Ein wenig unterging nicht nur der zur Traumavermeidung des Traumatologen beigeordnete ehemalige OLG-Richter Wolfgang Steffen, sondern auch die Berichterstattung in der wichtigen Frage des sitzungs(um)leitenden RA Schwenn zur Kleider-Ordnung. (Dazu hatte STA Oltrogge nicht mal mehr stimmlos-kehlig was zu "sagen". War auch zu sehr mit den in B.-W. nun auch in Gerichtsälen üblichen Bürgerunruhen beschäftigt....Bettelte irritiert, wer denn nun die Sitzung leitete, noch richtig bei Richter Seilding um Ordnung wider den Plebs. Beim nächsten Mal ist wohl mit Wasserwerfern, Reizgas u.ä.m. zu rechnen. Wir bitten jetzt schon ausdrücklich deeskalierend um Verzicht technischer Hilfen für geschlossene Räume mittels USB-Port am Rechner. Schließlich muss das wehrlose Publikum, alles was zur Verteidigung und zum Fotobeweis gegen die baden-württembergische Staatsgewalt geeignet wäre, an der Schleuse abgeben oder an der Brezel-Bude zwischenlagern.)
Zufall? Notwendigkeit? Werden jetzt Richter aus werdenden Demokratien/Rechtsstaaten jetzt bereits weiträumig umgeleitet? >>>>>
Zurück zum Ausgangsthema (zum Paradiesvogel/André-Agassi - kleidungstechnisch ! kleidungstechnisch - des Mannheimer Center Courts, dem farbhemdigen Anwalt der Nebenklägerin Franz schwieg Schwenn schmähend-eisig bis eiskalt. - Schand o Schand: Man(n) kommt bei Mannheim zu leicht vom Hölzchen aufs Stöckchen bzw. von Zehnbauer (Ra Andrea Combé >>>>) auf Harry Wörz) :
Auch Mannheim (Mammäm) ist wieder mittendrin und ganz dabei.
(Dekadente, spätrömische Verhältnisse? Bald?
„Wenn wir noch zehn Jahre leben und kein Krieg noch Sterben kommt, wollen wir
aus Mannheim ein zweites Rom machen, allem Neide zum Trotz.")
Ob der Traumatologe (bald nicht-öffentliche Vernehmung als Klingelton?) trotz Beistand nach schwennscher Vernehmung razsgetragen werden musste, wurde (bisher) noch nicht geleakt (warten wir also FOCUS-Leak vom nächsten Montag ab). (BTW, Frau Friedrichsen: In der Ausgabe 27/1987 brachte SPIEGEL eine Titelgeschichte "Vergewaltigung in der Ehe", die via Archiv dankenswert online gestellt wurde. Leider läßt sich die Seite mit den darauf folgenden Leserbriefen ""Allnächtlicher Horror" (SPIEGEL 30/1987 Seite 7 unterschrieben "Gleich haben wir ihn in flagranti" nicht online abgreifen bzw. verlinken. Kann man nicht bei der weiteren Print-Berichterstattung die dortige Karaikatur mit den beiden Herren in schwarz unterm Bett nicht zur Auflockerung Ihrer Berichterstattung aufleben lassen. Aktualisierung/Update/Konkretisierung (Belockung des einen Herrn muss nicht sein....).
Eine Hamburger Leserbrief-SchreiberiIN, deren (Real-?)Namen wir hier zur ihrem späten Schutz nicht nennen möchten, meinte seinerzeit dort übrigens naiv(ß), ironisch(?), realitätsfern:
"Keine (sic!) Frau, dei ihren Mann liebt(sic!), würde ihn erpressen: Wenn du mir keinen Persianer-Mantel kaufst, zeige ich dich wegen Vergewaltigung an. Dann wäre sie doch ihren Mann auf Nimmerwiedersehen los!"
Klar, eben im Knast.
Erst kein Schlips, jetzt keine Robe | Kanzlei Hoenig Info
7. Juli 2009 ... Dass man optisch “vor” dem Mandanten steht, der den Beistand braucht. ... Die Kleidung “macht mich gemein mit Richtern und Staatsanwälten und schafft eine ... Wenn dann auch noch der eigene Anwalt eine Robe trage, .... Is ja geil, ich bin kein Anwalt und trage zum Spass bei Gericht ein Robe. ...
www.kanzlei-hoenig.info/erst-kein-schlips-jetzt-keine-robe - Im Cache - Ähnliche SeitenLandgericht Mannheim - Pressemitteilung Krawattenstreit
27. Jan. 2009 ... Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim ...
www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/.../index.html?... - Im CacheUnverhältnismäßiger Krawattenzwang im Strafrecht | Urteilsrubrik
Vorab stellte das Gericht jedoch fest, dass der Anwalt eine Krawatte hätte ... Da der Anwalt mit geschlossener Robe auftrat und keine Kleidungsstücke trug, ... ohne seinen anwaltlichen Beistand in der Hauptverhandlung agieren musste. ...
www.urteilsrubrik.de/.../unverhaltnismasiger-krawattenzwang-im-strafrecht/ - Im CacheStandesrecht - Erste Entscheidung im Mannheimer Krawattenstreit ...
