Freitag, 29. Januar 2010

Vor freilaufenden Rosenmontagszügen in katholischen Regionen Deutschlands wird (online) gewarnt! - 4 K 536/09.KO

Besondere Sorgfaltspflicht für Halter von PKW während 5. Jahreszeit. Diese Rück- und Vorsicht gilt auch und insbesondere für Un- und Angehörige anderer unfanatischer Religionsgruppen zum Schutze der im (Ver-)Schwinden begriffenenen Minderheit der Katholiken in Deutschland.

"Streit um Abschleppkosten

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010, 4 K 536/09.KO)"

Der Halter eines Pkw, der dieses am Rosenmontag in einem verkehrsberuhigten Bereich in Koblenz abgestellt hatte, ist verpflichtet, die Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw zu zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger parkte am Rosenmontag gegen 09:30 Uhr seinen Pkw in der im Zugweg des Rosenmontagszuges liegenden Görgenstraße in Koblenz in einem gekenn-zeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken gekennzeich-neten Flächen. Nachdem der ermittelte Halter nicht erreicht werden konnte, veran-lasste die beklagte Stadt gegen 11:05 Uhr das Abschleppen des Fahrzeugs. Als das Fahrzeug schon abschleppfertig unterbaut war, erschien der Kläger vor Ort und entfernte selbst sein Fahrzeug. Die Beklagte forderte für den abgebrochenen Abschleppvorgang Kosten vom Kläger.



Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Kläger Klage vor dem Verwal-tungsgericht Koblenz und verwies zur Begründung u. a. auf seinen Ausweis für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Er trug vor, er habe das Fahrzeug in der Görgenstraße abgestellt, um einen Arzttermin wahrzunehmen. Der angetroffene Arzt habe ihm jedoch mitgeteilt, dass der Praxisbetrieb ruhe und daher für die gewünschte Behandlung eine Zusatzvergütung anfalle.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Richter, habe die erhobenen Kosten zu zahlen. Die Stadt sei berechtigt gewesen, das Abschleppen des Fahrzeugs anzuordnen, da das Parken im verkehrsberuhigten Bereich außer-halb von zum Parken gekennzeichneten Flächen grundsätzlich einen Verkehrs-verstoß darstelle. Der Kläger könne sich hier nicht darauf berufen, dass auf Grund der ihm erteilten Ausnahmegenehmigung kein Verkehrsverstoß vorgelegen habe. Dies setze nämlich voraus, dass es für ihn zu einem nachvollziehbaren Zweck erforderlich gewesen wäre, in der Görgenstraße zu parken. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Kläger habe zur Überzeugung des Gerichts am Rosenmontag nicht die benannte Arztpraxis aufgesucht. Der als Zeuge vernommene Arzt habe schlüssig, widerspruchsfrei und überzeugend dargelegt, dass er sich an diesem Tag nicht in Koblenz aufgehalten habe und in der Praxis an diesem Tag keine Mitarbeiterin in der Praxis gewesen sei. Der Kläger habe hingegen keine Belege vorgelegt oder Zeugen benannt, die die Aussage des Arztes in Zweifel ziehen könnten.

Die Anordnung der Beklagten, den Pkw abzuschleppen, sei auch nicht unverhältnismäßig gewesen. Im verkehrsberuhigten Bereich sei das Abschleppen von Kraftfahrzeugen gerechtfertigt, ohne dass es der Feststellung einer konkreten Verkehrsbehinderung bedürfe. Anhaltspunkte dafür, von diesem Grundsatz abzuweichen, hätten nicht bestanden. Vielmehr sei die Abschleppmaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Rosenmontagsumzug geboten gewesen.



Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Zulassung der Berufung beantragt werden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010, 4 K 536/09.KO)"

Tata - Tata -Tata!! Allah! Hellau, Hallal und Heilei! Narhhallamarsch!

Wer immer noch nicht genug von solchen Meldungen über den Krieg der Gartenzwerge hat, für den gilt auch nach dem Aschermittwoch (alternativ>>>>>>>>>>>>>>>>>>>).

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Verwaltungsgericht Koblenz

Da findet man dann - außerhalb der Session - sowas:
11.12.2009 | Internationaler Tag der Menschenrechte

Bamberger: Sensibel bleiben für jede Form der Aushöhlung, Bedrohung oder Nichtbeachtung der Menschenrechte

"Am 10. Dezember 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Seitdem ist dieser Tag in jedem Jahr auch für uns Anlass, die Menschenrechte zu feiern, über sie nachzudenken und sie als Gegenstand und Ziel politischen Handelns zu bewahren", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte.[...]

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