Sonntag, 30. August 2009

Dr. med. Dünnbrettbohrer? (SZonline) Von wegen

DIE (siehe unten) ist echt! Bestimmt!
Etwas mehr Caritas, Charit'e, Barmherzigkeit. Bitte, Dr.SZonline Gnadenlos Julia Bönisch .

Dr. med. Dünnbrettbohrer

Medizinstudium und Promotion

08.07.2009, 10:35

Von Julia Bönisch

Doktortitel im Schnellverfahren: Ärzte promovieren oft parallel zum Studium und in nur wenigen Monaten. Das ist Geldverschwendung statt Wissenschaft, sagen Kritiker. Wird der Dr. med. verschenkt?[...]



Beier, Barbara: Der nicht natürliche Tod und andere rechtsmedizinische Sachverhalte in den deutschen Volksmärchen unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm

In welchem Fach? M-E-D-I-Z-I-N.

WO? Humboldt-Universität zu Berlin, Medizinische Fakultät - Universitätsklinikum Charité
[Abstract]
"Die Arbeit befaßt sich mit den Formen des nicht natürlichen Todes und weiteren rechtsmedizinischen Sachverhalten wie Leichenerscheinungen, Scheintod, Identifizierung von Personen und Leichen, Selbstverstümmelungen und Spuren von Tätern und Opfern in den deutschen Volksmärchen. Rechtsmedizinische Zusammenhänge von Ursache und Wirkung werden nach ihrer Gültigkeit im Märchen hinterfragt. Wie werden beispielsweise Gewaltwirkungen auf äußere Erscheinungsbilder betroffener Märchenfiguren, Tötungsgeschehen und Tatwerkzeuge dargestellt? Inwiefern entsprechen Schilderungen der Tatbestände und ihre Bewertung im Märchen auch historischem Rechtsverständnis? Was unterliegt den epischen Gesetzen des Märchens? Für die rechtsmedizinische Fragestellung nach den Verletzungsspuren am Getöteten, dem Tötungsgeschehen und den Tatwerkzeugen sind die Märchen als Quelle des Volkswissens nur begrenzt verwertbar. Zum Beispiel sind keine Wunden, innere Blutungen oder kleinere Verletzungen nach Gewalteinwirkung beschrieben. Es wurden nahezu alle klassischen Todesarten wie Ertrinken, Vergiften, Verbrennen, Verhungern, Erhängen, Erfrieren, Selbsttötung und Tod durch scharfe und stumpfe Gewalt im Märchen vorgefunden und betreffende Textstellen unter Benutzung der "historisch-geographischen Methode" regional verglichen. Zusammenhänge von Ursache und Wirkung konnten jedoch nicht im Sinne einer rechtsmedizinischen Rekonstruktion des zum Tode führenden Geschehens nach heutigen Maßstäben aufgestellt werden. Das Märchen als Volksüberlieferung kennt keinen historisch konkreten Zeitbezug. Mit der zeitlich und regional variierenden Wiedergabe des Erzählstoffes fließen neue Motive und anderes Wissen mit ein. Daraus ergab sich für die Arbeit eine zurückhaltende Aufstellung von Vergleichen des rechtshistorischen Alltags und der geschilderten Märchenwirklichkeit. Der nicht natürliche Tod konnte bei der rechtsmedizinischen Untersuchung nicht unabhängig von seinem Zusammenhang im Märchen betrachtet werden. Er ist im Märchen oft ein Mittel, entsprechend den Moralvorstellungen Gerechtigkeit herzustellen, aber auch die Protagonisten von ihrem positiven Weg abzubringen. Seine sozialisierende Funktion in der Märchengesellschaft kann nicht übersehen werden."

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