Freitag, 1. Juni 2012

Jörg Kachelmann vor einem Jahr freigesprochen - JK versus BUNTE - Des Rechtsstaats Mühlen mahlen langsam...

ONE YEAR LATER!: http://www.ardmediathek.de/swr4/swr4-kurpfalz-radio?documentId=10695998 "BUNTE wegen emotionalisierender Darstellung, redaktionellem Einfluss auf Interview, Befriedigung bloßen Unterhaltungsinteresses und fehlender Distanzierung als "intellektuelle Verbreiterin" von Verbrechensvorwürfen gegen Kachelmann verurteilt.

[Müsste da nicht auch noch was gegen die uneinsichtige Erzählerin selbst nachkommen?  Wenn uns unser Rechtsgefühl nicht trügt ... Aber das müsste ja dann wohl auch zu 100% gewonnen sein. Warten wir's ab.]



"Die Illustrierte “Bunte” darf keine Äußerungen verbreiten, die nach wie vor den Vorwurf der Vergewaltigung oder der Todesdrohung durch Jörg Kachelmann enthalten. Dies hat die Pressekammer des Landgerichts Köln im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 30.05.2012 (Az: 28 O 1072/11) entschieden, nachdem ein entsprechendes Verbot bereits per einstweiliger Verfügung ergangen war.

Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann hatte es sich die “Bunte” zur Aufgabe gemacht, auf einer Heftstrecke von insgesamt 12 Magazinseiten “die Sichtweise” der Anzeigenerstatterin darzustellen. Neben der Abbildung mehrerer nicht unkenntlich gemachter z.T. ganzseitiger Fotografien gehörte hierzu auch ein sog. Exklusivinterview mit der Anzeigenerstatterin, in das redaktionelle Beiträge eingeflochten waren. Die Äußerungen in diesem Interview, in denen die Anzeigenerstatterin selbst nach dem Freispruch weiterhin eine Vergewaltigung und eine Todesdrohung behauptet, verletzten nach Ansicht des Landgerichts Köln das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann und durften von der “Bunten” nicht verbreitet werden.

Die Unzulässigkeit der Äußerungen stützte das Landgericht insbesondere darauf, dass diese in ihrer Detailtiefe sowie in der emotionalisierenden Darstellungsweise über ein etwaiges Informationsinteresse hinausgingen und allein ein bloßes Unterhaltungsinteresse befriedigten. Dies habe Jörg Kachelmann nicht hinzunehmen. Dass die “Bunte” gerade kein “neutrales Sprachrohr” für die Anzeigenerstatterin war, begründete das Landgericht mit der gesamten Aufmachung der Heftstrecke, dem ausgeübten redaktionellen Einfluss auf den Inhalt des Exklusivinterviews sowie schließlich der fehlenden Distanzierung. Nach Ansicht der Pressekammer sei die “Bunte” als “intellektuelle Verbreiterin” der rechtsverletzenden Äußerungen anzusehen, so dass es nicht darauf ankomme, ob sie sich diese zudem auch noch zu eigen gemacht habe.

RA Ruben Engel:

“Dem Versuch der “Bunte”, sich auf ein “Recht auf Gegenschlag” der Anzeigenerstatterin zu berufen, erteilte das Gericht bereits aus formellen Gründen eine doppelte Absage: Zum einen fehlte es an dem erforderlichen Bezug zu vorangegangenen Aussagen. Zum anderen gibt es schlicht kein “Dritt-Gegenschlagsrecht”, das die “Bunte” in Vertretung für die Anzeigenerstatterin ausüben wollte.”


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http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=258"


Harry Wörz, Jörg Kachelmann .... Es scheint etwas mühsam zu sein in einem Rehtsstaat, in UNSEREM RECHTSSTAAT sein Leben zurück zu bekommen.... .

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