Mittwoch, 16. Juni 2010

GoogleView mal andersrum: Wenigstens einer: Landessdatenschutz guckt sich Google View genauer an ...

Landesdatenschutzbeauftragter stellt Strafantrag gegen Google


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat als zuständige Aufsichtsbehörde bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma Google in den USA und in Deutschland gestellt. Grund dafür ist die Tatsache, dass Google Daten aus der Nutzung von Funknetzen rheinland-pfälzischer Bürger rechtswidrig erfasst hat. Dabei wurden beispielsweise Informationen gespeichert, die erkennen lassen, welche Internet-Dienste mit welchen Inhalten genutzt worden sind.

Beauftragte von Google haben in Rheinland-Pfalz im Verlauf der Jahre 2008 bis 2010 Städte und Gemeinden im gesamten Land mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen befahren und dabei fotografische Aufnahmen der Straßenzüge und der öffentlichen Plätze gefertigt. Alle für Google Street View im Einsatz befindlichen Fahrzeuge waren aber außerdem mit technischen Geräten zur Kartografierung von WLAN-Netzen ausgerüstet. Bei dieser WLAN-Erhebung wurden auch Inhaltsdaten aufgefangen, die über die erfassten Funknetze übertragen worden sind. Zwar ist dies für die betroffenen Funknetze nicht kontinuierlich erfolgt, sondern aufgrund der Tatsache, dass 5x in der Sekunde der Funkkanal gewechselt wurde, lediglich fragmentarisch. Angesichts der hohen Bandbreite aktueller Funknetze handelt es sich jedoch um "Fragmente" von nennenswerter Größe.

Google selbst hat in öffentlichen Erklärungen den Sachverhalt eingeräumt. Damit sind nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten in allen Städten und vielen Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz Straftaten begangen worden. Nach seiner Auffassung liegen Straftaten gem. § 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 202 b Strafgesetzbuch und § 148 Abs. 1 i.V.m § 89 Telekommunikationsgesetz vor. Auch wenn Google seit dem 6. Mai 2010 diese Datenerhebung gestoppt hat, sind die begangenen Rechtsverstöße als erheblich zu bezeichnen und deshalb auch zu ahnden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat die Rechtslage für seinen Bereich in entsprechender Weise beurteilt und deshalb in Hamburg ebenfalls Strafantrag gestellt.

http://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2010061401

Presseartikel

Pressemitteilung vom 14. Juni 2010


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