Daraus macht das"Morgenweb" zunächst das Folgende (Original-Pressmitteilung unten):
"Landgericht Frankenthal
Prozess wegen "Ehrverletzung"
Eine "Frage der Ehre" war das Verhalten wohl für diesen Mann: Weil seine Frau ohne Kopftuch auf die Straße ging, soll ein 47-jähriger syrischer Staatsangehöriger[>>>>>>...]Inzwischen liest sich das schon ganz anders:
"Landgericht: Vergewaltigung-Prozess ausgesetzt / Mehr Zeugen
Anklage sieht Streit um Kopftuch als Tatmotiv
Das Verfahren gegen einen Mediziner aus Ludwigshafen vor der Zweiten Großen Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts wurde gestern ausgesetzt: Es sollen weitere Zeugen aus Marokko und Frankreich gehört werden. Staatsanwalt Martin Baum klagte den 47-jährigen Mediziner an, seine mittlerweile von ihm geschiedene 25-jährige Ehefrau viermal vergewaltigt und mehrfach geschlagen zu haben, da sie ohne Kopftuch das Haus verlassen habe.[...]
Da die 25-Jährige bereits zum dritten Mal geschieden sei, beantragte der Verteidiger die Anhörung des ersten Ehemanns aus Marokko. Dieser sei ebenfalls fälschlich der Vergewaltigung und Körperverletzung bezichtigt worden. Desweiteren soll auch der zweite Ehemann aus Frankreich gehört werden: Diese Ehe sei nur als Scheinehe geschlossen worden, so der Rechtsanwalt.
Inzwischen klingt's wohl eher nach dem Motto:
"Geht Milch, geht Butter, geht Quark."
...
- oder nach "SHORTCUT TO JUSTICE">>>>>>>>>>>
"
Update vom 21.01.2010 WORMSER ZEITUNG
Nun erfahren wirm dass es sich um einen ZAHNarzt aus Ludwigshafen handelt, der seine zuvor in Frankfurt geführte Praxis verkauft haben soll ... Und in der "Sache"?
"Rhein-Neckar
Mögliche "Ehrverletzung" wird in Frankenthal vor Gericht verhandelt
21.01.2010 - FRANKENTHAL / LUDWIGSHAFEN
Von Christina Jost-Mallrich
Wegen einer möglichen „Ehrverletzung“ muss sich ein Zahnarzt aus Ludwigshafen vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten. Weil seine Frau ohne Kopftuch das Haus verlassen hatte, soll der Mediziner die Frau vergewaltigt und geschlagen haben. Staatsanwalt Martin Baum klagte den 47-Jährigen an, seine mittlerweile von ihm geschiedene zweite Ehefrau zwischen Ende Juni bis 17. August 2008 viermal vergewaltigt und mehrfach geschlagen zu haben.[...]
http://www.wormser-zeitung.de/region/rhein-neckar/meldungen/8259555.htm
Schwurgerichts- und Strafkammersachen beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) (1. Instanz) im Monat Januar 2010
I. Es verhandeln:
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am 05.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 20-jährigen angeklagten deutschen Staatsangehörigen sowie einen 22-jährigen somalischen Staatsangehörigen, beide in Untersuchungshaft, einen 18-Jährigen aus Ludwigshafen am Rhein und einen 18-jährigen türkischen Staatsangehörigen, ebenfalls in Untersuchungshaft befindlich, die sich wegen Raubes, räuberischer Erpressung, schweren Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten haben, begangen in wechselnder Besetzung oder als Einzeltäter in der Zeit vom 19. April bis Anfang Juli 2009 in Ludwigshafen am Rhein. Drei der Angeklagten sollen in der Nacht vom 19.04.2009 in Ludwigshafen am Rhein zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern auf zwei Opfer auf der Straße eingeschlagen und eingetreten haben, um sie zu berauben. Den Opfern soll aber die Flucht gelungen sein. Am 24.04.2009 sollen vier der Angeklagten ihre Opfer in Ludwigshafen am Rhein auf der Straße mit einer Schreckschusswaffe bedroht, eines der Opfer damit geschlagen und zur Herausgabe ihrer Handys bestimmt haben. Am 25.04.2009 soll dieselbe Tätergruppe in Ludwigshafen am Rhein zwei Opfer wiederum mit einer Schreckschusswaffe bedroht und zur Herausgabe von 20,00 € Bargeld und zwei Mobiltelefonen bestimmt haben. Wenige Minuten später sollen bei einem gleichartigen Überfall 50,00 € und ein Handy erbeutet