Freitag, 29. Januar 2010

Wegweisend: Beate Merk belebt Organspendemarkt?

Interessant nicht nur, dass man in der Pressemitteilung des Ministeriums meint, das "CSU-Vize" statt "Ministerin" in den Titelhimmel heben zu müssen, sondern auch die Tatsache, dass wir alle im Unklaren gelassen werden, ob die Frau Ministerin das Schicksal aller Wegweiser teilt: den Weg zu weisen, ihn aber nicht mitzugehen. Wie steht es denn mit ihrem Ausweis? Hat sie selbst ein Spenderorgan? Oder vielleicht sogar mit einer demonstrativen prämortalen Organspende? Einem Nierchen vielleicht? In christlicher Nächstenliebe natürlich?!?!? (Kann man eigentlich den Religion des Empfängers selbst bestimmen oder ist das wie beim Blut?)

Sei's drum:

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Organspenden (PM 12/10 vom 28.01.10)

Sperrfrist 20.00 Uhr
CSU-Vize Beate Merk wirbt für Organspenden: "Etwa 12.000 Menschen in Deutschland warten auf Rettung durch ein Spenderorgan!"


Die bayerische Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk rief heute bei einer Veranstaltung der Senioren-Union Rottal-Inn dazu auf, sich einen Organspendeausweis ausstellen lassen.

Merk: "Der Mangel an geeigneten Spenderorganen in Deutschland ist ein drängendes Problem, das in der Öffentlichkeit leider nicht immer ausreichend Beachtung findet. In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation und warten auf den erlösenden Anruf: „Wir haben ein Spenderorgan.“ Viele Menschen haben keinen Organspendenausweis, obwohl die Mehrheit der Deutschen nach Umfragen einer Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Nach geltender Rechtslage ist eine postmortale Organentnahme aber nur zulässig, wenn der Verstorbene dieser vor seinem Tod zugestimmt hat oder seine nächsten Angehörigen zustimmen."

Merk: „Hinter jeder Transplantation steht ein Schicksal, ein Mensch, eine Geschichte. Helfen Sie mit, dass möglichst vielen dieser Menschen geholfen werden kann. Organspende ist nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch ein Akt der christlichen Nächstenliebe. Holen Sie sich deshalb einen Organspendeausweis !““

Kostenlose Vordrucke für Organspendeausweise gibt es zum Beispiel im Internet, bei vielen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen.



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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
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Erlaubte Entfernung aus dem Dienst - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Strafvollzugsbeamtin aus dem Dienst entfernt 11. 1.10 AZ 1186/09.OVG

Eine Strafvollzugsbeamtin, die mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen eine Liebesbeziehung eingegangen ist und andere Dienstvergehen begangen hat, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die im Jahre 1973 geborene Beamtin stand als Justizvollzugsobersekretärin im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz. Sie wurde als Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle der Justizvollzugsanstalt Wittlich eingesetzt. Im Oktober 2005 ging die Beamtin eine Liebesbeziehung mit einem drogenabhängigen Strafgefangenen ein, der lediglich zur Durchführung einer Drogenentziehungstherapie auf Widerruf aus der Strafhaft entlassen war. Sie nahm ihn in ihre Wohnung auf. Von der Beziehung machte sie ihren Vorgesetzten keine Meldung. Des Weiteren duldete die Beamtin, dass der Strafgefangene ihr Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Dabei begleitete sie ihn bei einer Fahrt zur Beschaffung von Drogen. Schließlich ging sie trotz Krankschreibung während des laufenden Disziplinarverfahren einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nach. Der Klage des Landes auf Entfernung der Beamtin aus dem Dienst gab bereits das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der B
eamtin zurück.

Bereits durch das Eingehen einer Liebesbeziehung mit dem lediglich vorläufig entlassenen Strafgefangenen, seine Aufnahme in ihre Wohnung sowie das Verschweigen dieser Umstände gegenüber dem Dienstherrn habe die Beamtin ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Dies gelte umso mehr, als sich der Strafgefangene nach dem Abbruch seiner Drogenentziehungstherapie nicht bei ihr hätte aufhalten dürfen, sondern seine Reststrafe hätte antreten müssen. Durch ihr Fehlverhalten habe sie sich erpressbar gemacht und sei deswegen zum Sicherheitsrisiko geworden. Eine weitere erhebliche Dienstpflichtverletzung stelle das zweimalige Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. Darüber hinaus habe sie während des Disziplinarverfahrens ohne die erforderliche Genehmigung eine Nebentätigkeit ausgeübt, obwohl sie dienstunfähig erkrankt gewesen sei. Wegen der Schwere der Dienstvergehen könne der Dienstherr nicht mehr darauf vertrauen, die Beamtin werde in Zukunft ihre Dienstpflichten beanstandungsf
rei erfüllen. Deshalb müsse sie aus dem Dienst entfernt werden.


Urteil vom 11. Januar 2010, Aktenzeichen: 3 A 11186/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 5/2010

Vor freilaufenden Rosenmontagszügen in katholischen Regionen Deutschlands wird (online) gewarnt! - 4 K 536/09.KO

Besondere Sorgfaltspflicht für Halter von PKW während 5. Jahreszeit. Diese Rück- und Vorsicht gilt auch und insbesondere für Un- und Angehörige anderer unfanatischer Religionsgruppen zum Schutze der im (Ver-)Schwinden begriffenenen Minderheit der Katholiken in Deutschland.

"Streit um Abschleppkosten

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010, 4 K 536/09.KO)"

Der Halter eines Pkw, der dieses am Rosenmontag in einem verkehrsberuhigten Bereich in Koblenz abgestellt hatte, ist verpflichtet, die Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw zu zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger parkte am Rosenmontag gegen 09:30 Uhr seinen Pkw in der im Zugweg des Rosenmontagszuges liegenden Görgenstraße in Koblenz in einem gekenn-zeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken gekennzeich-neten Flächen. Nachdem der ermittelte Halter nicht erreicht werden konnte, veran-lasste die beklagte Stadt gegen 11:05 Uhr das Abschleppen des Fahrzeugs. Als das Fahrzeug schon abschleppfertig unterbaut war, erschien der Kläger vor Ort und entfernte selbst sein Fahrzeug. Die Beklagte forderte für den abgebrochenen Abschleppvorgang Kosten vom Kläger.



Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage vor dem Verwal-tungsgericht Koblenz und verwies zur Begründung u. a. auf seinen Ausweis für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Er trug vor, er habe das Fahrzeug in der Görgenstraße abgestellt, um einen Arzttermin wahrzunehmen. Der angetroffene Arzt habe ihm jedoch mitgeteilt, dass der Praxisbetrieb ruhe und daher für die gewünschte Behandlung eine Zusatzvergütung anfalle.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Richter, habe die erhobenen Kosten zu zahlen. Die Stadt sei berechtigt gewesen, das Abschleppen des Fahrzeugs anzuordnen, da das Parken im verkehrsberuhigten Bereich außer-halb von zum Parken gekennzeichneten Flächen grundsätzlich einen Verkehrs-verstoß darstelle. Der Kläger könne sich hier nicht darauf berufen, dass auf Grund der ihm erteilten Ausnahmegenehmigung kein Verkehrsverstoß vorgelegen habe. Dies setze nämlich voraus, dass es für ihn zu einem nachvollziehbaren Zweck erforderlich gewesen wäre, in der Görgenstraße zu parken. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Kläger habe zur Überzeugung des Gerichts am Rosenmontag nicht die benannte Arztpraxis aufgesucht. Der als Zeuge vernommene Arzt habe schlüssig, widerspruchsfrei und überzeugend dargelegt, dass er sich an diesem Tag nicht in Koblenz aufgehalten habe und in der Praxis an diesem Tag keine Mitarbeiterin in der Praxis gewesen sei. Der Kläger habe hingegen keine Belege vorgelegt oder Zeugen benannt, die die Aussage des Arztes in Zweifel ziehen könnten.

