Montag, 10. November 2014

Six out of 10 Indian men admit violence against wives: UN study - djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle Förderung der Frauenschutzhäuser

[Times of India]:  Six out of 10 Indian men admit violence against wives: UN study - Und was genau hat das mit dem Gewaltschutzgesetz in Deutschland zu tun? Gute Frage! - Nun die Zeit scheint günstig: Nachdem man das Hirn des noch amtierenden Justizministers Heiko MAAS (SPD) in der Frage der Änderung  des § 177 StGb nicht nur mit einem Dauer-Stakkato über die Vergewaltigungssituation in Indien und anderen Entwicklungsländern, die mit Deutschland nichts, aber auch gar nichts (siehe CHARTS und MAPS in diesem Blog) zu tun hat, bereits weichgespült hat, gilt es jetzt: 
Ausgerechnet die hochnotpeinliche und höchstproblematische Staatsanwältin Dagmar Freudenberg - ja genau die, die wegen ihres rechtsstaatswidrigen 'Geschädigten'-Begriffs (verwendet in der FAZ - siehe unten) bereits in der Königsdisziplin gegen Kachelmann/Höcker in Köln verlor,haut mal wieder - anstatt sich mit Anstand aus der öffentlichen Debatte wegen profunder Unkenntnis rechtsstaatlicher Basics zurückzuziehen - und weiter kräftig auf den Putz, als ob alle, wirklich alle Gewaltschutzmaßnahmen gegen Männer verhängt würden. 

Man/Frau will wohl jetzt die scheinbare Gunst der Stunde nutzen, als ob das Ganze wie's Brezelbacken ginge.
Nur mal nebenbei: Allein der Exhibitionismuspraragraph ist einseitig weiblich/männlich ausgerichtet und - Wen wundert's - vom LIMBACH-Senat ihrerzeit sogar als verfassungsgemäß so abgesegnet !


  1. zur Mitteilung - HÖCKER Marken- und Medienrecht

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=173
    10.08.2011. Artikel der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Auch FAZ verpflichtet sich, die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs im Fall ...
  2. vgl. Pressemitteilung vom 03.08.2011 - HÖCKER Marken ...

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170
    03.08.2011. Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs ...
  3. zur Mitteilung - HÖCKER Marken- und Medienrecht

    www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=212
    11.12.2011. Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der Verfügungsbeklagten erfolglos. Interessante Ausführungen des OLG ...
  4. Kachelmann/Höcker jetzt auch in der Königsklasse ...

    www.jurablogs.com/.../kachelmann-hoecker-koenigsklasse-erfolgreich-f...
    04.08.2011 - Es war nur eine Frage der Zeit bis Höcker/Kachelmann dabei die auch ... Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin und derzeit Referentin im ...

    djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle Förderung der Frauenschutzhäuser

    Pressemitteilung vom 10.11.2014


    Durch eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann eine Frau erreichen, dass ihr Partner, der gewalttätig gegen sie ist, sich von ihr fernhalten muss. Verstößt er dagegen, macht er sich nach § 4 GewSchG strafbar, allerdings erscheint die Strafdrohung Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe als ungenügend. In Familiengerichtsverfahren kommt es nach einer Schutzanordnung häufig zu einem vom Gericht initiierten umfassenden Vergleich, der jedoch nicht unter die Strafnorm des § 4 GewSchG fällt. Damit verliert die Frau den strafrechtlichen Schutz. Darum sind in die Schutzanordnung des § 4 Gewaltschutzgesetz gerichtliche Vergleiche einzubeziehen, die Regelungen für häusliche Gewaltfälle enthalten.
    "Der djb legt jetzt eine Neufassung des § 4 GewSchG vor, die den strafrechtlichen Schutz der Frauen in gerichtlich genehmigten Vergleichen gewährleistet. Zugleich halten wir die bisherige Strafandrohung, die Bagatelldelikten entspricht, für ungenügend. Sie ist auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen," so Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).
    Eine Bestrafung allein schützt Frauen und ihre Kinder in akuten Gewaltsituationen bei häuslicher Gewalt jedoch nicht. Benötigt werden bundesweit genügend Schutzplätze in Frauenschutzhäusern, die mit qualifizierten Beraterinnen und gut ausgebildeten Personen für die mitgebrachten Kinder ausgestattet sind. "Der Schutz vor häuslicher Gewalt muss bundesweit einheitlich und einzelfallunabhängig pauschal mindestens nach dem Einwohnerschlüssel von 1:7.500 finanziert werden, wie es der Europarat bereits seit 2006 empfiehlt," sagt Ramona Pisal, Präsidentin des djb.
    → Zur djb-Stellungnahme 14-19 vom 10.11.2014

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