etwas Unvorhergesehenes passiert. Wer weiß, dass es Schwarze Schwäne gibt, vertraut keinem Experten mehr.

Nassim Taleb gilt als "Hauptdissident der Wall Street". Seine brillante Analyse öffnet die Augen für das, was eigentlich nie passieren dürfte - und was doch ständig geschieht.
Pressestimmen:
"Ein brillant geschriebenes Buch über den Unsinn von Wirtschaftsprognosen.
[...] Taleb schreibt launig und ohne jeden Respekt. Polemisch, aber mit viel Witz und Ironie attackiert er Bankmanager und Wissenschaftler, auch Nobelpreisträger bleiben nicht verschont. Und das liest sich auch in der deutschen Übersetzung höchst unterhaltsam." manager magazin, Oktober 2008


"Es gibt nur wenige herausragende Wirtschaftspublizisten. Und es gibt noch weniger ausgezeichnete Wirtschaftsbücher. Deshalb ist es eigentlich unwahrscheinlich, ein ausgezeichnetes Wirtschaftsbuch von einem herausragenden Wirtschaftspublizisten zu finden. Taleb ist dieser schwarze Schwan." brand eins, Oktober 2008


"Es ist das Buch zur Finanzkrise" WirtschaftsWoche, 22. September 2008


"Das Buch zieht seine Leser enfach mit vielen interessanten Überlegungen und Anekdoten von einer Buchseite zur nächsten. Am Ende sind die Leser ein gutes Stück schlauer - und wahrscheinlich ein bisschen skeptischer, was Prognosen angeht." Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Oktober 2008


Donnerstag, 27. Mai 2010

Muslimischer Schüler klagt: Da hilft nur noch NICHT BETEN!

Jetzt wollen wir aber mal die Moschee im Dorf lassen und hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht zeigt, wo Mehmed den Ayran bzw. Aisha den Pfefferminztee holt... .

Saaaaaaaaaaaaaaaaaaarrrrrrrrrrrrrrrrraaaaaaaaaaaaaaaaaaaazzzzziiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin!!!!!!

Muslimischer Schüler darf nicht in Pause beten


BILD - vor 3 Minuten gefunden
Muslimische Schüler dürfen außerhalb des Religionsunterrichts nicht in der Schule beten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden ...

Islam: Gericht weist Klage wegen Mittagsgebets ab


Berliner Morgenpost - vor 5 Minuten gefunden
Außerhalb des Religionsunterrichts hätten Schüler nicht das Recht, in der Schule zu beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage eines ...

Oberverwaltungsgericht berät über Gebets-Urteil

27. May 2010, 10:30 Uhr

Berlin (dpa/bb) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg berät zur Stunde darüber, ob ein muslimischer Schüler in Unterrichtspausen beten darf. Die Schulverwaltung hatte Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz eingelegt, die einem Gymnasiasten dieses Recht eingeräumt hatte. [...]
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article7803445/Oberverwaltungsgericht-beraet-ueber-Gebets-Urteil.html

"Deutschlands beste Klasse" - Höchst bedenklich: Die Wiederkehr des Paschas

Während noch an mancher Universität dieser wissenschaftstheoretische Gender-Nonsens forciert wird, in vielen staatlichen Bereichen die verfassungsrechtlich ohnehin höchst bedenklichen bis unhaltbaren (im Übrigen, wenn man sich den Stellenkegel in vielen Gemeinden und z.B. bei Gerichten anschaut ohnehin ÜBERFLÜSSIGEN) Posten der Gleichstellungsbeauftragten anachronistisch weiter "besetrzt" werden/bleiben, überquotieren frauche Studiengänge (z.B. Psychologie) bereits längst, machen immer mehr Mädchen Abitur und wundern sich dann später augenreibend als Ärztinnnen und Anwältinnen, warum sie nach all den Girl's days keine adäquat ausgebildeten (Sexual- und/oder Lebens-/Zeugungs)Partner mehr finden (2009: Geburtenrückgang: 3,6%), weil immer mehr vaterlos aufwachsende Jungs in diesem verweiblichten Bildungssystem versagen.

Es (dieses TATSÄCHLICHE rechtliche Problem der heranwachsenden Männer bzw. der Gesellschaft/Wirtschaft (fehlende Ingenieure und Studenten der MINT-Fächer im resourcearnmen D.) im Gegensatz zum herbeigeredeten der Frauen) wird offensichtlich noch irrer, bevor es besser wird:

Schaut man/frau sich bspw. die "Verhältnisse" in den aktuellen gymnasialen Einstiegsklassen an (siehe z.B. KIKA.-Wettbewerb "Deutschlands beste Klasse) so findet man stichprobenartig bereits für die Jungs (privat!) zukünftig tolle Bedingungen.
Geht man7frau davon aus, dass es gerade bei den Jungs auf dem Weg zum Abitur in der Pubertät noch einige der ohnehin wenigen physisch oder gesellschaftlich hinwegrafft (Alkohol, Gewalt, Sex ...sei es in der Türkei ("unser Marco") oder gleich in England) gehen die Übrigen, die durchgehalten und sich nicht haben ablenken lassen, einer "Goldigen Zukunft" als Pascha entgegen.

Und dann stimmt's ja wieder - mit der Natur des Alpha-Mannes/Gleichlegungsbeauftragten .... und der Gender-"Kultur".

Eine "Auswahl":
http://www.kika.de/scripts4/projects/fernsehen/a_z/d/diebesteklassedeutschlands/index.php


Hameln: 19/8
Lingen 19/10
Trier 23/9 (!!!!)
Wentdorf 15/10
Hattingen 20/11
Schneeberg 14/10
Neustadt 17/8
Falkensee 16/13

Das Ganze in Prozent (w/m):
Hameln: 70,4/29,6
Lingen 65,5/34,5
Trier 71,9/28,1 (!!!!)
Wentdorf 60,0/40,0
Hattingen 64,5/35,5
Schneeberg 58,3/41,7
Neustadt 68,0/32,0
Falkensee 55,2/44,8

Die Siegerklasse:
Hamburg 17/9
65,4/34,6

Den Moslem wird's freuen....kommt es einer Islamisierung Europas/Deutschalnds auch entgegen.

Oberverwaltungsgericht berät über Gebets-Urteil


WELT ONLINE - vor 3 Stunden gefunden
Berlin (dpa/bb) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg berät zur Stunde darüber, ob ein muslimischer Schüler in Unterrichtspausen beten darf. ...
Streit um Gebetsraum- tv.berlin
Alle 19 Nachrichtenartikel »

War das so gedacht, EMMA????

Siehe auch "Lausemädchen"-Blogbeitrag"


Hamburger sind "Beste Klasse Deutschlands"

Von Eva Eusterhus 25. Mai 2010, 04:00 Uhr
Sie würden so gern mal ein echtes Fernsehstudio von innen sehen, gaben die Schüler der Klasse 7b des Albert-Schweitzer-Gymnasiums im Bewerbungssteckbrief für "Die beste Klasse Deutschlands" an. Ihr Motto "No one can stop the B, we are the winners, you will see - Cause the B is the best, we are beating all the rest!" haben sie zudem erfolgreich in die Tat umgesetzt: Im Kampf um den begehrten Titel haben sie gewonnen. [...]
http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/hamburg/article7772336/Hamburger-sind-Beste-Klasse-Deutschlands.html

Filmreif: Von "unserem" Marco W. (Weiss) und Jörg Kachelmann
Die Rechtsanwäldin | 8. April 2010 — ... , berichten "bild.de" und der "Berliner Kurier": Marco Weiß (20) aus Uelzen saß 247 Tage lang ... .html?hidID=538002 Nach Sex-Urteil in Antalya Marco Weiß: Seine Leben im Türkei-Knast wird verfilmt ... http://www.bild.de/BILD/news/2010/04/07/marco-weiss-film/sein-leben-im-tuerkei-knast-wird- ... …
Was macht eigentlich "unser" Marco W? - SZonline: Vergewaltigung ist so ein hässliches Wort
Die Rechtsanwäldin | 7. September 2009 — ... =opera&rls=de&hs=EKt&q=marco+w.+t%C3%BCrkei&btnG= ... 2007 ... Im Fall des 17-jährigen Marco Weiss, der in der Türkei ... Der Rechtsstreit um den deutschen Teenager Marco W. geht weiter. Ein Urteil ... nach den ... www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Marco-W-Tuerkei;art1117... - Ähnlich Prozessbeginn: ... Verfahren gegen den deutschen Teenager Marco Weiss aus Uelzen in der ... …

  1. 15-Jährige auf Klassenfahrt vergewaltigt: Zwei Lübecker ...

    12. Mai 2010 ... Zwei Lübecker Abiturienten in London in U-Haft 15-Jährige auf Klassenfahrt vergewaltigt? In England droht ihnen lebenslange Haft ...
    www.bild.de/BILD/news/...vergewaltigt/auf-klassenfahrt-in-london.html
  2. 15-Jährige auf Klassenfahrt vergewaltigt? - Politically Incorrect

    12. Mai 2010 ... In England droht den beiden lebenslange Freiheitsstrafe. ... Die Schüler sollen auf ihrer Klassenfahrt ein 15-jähriges Mädchen erst mit Alkohol ... Ziel der Schule ist “Abitur für Alle” Hamburg hat damit vorbildliche… ...
    www.pi-news.net/.../15-jaehrige-auf-klassenfahrt-vergewaltigt/ - Im Cache
  3. London:2 Lübecker Gymnasiasten vergewaltigen 15jährige ...

    10 Einträge - 7 Autoren - Letzter Eintrag: 12. Mai
    Dabei solle geklärt werden, ob die Lübecker Schüler auf Kaution freikommen. .... Hoffentlich werden die Schweine in England verurteilt. .... 15-Jährige auf Klassenfahrt vergewaltigt: Zwei Lübecker Abiturienten in London in U-Haft ... Wir sehen zwei junge Männer, die kurz vor ihrem Abitur stehen. ...
    die-gruene-pest.com/showthread.php?t=40647 - Im Cache

Alkohol: Deutscher Schüler trinkt sich in der Türkei zu Tode ...

27. März 2009 ... Im südtürkischen Urlaubsort Kemer bei Antalya ist ein deutscher Schüler nach einem Trinkgelage mit Freunden an Alkoholvergiftung gestorben. ...
www.welt.de/.../Deutscher-Schueler-trinkt-sich-in-der-Tuerkei-zu-Tode.html - Im Cache - Ähnlich
  1. Klassenreise in die Türkei: Lübecker Alkoholopfer war 20 Stunden ...

    4. Apr. 2009 ... Sie tranken gepanschten Wodka, am Ende war Rafael N. tot - aber rechtzeitige Hilfe hätte den Lübecker Schüler womöglich retten können.
    www.spiegel.de/.../0,1518,617373,00.html - vor 23 Stunden gefunden - Ähnlich
  2. readmore.de » Forum » Discos in Istanbul

    8. Sept. 2009 ... Istanbul---Mehrere-Tote. #72 09.09.09, 13:36 offline cheeky. Beiträge: 164, in 11. tagen gehts auf abifahrt nach amsterdam. ... in der türkei ist der methanol alkohol wo sonst überall auch und sogar günstiger. ...
    www.readmore.de/index.php?cont=forum/... - Im Cache - Ähnlich
  3. Gepanschter Alkohol: Tote Schüler werden obduziert - Panorama ...

    6. Apr. 2009 ... Gepanschter Alkohol: Tote Schüler werden obduziert. Die Ermittlungen um den Tod dreier Lübecker Schüler, die sich in der Türkei mit ...
    www.stern.de/.../gepanschter-alkohol-tote-schueler-werden-obduziert-660218.html - Ähnlich

Gepanschter Alkohol: Tote Schüler werden obduziert - Panorama ...

6. Apr. 2009 ... Gepanschter Alkohol: Tote Schüler werden obduziert. Die Ermittlungen um den Tod dreier Lübecker Schüler, die sich in der Türkei mit ...
www.stern.de/.../gepanschter-alkohol-tote-schueler-werden-obduziert-660218.html - Ähnlich

14 "Lausemädchen", Jörg Kachelmann, Li-La-Lausemädchen

vom Flohmarkt der Eitelkeiten, nicht zu verwechseln mit Launemädchen ("Lupinchen" von Lupa = Wölfin/Nutte - siehe röm. Gründungslegende ) à la Michel Friedman per "Masse(n)-" statt Klasseemail bei Laune zu halten und auch sonst zu bespaßen("Mein(te) lautes Mädchen"???) , so wagen wir - ohne einer Verurteilung durch das allein entscheidende Strafgericht (Wann ist denn nun endlich die Steinigung? - Die Baumärkte sind schon ganz short in spitzen Steinen, um nicht zu sagen: Spitze Steine sind aus!) vorgreifen und einer bereits erfolgten Vorverurteilung durch das bunte (Neid?) Volk nachgreifen zu wollen - die vorsichtig optimistische Prognose, dürfte zur Zeit noch nicht strafbar sein und auch in Zukunft werden. (Im Übrigen: Hellfeldzahl aktuell noch bei 14 (darunter 2 "Promis"(?!?!?)- Wie heißt es so schön? Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein....)

Wenn sich auch so mancher echte Alpha-Wolf die Augen vor Verwunderung ob der Bedürfnislosigkeit mancher Frau, die an die Bescheidenheit des Sparkassendirektors im Falle Franjo Pooth (Flachbildschirm!) erinnert, wund reiben mag, was heutzutage - nach jahrzehntelanger Gehirnwäche von EMMA über Ally McBeal bis Sex and the City (Serie ! - nicht die "Filme"!!!) bei Frauen, die sich fälschlich für nicht technikaffine (>>>>) Prinzesschen hielten und halten, seit einigen Jahren für leckende Schoßhündchen (Mißbrauch des Begriffs Alphatier??!?!?!? durch Alpha-Simser) als Ersatz präferiert werden: (muss) Es ist nicht strafbar. Das Risiko der Rache steigt nur ins Unermessliche ... - genauso wie umgekehrt die Wahrscheinlichkeit zur Notwendigkeit einer Vergewaltigung mit der Anzahl der (frei)willigen Damen sinkt.

3SAT (dies ist ein kostenloser Hinweis!) empfehlen wir dringend den nächsten Thementag aus aktuellem Anlaß noch vor der Verhandlung (Steinigung ohne irgendwelches Weinsvolk - siehe "Das Leben des Brian" - Ausschnitt Youtube) darauf auszurichten:
Mit Spielfimen von Boeing Boeing mit Tony Curtis, Dschingis Khan, König David (die alte Potts... - wir sagen nur Bathseba!), König Salomon (trotz 1000 Frauen fällt er am Ende auf die absolut fehlbesetzte (wie man den koranaffinen Schriften Glauben schenken - die "echte" Königin von Saba sei extrem unterschenkebehaart gewesen!) Lollo rein ...), Dokus über Mao Tse tung, Tiger Woods (durchschlagende Wirkung von Schlägen mit dem 3er-Eisen!) und Jesse James , Rod Stewart (Some guys have all the luck, some guys have all the pain), Mick Jagger (Satisfaction, Angie), Benny Hill, Rainer Langhans, David Letterman, Dire Straits (Money for nothing, chicks for free ), Jude Law, Silvio Berlusconi, Julio Iglesias und amerikanische frauensammelnde Basketballer (FAZonline) .... werdet Ihr in deutsch-schweizerischer Coproduktion die 24 Stunden und den Kanal schon voll bekommen.

Die Rache der Medea nicht vergessen!

SPIEGEL! Wir erwarten dringend ein SONDERHEFT mit dem Schwerpunktthema.

BTW: Wollen hier schon mal ein Gerücht streuen. Jörg Kachelmann ist bereits als neue Synchronstimme von Käptn Blaubär im Gespräch. (Von uns haben Sie das aber nicht! Klar?)

Mittwoch, 26. Mai 2010

Brückentage - und der (langsame) Untergang des christlichen Abendlandes ...

Frage: Bald ist ja schon wieder ein Donnerstag frei, kann ich dann den Freitag als "Brückentag"nehmen (und den Montag, dann habe ich 5 für 2 Urlaubstage frei)?
Wenn Sie wissen, was an dem Donnerstag für ein Hochfest ist!
Christi Himmelfahrt?!?!?!?!?!?

Grrrr!

Allerheiligen!!!!!!!!!!!!!!!