Die Anordnung der Beklagten, den Pkw abzuschleppen, sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen. Im verkehrsberuhigten Bereich sei das Abschleppen von Kraftfahrzeugen gerechtfertigt, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedürfe. Anhaltspunkte dafür, von diesem Grundsatz abzuweichen, hätten nicht bestanden. Vielmehr sei die Abschleppmaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Rosenmontagsumzug geboten gewesen.



Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Zulassung der Berufung beantragt werden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010, 4 K 536/09.KO)"

Tata - Tata -Tata!! Allah! Hellau, Hallal und Heilei! Narhhallamarsch!

Wer immer noch nicht genug von solchen Meldungen über den Krieg der Gartenzwerge hat, für den gilt auch nach dem Aschermittwoch (alternativ>>>>>>>>>>>>>>>>>>>).

"Unter der Adresse www.justiz.rlp.de im Bereich Presse steht Ihnen jetzt auch ein Newsmailer zur Verfügung. Sie können sich dort für den laufenden Bezug der Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Koblenz anmelden."

Verwaltungsgericht Koblenz

Da findet man dann - außerhalb der Session - sowas:
11.12.2009 | Internationaler Tag der Menschenrechte

Bamberger: Sensibel bleiben für jede Form der Aushöhlung, Bedrohung oder Nichtbeachtung der Menschenrechte

"Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Seitdem ist dieser Tag in jedem Jahr auch für uns Anlass, die Menschenrechte zu feiern, über sie nachzudenken und sie als Gegenstand und Ziel politischen Handelns zu bewahren", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte.[...]

Donnerstag, 28. Januar 2010

Sarah Kern & Goran Munizaba - still crazy in hate: Blind alley to justice

Doch Sorgrechts- und nicht nur Umgangsrechtsstreit?
Frauenbewegung abgewatscht? Ohrfeige ausgerechnet von einer RichterIN? War wohl nix für die "couragierte" Sarah Kern das indische Modell der angeblichen Abkürzung zur Gerechtigkeit der ach so "couragierten indischen Frauen aus einem Elendsviertel in Indien via RTL, BILD und Münchener Presse als "Shortcut to justice" in die entreichernden Münchener Schickeria und quasi-live in die deutschen Wohnzimmer zu portieren (wie weoland die Beckers aus Florida ....;-)).


Netter Versuch, aber.

Die "couragierte" RichterIN hat wohl so etwas wie einen Maulkorberlaß für die Streithenne und den -hahn (Respektive Tiger - siehe Video aus guten Tagen im Teleshop der Kern) erlassen.
(Nun dürfen wohl die Münchener-Gutachter (Friseuree???) ran.

Schlecht für RTL (Explosi , öh -klusiv, Vox "Contraminent", das RTL-Frühstücksfernsehen und wie die Sendungen alle heißen.
Schlecht auch für die deutsche Frauenbewegung, die in Angesicht des inzwischen eingetretenen Mangels weiblicher Entrechtung in Deutschland auf Faktion-Filme wie "Shortcut to justice" über den FERNEN OSTEN ausweichen muss(te).

Frau wird sich zum nächsten GeDENK(sic!)tag etwas anderes ausdenken müssen. Vielleicht einmal über die Situation der geborenen Kinder in Deutschland nachdenken ...

Hier geht's zum verordneten Schweigen bis zur Abfahrt im "Partnerlook-Automobil".

Interessant wenigstens: hier heißt es jetzt SORGRECHTSSTREIT. Worauf "wir" die globalen Dörfler konsequneterweise doch gewartet hatten - und nicht NUR ums Umgangsrecht... .

http://vip.rtl.de/cms/stars/sarah-kern-sorgerechtsstreit.php

Hier nochmal zum "Zusammenbruch" Sarah Kerns.

Wir werden geduldig auf die Halbierung der Kinder der sechs (?) Kinder bei Brangelinas warten müssen... .


Familienrecht: Die GWG und die Kammer des Schreckens

Schön, dass da mal endlich jemand mit der Machete in den Dschungel der familienrechtlichen Gutachten reinhaut und dem Wildwuchs Einhalt gebietet. Allein die Frage sei erlaubt, warum es so lange dauert(e) udn auch warum die Revolution über einen Ausschuss bzw. den Landtag kommt.
Man darf gespannt sein, welche Bundesländer und wann folgen werden.
Was ist eigentlich so schwer daran, Standards für "wissenschaftliche Gutachten" in Gesetzesform zu gießen udn beispielsweise Negativerklärungen der zu bestellenden Gutachter z.B. über Angehörigkeit zur Scientology, NLP oder sonstigen Modeschmonzes im Bereich der Psychologie von VORNEHEREIN und richterunabhängig einzufordern.
("Irr"-"witzige" Beispiele bis hin zu eigenem Prozess wegen seiner Seite bei Peter Thiel http://www.system-familie.de/. Leider entspricht die Seite formal nicht dem inhaltlichen Standard >>>Scrollen bis etwa zur Mitte der Seite. Empfehlung zur gleichzeitigen Pediküre, da sich in manchen Fällen die Fußnägel von selbst nach oben stellen... )

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Familien in Gefahr - Kinder in Not

Kommerzialisierung der Familienjustiz - Gutachter missbrauchen Monopolstellung - Skrupelloses Abzocken der Eltern - Unabhängige "Kammer für Gerichtspsychologie" gefordert"


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1.7 Millionen minderjährige Kinder betroffen


Jährlich werden 5,5 Milliarden Euro an Familiengerichten verstritten


GWG-Gutachter mit Monopolstellung in Bayern


Qualität der GWG-Gutachten bereits 2001 kritisiert


Über zwei Dutzend Petitionen gegen die GWG im Bayerischen Landtag


Mindeststandards für Gutachten im Sorgerechtsstreit


Bayerisches Justizministerium soll Vorschlag einer "Kammer für Gerichtspsychologie" prüfen


GWG kassiert mindestens 40% der Gutachter-Honorare


Gutachterkosten bis zu 25.000 Euro!


