Das Wetzlarer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Reinhard Grün sprach die geständige Frau der Freiheitsberaubung, der falschen Verdächtigung und des Vortäuschens einer Straftat für schuldig.
Das Gericht sah es aufgrund der polizeilichen Ermittlungen und des Geständnisses der erheblich vorbestraften Angeklagten als erwiesen an, dass sie zwei Männer aus ihrem Bekanntenkreis, 38 und 36 Jahre, zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte.[...]"
"Verletzungen rührten von einem Unfall mit dem Fahrrad her"[...]"
Man ahnt, was auf den Rest-Rechtsstaat zukommt, wenn nach einem Jahrzehnt aus den wie Pilze aus dem Boden schießenden Archiven gezogen werden und nach so langer Zeit die Beschuldigten natürlich - nicht wie hier wegen 'Aktualität'/Zeitnähe - kein Alibi mehr nachweisen können.
http://www.mittelhessen.de/lokales/region-wetzlar_artikel,-Vergewaltigung-war-erfunden-_arid,374329.html
http://nebgen.blogspot.de/2014/11/menschenrechte-als-problem.html
http://www.verfassungsblog.de/wer-sich-nicht-wehrt-stimmt-noch-lange-nicht-zu-voelkerrechtswidrige-deutsche-rechtspraxis-zu-§-177-ii-stgb/
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/14-09/index.php?sz=10
http://www.tagesschau.de/inland/vergewaltigung-strafrecht-101.html
http://www.stern.de/panorama/vergewaltigungsparagraf-177-minister-wollen-frauen-besser-schuetzen-2150751.html
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