Dr. h.c. Martin Schulz (SPD), geplanter Preisträger 2015), versucht zu beschwichtigen:
„Der Volksempfinden gesundet weiter,“ meldet die Nachrichtenagentur anteillion: Deutschlands
neuer Neben-Kaiser Til Schweiger (Nomen non est omen. Si tacuisses, … ) fordert
die noch lebenden bisherigen Preisträger auf, ihre Preise
http://www.karlspreis.de/de/preistraeger die nach dem Sachsenschlächter und
Kinderschänder benannt wurden, sofort und bedingungs- und kommentarlos
zurückzugeben. Junker entsetzt („Ich wusste ja nichts. Wir in Luxemburg hatten
keine deutsche bzw. französische Geschichte.“) Renate Künast, nach
Gender-Lesart zu Unrecht im ZEITBlog von BGH-Fischer als ‚äußerst
man(sic!)ipulativ’ bezeichnet, empört (ein 7,7 auf der nach oben offenen
Claudia-Roth-Empörungsskala): Es sei
unfassbar wie Widukind überhaupt diesen geschenkten Gaul von einem Päderasten
annehmen konnte, männliche posttraumatische Belastungsstörungen und
militärische Niederlage und Zwangschristianisierung seien auch Jahrhunderte
keine Entschuldigung (Was heute Unrecht ist, kann früher kein Recht gewesen
sein.). Schwesig will noch vor dem Weltfrauentag 2015 wissen, welcher MANN
seinerzeit auf die Schnapsidee kam, einen Preis nach dem Enkel Karl Martells
(„Der Hammer“) zu benennen und fordert stattdessen die Einführung eines
Karla-Punze-Preises in Form einer Merkel-Raute.
Gert Scobel/Dagmar Freudenberg („Ein Jugend-Karlspreis, wie
ekelhaft?!? - http://www.karlspreis.de/de/jugendkarlspreis/informationen
), im Gespräch für den alternierenden Vorsitz der niedersächsischen
Lenkungskommission zur kinder- und gendergerechten Umschreibung von Bibel,
Koran, Talmud und Geschichtsbüchern (‚Neuschreib’) und Qualifizierung durch
gender-gerechte ‚Neu-Lese’ der König-David-Bathseba-AT-Story l) stellen sich Passagen wie im Disney-Stil
(z.B. Pocahontas – Indianerprinzessin aus Virginia (sic!): Mais statt Tabak,erwachsene Gazelle statt übergewichtiges Kind von 12 oder 13 Jahren http://www.ebay.de/itm/Kinder-Indianer-Maedchen-Kostuem-Pocahontas-Kostuem-Uniform-158Cm-11-13-Jahre-/351114987357
) vor, da es mit den Bestrebungen der Länder der Früh- und
Gender-Sexualisierung der Kinder im Unterricht kollidiere (?!?!?) und die
Einführung des Matriarchats mit der lückenlosen sexuellen Kontrolle und
Strafverfolgung des erwachsenen Mannes verhindere. Bis zur endgültigen
familien-, gender- und kindgerechten Neufassung/’Überarbeitung’ von u.a.
Biographien (z.B. Anpassung von Heiratsalter der 1. Gattin) Caesars, Friedrich II. (Stupor
mundi einerseits, „Die Bestie“ andererseits) aber auch Constantins (nach
letzten Schätzungen am Tod von 11 Familienmitgliedern ‚beteiligt’)soll eine
Unterrichtung ausgesetzt werden. (Auf dass nie wieder jemand auf deutschem
Boden auf die Idee komme, eine zwar biologisch reife, aber feministisch noch
nicht freigegebene Frau zu ‚freien’! – zumindest kein Nicht-Minderjähriger).
Der (Wieder-)Bruderstaat Frankreich via Hollande wird gebeten, ebenfalls die
Biographie Charlesmagnes zu glätten; die Biographien von Sartre du de Beauvoir
gleich mit (gegen den Widerstand von EMMA und Alice Schwarzer) natürlich.
China und die Mongolei werden unter Druck gesetzt (zur Not,
wenn es gar nicht mehr anders geht, mit den männlichen Resten der Bundeswehr),
die Biographien von Kindkaiser und Mao bzw. Dschingis Khan westlich-zeitgemäß
(‚Tschörmän Zeitgeist’) anzupassen.
In einem weiteren Schritt soll die Übertünchung der
Sixtinischen Kapelle erreicht werden, sonst drohe dem Vatikan der Rausschmiss
aus dem EURO (Wie sie wussten nicht einmal, dass der Vatikan im EURO ist?!?).
Die ungeschickte Schavan („Es gilt die Schuldvermutung! Solange wir nichts
genaues über den Künstler wissen, ist es besser so.“) wurde bereits vorgesandt.
Außerdem sollen im Zuge der Neuregelung der Frequenzvergabe
für Rundfunk und Fernsehen im Ursprungsland der Pädophilie alle
Rundfunkstaatsverträge überarbeitet werden, u.a. mit dem Verbot weiterhin Songs
von Michael Jackson zu spielen.
Je suis advocade.
BTW :
Beim Thema Pädophilie äußert sich das ungesunde Volksempfinden. Die mangelnde Barmherzigkeit, die man dem Täter vorwirft, die zeigt ..
“Das Geständnis ist eine reine Schauveranstaltung”
Gisela Friedrichsen hält die Forderungen nach einem
Geständnis für Kalkül der Staatsanwaltschaft.