worden sein. Einer der Angeklagten soll am 27.04.2009 zusammen mit zwei gesondert verfolgten Mittätern gewaltsam in eine Schule eingedrungen und 50,00 € Bargeld sowie Foto- und Filmkameras erbeutet haben, wobei sie von der Polizei überrascht und festgenommen worden sein sollen. Am 07.06.2009 soll einer der Angeklagten gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern wiederum ein Opfer auf offener Straße überfallen und zur Aushändigung von 35,00 € gezwungen haben. Einer der Angeklagten soll schließlich am 07.07.2009 unter der Drohung, sein Opfer totzuschlagen, ebenfalls auf einer Ludwigshafener Straße seinem Opfer eine kleine Menge Rauschgift entwendet haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
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am 06.01.2010 um 9.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 47-Jährigen, der in der Zeit vom 25.01.2007 bis 12.09.2008 in Bad Dürkheim, Kaiserslautern und anderenorts Gelder, die ihm im Rahmen von Automobilgeschäften zugeflossen waren, nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet haben soll. Außerdem soll er bei den Autoverkäufen gegen ein Berufsverbot verstoßen haben. Weiter wird ihm zur Last gelegt, sich in Hotels eingemietet zu haben, ohne für Zimmer und Verköstigung zu zahlen. Auch soll er mit nicht gedeckten Schecks Waren eingekauft haben. Fortsetzungstermin ist auf den 07.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
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am 13.01.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Planckstadt und einen 41-jährigen Angeklagten aus Leipzig, denen Betrug, dem 44-Jährigen auch Untreue zum Nachteil einer Ludwigshafener Firma zur Last gelegt werden, für die der 44-Jährige Prokura gehabt haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 14., 18., 19. und 25. Januar 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt
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am 20.01.2010 um 09.00 Uhr die II. Große Strafkammer gegen einen 47-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der in der Zeit zwischen Juni 2008 und dem 17.08.2008 in Ludwigshafen am Rhein seine Ehefrau geschlagen haben soll, weil sie sich ohne Kopftuch außerhalb des Hauses begeben haben soll. Weiter soll er sie mehrfach vergewaltigt und verletzt haben. Fortsetzungstermin ist auf den 26.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
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am 20.01.2010 um 09.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Schwurgericht gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Frankenthal (Pfalz), der ebenda am 01.06.2009 seine Lebensgefährtin mit den Händen gewürgt und – evtl. mit einem Stromkabel – so lange gedrosselt haben soll, bis ihr Tod eintrat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat und mit der Pflege der schwer pflegebedürftigen Lebensgefährtin überfordert war. Fortsetzungstermin ist auf den 21.01.2010, 9.00 Uhr anberaumt;
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am 26.01.2010 um 9.00 Uhr die I. Große Strafkammer als Jugendkammer gegen einen 47-jährigen libanesischen Staatsangehörigen, der am 04.08.2009 in Mutterstadt und am 05.08.2009 in Frankenthal (Pfalz) das jeweils selbe 15-jährige weibliche Opfer vergewaltigt und körperlich verletzt haben soll. Fortsetzungstermine sind auf den 03. und 04. Februar 2010, jeweils 9.00 Uhr anberaumt.
II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei der Geschäftsstelle für Strafsachen (Telefon-Durchwahl: 06233-80259) oder bei mir
(Telefon-Durchwahl: 06233-80212) nachgefragt werden.
Frankenthal (Pfalz), den 22. Dezember 2009
K Ö N E K E
Richter am Landgericht
Datum: | 22.12.2009 |
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Herausgeber: | Landgericht Frankenthal (Pfalz) |
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