(UPDATE: Dazu paßt auch http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/06/haben-sie-lust-auf-eine-runde-sex.html)
Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin
und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012
nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen
gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder
Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil
vom 30.05.2012). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der
Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen
rechtskräftig.
Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Kachelmann hatte daraufhin mit Hilfe von HÖCKER bereits
eine einstweilige Verfügung gegen das „Nachtreten“ des vorgeblichen
Opfers vor dem Landgericht Köln erwirkt (28 O 557/11; Urteil vom
28.10.2011). Das Landgericht stellte nun auch im anschließenden
Hauptsacheverfahren fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine
Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail
aufrechterhalten bleibe. Auch das Recht zum Gegenschlag könne die
Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.
RA Dr. Sven Dierkes:
„Eine rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“
RA Dr. Sven Dierkes:
„Eine rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“
Bitte beachten Sie:
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
Die Pressemitteilungen geben den Sachstand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder. Sie erfüllen also eine Archivfunktion und erheben keinen Anspruch auf Aktualität. Nicht alle dargestellten Entscheidungen sind rechtskräftig. Verfahren können in der Zwischenzeit vergleichsweise oder durch eine abweichende gerichtliche Entscheidung mit anderem Ergebnis beendet worden sein als noch in der Pressemitteilung beschrieben. Wenn Sie Fragen zur aktuellen Sach- und Rechtslage haben, melden Sie sich bitte unter contact@hoecker.eu.
01.06.2012
Ich kenne aus den 80er Jahren viele Fälle, wo sich Frauen selbst verletzt haben, um ihre Männer in den Knast zu schicken, es könnte aber auch anders gewesen sein. In diesem Fall gibt es 2 Opfer, nämlich Herrn Kachelmann und seine Ex und als Gewinner tritt die Presse mit der geifernden Menge hervor.
AntwortenLöschenArne Fellner, Privatdetektiv