Eltern werden kriminalisiert, Kinder traumatisiert


Richter brauchen qualifizierte Gutachter

Innerhalb weniger Wochen erhielt der Initiator dutzende und zum Teil ungeheuerliche Fälle von betroffenen Eltern, die durch Gutachten der GWG und durch fragwürdige Entscheidungen der Gerichte und Jugendämter verursacht wurden. Sowohl Anwälte als auch Psychologen beklagen die momentane Rechtssituation in Deutschland. Daher wurde auf der Pressekonferenz am 17. Juli 2008 ein 12-Punkte-Katalog vorgestellt, mit dem die bestehende Unrechtssituation verbessert werden soll. Unter anderem wird gefordert:

„Für die Qualitätssicherung und sachgerechte Durchführung von psychologischen Gutachten ist es dringend erforderlich, die bisherige Regelung in den §§ 407a bis 412 ZPO (Zivilprozessordnung) zu verbessern und dabei sowohl die Tätigkeit als auch die Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit genauer zu definieren, wie es bei Ärzten oder Anwälten geltende Praxis ist.“

In Zukunft sollten die Gutachter eine Approbation (Zulassung) besitzen, die sie von einer „Kammer für Gerichtspsychologie“ erhalten. Sie überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards. Eine Einrichtung dieser Art, würde der fortschreitenden Kommerzialisierung der Familiengerichte Einhalt gebieten. Sie ist sowohl im Sinne der Eltern, als auch im Interesse der Richter, die auf qualifizierte und objektive Gerichtspsychologen angewiesen sind.

Gesetzgeber muss Familien schützen

Natürlich müsste der Gutachter für seine Tätigkeit selbst verantwortlich sein und dafür haften. Wird sein Gutachten von einer Beschwerdeinstanz für nicht tauglich oder befangen erklärt, sollte für dieses Gutachten kein Honorar verlangt werden dürfen. Würden allein diese Reformpunkte umgesetzt, wäre dem Missbrauch und der Geschäftemacherei schnell ein Ende gesetzt.

Der Gesetzgeber darf nicht länger zusehen, wenn an Familiengerichten nicht mehr "im Namen des Volkes", sondern "im Namen der GWG" geurteilt wird. Er ist dringend aufgefordert, Eltern und Kinder durch die vorgeschlagene Maßnahmen vor den vorherrschenden Praktiken zu schützen. Er erfüllt damit Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie.

Artikel in Druckversion, PDF 33 KB


Mittwoch, 27. Januar 2010

To the boat-people of the Homeland of Gun -sser O-e-ttinndscher!

You are sinking? That Stuuugaaard has a problem? And that you are lost in transrapid-lation? With the false friend of E. ("Ike") Stoiber and the puppet of the vendriloquist Guido Westerwave ee O-e-Tinndscher (Gunther Oettinger, EU-commissioner in chief stand by) . No problem!

The coast guard is coming!


And flipper is coming wiss.

http://www.youtube.com/watch?v=rD4roXEY8hk









By the way! Where Marianne Faithfull did know already before more than 20 years Gun-sser O-e-TTindjär, our future EU-comissener, formerly known as Ministerpräsident of Märrrrrcidies benss and porschiiiie?






And we face already the next problem ahead ("Brussels, we will have a problem..."): Broken body language. And misunderstandings. (nicht nur mit dem gemeinen Afghanen ...)
i.e.: thumb up


http://www.tm-thiele.de/presse/koerpersprache.pdf

http://www.amazon.de/Europ%C3%A4er-unterschiedlich-Verhalten-Etikette-K%C3%B6rpersprache/dp/382250260X







Different different but same - sexual harass(wo)ment

Nein, hier geht es mal nicht um "Für-ein-indisches-Call-Center-langt's-nicht-aber-für-die-EU-Führung-O-ettindscher", sondern um jene investigative Journalistin (Verluderte Feministin? Spätes Mädchen? -"Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie anfaßt."):
Und EMMA/Alice schweigt - so ganz gegen ihre Art(siehe unten).
Man/frau sctelle sich mal vor ein Journalist hätte sich das bei Lady Gaga, Loretta London, MickJagger oder Rudolf Nurejew (dem Mann mit der Hasenpfote und dem zweiten Namen Chametowitsch) gewagt. Dann hätte es aber eine Medien-Tsunami gegeben, dass es eine Art gehabt hätte.

Ist das nun die Gleichstellung der Frau?

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Und die Frau in der Burka-light schweigt: http://www.youtube.com/watch?v=msle4LR_74w

"Gucken Sie mich mal an...Stellen sie sich mal vor, eine Frau würde sich so benehmen wie Sie???.." (zu Klaus Löwitsch)







http://www.youtube.com/watch?v=ShQHmNrD_dk


Freitag, 22. Januar 2010

Sarah und Goran (still crazy) in hate - 11 Minuten, der Anwalt und Paulo Coelho Shortcut to justice geht weiter

Zoff bei Sarah Kern und Goran Munizaba geht weiter (Sill in love-hate - wäre wohl besser?!?!?):
Jetzt sogar mit echter Schwiegermutter (wie in Indien "Shortcut to justice").
Die Konstru-Doku-Soap geht weiter. Wir dachten schon, es hätte gestern gar niemand interessiert. (wie seinerzeit bei der traurigen Abschiedspressekonferenz von "Michelle". Es wirkte so leer in dem RTL-Exklusiv-Beitrag, der aber im RTL +7-Internet-Video rausgschnitten (?) ist. Nun gut.
Es sei: BILD war dabei - und DANN war es:

Eklat bei Pressekonferenz Schwiegermutter mischt sich in Sarah Kerns Ehe-Zoff

[...]

„Es ist eine Schande, dass dieser vorbestrafte Kriminelle seine eigene Mutter dazu benützt, eine PK zu stören, zu der er nicht eingeladen war!"

So laut BILD der schandlose Anwalt der schandlosen Schwiegermutter-Gegnerin.

Vorher noch wollte er
„neue und wichtige Informationen über die dunkle Vergangenheit von Herrn Munizaba".(laut BILD) darlegen.

NEUE.

WICHTIGE.

Welch Schande.... .

(Dabei wartet alle Welt (außer Haiti vielleicht) auf die Haarlocke. Das wäre NEU. Wenn es die alte wär ... .)

Und um was geht es letztendlich bei der Presskonferenz imKern genau, die gerade mal RTL, BILD und eine Schwiegermutter hinter dem Ofen hervorlockt(e)?
Genau:

“Wenn wir jemandem begegnen und uns in ihn verlieben, haben wir das Gefühl, dass das ganze Universum einverstanden ist; heute habe ich das bei Sonnenuntergang erlebt. Wenn jedoch etwas nicht klappt, wenn etwas schiefläuft, dann ist plötzlich alles dahin, als wäre es nie gewesen: die Reiher, die Musik in der Ferne, der Geschmack seiner Lippen. Wie kann soviel Schönheit von einer Minute auf die andere vergehen?
Das Leben rast mit uns dahin, und innerhalb von Sekunden gelangen wir vom Himmel in die Hölle.“


Paulo Coelho “Elf Minuten” S. 14


(Genaugenommen waren es ja nur 7 Minuten, die den Autor veranlaßten, das Büchlein zu schreiben bzw. noch genauer genommen sogar nur eine Pressemitteilung, dass es durchschnittlich nur 7 Minuten seien, aber was soll's.)

Wie gesagt - "shortcut to justice" - wir geraten juristisch-publizistisch-medial wohl immer mehr in eine Akü-Gesellschaft.

RTL und BILD ("Schwiegermutter mischt sich in Sarah Kerns Ehe-Zoff" - Schwiegrmutter, nicht BILD natüüüüüüüürlich, mishct sich ein !!!) sei Dank.