[…]
NDR Kultur: Das ist zumindest die Faktenlage. Mit der
Einstellung des Verfahrens ist Edathy jetzt nicht vorbestraft. Warum hat die
Staatsanwaltschaft auf ein volles Schuldgeständnis gepocht?
Friedrichsen: Dass die Staatsanwaltschaft ein Geständnis in
einräumender Schuld haben wollte, ist nach meinem Dafürhalten eine reine
Schauveranstaltung gewesen. Im Gesetz steht nichts davon. Für eine Einstellung
nach Paragraph 153a kommt es nur auf die Schwere des Gesetzesverstoßes an und
der ist hier offensichtlich sehr gering gewesen. Da steht nicht, dass der
Angeklagte gestehen muss, der kann schweigen, der kann lügen, der kann bereuen
oder auch nicht. Es kommt darauf an, wie schwer der Verstoß war und ob alle
Beteiligten mit einer Einstellung zufrieden sind und dem zustimmen. Das hat
also offensichtlich den Zweck gehabt, dass die Staatsanwaltschaft sich da noch
einmal profiliert hat, um davon abzulenken, dass man den Mann vorverurteilt hat
in einer geradezu grotesken Weise, ohne wirklich etwas gegen ihn in der Hand zu
haben.
[…]
Das Gespräch führte
Petra Rieß, NDR Kultur.
Ähnlich sieht es die emeritierte Strafrechts-Professorin
Monika Frommel:
Nicht zuletzt auch Heribert Prantl:
2. März 2015, 09:29
Zweiter Prozesstag im Fall Edathy
Neugier, Geilheit,
öffentliches Interesse
Im Fall Edathy will die Öffentlichkeit alles ganz genau wissen.
Die Anklage hat das hysterische Interesse um den Kinderpornografie-Vorwurf
selbst entfacht. Nun möchte sie sich mit einer Einstellung aus dem Verfahren
retten. Selten hat sich eine Staatsanwaltschaft so bloßgestellt.
Kommentar von
Heribert Prantl
Selten geht die Bewertung eines Falles zwischen
Strafjuristen und Öffentlichkeit so weit auseinander wie im Fall Edathy: Die
Strafjuristen, die mit dem Verfahren befasst sind und das Beweismaterial
kennen, wollen das Verfahren möglichst schnell einstellen; sie sind peinlich
berührt von dem Abgrund an Unverhältnismäßigkeit, der sich aufgetan hat
zwischen dem allenfalls kleinen strafrechtlichen Kern des Verfahrens und den
Folgen, die dieses Verfahren schon angerichtet hat.
Die Öffentlichkeit
dagegen, jedenfalls der Teil davon, der durch das Bohai der Ermittlungen
neugierig und hysterisiert wurde, will jetzt alles genau wissen: Sie will die
Bilder und die Filme, die sich der Beschuldigte bestellt hat, aus den durch
Geheimnisverrat schon durchlöcherten Akten holen und dann in öffentlicher
Verhandlung vorgeführt sehen.
Die Öffentlichkeit will die Bilder betrachten, mit denen
sich der Beschuldigte aufgegeilt hat, um sich daran selber aufzugeilen; sie
will die nun seit über einem Jahr von Indiskretionen angestachelte Neugier und
die Lust am Skandal befriedigen; und sie will dann ihr schon gefälltes Urteil
sprechen; nicht unbedingt ein juristisches, aber ein moralisches.
[…]
Die
Staatsanwaltschaft hat gegen Edathy ermittelt, als handele es sich um einen
islamistischen Terroristen. Staatsanwaltschaft, Bundeskriminalamt und offenbar
auch die Polizei vor Ort sind verantwortlich dafür, dass Details aus diesen
Ermittlungen frühzeitig in der Öffentlichkeit kursieren konnten; die Ermittler
sind verantwortlich für Indiskretionen und Geheimnisverrat; 57 vorzeitige
Mitwisser sollen die Ermittlungen gehabt haben.
[…]
Das Problem im Fall Edathy ist, dass die Ermittler es so
übertrieben haben, dass ihnen das selbst nicht mehr geheuer ist. Deshalb greift
man nun zur Einstellungsvorschrift des Paragrafen 153 a Strafprozessordnung. Dort
findet sich aber eine bemerkenswerte Formulierung: Es steht dort, dass ein
Verfahren eingestellt werden kann, wenn durch (Geld-)Auflagen “das öffentliche
Interesse der Strafverfolgung” beseitigt werden kann.
Da gibt es nun
Schwierigkeiten. Die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse entfacht
– und jetzt soll das Verfahren unter Berufung auf ein angeblich nicht
vorhandenes öffentliches Interesse eingestellt werden?
Selten hat sich eine
Staatsanwaltschaft so bloßgestellt. Und selten wurde das Irrationale an der
Einstellungsvorschrift des Paragrafen 153 a so deutlich. Für diese Vorschrift
gibt es keine vernünftigen Regeln.
http://www.sueddeutsche.de/politik/zweiter-prozesstag-im-fall-edathy-neugier-geilheit-oeffentliches-interesse-1.2372360
Aus gegebenem Anlaß wird auch auf § 111 StGB hingewiesen:
§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert,
wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht
schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung
Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
http://www.pcwelt.de/news/Edathy-Fall-Gewalt-Aufrufe-im-Web-sind-strafbar-Kinderporno-Prozess-9589574.html