Sonntag, 15. März 2015

Gleichwohl, so betonte Richterin Monika Wittkamp habe der 22-Jährige »moralische Schuld« auf sich geladen."

??? Angebliche Vergewaltigung kann nicht nachgewiesen werden »Moralische Schuld« trübt Freispruch ???
"Für Freispruch hatte sogar die Staatsanwältin plädiert." [WOW! - SOGAR! - Vielleicht wäre eine Nicht-Eröffnung oder bessere 'Ausermittlung' von ANfang an sinnvoll gewesen?!?!] Das Urteil des EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHNERECHTE (FREISPRUCH IST FREISPRUCH - NACHTRITT VERBOTEN) scheint sich noch nicht bis in alle deutschen Provinzen rumgesprochen zu haben. Vielleicht sollte man es an alle (schwarzen?) Bretter, die nicht nur bei den deutschen Gerichten die Welt zu bedeuten scheinen, annageln:
"»Aus dem Bauch heraus schmeckt uns das Urteil zunächst nicht. Doch wir müssen uns an die gesetzlichen Voraussetzungen halten [sic! - Ach was!!!], wonach in diesem Fall kein Vorsatz und somit auch keine Straftat zu erkennen ist«, sagte Richterin Monika Wittkamp. Gleichwohl, so betonte sie, habe der 22-Jährige »moralische Schuld« auf sich geladen."

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/1914262-Angebliche-Vergewaltigung-kann-nicht-nachgewiesen-werden-Moralische-Schuld-truebt-Freispruch 



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