Pädokriminalität Justizminister Bamberger: Über Effektive Verhinderung und Verfolgung von Pädokriminalität

Bamberger: Effektive Verhinderung und Verfolgung von Pädokriminalität sind eine große und wichtige Herausforderung für den Gesetzgeber

"Die effektive und erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung pädokrimineller Straftaten und die Verhinderung der Begehung solcher Taten ist eine der größten und wichtigsten Herausforderungen für den Gesetzgeber und für all diejenigen, die zur Anwendung und Durchsetzung dieser Gesetze berufen sind. Der Schutz der Kinder, die die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft sind, ist eine Kernaufgabe des Staates", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger bei einer Studientagung der Katholischen Akademie Trier vom 20. bis 22. Januar 2010 zum Thema „Pädokriminalität weltweit”.

Die Bekämpfung der Pädokriminalität dürfe selbstverständlich nur unter strikter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgen. "Gerade bei der Verfolgung so schwerer, die Bevölkerung aufwühlender Straftaten wie des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornographie muss sich der Rechtsstaat als solcher besonders erweisen und all das tun, was zum Schutz der Kinder unter Beachtung der allgemeinen rechtsstaatlichen Standards und Grundsätze möglich und vertretbar ist", so Bamberger.



Die rheinland-pfälzische Landesregierung habe mit ihrer umfassenden Sicherheitsstrategie P.R.O. Sicherheit in Rheinland-Pfalz einen Schwerpunkt ihrer Arbeit im Bereich des Opferschutzes gesetzt. "Das im Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Zweite Opferrechtsreformgesetz hat die besonderen Schutz- und Mitwirkungsrechte von minderjährigen Zeuginnen und Zeugen bis zur Altersgrenze von 18 Jahren erweitert. Das waren wichtige Verbesserungen, die wir im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich unterstützt haben", so der Minister.



Ein zentrales Anliegen müsse es sein, dass in allen Staaten der Welt wirksame gesetzliche Regelungen der Strafbarkeit und der Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie umgesetzt würden. "Der von der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 20.11.1989 in Artikel 34 hierzu geforderte Rahmen muss als Mindeststandard weltweit Anwendung finden."



Bamberger ging in seinem Vortrag auch auf die wachsende Bedeutung des Internets für pädokriminelle Täter ein. "Ein zunehmend an Bedeutung gewinnendes Beispiel für gefährliche, im Vorfeld von Missbrauchstaten einsetzende Handlungen ist das sogenannte 'Grooming'. Darunter versteht man die - zumeist über das Chatten im Internet erfolgende - Kontaktaufnahme pädokrimineller Täter mit Kindern mit dem Ziel, diese später zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs zu treffen. Angesichts der wachsenden Bedeutung des 'Grooming' bin ich für eine Prüfung, ob die gegenwärtigen strafrechtlichen Regelungen zum 'Grooming' ausreichend sind oder ob sich hier der Bedarf für eine Gesetzesänderung ergibt", so Bamberger abschließend.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz (HEUTE, 22.01.2010)

MERK, Bayern - gestern:

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Sicherungsverwahrung (PM 4/10 vom 21.01.10)

Mutmaßlich erneuter Kindesmissbrauch eines Sexualstraftäters in Berlin / Merk: "Muss denn immer erst etwas passieren, bevor Gesetze geändert werden?"



Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk bekräftigt anlässlich des aktuellen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen mutmaßlich rückfälligen Kindesmissbraucher ihre Forderung nach einer raschen Gesetzesänderung im Bereich der Sicherungsverwahrung. Zwar sei im aktuellen Fall die notwendige Rechtsänderung inzwischen erfolgt. Es bestünden aber nach wie vor andere Defizite im Recht der Sicherungsverwahrung. Merk: "Gerade Kindesmissbrauch ist eine Tat mit besonders hoher Rückfallgefahr. Es ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben als Politiker, Kinder vor gefährlichen Sexualstraftätern so umfassend wie nur irgend möglich zu schützen. Ich habe wieder und wieder auf die Lücken aufmerksam gemacht, die wir im Recht der Sicherungsverwahrung immer noch haben. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesjustizministerin sich dieser Lücken nun annimmt, wie es auch im Koalitionsvertrag steht. Oder ist es in Deutschland so, dass immer erst etwas passieren !
muss, bevor man bereit ist, Gesetze zu ändern?"


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Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München - Postanschrift: 80097 München
Pressesprecher: Anton E. Winkler Oberstaatsanwalt
Stellvertreter: Stefan Heilmann
Stellvertreterin: Dr. Stefanie Ruhwinkel
Tel: 089/5597-31 11 - Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmjv.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
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ELENA - das Ende der Privatsphäre am Arbeitsplatz

Auf dem Weg in eine Horrorrepublik... .

Man verbinde ELENA nur mit den Erkenntnissen aus dem PANORAMA-Beitrag von gestern (VIDEO) zu gefakten Kündigungen und Mobbing, die - wenn sie unerkannt und ungestraft durchgehen, sogar noch in ELENA ohnehin (teuer) "zu stehen kommen" und solchen Datengeheimnis-Sabotage-"Aktionen" wie denen von Dincher (ehemaliger CDU-MdL Rheinland-Pfalz) und Michael Billen (CDU-MdL-Rheinland-Pfalz).
Dann gute Nacht, Deutschland!

Es graut einem ohnehin mehr vor den vielen bekannten und unbekannten "kleinen Mielke-Brüdern" im Geiste als vor "dem" einen "Big Brother" ... .

Aus unserem 3SAT-Newsletter:

"Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,

am kommenden Sonntag (16:30 Uhr) sehen Sie „neues“ mit folgenden Themen:

- Haiti - Kommunikation und neue Straßenkarten
- Google in China - oder auch nicht?
- Portrait: Peter Schaar

- ELENA - das Ende der Privatsphäre am Arbeitsplatz

- Hasan Elahi -sein Leben im Internet
- Filmreife Games

>>> ELENA - das Ende der Privatsphäre am Arbeitsplatz <<<

ELENA ist in diesem Fall nicht der Name einer jungen Dame, sondern steht hier für Elektronischer Entgeltnachweis. Hier werden die Daten von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern erfasst. Und zwar nicht nur die gehaltsbezogenen Daten, sondern auch Dinge die eigentlich keinen anderen Arbeitgeber bei einem Stellenwechsel zu interessieren haben,. Krankheitstage, Abmahnungen oder die Teilnahme an Streiks. Alles wird erfasst. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wurde von der Bundesregierung sehr leise durch die Gremien gebracht. Doch was verbirgt sich hinter ELENA und was will Bundesarbeitsministerin von der Leyen nun noch an dem Gesetz verbessern, nach dem Kritiker aus verschiedenen Lagern sich zu Wort gemeldet haben. neues klärt auf, wie es um die Privatsphäre am Arbeitsplatz bestellt ist.

