Ob und inwieweit Aussagen von Männern durchschnittlich verläßlicher sind als die Aussagen von Frauen, darüber herrscht seit alters* her keine rechte Übereinstimmung zwischen den Gelehrten.
Allgemein wurde früher angenommen, daß nach kanonischem Recht Frauen jedenfalls in Kriminalsachen untaugliche Zeugen seien, da das Corpus juris canonici mit der Begründung "nam varium et mutabile testimonium semper femina producit" bei Frauen einen Mangel geistiger Sammlung und Festigkeit, welcher ihre Fähigkeit zum Zeugnis ausschließe, anzunehmen. scheine.*
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 200 ("17.Frauen")
*Schon in der Aeneis hieß es: "Varium et mutabile semper femina (Vergil, Aeneis 4, 569/570)!
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 203 ("17.Frauen")
Allgemein wurde früher angenommen, daß nach kanonischem Recht Frauen jedenfalls in Kriminalsachen untaugliche Zeugen seien, da das Corpus juris canonici mit der Begründung "nam varium et mutabile testimonium semper femina producit" bei Frauen einen Mangel geistiger Sammlung und Festigkeit, welcher ihre Fähigkeit zum Zeugnis ausschließe, anzunehmen. scheine.*
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 200 ("17.Frauen")
*Schon in der Aeneis hieß es: "Varium et mutabile semper femina (Vergil, Aeneis 4, 569/570)!
"Aber auch, soweit das kanonische Recht nicht galt, hatte die Ansicht von der Minderwertigkeit der weiblichen Zeugen Geltung. So finde ich in einer 1773 erschienenen Schrift von v. Waldkirch, die den Titel führt "Gerechte Folterbank oder Anweisung für Richter undExaminatoren in praktischen (sic!) Fällen, folgende Bemerkung: "Die Weibspersonen können auch nach den geistlichen Rechten in den Criminalsachen nicht Zeugen sien. ABer nach den weltlichen Rechten können sie Zeugniß haben. Doch weilen die Weiber unbeständig und von wandelbarem Sinne sind, auch sich leicht verführen lassen, so ist auf ihr Gezeugniß mit Vorsicht zu geben, undkann solches dem Zeugniß eines ehrlichen Mannes nicht gleich geschätzet werden. "
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 201 ("17.Frauen")
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 201 ("17.Frauen")
"Daß gewisse Unterschiede zwischen der Durchschnittsfrau und dem Durchschnittsmann in ihrer gesitigen Artung bestehen, das bestätigt auch ein so besonnener und vorsichtiger Forscher wie der Holländer Heymans in seinem bekannten und ausgezeichneten Werk über die Psychologie der Frau. Er führt diese Differenzierung auf die Grundverschiedenheiten zwischen Mann und Frau zurück, nämlich auf ihre stärkere Emotionalität, d.h. ihre stärkere Erregbarkeit durch Gefühle. Heymans sagt, wohl über keinen Punkt bestehe zwischen den verschiedenen Forschern so viel Übereistimmung wie darüber, daß die Frauen auf viel schwächere Reize emotionell reagieren, und daß die Frauen auf viel schwächere Reize reagieren alsMänner."
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951)S. 203 ("17.Frauen")
Nicht weniger lustig: die Passagen über Richter und Polizeibeamte.
Das waren noch Zeiten ... .
Hat sich was geändert?
(aus dem Vorwort zur ersten Auflage:)
"Am besten ist noch die kriminlaistische Ausbildung der Polizeibeamten, wenngleich keineswegs in allen deutschen Ländern von gleichem Wert; aber gerade was die forensische Psychologie betrifft, so läßt auch die Ausbildung der Polizeibeamten meistens noch erheblich zu wünschenübrig.
Noch schlimmer aber sieht es - das muß offen gesagt werden - um die kriminalistische Schulung der Jursiten. Auf der Universität lernen sie so gut wie nichts über die sogenannten kriminalistischen Hilfswissenschaften, die übrigens nicht nur den zukünftigen Strfarechtspraktiker interessieren, sondern auch für den Zivilrichter von erheblicher Bedeutung sind. Insbesondere gilt das von der forensischen Psychologie.
[...]
Potsdam, Mitte März 1927"
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951) VII
MyVideo News - vor 17 Stunden gefunden
Das waren noch Zeiten ... .
Hat sich was geändert?
(aus dem Vorwort zur ersten Auflage:)
"Am besten ist noch die kriminlaistische Ausbildung der Polizeibeamten, wenngleich keineswegs in allen deutschen Ländern von gleichem Wert; aber gerade was die forensische Psychologie betrifft, so läßt auch die Ausbildung der Polizeibeamten meistens noch erheblich zu wünschenübrig.
Noch schlimmer aber sieht es - das muß offen gesagt werden - um die kriminalistische Schulung der Jursiten. Auf der Universität lernen sie so gut wie nichts über die sogenannten kriminalistischen Hilfswissenschaften, die übrigens nicht nur den zukünftigen Strfarechtspraktiker interessieren, sondern auch für den Zivilrichter von erheblicher Bedeutung sind. Insbesondere gilt das von der forensischen Psychologie.
[...]
Potsdam, Mitte März 1927"
Hellwig, Albert: "Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandermittlungen, Auflage: 4., verm. u. verb. Aufl. (1951) VII
Anwalt von Jörg Kachelmann bei Kerner – Staatsanwaltschaft gibt ...
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Jörg Kachelmann, der originelle Moderator meteorologischer Fernsehsendungen, ist in diesem Jahr schlicht zum Fall Kachelmann geworden. ...
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