"Deshalb hatte der Verteidiger die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens beantragt.
Dazu sollte es letztendlich nicht mehr kommen. Der Freispruch erfolgte auf Antrag des Staatsanwalts."
Zweifel an Aussage der ZEUGIN
"Dass während des nur sieben Monate dauernden Zusammenlebens nicht
alles glatt lief und es auch körperliche Auseinandersetzungen gab, davon
war im Verlauf des Prozesses wiederholt die Rede.
Allerdings waren sich am Ende alle Beteiligten samt Anwalt der
Nebenklägerin einig, dass ein Nachweis für die Vergewaltigungen und
Körperverletzungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit geführt
werden konnte und es einen Freispruch "im Zweifel für den Angeklagten"
geben musste. Die frühere Ehefrau und Nebenklägerin habe im Laufe des
Verfahrens widersprüchliche Angaben gemacht."[...]
Wenn man der Anfängerin (EMMA/AS) nicht wehrt!
Sowas
kommt von sowas:
„Dem Opfer [sic!] ist eine Verteidigung[sic!] zu wünschen, die trotz [sic!!] bestehender [sic!] Gesetzeslage[sic!] in Berufung geht - und allen Frauen ein Staat, der endlich Gesetze schafft, die den herrschenden Macht- und Gewaltverhältnissen Rechnung tragen.EMMAonline, 14.9.2012
Man beachte den Ordner “Vergewaltigung“ im String - wie auch schon hier einen Tag zuvor:
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/skandaloeser-freispruch/
http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/proteststurm-nach-vergewaltigungsfreispruch/http://www.emma.de/ressorts/artikel/vergewaltigung/skandaloeser-freispruch/
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