Die Rechtsanwäldin | vor 3 Tagen —Also TAZ, man glaubt es hackt! Hackehre, wem Hackehre gebührt: Also das geht ja gar nicht: Was haben der Ex-Polizist und Ex-MdL Dincher und MdL Michael Billen (noch CDU, noch MdL) mit HACKERN zu tun? Also wirklich TAZ! Selbst WIKIPEDIA läßt da keine Gnade walten und dass ohne sie mit den "Roten Hackern", die zu den findigsten weltweit gehören sollen, zu vergleichen ("über ein (persönliches/familiäres) Netzwerk" reicht halt nicht): Das Wort wird ... …

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Im Namen des Volkers | vor 3 Tagen — Bei uns in der Eifel bezahlt man für den Bock, nicht für die Geiß CDU-Landtagsabgeordneter Michael Billen zu der Frage, ob er bei einem Bordellbesuch dabei war, bei der die Rechnung mit einer Kreditkarte der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz bezahlt worden sein soll, weswegen sich sein Parteifreund Michael Hebgen (unter anderem) demnächst vor Gericht zu verantworen hat // //]]> …

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Die Rechtsanwäldin | vor 5 Tagen — ... Wie Bauer Schlau versuchte Bullen zu m(i)elken bzw. den Saugnapf zu besaugen Na, vielleicht spekuliert der uneinsichtige Einsichtnehmer ja darauf, dass "billen" einst in die deutsche Sprache eingehen wird, wie weiland "fringsen", heute "goog(l)eln" und"lid(l)eln". So richtig scheint ... Nachtbar etc.) zu tun haben, sondern scheint auch ANRGEND zu wirken, wie dieses SPIN-Off zu einem BÜPOLIS zu weiteren PEINLICHEN POLIZISTEN zeigt. Billen sei Dank: Ein BÜRGERINFOSYS zu den Bürgern in Uniform. Es scheint sich zu lohnen. Vielleicht sollte die Medien und VHS mal etwas mehr ... …

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Die Rechtsanwäldin | 7. Dezember 2009 — ... er werde ihn fertigmachen. Was weiss Billen über Badauf, was Baldauf nicht weiss ... zu denken, was übrig bleibt- wenn Billen über Baldauf auspacktweil man in der CDU unwillig ist, den unbilligen-unwilligen Michael Billen mit den unbilligen Methoden ... heißt sowas eigentlich in Kaschenbach/Eifel? "Billen"? (etwa : Wenn Du nicht ruhig ... Polizei über Überstunden zwischen den Jahren ... . - Billen droht CDU-Chef - Service - sueddeutsche. ... SZ: ... www.sueddeutsche.de/y5538H/3177429/Billen-droht-CDU-Chef.html 16 vor - Nachrichten aus Trier | » SZ: Billen droht Baldauf 5. Dez. 2009 ... …

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Die Rechtsanwäldin | 30. November 2009 — ... Gerede ist. Zumal auch die "Entschuldigung" Michael Billens auch eher "privater" Natur ... Staat (nicht nur Rheinland-Pfalz) ebenfalls. Michael Billen und Tochter werden so ... haben. Allerdings auch und gerade weil Billen ausgerechnet (noch) der CDU angehört ... . Langes und Kaster für Billens Rücktritt | Das Onlineportal der ... 28. Nov. 2009 ... (cus) Michael Billen aus Kaschenbach (Eifelkreis Bitburg- ... 2009 ... Der rheinland pfälzische CDU Landtagsabgeordnete Michael Billen hat offenkundig über seine ... Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Michael Billen soll mit Hilfe seiner ... …

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Rechtslupe | 27. Januar 2009 — Der Bundestag hat das ELENA-Verfahrensgesetz (”Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises”) beschlossen. ... soll zunächst die Bundesagentur für Arbeit den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) für ihre Leistungsberechnungen nutzen. Darüber hinaus sollen zugleich die ... Abruf von Lohnersatzleistungen in das Verfahren einzubeziehen. Mit dem ELENA-Verfahren wird die Verpflichtung der Arbeitgeber zur schriftlichen Ausstellung ... Beschäftigte mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer zum ELENA-Verfahren anmeldet. Die Daten können, so der derzeitige ... …

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§§ Jur-Blog.de §§ | 27. Januar 2009 — ... Zugriffsmöglichkeiten bei dem so genannten “elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)”. Werden die juristischen Bedenken also erst wieder ... BFDI Schaar: Datenschutzrechtliche Verbesserungen beim elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) - verfassungsrechtliche Probleme bestehen aber weiterhin Bonn/Berlin, ... Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz). Das Gesetz birgt enorme datenschutzrechtliche Brisanz ... weil viele Betroffenen die dem Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrens unterliegenden Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen ... …

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Datenschutzbeauftragter Online | 26. Januar 2009 — ... Heise berichtet, kommt wieder Leben in das ELENA-Verfahren. Die -neben der Vorratsdatenspeicherung- ... hier kurz ein paar Zeilen. Update: ELENA wurde am 22.1.2008 vom ... Mitteilung von Beck-Online Ursprünglich geht ELENA auf die von Hartz-Kommission entwickelten ... Begriffe gebräuchlich, aktuell heisst es aber ELENA. Die Idee dahinter: Bestimmte Daten aller ... die entsprechende Behörde nur noch bei ELENA auf dem Server die Daten zum ... nur, wenn man dem Zugriff auf ELENA zustimmt. Es ist außerdem daran zu denken, dass mit ELENA ein weiterer Mosaik-Stein der umfassenden ... …

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ReH..Mo - Blog | 28. August 2008 — ... am 25.06.2008 den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Das ELENA-Verfahren löst das frühere JobCard-Verfahren ab, welches sich bereits seit 2004 in der öffentlichen ... der bisherigen Papierbescheinigung das elektronische Abrufverfahren tritt. Die in der zentralen ELENA-Datenbank enthaltenen Einkommenssteuerdaten der abhängig Beschäftigten werden monatlich von den ... Der Begriff "Datenmonster" wurde von der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz für das zentrale ELENA-Register verwandt. …

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§§ Jur-Blog.de §§ | 2. Juli 2008 — ... Befürworter das elektronischen Meldeverfahren für Arbeitsdaten (Elena) aufgrund eines Einsparpotentials von 0, ... Lagern der Befürworter und Gegner der ELENA-Datenbank: Pro: Bitkom Elektronisches Meldeverfahren ... Start des elektronischen Meldeverfahrens für Arbeitsdaten (Elena) beschlossen. Das Erstellen von schriftlichen ... . Contra: Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein / Kiel ELENA bringt Vorratsspeicherung von Einkommensdaten datenschutzzentrum. ... unter https://www.datenschutzzentrum.de/elena/ Hervorhebungen jeweils durch RA Siegfried ... …

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Datenschutzbeauftragter Online | 26. Juni 2008 — Wie erwartet wurde gestern vom Bundeskabinett “ELENA” beschlossen. Ich muss jedem empfehlen, Texte dazu (zum Beispiel meinen) selber zu lesen und auf keinen Fall nur auf die Berichterstattung in den Medien zu setzen - die ist teilweise falsch oder verharmlosend. So hat man den EIndruck, es gibt nur eine Karte, auf der bestimmte Daten gespeichert werden. Dass das Ziel von Elena ist, von allen Arbeitnehmern in Deutschland sämtliches Einkommen in einer Datenbank zu erfassen - unabhängig ob man jemals staatliche Leistungen in Anspruch nehmen will, das geht zur Zeit unter. ... …