Arggggh.

Dritter Versuch: (mit piepsiger, zittriger Stimme - Riiiiiiiiiiiiiiiiisikooooooooooooooo: "Fronleichnam!"
?????? (Kunstpause! - retardierendes Moment.)

Genehmigt.

(Vielleicht wird es dann doch allmählich auch Zeit die Kreuze nicht nur in Gerichtssälen, sondern auch aus manchen Landes, Stadt- und/oder Ortswappen zu entfernen....
Rotes Kreuz durch den Roten HAlbmond zu ersetzen .... etc. etc.
Beginn: Sankt Nimmerleinstag, ungesetzlicher Feiertag in allen Bundesländern (1. November - laut Entschediung des Amtgerichts Bad Tölz (1920) >>>>).

http://www.feiertage.net/bundeslaender.php

Übersicht bundeseinheitlicher Feiertage in Deutschland.

2) Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag nur in den vom Staatsministerium des Inneren durch Rechtsverordnung bestimmten Gemeinden im Landkreis Bautzen und ...
www.feiertage.net/bundeslaender.php

Google's Monster Garage: A StreetView Car named desire gestoppt


Sah noch vor kurzem ein Rechtsgutachten die datensammelwütigen "Lehr"fahrten von Big Cousin Google mit der Street View Car noch als unbedenklich (siehe unten) an, scheint sich nun allerdings Schlag auf Schlag einiges zu ändern. (Dabei wartete man schon geradezu auf eine sich anbietende Zusammenarbeit von BKA (Stichworte: "Outsourcen" und klammer Staat) und Google beim Thema Online-Duchsuchungen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-nahm-bislang-keine-Online-Durchsuchung-vor-1006267.html)
Die DEUTSCHE STA ermittele heißt es heute seitens der DPA (wegen der aufgezeichneten WLAN-Systeme. Noch vor Tagen sah der deutsche Google-Chef das Problem nicht mal. Inzwischen wurde die StreetView Car wohl WELTWEIT >>>> gestoppt und in die Garage verbannt. Bleibt zu hoffen, dass sie da so schnell auch nicht mehr rauskommt.


Um es mit Angela Merkel, der "Pink" ("Funhouse") der globalen Politik zu sagen: "Dazu gibt es keine Alternative." -
... will Google nicht zur BP der Computer- bzw. Online-Industrie beim "Data-Mining" verkommen.
(Die größten Image-Desaster - siehe FTD-online).

"Was wollte Google mit den WLAN-Daten?

tagesschau.de - ‎Vor 2 Stunden‎
Für Google läuft die Frist ab: Das Unternehmen soll Datenschützern eine Festplatte vorlegen, auf der private WLAN-Daten gespeichert sind, die Google im ...

Google stoppt weltweit Kamerafahrten

BILD - ‎Vor 13 Stunden‎
Der US-Konzern Google hat seine Foto-Fahrten für den Internetdienst „Street View“ gestoppt und wird bis auf Weiteres keine Straßen und Gebäude mehr ...

Googles WLAN-Erhebung - Thema im Datenschutzrat

derStandard.at - ‎Vor 15 Stunden‎
Das "versehentliche" Sammeln von Daten(Bruchstücken) aus WLAN-Netzen im Zuge von Googles "Street View" war am Dienstag, Thema einer Sitzung des ..."

kLAWtext | 23. Februar 2010 — ... hat jetzt einen Freifahrtschein für die StreetView-Cars ausgestellt - die Veröffentlichung der zu ... ). Sinn und Zweck der Fotoaktionen von Google sei nämlich lediglich, Häuserfassaden zu erfassen, ... Die dazu passenden Aufnahmen mögen mittlerweile aus StreetView getilgt worden sein - das heißt aber ... Google Germany GmbH Rechtsabteilung Kennwort: Google StreetView ABC-Straße 19 20534 Hamburg" ... …

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 28. Januar 2010 — Der Rat der Stadt Bielefeld hat heute einen Antrag zum Thema Google Streetview beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um den Versuch, Google das Fotografieren im Stadtgebiet zu verbieten. Vielmehr geht man ... für andere Stäfte und Gemeinden anbietet: Die Stadt bittet bei Google darum, von Veröffentlichungen abzusehen Man informiert gezielt die Bürger ... …

Datenschutzbeauftragter Online | 3. November 2009 — ... in Auftrag gegeben hat, demzufolge die eingesetzten Google-Streetview-Fahrzeuge eine Genehmigung benötigten, da sie eine Sondernutzung darstellten. Die Idee ... verkehrsüblicher Vorgang. Nun mag die Ausstattung der Streetview-Flotte anders sein und durchaus wahrgenommen ... zu dem Ergebnis kommen soll, das Vorgehen von Google-Streetview wäre eine Sondernutzung. …

Datenschutzbeauftragter Online | 22. Juni 2009 — Schön: Die AZ hat meinen Hinweis zu Google Streetview aufgegriffen, zu finden ist der Artikel hier. Ich denke, mein Ziel (Aufklärung) kommt recht deutlich rüber. Da Google verspricht, die Widersprüche ernst zu nehmen und bisher damit ... , nachdem zunehmend die Menschen sensibilisiert sind. Und vielleicht hat Google ja auch Grund zur Freude und es sind tatsächlich ... …

Rechtsanwalt News | 7. Mai 2009 — Der Siegener Blogger Kai Hortmann hat auf seiner Seite Fotos eines Fahrzeugs der Google Streetview Flotte bei seiner Fahrt durch Siegen. In den nächsten Tagen also besser in der Nähe von Straßen ordentlich benehmen. …

Datenschutzbeauftragter Online | 14. April 2009 — ... der AN-Online verschiedene Informationen zu Google-Streetview und Kreuzau nachlese. Dazu ein ... sammeln. Artikel von mir zum Thema Streetview: Beitrag zum Artikel in der Dürener ... für Dürener Gemeinden Gemeindliche Mittel gegen Streetview? Gebäudeansichten können personenbezogen sein Übersicht ... …

Dienstag, 25. Mai 2010

Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorschG UVG 2.0- "Verwerflich und unchristlich"????

Vielen Alleinerziehenden droht weniger Geld

Für viele Alleinerziehende könnte es bald weniger Geld geben. Einem Antrag aus Baden-Württemberg, der Alleinerziehende betrifft, die vom zweiten Elternteil keinen Unterhalt bekommen, schloss sich am Donnerstag der Finanzausschuss des Bundesrats an.
....
Künftig soll die Zahlung auch eingestellt werden, wenn der oder die Alleinerziehende mit einem Partner unverheiratet zusammenlebt. "Es ist nur gerecht und konsequent, wenn auch die Eingehung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu einem Leistungsausschluss führt", sagte Finanzminister Willi Stächele (CDU) in Stuttgart. Der Minister erhofft sich von der Maßnahme erhebliche Einsparungen.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6415982/1jrpu43/


http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=%22Verwerflich+und+unchristlich%22&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8

  1. UhVorschG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen ...
    www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/index.html - Im Cache - Ähnlich
  2. [PDF]

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender ...

    Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
    "Unterhaltsvorschussgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. ... (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz ...
    www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uhvorschg/gesamt.pdf - Ähnlich

Familienrecht und Strafrecht: Die Rückkehr der bösen Stieftmütter?

