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Mannheim (ddp-bwb). Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) entscheidet am Donnerstag über die Freilassung des wegen des Verdachts der Vergewaltigung
Kurzbeschreibung:
Hinweise zum Akkreditierungsverfahren für MedienvertreterSehr geehrte Damen und Herren,
der Beginn der Hauptverhandlung gegen Jörg Kachelmann vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim unter Vorsitz von Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Seidling ist - wie bereits mitgeteilt (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Mannheim vom 09. Juli 2010) - auf Montag, den 06. September 2010, 09.00 Uhr, bestimmt worden. Die Hauptverhandlung wird an diesem und voraussichtlich auch an den Folgetagen im größten Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim (Saal 1) stattfinden.
Die bisherigen Anfragen haben gezeigt, dass ein erhebliches Interesse an der Berichterstattung über die Hauptverhandlung seitens Presse, Rundfunk und Fernsehen besteht.
In Absprache mit Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Seidling und dem Präsidenten des Landgerichts Zöbeley werden an den Sitzungstagen jeweils höchstens 48 Sitzplätze (= die ersten drei Sitzreihen im Saal 1) für Medienvertreter vorgehalten. Die bereits bis heute eingegangenen Akkreditierungsgesuche zeigen, dass voraussichtlich nicht allen Interessenten ein Platz im Sitzungssaal zugewiesen werden kann. Es wird demzufolge wahrscheinlich auch nicht möglich sein, einem Antragsteller mehr als einen Platz zuzuordnen.
Alle Medienvertreter werden daher gebeten, sich
heute ab 11.00 Uhr
unter dem Betreff „Akkreditierung Kachelmann“ schriftlich bis einschließlich
Freitag, den 13. August 2010
beim Landgericht Mannheim zu akkreditieren und zwar entweder
per E-Mail: hirsch@lgmannheim.justiz.bwl.de
oder
per Fax: +49-(0)621-292-3290.
Bis jetzt eingegangene und heute vor 11.00 Uhr eingehende Antragstellungen können nicht berücksichtigt werden (vgl. Pressemitteilung des Landgerichtes Mannheim vom 09. Juli 2010). Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Dies gilt auch für Anmeldungen, die nicht an vorgenannte E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer gerichtet werden.
Die Antragsteller werden gebeten, dass innerhalb der Akkreditierungsfrist der für die Teilnahme vorgesehene Journalist und mindestens ein Vertreter für den Verhinderungsfall benannt werden. Entsprechende gültige Presseausweise sind als PDF-Datei bzw. in Kopie (beidseitig) zu übermitteln. Ohne entsprechende Ausweisung innerhalb der Akkreditierungsfrist wird kein Sitzplatz zugeteilt. Außerdem wird darum gebeten, dass für Rückfragen eine Telefonnummer und die E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners mitgeteilt werden.
Von den 48 vorgehalten Sitzplätzen stehen einzelnen Mediengruppen die in der nachfolgende Tabelle aufgeführten Plätze zur Verfügung. Bei der Einteilung der Mediengruppen und der Verteilung einzelner Sitzplätze zu der jeweiligen Mediengruppe wurde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach folgenden sachlichen Kriterien differenziert, wobei im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit von Herrn Kachelmann die Schweizer Medien angemessen zu berücksichtigen waren:
- Art des Mediums (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen etc.)
- Träger des Mediums (öffentlich-rechtlich, privatrechtlich)
- Sitz (regional, überregional, Ausland)
Innerhalb der jeweiligen Mediengruppe werden die Akkreditierungen in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Nach Ablauf der Anmeldefrist wird Sie die Pressestelle zeitnah über die erfolgte Zuteilung und das weitere Verfahren informieren. Bitte sehen Sie daher von diesbezüglichen Anfragen ab.
Medium
Anzahl der Vertreter
A. Print- und Onlinemedien 21 (17+4)
I. Tageszeitungen 10+3
1. Regional (Mannheim u. Umgebung) 2
2. Überregional 8+3
II. Wochen- und Monatszeitschriften 7+1
B. Fernsehen 9 (7+2)
I. Öffentlich-rechtlich 4
1. Regional (Mannheim u. Umgebung) 1
2. Überregional
2+1
II. Privatrechtlich 5
1. Regional (Mannheim u. Umgebung) 1
2. Überregional 3+1
C. Rundfunk 8 (6+2)
I. Öffentlich-rechtlich
1. Regional (Mannheim u. Umgebung) 1
2. Überregional
2+1
II. Privatrechtlich
1. Regional (Mannheim u. Umgebung) 1
2. Überregional 2+1
D. Nachrichten- und Presseagenturen 5 (4+1) 4+1 4+1
E. Freie Journalisten 5 (4+1) 4+1 4+1
Gesamt 48
Zur weiteren Erläuterung der Tabelle:
Das Zeichen + bedeutet die Anzahl der zu berücksichtigenden Medien aus der Schweiz.
Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden in Absprache mit Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Seidling und dem Präsidenten des Landgerichts Zöbeley zwei Fernsehteams mit jeweils einer Kamera (je ein öffentlich-rechtliches und ein privatrechtliches) zugelassen. Die Auswahl des Poolführers bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die Poolführer verpflichten sich, ihr Ton- und Bildmaterial Konkurrenzunternehmen - auch solchen aus dem Ausland - unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden.
Hinsichtlich der Foto-Bildberichterstattung werden zwei Presseagenturen (jeweils eine Fotografin bzw. ein Fotograf) zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Dem Landgericht Mannheim sind die Poolführer samt Ansprechpartner bis zum Freitag, den 13. August 2010 schriftlich mitzuteilen (zu den Kontaktdaten siehe oben).
Für die Poolführer wird jeweils ein Sitzplatz im Sitzungssaal vorgehalten, sofern den Poolführern nicht bereits im Akkreditierungsverfahren ein Sitzplatz zugewiesen wurde.
Falls eine Verständigung unter Ihnen über die Poolführerschaft nicht möglich sein sollte, darf ich Sie bitten, mir ebenfalls bis Freitag, den 13. August 2010 mitzuteilen (Ausschlussfrist), ob Sie bereit wären, ein Kamerateam oder eine Fotografin bzw. einen Fotografen zur Durchführung der Pool-Lösung zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird der Vorsitzende im Rahmen einer entsprechenden Anordnung aus dem Kreis der sich zur Hauptverhandlung ankündigenden Kamerateams und Fotografen zur Durchführung der Pool-Lösung zwei Kamerateams und zwei Presseagenturen bestimmen, die sich verpflichtet haben, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Sollten Fragen oder Probleme auftreten, bei deren Lösung ich Ihnen behilflich sein kann, so zögern Sie nicht, sich an mich oder - falls ich nicht zu erreichen sein sollte (vom 02. bis einschließlich 17. August 2010 bin ich urlaubsbedingt nicht erreichbar) - an meine Kollegin, Frau Richterin am Landgericht Völker (Durchwahl 2634; voelker@lgmannheim.justiz.bwl.de), zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Hirsch
Richter (stellvertretender Pressereferent)
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