FREIBURG:…”Der Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gilt als Verbrechen. Der Gesetzgeber will es mit Strafen zwischen mindestens einem und höchstens fünf Jahren geahndet wissen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird der Staatsanwalt “automatisch aus dem Amt entfernt” – er verliert sein Dienst- und Beamtenverhältnis.”…
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/freiburger-staatsanwalt-droht-prozess-wegen-strafvereitelung–101801038.html
Aktueller SPIEGEL:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/freiburger-staatsanwalt-wird-wegen-rechtsbeugung-angeklagt-a-1023451.html
Sternstunden deutscher Jurisprudenz -
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