Montag, 29. März 2010

Ende des Schutzprogramms für Zeugenschutzprogrammsbeamtin - "Verräterischer Dialekt" schützt nicht vor Vorladung

Gerichtssprache ist DEUTSCH. Neu: Ergänzung zu GG ELFUNDNEUNZIG. Niefraud darf wegen ihres verräterischen DIALEKTES bevorzugt oder benachteiligt werden. (Zeichen unbekannt)
Zuerst einmal Dank an den anomymen Link-S(p)ender. In einer Sache, die üüüüüüüüüüüüberhaupt nichts mit Jörg Kachelmann und der Unmöglichkeit einer "Falschen Anschuldigung" (siehe "männliche Soprane/Schwarze Schwäne) zu tun hat, wurde nunmehr eine Beamtin als Zeugin vorgeladen, obwohl die Gegenseite Angst vorgab, dass der Aufenthaltsort des "mutmaßlichen Opfers", das sich bereits in Widersprüche verwickelt hatte.
Für den Fall Kachelmann zeigt dieser "unmögliche Fall" allenfalls, dass sofortige U-Haft vielleicht nicht sooooooooooo schlecht ist. Dann kommt es früher zum Prozess. Dann einfach nur reden lassen..... Früher oder später steht es dann Aussage gegen Aussage. Ihrer eigenen.


Nochmals Danke, übrigens!

(Und hier noch zwischendurch - frisch eingetroffen: Noch ein schwarzer Schwan?)

Und in Frankenthal? Auch nett: "Da die 25-Jährige bereits zum dritten Mal geschieden sei, beantragte der Verteidiger die Anhörung des ersten Ehemanns aus Marokko. Dieser sei ebenfalls fälschlich der Vergewaltigung und Körperverletzung bezichtigt worden."

(Frisch aus der Provinz-Online-Presse)

Anklage wegen Vergewaltigung

Weil er seine damalige Ehefrau eingesperrt, geschlagen und vergewaltigt haben soll, muss sich ein 43-jähriger Trierer vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte bestreitet die Taten. Der Prozess wurde vertagt.
[...]
Bereits im März 2006 reicht der Mann die Scheidung ein. (sic!)

[...]
Im April 2006 zeigt die Frau ihren Ehemann an.[...]

Sie endet im Dezember 2008 mit seiner Festnahme. Der Mann kommt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, im Juni 2009 beginnt der Prozess. In dessen Verlauf kommen Zweifel an der Aussage der Ehefrau auf, die sich in Widersprüche verstrickt. Im Januar 2010 wird der Angeklagte nach 13 Monaten aus der Haft entlassen.

[...]

Es geht um die Frage, ob eine Zeugenschutzbeamtin vor Gericht aussagen soll. Der Leitende Polizeidirektor lehnt dies ab, da sich aus dem Dialekt der Beamtin Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort der von ihr betreuten Ehefrau ergeben könnten. Wegen der "hohen Gewaltbereitschaft" des Angeklagten sei "von Racheplänen auszugehen". Das Gericht will die Beamtin dennoch vorladen. Das Argument mit dem angeblich verräterischen Dialekt sei "an den Haaren herbeigezogen". Der Prozess wird am 9. April fortgesetzt.

Der ARTIKEL in seiner ganzen Schönheit (Er kommt gänzlich ohne Namen und Namenskürzel aus!).

BILD! EXPRESS! BLICK! ZDF! RTL, STA1, N24
Am 9. April. Seid Ihr da?
Alle?

Ihr wollt doch nicht der Zeitung das Deutungs-Monopol überlassen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen