Dienstag, 11. Mai 2010

Psychologie und Hirnforschung: "Schuld und Strafe - neue Fragen" - Diskussion über die Willensfreiheit

Nein, es geht diesmal (noch) nicht um die Entscheidungen der (ohn)mächtigsten Frau der Welt (Angela Merkel) und die Belastung unserer Kinder und Kindeskinder. Es geht auch nicht um die zweite Neubetitelung von Fjodor Dostojewskis (russisch: Преступление и наказание) "Schuld und Sühne"(1.0) über "Verbrechen und Strafe" (2.0) in nunmehr "Schuld und Strafe" (3.). Es geht nur um eine Einladung des Ministeriums der Justiz, Rheinland-Pfalz

Terminhinweis


Einladung an die Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger

lädt Sie herzlich ein zur öffentlichen Fachtagung

"Schuld und Strafe - neue Fragen"

am Mittwoch, dem 19. Mai 2010, um 10 Uhr

in die Landesvertretung Rheinland-Pfalz,

In den Ministergärten 6, 10117 Berlin.



Es referieren und diskutieren



- Prof. Dr. Dr. Gerhard Roth, Professor am Institut für Hirnforschung, Bremen

- Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D., Frankfurt

- Prof. Dr. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, Hamburg

- Prof. Dr. Norbert Nedopil, Leiter der Forensischen Psychiatrie der Universitätsklinik, München


Moderation: Christian Geyer (FAZ)


Das Thema der Tagung ist die aktuelle Diskussion über die Willensfreiheit und die Frage nach der Begründung von Schuld und Strafe im Strafrecht, die sich aufgrund der neuen Befunde von Psychologie und Hirnforschung verstärkt stellt.


Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

... weil es in einem geht ...:
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Bamberger bei Justizdatenschutzbeauftragten


"Das Thema Datenschutz betrifft alle Lebensbereiche. Überall werden Daten erhoben, oft weiß man nicht, was später damit gemacht wird. Ob Verbraucher oder Unternehmer, ob Bundes-, Landes- oder europäische Ebene, die sensible Materie betrifft jeden und jede und auch alle Politikfelder", erläuterte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des Treffens der in der Justiz bestellten Datenschutzbeauftragten in Mainz. Zu dem Treffen hatte der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, eingeladen.

Bamberger ging im Rahmen seiner Rede auf den Arbeitnehmerdatenschutz ein. "Die anhaltende Diskussion um Überwachungsmaßnahmen, unerlaubte Datenerhebungen und Kontrollen zeigt, wie fragil das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Bereich ist", betonte Bamberger.



Einen ersten Schritt in Richtung eines besseren Arbeitnehmerdatenschutzes sei im letzten Jahr verwirklicht worden. "Im Bundesdatenschutzgesetz wurde eine Vorschrift ergänzt. Sie regelt die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen danach erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen."



Bamberger legte dar, dass es noch nicht klar sei, ob eine solche Regelung ausreiche. "Wir werden die Entwicklung genau im Blick behalten. Es bleibt dann zu prüfen, ob nicht ein separates Arbeitnehmerdatenschutzgesetz notwendig ist. Auf jeden Fall werden wir den Arbeitnehmerdatenschutz weiter vorantreiben", bekräftigte der Minister.



Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz

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