Montag, 10. November 2014

48-Jähriger freigesprochen Fehlende Zärtlichkeit beim Sex noch keine Vergewaltigung - Ja, ja. NOCH NICHT! Just in time zur 'Verschärfung'des § 177 StGB

Sicher trifft auch dieser Fall auf völliges UNverständnis unseres Noch-Justizministers Heiko Maas (SPD):
Eine 47-jährige Frau aus Landau hat einen Kraftfahrer beschuldigt, sie mehrfach vergewaltigt und misshandelt zu haben.
Was als „große Liebe” begann, endete nach wenigen Monaten in einem Fiasko: Eine 47-jährige Landauer Fachverkäuferin beschuldigte einen 48-jährigen Kraftfahrer aus Unterdietfurt, sie praktisch permanent vergewaltigt und in mehreren Fällen auch misshandelt zu haben. Von der 4. Strafkammer des Landgerichts wurde der 48-Jährige jetzt freigesprochen, nachdem sich seine ehemalige Lebensgefährtin bei ihrer Aussage in erhebliche Widersprüche verstrickt hatte.
 Das Paar hatte sich 2013 über ein Zeitungsinserat kennen gelernt und die 47-Jährige war dann im August in das Haus des Kraftfahrers gezogen. Von da an, so die von Staatsanwältin Dr. Maria Limmer vertretene ursprüngliche Anklage, soll es bis zum Auszug der Verkäuferin im Oktober gegen ihren Willen wiederholt zu körperlichen und sexuellen Übergriffen des Kraftfahrers gekommen sein.[...]
Staatsanwältin Dr. Limmer sprach dabei zwar von einer „schwierigen Beweislage” und beschränkte die Vorwürfe auf den sexuellen Übergriff mit dem Dildo und eine der angeklagten Körperverletzungen. Dafür forderte sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Markus Wutscher verwies dagegen in seinem Plädoyer – wie schon im Prozessverlauf – auf die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen und beantragte einen Freispruch.
Den verkündete dann auch die Strafkammer. „Es gibt Probleme mit der Glaubhaftigkeit der Zeugin”, so Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung. So stelle sich die Frage, warum die 47-Jährige nicht früher ausgezogen sei oder beispielsweise dem Therapeuten gegenüber nichts von den aktuellen (angeblichen) Vergewaltigungen berichtet, sondern ihm eine heile Welt vorgegaukelt habe. Dazu seien noch eine Reihe von Widersprüchen zu früheren Aussagen gekommen.
Letztlich bleibe nur der Schluss, dass die Verkäuferin, die Zärtlichkeit und Zuwendung gesucht, aber nicht bekommen habe, mit der sexuellen Beziehung unzufrieden gewesen sei und sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. Aber das sei etwas anderes als eine Vergewaltigung, für die Gewaltanwendung bzw. eine Drohung vorliegen müssten. Dafür gebe es aber keinerlei Nachweis.
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Fehlende-Zaertlichkeit-beim-Sex-noch-keine-Vergewaltigung;art1169,273196

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