Erfolgreich wurde sie un- und systematisch durch die Frauenbewegung aus dem kollektiven Bewußtsein zweier Generationen ausgelöscht: die böse Stiefmutter. (aus z.B. Frau Holle, Aschenputtel, Schneewittchen ...)
In Zeiten, in denen die sogenannte Alleinerziehende ungestraft zum Haß auf den Vater (als PAS = Partental Alienation Syndrom http://www.jurablogs.com/de/duemmer-gehts-nimmer-pas-lenny-kravitz-olg-koblenz) dem Vater das Kind (siehe unten *) und "das" Kind mit allen gesellschaftspolitischen und soziopathologischen Folgen zum alkoholabhängigen, gewaltbereitereren und/oder kriminellen Jungen oder zur selbstschlitzenden Mädchen krank "erzieht"(so schon Mattusek vor Jahren in: "Die vaterlose Gesellschaft"), Väter systematisch während Scheidung und Trennung entrechtet und kriminalisiert wurden und werden (bis hin zum falschen Vorwurf der sexuellen Nötigung der Mutter und/oder Kindesmißbrauch - siehe rechts Studien zu "Hochkonfliktscheidungen) und der tendenziell eher gefährliche "Sozialvater" (=Stiefvater) zumindest interimsweise über den grünen Klee gelobt wird, scheint es schon erstaunlich, dass der SPIEGEL (online) eine solche Geschichte, die sich zu TAUSENDEN in Deutschland abspiel(t)en, nun ausgebuddelt hat:

München: Stiefmutter soll Sechsjährige verbrüht haben

Eine 22-Jährige soll ihre Stieftochter zur Strafe mit siedend heißem Wasser übergossen haben. Die Verbrennungen des Mädchens waren lebensbedrohlich, trotzdem blieb das Kind laut Polizei fünf Tage lang ohne ärztliche Behandlung

Zum Beitrag:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,696636,00.html#ref=rss

Will hier gar der SPIEGEL ein Schweigekartell der formellen und informellen Frauennetzwerke zur Kindesmißhandlung durch Frauen durchbrechen, das dem der katholischen Kirche in Nichts nachsteht?

SPIEGLEIN, SPIEGLEIN ....


Frage der Woche Wie böse ist die Stiefmutter?


Von M. C. Schulte von Drach

Aschenputtel, Schneewittchen, die Goldmarie - im Märchen werden Kinder immer wieder von der bösen Stiefmutter misshandelt. Was steckt da eigentlich dahinter? Und gibt es auch den bösen Stiefvater?

Immer wieder stößt man in bekannten Märchen auf das Motiv der bösen Stiefmutter, die die eigenen Kinder besser behandelt als jene, die der Vater mit in die Ehe gebracht hat. Aschenputtels Leidensgeschichte etwa beginnt, nachdem ihr Vater eine Witwe heiratet,
*


(...) Viele Sprösslinge verbringen die Feiertage regelmäßig ohne ihren Papa. Mehr als 50% aller Scheidungskinder sehen bereits ein Jahr nach der Trennung ihren Vater nicht mehr. Teils, weil dieser den Kontakt ablehnt, aber auch weil die Mutter den Umgang der Kinder mit ihm unterbindet. Deshalb will der Verein Väteraufbruch für Kinder schon seit einigen Jahren an Heiligabend mit Mahnwachen auf die verlassenen Väter aufmerksam machen.
[...9

Frage der Woche Wie böse ist die Stiefmutter?

27.10.2008, 15:19 2008-10-27 15:19:00

Von M. C. Schulte von Drach

Aschenputtel, Schneewittchen, die Goldmarie - im Märchen werden Kinder immer wieder von der bösen Stiefmutter misshandelt. Was steckt da eigentlich dahinter? Und gibt es auch den bösen Stiefvater?

Immer wieder stößt man in bekannten Märchen auf das Motiv der bösen Stiefmutter, die die eigenen Kinder besser behandelt als jene, die der Vater mit in die Ehe gebracht hat. Aschenputtels Leidensgeschichte etwa beginnt, nachdem ihr Vater eine Witwe heiratet, die zwei eigene Töchter mit in die Ehe bringt. Die Goldmarie in "Frau Holle" leidet unter ihrer Stiefmutter, die ihr leibliches Kind bevorzugt. Schneewittchens Stiefmutter erträgt es nicht, von der Tochter ihres neuen Gemahls an Schönheit übertroffen zu werden. Auch Hänsel und Gretel werden in der zweiten Fassung der Grimmschen Märchen (1819) auf das Betreiben der Stiefmutter im Wald ausgesetzt.

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Die böse Königin vergiftet Schneewittchen -Illustration von Franz Jüttner (1865-1925). (© Foto: oh)

Natürlich spiegeln Märchen die Realität nicht unverzerrt wider, wenn überhaupt. Trotzdem versuchen Wissenschaftler herauszufinden, welche Einflüsse bei der Entstehung gewirkt haben und ob die Geschichten den einen oder anderen wahren Kern besitzen.

Und das könnte auch im Falle der bösen, herzlosen Stiefmutter so sein. Darauf deuten eine Reihe wissenschaftlicher Studien hin.

Doch um Missverständnissen vorzubeugen: Erstens sind Stiefmütter in der Regel für die nicht leiblichen Kinder ein Vorteil - insbesondere wenn die leibliche Mutter sich nicht mehr um den Nachwuchs kümmern kann.

Und zweitens muss die Rolle des Stiefvaters natürlich genauso streng unter die Lupe genommen werden wie die der Stiefmutter, wenn es darum geht, welche Rolle die genetische Verwandtschaft für die Beziehung zwischen Eltern und Kindern spielt.

Einige der wichtigsten Studien zum Thema Stiefeltern stammen von dem Forscherehepaar Martin Daly und Margo Wilson von der McMaster University in Hamilton, Kanada. Die Wissenschaftler hatten in den achtziger Jahren anhand von nordamerikanischen Kriminalstatistiken untersucht, ob Kinder in Familien mit Stiefmutter oder -vater ein höheres Sterberisiko haben als in Familien mit nur leiblichen Eltern.

Höheres Todesrisiko für Stiefkinder

In Kanada zum Beispiel wurden damals jährlich pro einer Million Kinder im Alter von bis zu drei Jahren etwa 640 Kinder von einem Elternteil getötet. Damit war die Zahl der getöteter Kinder 70 Mal größer als die unter ihren Altersgenossen, die mit beiden leiblichen Eltern lebten.

Weitere Analysen der Todesfälle kleinerer Kinder ergaben sogar ein hundertmal höheres Risiko für Stiefkinder, von einem Elternteil getötet zu werden. Und bei Teenagern war das Risiko immerhin noch 15 Mal so hoch.

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http://www.sueddeutsche.de/wissen/frage-der-woche-wie-boese-ist-die-stiefmutter-1.528256



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Sorgerecht - OLG Koblenzlehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab Aktenzeichen: 11 UF 149/10

Oberlandesgericht Koblenz
Regelung der elterlichen Sorge bei beabsichtigter Übersiedlung eines Elternteils ins Ausland


-Oberlandesgericht Koblenz lehnt Sorgerechtsantrag der Kindesmutter ab-

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland (hier: Italien) überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsrecht des Kindes und des anderen Elternteils. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich in einem Sorgerechtsverfahren verneint.
Die Antragstellerin, die italienische Staatsangehörige ist, und der Antragsgegner sind miteinander verheiratet, leben jedoch in Trennung. Sie haben ein sechs Jahre altes Kind, das bei der Kindesmutter lebt. Die elterliche Sorge steht den Kindeseltern gemeinsam zu. Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind wurde in der Vergangenheit dadurch erschwert, dass es zwischen den Kindeseltern sowie zwischen dem Kindesvater und seinen Schwiegereltern zu Auseinandersetzungen kam. Die Kindesmutter beabsichtigt, mit dem Kind zu ihrem neuen Lebensgefährten nach Italien in die Provinz Sa
lerno umzuziehen. Sie hat deshalb die Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts auf sich beantragt.

Das Familiengericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Der 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Kindeseltern, das Kind und den für das gerichtliche Verfahren bestellten Verfahrenspfleger des Kindes angehört. Durch Beschluss vom 4. Mai 2010 hat der Familiensenat die Beschwerde der Kindesmutter zurückgewiesen.

Der Senat hat in seinem Beschluss ausgeführt, dass nach § 1671 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (im Anhang abgedruckt) nach der Trennung die elterliche Sorge auf Antrag ganz oder teilweise einem Elternteil allein zu übertragen ist, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge oder eines Teilbereichs sowie die Übertragung auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht. In Fällen des beabsichtigten Umzugs ins Ausland mit dem gemeinsamen Kind seien das Grundrecht des umzugswilligen Elternteils auf örtliche freizügige Lebensgestaltung und das Grundrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinem Kind abzuwägen und zu einem Ausgleich zu bringen.

