Männer, Vorsicht! Besser nur noch mit Kamera und Einwilligungserklärung! - NEIN, leibe ZDF-Zuschauer, das ist keine Satire! - "er Angeklagte habe in seinen Angaben zu diesen Sexpraktiken womöglich
nichts gesagt, weil er Sorge gehabt haben könnte, seine beiden Söhne
künftig nicht in gewohntem Umfang sehen zu dürfen." [...]
Gleichwohl, so die Kammer in der Urteilsbegründung,
gebe es keine Hinweise darauf, dass sich die Nebenklägerin gegen ihren
Willen in der Wohnung befunden habe und „dass es zu den sexuellen
Handlungen ohne ihr Einverständnis gekommen ist“. Vielmehr habe es
gravierende „Qualitätsmängel in den Aussagen der Nebenklägerin“ gegeben.
Dies betreffe sowohl das Rand- als auch das Kerngeschehen. Sie habe
widersprüchliche Angaben gemacht, die nicht „erlebnisbasiert“ seien.
Ihre Aussagen seien nicht glaubwürdig.
Sieben
Wochen sei sie ihrem Alltag ferngeblieben, ihr Lebensgefährte in Berlin
hatte damals eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Nachdem sie wieder
aufgetaucht sei und Anzeige gegen den Bedburger erstattet hatte, sei sie
von einer Rechtsmedizinerin untersucht worden.
Diese
habe auch Abdrücke an Armen und Beinen, Kratzspuren und Quetschungen an
verschiedenen Körperteilen – auch im Intimbereich – diagnostiziert. Im
Urteil werden diese Verletzungen als Spuren sado-masochistischer
Sex-Spiele interpretiert. Der Inhalt des Videomaterials, das in der
Wohnung des Angeklagten gefunden worden sei, sei mit diesen Verletzungen
„in Einklang zu bringen“. "
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