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Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 25. Juni 2008 — Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für ELENA - den elektronischen Einkommensnachweis - beschlossen. Über das System hatte ich bereits berichtet. Es ist sicher nur ein Zufall, dass die Entdeckung des Datenlecks der ... und die Einführung einer weiteren Datei mit hochsensiblen Daten der Bürger zeitlich so nahe bei einander liegen. Sicherlich doch sind unsere Einkommensdaten bei ELENA hochsicher und werden von den zugreifenden Sachbearbeitern alle möglichen Behörden ausschließlich im ordnungsgemäßen Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit genutzt … Quelle: Heise online …

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Reuters | 24. Juni 2008 — ... eine elektronischen Signatur benötigen. Nach jahrelangen Diskussionen will das Bundeskabinett am Mittwoch die Einführung eines "elektronischen Einkommensnachweises" (ELENA) beschließen, wie der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte, am Dienstag ankündigte. Solche Nachweise sind als Berechnungsbasis ... breiter geplanten Einsatzfelder für das neue System von einem "abgespeckten Verfahren", einer Art "Light"-Version. Zunächst solle "ELENA" nur in sechs Leistungsbereichen genutzt werden. Das betreffe alle Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld I, das Wohngeld ... …

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 16. April 2008 — ... Die Bundesregierung will in einer „zentralen Speicherstelle“ sämtliche Einkommensdaten abhängig Beschäftigter der letzten vier Jahre erfassen („Elektronischer Einkommensnachweis“, ELENA). Damit sollen Sozialmissbrauch unterbunden und Bürokratie abgebaut werden. Das heißt aber im Klartext auch, dass demnächst zehntausende ... sein. In einem Gutachten des Normenkontrollrats vom November 2007 heißt es: „Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft im ELENA-Verfahren entsprechen in etwa dem Aufwand des heutigen papiergebundenen Verfahrens (…). Mit jeder weiteren Nutzung der Daten der ... …

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Donnerstag, 21. Januar 2010

Arbeitsrecht: PANORAMA - Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber Das Erste | 21.01.2010 Panorama am 21. Januar 2010

WÜRG! - Da wollen wir mal hoffen, dass sich die Rechtsanwaltskammer in Bremen mal kümmert - und PANORAMA weiter über die Einhaltung des Standes-Reinheitsgebots berichtet... .

Sowas (siehe PANORAMA) kommt wohl von SOWAS!

Kündigung: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber



Eigentlich hat sich Wolfgang* wohl gefühlt im Unternehmen. Doch als er für den Betriebsrat kandidierte, begannen die Schikanen. Wolfgang wurde in eine andere Abteilung versetzt und isoliert. Weil er den Boden fegte, bekam er eine Abmahnung. Diese Arbeit gehörte angeblich nicht zu seinen Aufgaben.

Irgendwann gab man Wolfgang überhaupt keine Arbeit mehr. Er saß im so genannten "Sterbezimmer", ohne Beschäftigung, aber unter genauer Beobachtung. Ihn mürbe zu machen war das Ziel, die Geschäftsführung wollte ihn los werden. Wie Wolfgang ergeht es vielen Arbeitnehmern: In der Krise versuchen Unternehmer mit allen Mitteln, unliebsamen Mitarbeitern zu kündigen oder sie selbst zur Kündigung zu bewegen.
Damit das gelingt, lassen sich einige Arbeitgeber von findigen Arbeitsrechtlern schulen. Die Titel solcher Veranstaltungen sind vielsagend: "Die Kündigung unkündbarer Mitarbeiter", "So beenden Sie jedes Arbeitsverhältnis" und "In Zukunft ohne Betriebsrat".[...]

zum Text: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/panoramakuendigungsschutz104.html

gleich zum: VIDEO-Clip>>>>>>>>>>>>>>>>>>>)


Die Rechtsanwäldin | 27. April 2009 — ... ja auch immer mehr Kochsendungen und immer mehr Fertiggerichte, die man ... Bundesgebiet bei 4934 Bürger pro Rechtsanwalt, inzwischen sind wir bei 561 ... der in Deutschland zugelassenen Anwwälte und -innen 1950: 12.644 2009 ... ) 42.647 (zweiundvierzigtausendsechshundertsiebenundvierzig!!!!) Anwältinnen gegenseitig und ihren männlichen Kollegen die Mandate ... gleichzeitig größer werdender Nachfrage (==>Alter und Anteil der Alten der Bev ... inzwischen im Osten die Hausärzte und -innen ausgehen, sollte vielleicht die ... Studium vermiesen." in: Der Rechthaber und neu hier: http://www.rechthaber ... …

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Die Rechtsanwäldin | 29. Februar 2008 — ... Anwältinnen.WAMS online: Die fetten Jahre für Anwälte sind vorbei.Jahr für Jahr kommen 5000 zusätzliche Anwälte auf den Markt. Chancen hat nur, wer sich ... nicht geschieden werden. Wer ohne Kinder ist, der kann nicht um Kinder streiten.So ... Anwaltschaft im Vergleich zum Vorjahr verringert. Während der Anstieg 2006 noch 3,42 % ... , dass sich in den nächsten zwei Jahren der Zuwachs weiter verlangsamt", erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen. "Deshalb wird der ... Vor dem Prozess das AktienstudiumDer Beruf des Anwalts hat sich verändert: Es wird in ... …


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Die Rechtsanwäldin | 18. März 2008 —Die Zahl der Fachanwältinnen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Branche befürchtet bei zu vielen Titelträgerinnen aber einen Wertverlust der Spezialausbildung. http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2008/06/9-uf-116- ... Fälle für den Rechtsanwalt. Aber bitte nicht alle für denselben Anwalt. Ein echter Kenner, am besten ein Spezialist, soll den ... allem mit "Anwaltsforschung" beschäftigt, gaben 2007 rund 80 Prozent der Befragten an, für sie sei die Spezialisierung eines Anwalts ein "sehr wichtiges Auswahlkriterium".<<>

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Familienrecht: OLG Koblenz neu zum Wechselmodell Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010 Aktenzeichen: 11 UF 251/09

Im Südwesten nix Neues.... .

Oberlandesgericht Koblenz entscheidet zum familienrechtlichen Betreuungs-Wechselmodell

Leitsätze des Senats:

1. Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.

2. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann.


Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem familienrechtlichen Umgangsverfahren entschieden, dass ein sogenanntes Betreuungs-Wechselmodell die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraussetzt, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Das Modell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und es keine Stabilität erfahren kann.Die Antragstellerin und der Antragsgegner, die jeweils im Raum Mainz wohnhaft sind, haben zwei gemeinsame Kinder im Kindergarten- bzw. Grundschulalter. Seit Oktober 2008 leben die Eltern räumlich getrennt; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Anlässlich des Auszugs des Antragsgegners vereinbarten die Eltern ein zweiwöchiges Wechselmodell im Verhältnis von 8:6 Tagen, wonach die Kinder in der ersten Woche von Montagmorgen bis Donnerstagnachmittag bei der Mutter und von Donnerstagnachmittag bis Montagmorgen bei dem Vater und in der zweiten Woche von Montagmorgen bis Mittwochmorgen bei der Mutter,
von Mittwochnachmittag bis Freitagmorgen beim Vater und von Freitagnachmittag bis Montagmorgen bei der Mutter betreut wurden. Nach jeweils zwei Wochen wechselten die Aufenthaltszeiten.

