Wie sie betonte, sei es während ihrer Partnerschaft mit dem Angeklagten
„häufiger zum Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen“ gekommen. Außerdem
habe sie ihr damaliger Lebensgefährte ausgenommen „wie eine
Weihnachtsgans“. So habe er auf ihre Kosten gelebt und Schulden in Höhe
von 15.000 Euro verursacht.
„Benutzt gefühlt“
„Benutzt gefühlt“
?!?!?? Na, da hatte der Falschbeschuldigte ja doppelt gGlück. Ein Jahr später wäre er wohl - nach dann neuem §177-Heiko-Maas-Recht - trotz versch(r)obener Motivlage verurteilt worden.
Freispruch vor Gericht 57-jähriger Halterner ist kein Vergewaltiger
HALTERN
Das erweiterte Schöffengericht am Amtsgericht
Dülmen hat am Mittwoch einen 57 Jahre alten Mann aus Haltern vom Vorwurf
der Vergewaltigung freigesprochen. Die Äußerungen des vermeintlichen
Opfers, einer 59-Jährigen aus Dülmen, stufte das Gericht als "nicht
glaubwürdig und zu unkonkret" ein. Von Daniel Winkelkotte
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Erektionsstörungen
Die Verteidigerin des Angeklagten, die Halterner Rechtsanwältin Christin Riemann, bezeichnete die Angaben der Geschädigten als „frei erfunden“. Auch ihr Mandant wehrte sich vehement gegen die Vorwürfe. Unter anderem führte er an, dass er aufgrund einer Diabetes-Erkrankung seit langer Zeit unter dauerhaften Erektionsstörungen leide.
Sowohl der vorsitzende Richter als auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung kamen nach der Vernehmung zu der Einschätzung, dass die Frau sich nicht in einer schutzlosen Lage befunden habe und sich somit der Tatvorwurf der Vergewaltigung nicht aufrechterhalten lasse. „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen“, so der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Selbst die Staatsanwältin hatte zuvor auf einen Freispruch für den Angeklagten plädiert.
Die Verteidigerin des Angeklagten, die Halterner Rechtsanwältin Christin Riemann, bezeichnete die Angaben der Geschädigten als „frei erfunden“. Auch ihr Mandant wehrte sich vehement gegen die Vorwürfe. Unter anderem führte er an, dass er aufgrund einer Diabetes-Erkrankung seit langer Zeit unter dauerhaften Erektionsstörungen leide.
Sowohl der vorsitzende Richter als auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung kamen nach der Vernehmung zu der Einschätzung, dass die Frau sich nicht in einer schutzlosen Lage befunden habe und sich somit der Tatvorwurf der Vergewaltigung nicht aufrechterhalten lasse. „Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen“, so der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Selbst die Staatsanwältin hatte zuvor auf einen Freispruch für den Angeklagten plädiert.
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