Entscheidend sei darauf abzustellen, was dem Kindeswohl am besten diene. Deshalb komme die Übertragung des alleinigen Sorgerechts nur in Betracht, wenn triftige Gründe für den Wegzug bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des Kindes und des anderen Elternteils. Im vorliegenden Fall sei zu erwarten, dass es nach einem Umzug der Kindesmutter mit dem Kind nach Italien zu keinem Umgang mit dem Vater mehr kommen werde. Triftige persönliche, familiäre oder berufliche Gründe für eine Übersiedlung habe die Antragstellerin nicht überzeugend dargelegt. Sie verfüge in der Provinz Salerno, die nicht ihre Heimat, sondern die ihres neuen Lebensgefährten sei, über keinerlei gefestigte soziale Bindungen, in die ihr Kind einbezogen sei. Bei der Beziehung zu ihrem neuen Lebensgefährten handele es sich bisher im Wesentlichen um eine Fernbeziehung. Auch konkrete berufliche Perspektiven in Italien habe die Antragstellerin nicht aufzeigen können. Im Rahmen ihrer Anhörung vor dem Se
nat habe sie vielmehr den Eindruck erweckt, dass vorrangiges Ziel ihrer Übersiedlung nach Italien sei, den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu vereiteln.

Unter diesen Umständen müsse die örtliche Freizügigkeit, die die Antragstellerin genieße, im Hinblick auf das Kindeswohl hinter das Umgangsrecht des Antragsgegners zurücktreten. Der Senat hat es auch abgelehnt, lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei Belassung der gemeinsamen elterlichen Sorge) auf die Kindesmutter zu übertragen. Auch dies entspreche nicht dem Kindeswohl, weil aufgrund des bisherigen Verhaltens der Kindesmutter das Umgangsrecht des Vaters bei einem Umzug als sicher ausgeschlossen anzusehen sei.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Mai 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2010
Aktenzeichen: 11 UF 149/10



§ 1671 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lautet wie folgt:

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

Leitsätze des Senats:
1. Beabsichtigt der das Sorgerecht beantragende Elternteil ins Ausland umzusiedeln, so steht dem Elternrecht des anderen Elternteils auf möglichst freien Umgang mit seinem Kind aus Art. 6 GG das Recht des antragstellenden Elternteils auf örtlich freizügige Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG gegenüber. Die Grundrechte beider Elternteile sind zu einem Ausgleich zu bringen.

2. Beantragt ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, um zusammen mit dem gemeinsamen Kind in einen anderen Staat (hier: Italien) überzusiedeln, und wird infolgedessen das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, ist es erforderlich, dass für den Wegzug triftige Gründe bestehen, die schwerer wiegen als das Umgangsinteresse von Kind und anderem Elternteil. Diese fehlen, wenn der Umzugsplan nicht einer ernsthaften und wohlbegründeten Planung des künftigen Lebens des umzugswilligen Elternteils entspringt, gefestigte soziale Bindungen in dem anderen Staat fehlen und vorrangiges Ziel einer Übersiedlung in das Ausland ist, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu vereiteln.

3. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter mit dem Ziel der Übersiedlung mit dem gemeinsamen Kind in ihre italienische Heimat entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn das Umgangsrecht des Vaters aufgrund des bisherigen Verhaltens der Mutter bei einem Umzug nach Italien als sicher ausgeschlossen anzusehen ist.



Oberlandesgericht Koblenz

"Schuld und Strafe - neue Fragen???" - Revision des Schuldstrafrechts und des Systems der Sanktionen?

Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich begründeten Bestimmtheitsgrundsatz ist erstaunlich, dass das Strafgesetzbuch nicht positiv definiert, was es unter Schuld versteht....


"Haben die Erkenntnisse der modernen Neurowissenschaften Konsequenzen für den Schuldbegriff und das Schuldstrafrecht? Gibt es nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Begriffen überhaupt Schuld? Wie muss sich die Jurisprudenz zu den Antworten auf diese Fragen stellen?". Diese Fragen stellte Justizminister Heinz Georg Bamberger vor rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Veranstaltung "Schuld und Strafe - neue Fragen", die das Ministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit der Mercator Stiftung in der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Berlin durchführte.

"Dass niemand für eine Tat bestraft werden darf, für die er nichts kann - an der er keine Schuld hat -, scheint uns selbstverständlich. Unter welchen Voraussetzungen ist aber jemand 'schuld' an seiner Tat? Das Strafrecht ist das schärfste Instrument unserer Rechtsordnung. Wer nicht richtig damit umgeht, nicht gerecht oder nicht behutsam, der beschädigt und zerstört", so Bamberger.



Für Theorie und Praxis des Strafrechts sei der Schuldbegriff fundamental und zentral. Deshalb müsse glasklar sein, was sich hinter dem Begriff Schuld verberge. Indessen sei kaum ein Rechtsbegriff stärker umstritten.



"Im Hinblick auf den verfassungsrechtlich begründeten Bestimmtheitsgrundsatz ist erstaunlich, dass das Strafgesetzbuch nicht positiv definiert, was es unter Schuld versteht", betonte der Minister.



In den letzten Jahrzehnten seien durch die modernen Neurowissenschaften Befunde erhoben worden, die Zweifel an der Willensfreiheit des Menschen hätten aufkommen lassen. Ergebnisse der Erforschung der neurobiologischen Grundlagen des Bewusstseins und unseres Denkens legten nahe, dass die Entscheidung des Menschen stets - vollständig oder auch - das Produkt genetischer, physisch-psychischer und entwicklungsbedingter Prägungen sei.



"Renommierte Hirnforscher fordern eine Revision des Schuldstrafrechts, wohl auch des Systems der Sanktionen. In der Tat scheinen die Ergebnisse der Neurowissenschaften die Strafrechtswissenschaft vor eine schwierige Wahl zu stellen. Der Diskussion muss man sich stellen. Wir hoffen mit dieser Tagung zu der Debatte beizutragen und Anstöße zu geben", bekräftigte Bamberger abschließend.



Hintergrund:

Es referierten und diskutierten:

- Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth, Professor am Institut für Hirnforschung, Bremen

- Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Frankfurt

- Prof. Dr. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Hamburg

- Prof. Dr. Norbert Nedopil, Leiter der Forensischen Psychiatrie der Universitätsklinik, München

- Dr. Grischa Merkel, Rostock

- Moderation: Christian Geyer (FAZ)



Die Veranstaltung wurde von der Mercator Stiftung unterstützt. Die Stiftung Mercator ist eine der großen privaten Stiftungen in Deutschland. Sie verfolgt klar definierte reformerische Ziele in ihren Themenclustern Integration, Klimawandel und Kulturelle Bildung, die sie mit einer Kombination aus gesellschaftspolitischer Themenanwaltschaft im Sinne von „advocacy” und praktischer Arbeit erreichen will. In ihren Kompetenzzentren Wissenschaft, Bildung und Internationale Verständigung ist die Stiftung Mercator sowohl operativ als auch fördernd tätig. Eine unternehmerische, professionelle und internationale Haltung bestimmt dabei ihre Arbeit.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Veranstaltung "Schuld und Strafe - neue Fragen"

siehe auch:

Geist & Gehirn : Folge 111: Freiheit - eine gute Idee

Geist & Gehirn - Folge 111: Freiheit - eine gute Idee Diagramm

Wie beeinflussen Ideen unser Leben? Ändert die Vorstellung "Ich bin frei" unser Verhalten? Ist das Gehirn unser Organ für Freiheit?Wissenschaftler haben in Experimenten spannende Antworten auf diese Fragen gefunden. [VideoGeist & Gehirn]


http://www.br-online.de/br-alpha/geist-und-gehirn/geist-und-gehirn-manfred-spitzer-gehirnforschung-ID1214407245895.xml


http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2010/05/psychologie-und-hirnforschung-schuld.html

http://www.jurablogs.com/de/go/schuld-finger-herdplatte


Post-Shooting-Syndrom: OLG Koblenz Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten - Angreifer zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Drei Männer, die einen Polizeibeamten bedroht haben und von ihm in Notwehr angeschossen worden sind, müssen Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten, weil das Tatgeschehen bei dem Beamten und seinem am Einsatz beteiligten Kollegen eine posttraumatische Belastungsstörung zur Folge hatte. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.Die Kläger sind Polizeibeamte. Sie wurden in der Nacht zum 28. August 1999 zu einer Gaststätte in Nastätten gerufen, weil es zu einem Streit dreier alkoholisierter Männer - der Beklagten - mit dem Wirtsehepaar und zu körperlichen Übergriffen der Beklagten auf Besucher des Lokals gekommen war. Die Kläger trafen auf der Straße vor dem Lokal zahlreiche, teilweise stark alkoholisierte und aggressive Personen an, darunter auch die drei Beklagten. Nachdem sich die Situation zunächst etwas beruhigt hatte, bewegten sich die Beklagten gemeinsam auf einen der beiden Polizeibeamten (A) zu. Dieser forderte die Beklagten vergeblich auf, stehen zu bleiben.
Daraufhin gab er Warnschüsse in die Luft ab. Als die weiter bedrohlich heranrückenden Beklagten dicht vor dem bis zu einer Hauswand zurückgewichenen Polizeibeamten A standen, schoss er allen Beklagten gezielt in die Beine. Der zweite Polizeibeamte (B) stand währenddessen mit gezogener Dienstwaffe wenige Meter entfernt. Die Beklagten wurden wegen des Geschehens, das sie im Strafverfahren eingeräumt hatten, zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt.

