Mittwoch, 28. April 2010

Lossprechungsfeier

"Wir brauchen für den Vollzugsdienst belastbare, durchsetzungsfähige aber auch ausgleichende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits Erfahrungen im Umgang mit Menschen gesammelt, berufliche Stresssituationen kennen und diese zu beherrschen gelernt haben. Sie haben Ihre Prüfungen bestanden und bringen die hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen mit, die wir stellen müssen. Ich gratuliere Ihnen zu den bestandenen Prüfungen", betonte Staatssekretärin Beate Reich anlässlich der Lossprechungsfeier der Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter in der Justizvollzugsschule Wittlich.

Der heutige Strafvollzug stehe vor allem für die Arbeit mit den Gefangenen, um sie auf ein straffreies Leben nach Verbüßung ihrer Strafe vorzubereiten. "Nur ein auf Resozialisierung ausgerichteter Strafvollzug verringert das Rückfallrisiko von Straftätern und dient damit dem Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten", so Reich. Eine besondere Rolle spiele in diesem Zusammenhang der allgemeine Vollzugsdienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes beaufsichtigen und betreuen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten - die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens. Reich kündigte an, dass die Landesregierung die Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung der Gefangenen durch Einrichtung neuer Projekte erweitern werde. "Feste und geregelte Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für ein künftig straffrei zu führendes Leben. Deshalb müssen wi
r den Häftlingen die Möglichkeit bieten, sich im Strafvollzug fachliche Qualifikationen anzueignen, um später auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben. Im Jahr 2010 sollen daher erstmalig im rheinland-pfälzischen Erwachsenenvollzug in der JVA Rohrbach sogenannte Qualifizierungsbausteine in der beruflichen Bildung erprobt werden, und zwar im Berufsfeld Hauswirtschaft. Diese Bausteine sind von ihren Inhalten her von der Handwerkskammer beziehungsweise von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion anerkannte Bestandteile der Vollausbildung", erklärte Reich.



Hintergrund:Der Vorteil von Qualifizierungsbausteinen liegt für den Strafvollzug in flexiblen Laufzeiten (von einigen Wochen bis zu einigen Monaten) und in überschaubaren, nicht zu komplexen Inhalten. Für die Gefangenen verbindet sich mit den Qualifizierungsbausteinen die Möglichkeit der Arbeitserprobung und Berufsorientierung als auch ein Vorteil im Übergangsmanagement. Im rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzug werden die Qualifizierungsbausteine bereits in vielen Berufsfeldern eingesetzt. Die pädagogischen Dienste der Jugendstrafanstalten erstellen bis zum Ende des Jahres 2010 in Zusammenarbeit mit der Universität Mainz sog. „Vollzugspädagogische Bildungskonzeptionen”. Zu den Inhalten der Konzeptionen zählen Bildungsberatung, Schule und berufliche Diagnostik, Erziehung zu Eigenverantwortung und Selbstständigkeit, Zusammenarbeit der Fachdienste, Prävention von Abbrüchen und Misserfolgen, Berufsorientierung und vieles mehr.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Lossprechungsfeier in Wittlich "

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