Das Berufungsverfahren gegen einen 50-jährigen Kneipenwirt wegen
Vergewaltigung ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Den Aussagen
des Opfers mangelte es laut Gericht an Glaubwürdigkeit. [...] "Viel zu viele Zweifel" gab es laut Richter Herbert Krause am Ende
des Verfahrens. Das Gericht müsse deshalb für den Angeklagten
entscheiden.
Unter dem Vorwand, das Café putzen zu sollen, war die Frau am Tattag
in das kurz vor der Eröffnung stehende Café des Angeklagten gekommen.
Ihrer Schilderung zufolge hatte der Chef im Lauf des Gesprächs das Lokal
abgeschlossen und sich dann an ihr vergangen. Zunächst habe sie
niemandem davon erzählt, die Sache später aber gegenüber ihrem
30-jährigen Freund gestanden.[sic! ...]
Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
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