Die Antragstellerin ist der Auffassung, die bisherige Umgangsregelung habe sich nicht bewährt. Die Kinder seien durch den permanenten Wechsel stark belastet und zeigten Verhaltensauffälligkeiten. Sie begehrt ein Umgangsmodell mit einem Aufenthaltsschwerpunkt der Kinder bei ihr.

Der Antragsgegner ist hingegen der Ansicht, das Wohl der Kinder erfordere, dass diese zu gleichen Teilen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Er strebt deshalb ein einfacheres Wechselmodell in der Weise an, dass sich die Kinder wöchentlich abwechselnd bei ihm beziehungsweise bei der Kindesmutter aufhalten.

Das Amtsgericht - Familiengericht - Mainz hat das Umgangsrecht im Wesentlichen dahingehend geregelt, dass sich die Kinder grundsätzlich im Haushalt der Mutter aufhalten und der Vater das Recht hat, die Kinder jede 1., 2. und 4. Woche eines Monats in der Zeit von Donnerstagnachmittag bis Montagmorgen sowie in den Ferien in deutlich überwiegenden Zeiträumen zu sich zu nehmen.

Gegen diese Entscheidung hat die Antragstellerin Beschwerde eingelegt. Der zuständige 11. Zivilsenat – 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz hat ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt und die Beteiligten, soweit sie hiermit einverstanden waren, angehört. Durch Beschluss vom 12. Januar 2010 hat der Familiensenat die Entscheidung des Amtsgerichts abgeändert und eine andere Umgangsregelung getroffen. Danach haben die Kinder ihren Aufenthaltsschwerpunkt bei der Kindesmutter. Der Kindesvater hat das Recht, die Kinder jeweils Donnerstagnachmittags bis Freitagmorgens sowie alle 14 Tage von Donnerstagnachmittags bis zum darauf folgenden Montagmorgen zu sich zu nehmen. Ferner hat der Vater in den Ferien sowie an Weihnachten und Ostern ein mit der Kindesmutter zeitlich gleichrangiges Umgangsrecht.

Der Senat hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Fortsetzung des Wechselmodells nicht (mehr) dem Wohl der Kinder entspreche. Den Vorteilen eines Wechselmodells stünden erhebliche Nachteile für das Kind gegenüber. Die mit dem regelmäßigen Wechsel verbundenen Belastungen erforderten ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und der Kinder. Das Betreuungs-Wechselmodell setze deshalb die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Widerstand eines Elternteils könne das Wechselmodell nicht funktionieren.

Diese Grundvoraussetzungen hat der sachverständig beratene Familiensenat im vorliegenden Fall nicht als erfüllt angesehen. Das Wechselmodell habe für die Kinder mit sich gebracht, dass für sie ein Lebensmittelpunkt fehle. Sie seien besonderen Belastungen ausgesetzt. Zwischen den Eltern bestehe ein hohes Konfliktpotential. Eine reibungslose Kommunikation und Verständigung über die Belange der Kinder sei zwischen ihnen nicht möglich. Die Kindesmutter wolle an dem Wechselmodell nicht mehr festhalten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dies rechtsmissbräuchlich und aus eigennützigen Motiven erfolge.

Dem Wohl der Kinder entspreche hier eine Umgangsregelung, bei der die Kinder, ausgehend von einem Lebensmittelpunkt bei der Antragstellerin, den Antragsgegner regelmäßig und häufig sehen, aber mit einem klaren Aufenthaltsschwerpunkt bei der Antragstellerin.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 12. Januar 2010 ist unter www.justiz.rlp.de (→ Rechtsprechung) veröffentlicht.

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010

Aktenzeichen: 11 UF 251/09


Leitsätze des Senats:

1. Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Gegen den Willen eines Elternteils kann ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.

2. Ein Betreuungs-Wechselmodell ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet wird und keine Stabilität erfahren kann.


Oberlandesgericht Koblenz

Praktikanten - Generation Praktikum - Prekarisierung



Ein Film der Deutschland verändern wird ......: Résiste Aufstand der Praktikanten
http://www.filmstarts.de/kritiken/103768-R%E9siste-Aufstand-der-Praktikanten.html


http://www.lastfm.de/music/Marc-Uwe+Kling/_/Generation+Praktikum

Goethe-Institut: Prekarisierung

http://www.goethe.de/ges/soz/dos/arb/pre/deindex.htm


... und am Ende Prekarisierung "des Staates": Griechenland, Island .... - Japan

Irgendwie "unpraktisch": Nicht mehr nur ein Land voller Praktikanten, sondern ien ganzer Globus......

Anleihemärkte

Das Mega-Schulden-Risiko Japan

Staatspleiten sind das beherrschende Thema an den Kapitalmärkten. Als Gefahrenindikator gilt Japan: Trotz gewaltiger Schulden kann sich das Land günstig über Anleihen finanzieren. Seit Jahrzehnten geht das gut. Doch wie lange noch?
FTDonline 18.01.2010 15:56 Uhr

Im Fall Harry Wörz wurde Polizist Thomas H. mit "sofortiger Wirkung" suspendiert

Ach, auf einmal geht's doch:

"Die Pforzheimer Polizei hat im Fall Harry Wörz die Konsequenzen aus den neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Polizeibeamten Thomas H. gezogen. „Der Polizist wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert“, erklärte Burkhard Metzger, der Leiter der Polizeidirektion Pforzheim.[...]
Von Ralf Steinert
Tel.: (07231) 933-306')" onmouseout="return nd();">Ralf Steinert



Landgericht: Vergewaltigung-Prozess ausgesetzt / Mehr Zeugen Anklage sieht Streit um Kopftuch als Tatmotiv

Daraus macht das"Morgenweb" zunächst das Folgende (Original-Pressmitteilung unten):

"Landgericht Frankenthal
Prozess wegen "Ehrverletzung"

Eine "Frage der Ehre" war das Verhalten wohl für diesen Mann: Weil seine Frau ohne Kopftuch auf die Straße ging, soll ein 47-jähriger syrischer Staatsangehöriger[>>>>>>...]


Noch mehr Kopftuchmädchen?? >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>


Inzwischen liest sich das schon ganz anders:
"Landgericht: Vergewaltigung-Prozess ausgesetzt / Mehr Zeugen
Anklage sieht Streit um Kopftuch als Tatmotiv

Das Verfahren gegen einen Mediziner aus Ludwigshafen vor der Zweiten Großen Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts wurde gestern ausgesetzt: Es sollen weitere Zeugen aus Marokko und Frankreich gehört werden. Staatsanwalt Martin Baum klagte den 47-jährigen Mediziner an, seine mittlerweile von ihm geschiedene 25-jährige Ehefrau viermal vergewaltigt und mehrfach geschlagen zu haben, da sie ohne Kopftuch das Haus verlassen habe.[...]
Da die 25-Jährige bereits zum dritten Mal geschieden sei, beantragte der Verteidiger die Anhörung des ersten Ehemanns aus Marokko. Dieser sei ebenfalls fälschlich der Vergewaltigung und Körperverletzung bezichtigt worden. Desweiteren soll auch der zweite Ehemann aus Frankreich gehört werden: Diese Ehe sei nur als Scheinehe geschlossen worden, so der Rechtsanwalt.