Beide Polizeibeamte versahen bis Anfang des Jahres 2000 ihren Dienst weiter. Anschließend waren sie dienstunfähig und wurden stationär und ambulant behandelt. Der Polizeibeamte B ist seit dem 1. Januar 2001 wieder uneingeschränkt dienstfähig; der Polizeibeamte A wurde dagegen im Juli 2001 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand
versetzt.

Auf Grund des vorgenannten Geschehens waren drei zivilrechtliche Verfahren vor dem Landgericht Koblenz anhängig. Die Polizeibeamten A und B haben von den Beklagten jeweils die Zahlung von Schmerzensgeld verlangt und die Feststellung begehrt, dass die Beklagten ihnen auch für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Geschehen vom 28. August 1999 haften. Des Weiteren hat das Land Rheinland-Pfalz als Dienstherr der beiden Polizeibeamten von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von knapp 120.000 EUR für die Weiterzahlung der Dienstbezüge und die Übernahme von Behandlungskosten verlangt.

Die Kläger (A, B und das Land Rheinland-Pfalz) haben vorgetragen, die drei Beklagten hätten die Beamten körperlich und verbal mit größter Aggressivität angegriffen, so dass Gefahr für Leib und Leben bestanden habe. Als Folge des gerechtfertigten und von den Beklagten zu verantwortenden Schusswaffengebrauchs sei bei beiden Polizeibeamten eine chronische posttraumatische Belastungsreaktion, ein sogenanntes Post-Shooting-Syndrom, entstanden.
Die Beklagten haben beantragt, die Klagen abzuweisen. Der Schusswaffeneinsatz des Polizeibeamten A sei weder erforderlich noch gerechtfertigt gewesen; er stelle sich als Überreaktion dar. Für psychische Schäden seien die Beklagten nicht verantwortlich, da sie aus einer alltäglichen Situation im Berufsleben eines Polizeibeamten herrührten.

Das Landgericht Koblenz hat die Klagen abgewiesen und hat hierzu im Wesentlichen ausgeführt, bei den Polizeibeamten habe sich das mit der Wahl ihres Berufes eingegangene Berufsrisiko verwirklicht, das haftungsrechtlich nicht auf die Beklagten verlagert werden könne. Die Beklagten hätten auch nicht damit rechnen müssen, dass bei den Beamten auf Grund des Geschehens psychische Schäden auftreten könnten.

Alle drei Kläger haben gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt. Der zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat zum Tatgeschehen, das die Beklagten bestritten hatten, zahlreiche Zeugen vernommen und zu den ebenfalls bestrittenen gesundheitlichen Folgen ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Durch Urteile vom 8. März 2010 hat der Senat die klageabweisenden Urteile des Landgerichts abgeändert und die Beklagten im Wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Die Beklagten müssen an den Polizeibeamten A ein Schmerzensgeld in Höhe von 18.000 EUR, an den Polizeibeamten B ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.225,84 EUR (entspricht seiner Forderung in Höhe von 20.000 DM) und an das Land Rheinland-Pfalz den geltend gemachten Schadensersatz, jeweils nebst Zinsen, zahlen. Weiter hat der Senat die Ersatzpflicht aller drei Beklagten für mögliche weitere künftige Schäden festgestellt.

In den drei Urteilen vom 8. März 2010 ist ausgeführt, die Beklagten hätten durch ihren gemeinsamen Angriff auf die beiden Polizeibeamten den berechtigten Schusswaffeneinsatz ausgelöst, der wiederum zu den gesundheitlichen Folgen bei den Polizeibeamten geführt habe. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass die drei Beklagten die beiden Polizeibeamten bedroht und genötigt hätten und versucht hätten, diese zu verletzen. Es habe eine bedrohliche und in höchstem Maße gefährliche Situation bestanden, in der die Beklagten auf den Polizeibeamten A in äußerst aggressiver Weise zugegangen seien. Sämtliche Anhalte- und Stoppbefehle der beiden Polizeibeamten hätten sie ignoriert, bei der gezielten Schussabgabe habe ein körperlicher Angriff unmittelbar bevorgestanden. Der Schusswaffeneinsatz sei deshalb sowohl nach den Ermächtigungsnormen des Polizeirechts als auch als Handeln in Notwehr gerechtfertigt gewesen.

Beide Polizeibeamten hätten als Folge dieses Geschehens eine chronische posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Dies ergebe sich aus dem eingeholten psychiatrischen Gutachten. Diese gesundheitliche Folge sei den drei Beklagten zuzurechnen. Es handele sich nicht um völlig fernliegende, atypische Folgen der massiven Angriffe der Beklagten; vielmehr hätten diese zu einer enormen Stresssituation mit nachfolgender Belastungsstörung geführt. Dabei habe sich bei den Beamten keineswegs lediglich ein „Berufswahlrisiko” verwirklicht, für das die Beklagten nicht verantwortlich seien. Ein Schädiger sei nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei psychischen Schädigungen ersatzpflichtig. Es handele sich auch nicht lediglich um ein allgemeines Lebensrisiko, wie beispielsweise im Falle eines Stolperns über einen Bordstein, bei dem sich ein Verhalten des Schädigers nicht gefahrerhöhend auswirke. Der Angriff der Beklagten sei Auslöser für die gesamte Entwicklung gewesen, so dass sich ei
n von den Beklagten vorsätzlich und rechtswidrig geschaffenes, erhöhtes Risiko verwirklicht habe. Es sei für die Angreifer auch vorhersehbar gewesen, dass ihr aggressives Vorgehen von den Polizeibeamten nicht folgenlos verarbeitet werden würde.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hat der Senat insbesondere die Schwere und Dauer der psychischen Schädigungen der Kläger sowie das massive Vorgehen der Beklagten gegen die Polizeibeamten berücksichtigt, aber auch den Umstand, dass die Beklagten die Geschehnisse in der Tatnacht bestritten haben, obwohl sie im vorangegangenen Strafverfahren geständig waren; hierdurch habe sich der Rechtsstreit mit den entsprechenden psychischen Belastungen für die Kläger deutlich hinausgezögert. Hinsichtlich des Polizeibeamten A hat der Senat den von ihm als Mindestbetrag verlangten Betrag von 15.000 EUR unter Abwägung der vorgenannten Gesichtspunkte um 3.000 EUR höher angesetzt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Das Gesetz eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Die Urteile des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. März 2010 sind unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteile vom 8. März 2010

Az.: 1 U 1137/06 (Polizeibeamter A)
1 U 1161/06 (Polizeibeamter B)
1 U 1114/06 (Land Rheinland-Pfalz)

Medienstelle des Oberlandesgerichts Koblenz
Dr. Tilman von Gumpert, Richter am Oberlandesgericht
Tel.: 0261 – 102 – 2547
E-Mail: medienstelle.olg@ko.jm.rlp.de
Oberlandesgericht Koblenz
Posttraumatische Belastungsstörung bei Polizeibeamten im Einsatz: Angreifer zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt

Geburtenbaisse und der Fachanwalt/die Fachanwältin für Familienrecht als Germany's next Top-Auslaufmodel(l)

Uschis Erblast - Baisser geht's nicht. Der Handel mit Put-Optionsscheinen auf den Fachanwalt für Familienrecht muss wohl kurzfristig ausgesetzt werden ... (von wegen Schweinezyklus >>>>... da haben gleich wohl MEHRERE MEHRERES nicht verstanden - nicht nur beim WDR.... )

Vielleicht ist ja wirklich die Zunahme des einen Fachanwalt für Familienrecht) der Grund für die Abnahme des anderen (Kinderzahl - Zeugungsstreik der MÄNNER... >>> "Männer sind Schweine" - Die Ärzte )



"Geburtenbaisse – beredtes Schweigen

„Deutschland feiert mehr Geburten“ verkündete die ZEIT im Februar 2009. Im Jahr 2007 waren 12.000 Kinder mehr zur Welt gekommen als im Jahr 2006. Die Geburtenzahlen für 2008 waren noch nicht bekannt, doch die ZEIT war sich sicher: „Die Zahl der Geburten steigt“. Es gebe eine „schwungvolle Trendwende“. Ebenso sicher wusste man auch, wem die vermeintlich neue Geburtenfreudigkeit der Deutschen zu verdanken sei: Der „Familienpolitik der Großen Koalition“, die mit dem Elterngeld und dem Betreuungsausbau die „grundsätzliche, systematische Lösung für die größten Kinder-Hemmnisse“ gefunden hätte.