30. Jan. 2009... am 27.10.2008 als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war. ... „Das Gericht stellt fest, dass der Nebenklägervertreter RA N. unter der ... zur Robe einen Langbinder, also eine Krawatte, zu tragen. ... Kleidung nicht geeignet gewesen, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen. ...
www.kanzlei-lbk.de/.../standesrecht---erste-entscheidung-im-mannheimer-krawattenstreit.html - Im CacheDeutschlandradio Kultur - Länderreport - Der Kampf um die Robe und ...
17. Dez. 2009 ... Lockerheit gegen die starre Kleiderordnung im Gerichtssaal. ... taz oder Rechtsbeistand von Erich Mielke - die Fälle wechselten, die Robe blieb. Der Robenzwang für Rechtsanwälte. Ebenso wie für Richter und Staatsanwälte. ...
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21. Mai 2010 ... Rechtsanwälte wurden aus Gerichtsverhandlungen verwiesen, wenn sie nicht ... Strafrichter als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war. ... präzisierte hingegen im gleichen Jahr die Kleiderordnung der Art, ...
www.online-artikel.de/.../die-amtstracht-robe-im-zwielicht-der-betrachter-48839-1.html - Im CacheMannheimer Krawattenstreit | Rechtsanwalt, Berufsrecht | Rechtslupe
11. Febr. 2009 ... Muss ein Rechtsanwalt, der in einem Strafprozess als Verteidiger auftritt, ... Robe auftrat und seine darunter getragene Kleidung nicht dazu ...
www.rechtslupe.de/.../mannheimer-krawattenstreit-36887 - Im Cache
Pressemitteilung Krawattenstreit
Pressemitteilung vom 27. Januar 2009
Erste Entscheidung im sog. Krawattenstreit
Die 4. Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat mit Beschluss vom heutigen Tag auf die Beschwerde eines Mannheimer Rechtsanwalts festgestellt, dass dessen Zurückweisung in einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am 27.10.2008 als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war.
Das Amtsgericht Mannheim hatte seine Entscheidung - gestützt auf eine Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 01.07.1976 - damit begründet, dass der Anwalt unter seiner geschlossenen Robe zwar einen Anzug und ein Hemd in dezenter Farbe, nicht aber eine Krawatte getragen und sich auch nicht dazu bereit gefunden hatte, eine ihm von dritter Seite angebotene Krawatte anzulegen.
Das Verfahren vor dem Amtsgericht ist mittlerweile durch eine Einstellung abgeschlossen worden.
Die Kammer hat in ihrer Entscheidung betont, dass das Tragen einer Krawatte zur Anwaltsrobe - gestützt auf einen breiten Konsens zwischen Justiz und Anwaltschaft - auch heute noch der Realität des Alltags der hiesigen Strafgerichte entspricht.
Ausdrücklich offen gelassen hat die Kammer, ob die Rechtsverordnung des Justizministeriums überhaupt noch als Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung herangezogen werden konnte, oder ob diese Vorschrift mittlerweile durch § 20 BORA verdrängt wird, aus dem sich gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte ergebe.
Eine Entscheidung dieser Frage bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht, da die Zurückweisung jedenfalls ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig war.
Nach Ansicht der Kammer hatte das Amtsgericht insbesondere nicht in ausreichender Weise berücksichtigt, dass die Wirkungen der Zurückweisung vor allem auch den Nebenkläger trafen, der nunmehr - jedenfalls was seine rechtliche Beratung anbelangte - weitgehend auf sich allein gestellt gewesen war, zumal der Anwalt in geschlossener Robe auftrat und seine darunter getragene Kleidung nicht dazu angetan erschien, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen.
In den beiden anderen ähnlich gelagerten Beschwerdeverfahren - anhängig bei der 14. Strafkammer - sind noch keine Entscheidungen ergangen.
Verordnung des Justizministeriums über
die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten
vom 1. Juli 1976
§ 1
(1) Die Amtstracht besteht aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz
1. aus Samt bei Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten,
2. aus Wollstoff bei Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.
Zur Amtstracht ist ein weißes Hemd mit weißem Langbinder zu tragen. Frauen tragen eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife angelegt werden kann.
(2) Von den ehrenamtlichen Richtern sind nur die Handelsrichter zum Tragen der Amtstracht berechtigt und verpflichtet.
(3) Für Bedienstete, die gemäß § 9 Abs. 2 und § 10 AGGVG mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatsanwalts oder Amtsanwalts betraut sind, gelten die Bestimmungen über deren Amtstracht entsprechend. Sie dürfen auch die Amtstracht des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle tragen.
§ 2
(1) Die Amtstracht der Rechtsanwälte entspricht der Amtstracht der Richter und Staatsanwälte. Der Besatz ist aus Seide; Rechtsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart können auch einen Samtbesatz tragen. § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend; zur Amtstracht können auch andere nach Form und Farbe unauffällige, mit der Amtstracht zu vereinbarende Kleidungsstücke getragen werden.
(2) In den Sitzungen vor dem Amtsgericht in Zivilsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit können Rechtsanwälte davon absehen, ihre Amtstracht zu tragen. In Ehesachen vor dem Familiengericht ist die Amtstracht zu tragen.
§ 20 der Berufsordnung für Rechtsanwälte
Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.
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