Inzwischen klingt's wohl eher nach dem Motto:

"Geht Milch, geht Butter, geht Quark."

...


- oder nach "SHORTCUT TO JUSTICE">>>>>>>>>>>


"

Update vom 21.01.2010 WORMSER ZEITUNG
Nun erfahren wirm dass es sich um einen ZAHNarzt aus Ludwigshafen handelt, der seine zuvor in Frankfurt geführte Praxis verkauft haben soll ... Und in der "Sache"?

"Rhein-Neckar

Mögliche "Ehrverletzung" wird in Frankenthal vor Gericht verhandelt

21.01.2010 - FRANKENTHAL / LUDWIGSHAFEN

Von Christina Jost-Mallrich

Wegen einer möglichen „Ehrverletzung“ muss sich ein Zahnarzt aus Ludwigshafen vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten. Weil seine Frau ohne Kopftuch das Haus verlassen hatte, soll der Mediziner die Frau vergewaltigt und geschlagen haben. Staatsanwalt Martin Baum klagte den 47-Jährigen an, seine mittlerweile von ihm geschiedene zweite Ehefrau zwischen Ende Juni bis 17. August 2008 viermal vergewaltigt und mehrfach geschlagen zu haben.[...]

http://www.wormser-zeitung.de/region/rhein-neckar/meldungen/8259555.htm



Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Januar 2010

I. Es verhandeln:

  1. am 05.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 20-jährigen angeklagten deutschen Staatsangehörigen sowie einen 22-jährigen somalischen Staatsangehörigen, beide in Untersuchungshaft, einen 18-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein und einen 18-jährigen türkischen Staatsangehörigen, ebenfalls in Untersuchungshaft befindlich, die sich wegen Raubes, räuberischer Erpressung, schweren Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten haben, begangen in wechselnder Besetzung oder als Einzeltäter in der Zeit vom 19. April bis Anfang Juli 2009 in Ludwigshafen am Rhein. Drei der Angeklagten sollen in der Nacht vom 19.04.2009 in Ludwigshafen am Rhein zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern auf zwei Opfer auf der Straße eingeschlagen und eingetreten haben, um sie zu berauben. Den Opfern soll aber die Flucht gelungen sein. Am 24.04.2009 sollen vier der Angeklagten ihre Opfer in Ludwigshafen am Rhein auf der Straße mit einer Schreckschusswaffe bedroht, eines der Opfer damit geschlagen und zur Herausgabe ihrer Handys bestimmt haben. Am 25.04.2009 soll dieselbe Tätergruppe in Ludwigshafen am Rhein zwei Opfer wiederum mit einer Schreckschusswaffe bedroht und zur Herausgabe von 20,00 € Bargeld und zwei Mobiltelefonen bestimmt haben. Wenige Minuten später sollen bei einem gleichartigen Überfall 50,00 € und ein Handy erbeutet worden sein. Einer der Angeklagten soll am 27.04.2009 zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern gewaltsam in eine Schule eingedrungen und 50,00 € Bargeld sowie Foto- und Filmkameras erbeutet haben, wobei sie von der Polizei überrascht und festgenommen worden sein sollen. Am 07.06.2009 soll einer der Angeklagten gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern wiederum ein Opfer auf offener Straße überfallen und zur Aushändigung von 35,00 € gezwungen haben. Einer der Angeklagten soll schließlich am 07.07.2009 unter der Drohung, sein Opfer totzuschlagen, ebenfalls auf einer Ludwigshafener Straße seinem Opfer eine kleine Menge Rauschgift entwendet haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  2. am 06.01.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 47-Jährigen, der in der Zeit vom 25.01.2007 bis 12.09.2008 in Bad Dürkheim, Kaiserslautern und anderenorts Gelder, die ihm im Rahmen von Automobilgeschäften zugeflossen waren, nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet haben soll. Außerdem soll er bei den Autoverkäufen gegen ein Berufsverbot verstoßen haben. Weiter wird ihm zur Last gelegt, sich in Hotels eingemietet zu haben, ohne für Zimmer und Verköstigung zu zahlen. Auch soll er mit nicht gedeckten Schecks Waren eingekauft haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  3. am 13.01.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Planckstadt und einen 41-jährigen Angeklagten aus Leipzig, denen Betrug, dem 44-Jährigen auch Untreue zum Nachteil einer Ludwigshafener Firma zur Last gelegt werden, für die der 44-Jährige Prokura gehabt haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 14., 18., 19. und 25. Januar 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt

  4. am 20.01.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 47-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der in der Zeit zwischen Juni 2008 und dem 17.08.2008 in Ludwigshafen am Rhein seine Ehefrau geschlagen haben soll, weil sie sich ohne Kopftuch außerhalb des Hauses begeben haben soll. Weiter soll er sie mehrfach vergewaltigt und verletzt haben. Fortsetzungstermin ist auf den 26.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  5. am 20.01.2010 um 09.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Frankenthal (Pfalz), der ebenda am 01.06.2009 seine Lebensgefährtin mit den Händen gewürgt und – evtl. mit einem Stromkabel – so lange gedrosselt haben soll, bis ihr Tod eintrat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat und mit der Pflege der schwer pflegebedürftigen Lebensgefährtin überfordert war. Fortsetzungstermin ist auf den 21.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;

  6. am 26.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 47-jährigen libanesischen Staatsangehörigen, der am 04.08.2009 in Mutterstadt und am 05.08.2009 in Frankenthal (Pfalz) das jeweils selbe 15-jährige weibliche Opfer vergewaltigt und körperlich verletzt haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 03. und 04. Februar 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.






    II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir
    (Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.

Frankenthal (Pfalz), den 22. Dezember 2009

– Der Mediendezernent –

K Ö N E K E

Richter am Landgericht

Datum:22.12.2009
Herausgeber:Landgericht Frankenthal (Pfalz)


Islamisches Buch («Frauen im Schutz des Islam») über Schlagen von Frauen beschlagnahmt Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt

Bei einer bundesweiten Durchsuchungsaktion haben Ermittler am Mittwoch unter anderem in Baden-Württemberg Bücher aus dem Islam sichergestellt, in denen Gewalt gegen Frauen gerechtfertigt wird. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung eines in Saudi-Arabien erschienenen Werkes mit dem Titel «Frauen im Schutz des Islam», wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten. Passagen in dem Kapitel «Schlagen der Frau» werden von der Bundesprüfstelle als Diskriminierung sowie als Anreiz zur Gewalttätigkeit eingestuft. Die Bücher wurden den Ermittlungen zufolge in den vergangenen Monaten bei Veranstaltungen ausgelegt und im Versandhandel angeboten. Auch Jugendliche erhielten Zugang zu den Medien. Offenbar waren die Bücher erstmals bei einem Vortrag eines islamischen Predigers in Stuttgart im Juni 2009 aufgetaucht.[...>>>>]