Nun meldet das Statistische Bundesamt für 2009 die niedrigste Geburtenzahl in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Im Vergleich zu 2008 ist sie um mehr als 20.000 gesunken. Bereits im Jahr 2008 war sie – entgegen voreiliger Erfolgsparolen der Bundesfamilienministerin – nicht weiter gestiegen, sondern im Vergleich zu 2007 leicht gesunken. Und auch 2007 war alles andere als ein „Baby-Boom-Jahr“: Die Geburtenzahl war die bis dato zweitniedrigste seit 1946 – nur 2006 war sie niedriger. Der leichte Wiederanstieg in 2007 lässt sich tatsächlich mit der Familienpolitik erklären: Um von dem 2007 eingeführten Elterngeld profitieren zu können, haben manche Paare ihre ohnehin geplanten Geburten um einige Monate von 2006 auf 2007 verschoben – Demographen nennen dies einen „Timing-Effekt“.

Durch solche „Timing-Effekte“ kann zeitweise sogar die Geburtenrate steigen, ohne dass sich an der durchschnittlich von Frauen im Lauf ihres Lebens geborenen Zahl der Kinder etwas ändert. Im Falle des Elterngeldes ist nicht einmal dies zu beobachten: Die Geburtenraten der Jahre 2006-2009 liegen durchgängig noch unter dem seit Mitte der 1970er zu verzeichnenden niedrigen Durchschnittsniveau von knapp 1,4 Kindern pro Frau. Die Familienpolitik der Bundesregierung zielt aber seit 2005 expressis verbis darauf ab, die Geburtenrate auf 1,7 Kinder pro Frau zu erhöhen. Dieses Ziel sollte den „Erfolg oder Misserfolg“ der angestrebten „nachhaltigen“ Politik messbar machen. Die „Messungen“ des Statistischen Bundesamtes zeigen nun den Misserfolg, um nicht zu sagen das Scheitern. Da wundert es kaum, dass die Parolen verstummt sind. Es herrscht beredtes Schweigen in Berlin. Aber das ist immerhin ehrlicher und wirklichkeitsnäher.

Stefan Fuchs


Zu Rolle von „Timing“-Effekten auf die Geburtenentwicklung:
http://www.i-daf.org/127-0-Woche-8-2009.html
http://www.i-daf.org/99-0-Woche-46-2008.html

Zur „nachhaltigen Familienpolitik“:
Malte Ristau: Der ökonomische Charme der Familie, S. 18-24, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 23-24 2005.
Kritisch hierzu: http://www.i-daf.org/218-0-Woche-37-2009.html.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (www.i-daf.org) veröffentlicht neben dem Zitat und der Nachricht der Woche eine Rubrik "Im Blickpunkt".

Bei Desinteresse hier klicken. Wer den letter weiter verteilen will, möge das bitte tun. Es gibt keinerlei Beschränkung.
Aufklären, informieren, transparent sein sind Leitmotive der iDAF-Arbeit. Korrekturen und Verbesserungsvorschläge sind hochwillkommen.

Über das Institut selber unterrichtet die Homepage.

Hier finden Sie eine DRUCKVERSION des aktuellen letters.

Wir wünschen eine spannende und interessierte Lektüre.

An dieser Stelle auch eine herzliche Empfehlung zu einer Tagung in der Universität Düsseldorf am 11. bis 13. Juni unter dem Titel: Das Geheimnis erfolgreicher Bildung - Kindererziehung als Schlüsselfaktor. Sie steht unter der Schirmherrschaft von Stephanie Freifrau von und zu Guttenberg. Weitere Informationen unter: www.familie-ist-zukunft.de

Jürgen Liminski Stefan Fuchs
(Geschäftsführer iDAF) (wissenschaftlicher Mitarbeiter)"


Zur Fachanwaltsdisussion: http://www.jurablogs.com/de/ber-40-jahre-erfahrung-familiengerichten-dann-das

und: http://www.jurablogs.com/


Und weil's gerade sooooo schön zur Bedarfsdiskussion paßt:

Patchwork-Family??? Never heard it before. But it's sounds good" (Michael Douglas vor Jahren bei Beckmann - nach dem Urteil gegen sienen Sohn würde er das soooo wohl auch nicht mehr sagen. Aber es soundete halt nur gut. Das mit der Patch-Work-Family...)

Patchwork-Familien
Rätselhafte Wahlverwandtschaften
Service | Immer mehr Paare trennen sich, finden neue Partner und mischen ihre Familien bunt durcheinander. Patchwork ist Alltag, wird aber vom Gesetzgeber stiefmütterlich behandelt. Von FOCUS-Online-Autorin B. Gräber weiter
Unterhaltsreform: Wertewandel im Familienrecht
Familie: Finanzfalle Ehe
Familienrecht: Scheidung in Frage und Antwort

Mittwoch, 12. Mai 2010

Kein Anspruch auf Schutzplanke für Grundstück - Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26. April 2010, 4 K 1138/09.KO

Der Eigentümer eines Grundstücks, welches an einer Ortseinfahrt im Landkreis Mayen-Koblenz liegt, hat keinen Anspruch auf Anbringung einer Schutzplanke entlang seines Grundstücks. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks, das an einer Bundesstraße liegt und sich am Ortseingang einer Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz befindet. Im Bereich des Grundstücks verläuft die Straße in einer Linkskurve. Nachdem es seit 2003 zu insgesamt fünf Verkehrsunfällen gekommen war, bei denen das Grundstück des Klägers in Mitleidenschaft gezogen wurde, forderte dieser das beklagte Land auf, entlang seines Grundstücks eine Schutzplanke anzubringen. Dies lehnte das Land ab unter Verweis auf geplante Alternativen wie die Anbringung eines Geschwindigkeitstrichters vor der Ortstafel sowie die Überwachung des Verkehrs. Zudem sei das Aufstellen einer Schutzplanke nach den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeuge-Rückhaltesysteme (RPS) nicht erforderlich.



Die daraufhin erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Der Kläger, so die Richter, habe keinen Anspruch auf eine Schutzplanke entlang seines Grundstücks. Nach den genannten Richtlinien seien Schutzmaßnahmen nur im Fall von Unfallhäufungen mit einer bestimmten Anzahl an Personenschäden innerhalb eines gewissen Zeitraums angezeigt. Diese Voraussetzungen seien hier nicht gegeben. Sachschäden würden insoweit nur berücksichtigt, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit und nicht nur – wie hier – für einen einzelnen Anlieger bestehe. Ein Anspruch auf die Schutzplanke bestehe auch nicht deshalb, weil sich auf dem Grundstück des Klägers ein Gastank befinde. Für diesen Schutz sei der Kläger selbst verantwortlich, da er den Gastank nach Errichtung der Straße aufgestellt habe. Zudem handele es sich hierbei nicht um eine explosionsgefährdete Chemieanlage, die nach den Richtlinien die Gefährdungsstufe 1 begründe. Der Kläger habe auch aus seinem Eigentumsrecht keinen Anspruch auf Aufstellung eine
r Schutzplanke, da die Nutzung seines Grundstücks zu Wohnzwecken nach dem Bau der Straße erfolgt sei. Damit sei die Schutzbedürftigkeit des Hauses und insbesondere des Gastankes nicht gegeben. Aus diesem Grund könne dahingestellt bleiben, ob verkehrsregelnde Alternativmaßnahmen ausreichend erfolgsversprechend seien.



Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Zulassung der Berufung beantragt werden.



(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26. April 2010, 4 K 1138/09.KO)


Unter der Adresse www.justiz.rlp.de im Bereich Presse steht Ihnen jetzt auch ein Newsmailer zur Verfügung. Sie können sich dort für den laufenden Bezug der Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Koblenz anmelden.

Verwaltungsgericht Koblenz

Verwaltungsgericht Koblenz
Pressemitteilung Nr. 14/2010


Kein Anspruch auf Schutzplanke für Grundstück

Dienstag, 11. Mai 2010

OLG Koblenz Berufsgerichtliche Ahndung bei Veruntreuung und Unterschlagung von Mandantengeld durch einen Steuerberater 9. Juli 2009 AZ: 2 StO 1/09


Sachen gibt's... . Während wir uns gerade auf den Homepages der Justizministerien tummeln, um nach vailden Zahlen über Standesrechtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte(-innen) und/oder Steuerberater(-innen) zu suchen und bei Rheinland-Pfalz angekommen sind (2006: 149, 2007: 138, 2008:134 ) trudelt die nachstehende Meldung ein:

Doch vorher noch etwas Zitatologie:

»Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrengerichte der Anwaltschaft mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. Die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfassten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementarsten Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt.«
Leserbrief von Horst Fritzel,
Präsident des Ehrengerichtshofes - jetzt Anwaltsgerichtshof -
für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL, 2/1993

»Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. - Untendurch sind sie hingegen bei vielen Bürgern, die selbst Erfahrungen im Umgang mit Anwälten gesammelt haben. - Der Anwaltsberuf, resümieren die Autoren der Studie, sei 'mit einem erstaunlich eindeutigen und kritisch bewerteten Image behaftet.' Derart negativ werde womöglich 'kein anderer freier Beruf' gesehen.«
SPIEGEL-Redakteur Norbert F. Pötzl
über den Ansehensverlust der westdeutschen Anwälte
in DER SPIEGEL, 49/1989, S. 152, 158

Zitiert nach SUN Verlag mehr:

Ach ja:>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Steuerberater wegen vorsätzlicher Verletzung allgemeiner Berufspflichten zu einem Berufsverbot von vier Jahren verurteilt, weil dieser wiederholt Mandantengeld veruntreut und unterschlagen hatte. Die Entscheidung vom 29. Juli 2009 befasst sich mit Erfordernis und Ausmaß von berufsgerichtlichen Maßnahmen nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG).Der Berufsangehörige ist seit mehr als 25 Jahren als Steuerberater tätig. Nachdem seine gut eingeführte Steuerberaterpraxis vor etwa 15 Jahren unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, kam es ab dem Jahr 2002 zu einer Vielzahl von Zwangsvollstreckungsaufträgen gegen ihn.

Im Jahr 1998 wurde der Steuerberater wegen Unterschlagung von Mandantengeld zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landgerichts Koblenz erteilte dem Steuerberater deshalb einen berufsrechtlichen Verweis und setzte gegen ihn eine Geldbuße von 5.000 DM fest.

Im März 2008 wurde der Steuerberater wegen Untreue in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung von Mandantengeld in Höhe von fast 7.000,- Euro zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wegen der letztgenannten strafrechtlichen Verurteilung hat die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landgerichts Koblenz den Steuerberater mit Urteil vom 18. Mai 2009 wegen pflichtwidriger Berufsausübung aus dem Beruf ausgeschlossen. Die hiergegen eingelegte Berufung des Berufsangehörigen hatte teilweise Erfolg. Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch Urteil vom 29. Juli 2009 lediglich ein Berufsverbot von vier Jahren verhängt.

Der Senat hat im Urteil ausgeführt, dass der Steuerberater aufgrund des im Strafurteil festgestellten Sachverhalts eine vorsätzliche Berufspflichtverletzung nach § 57 Abs. 1 StBerG (im Anhang abgedruckt) begangen hat. Diese Berufspflichtverletzung sei so erheblich, dass eine zur bereits verhängten Strafe hinzutretende berufsgerichtliche Ahndung zur Wahrung des Ansehens des Berufes unerlässlich sei.

Welche berufsgerichtliche Maßnahme (§ 90 StBerG, im Anhang abgedruckt) gegen den Berufsangehörigen zu verhängen sei, sei aufgrund einer Gesamtabwägung seiner Tat und Persönlichkeit sowie seines Gesamtverhaltens zu entscheiden. Unter Berücksichtigung der bisherigen strafrechtlichen und berufsrechtlichen Ahndungen erlange die schwerwiegende Pflichtverletzung ein derartiges Gewicht, dass es nicht nochmals mit einem Verweis oder einer Geldbuße sein Bewenden haben könne.

Die Ausschließung aus dem Beruf als schwerste Maßnahme komme wegen des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes nur in Betracht, wenn sie bei schweren Pflichtverletzungen zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts, nämlich des Interesses der Allgemeinheit an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und der Wahrung des Vertrauens der Rechtssuchenden in die Integrität des Berufsstands, geeignet und erforderlich sei. Die Gesamtabwägung müsse zur Prognose führen, dass der Berufsangehörige als Steuerberater nicht mehr tragbar ist, weil von ihm noch eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht. Dies hat der Senat im Ergebnis verneint, weil auch deutliche Milderungsgründe zugunsten des Berufsangehörigen sprachen (kein existenzgefährdender Verlust für die Geschädigten; vollständige Schadenswiedergutmachung; Straftat dreieinhalb Jahre zurückliegend, ohne dass neue Verfehlungen bekannt geworden wären; unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten als alle
iniges Tatmotiv). Der Senat hat deshalb ein befristetes Berufsverbot ausgesprochen, dessen Dauer er auf vier Jahre festgesetzt hat.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel des Berufsangehörigen zurückgewiesen hat.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 29. Juli 2009 ist unter www.justiz.rlp.de (Rechtsprechung) veröffentlicht.

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts Koblenz ist für alle berufsgerichtlichen Verfahren gegen Berufsangehörige zuständig, die in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2009
Aktenzeichen: 2 StO 1/09

Leitsätze des Senats:

1.) Unterschlagung oder Veruntreuung von Mandantengeld stellt einen schweren Pflichtenverstoß des Steuerberaters dar, der über die strafrechtliche Verurteilung hinaus regelmäßig auch eine berufsrechtliche Ahndung erfordert.

2.) Die Entscheidung, welche berufsgerichtliche Maßnahme gegen den Berufsangehörigen zu verhängen ist, ist aufgrund einer Gesamtabwägung seiner Tat und Persönlichkeit sowie seines Gesamtverhaltens zu treffen.

3.) Die Ausschließung aus dem Beruf als schwerste Maßnahme kommt nach Art. 12 Abs. 1 GG nur in Betracht, wenn sie bei schweren Pflichtverletzungen zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsguts, nämlich des Interesses der Allgemeinheit an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und der Wahrung des Vertrauens der Rechtssuchenden in die Integrität des Berufsstands, geeignet und erforderlich ist. Die Gesamtabwägung muss zur Prognose führen, dass der Berufsangehörige als Steuerberater nicht mehr tragbar ist, weil von ihm noch eine Gefährdung der Rechtspflege ausgeht.

4.) Hat der Steuerberater zum wiederholten Mal und ungeachtet einer strafrechtlichen Vorverurteilung und berufsrechtlichen Ahndung Mandantengeld veruntreut oder unterschlagen, ist die Ausschließung aus dem Beruf grundsätzlich gerechtfertigt.

5.) Über die zeitliche Befristung eines Berufsverbots hinaus ist eine Beschränkung des Verbots auf einzelne Hilfeleistungen in Steuersachen oder Berufsausübungsformen nicht möglich.

§ 57 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) lautet wie folgt:

„Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.”

§ 90 Steuerberatungsgesetz (StBerG) lautet wie folgt:

(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind

1. Warnung,
2. Verweis,
3. Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
4. Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren,
5. Ausschließung aus dem Beruf.

(2) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Oberlandesgericht Koblenz