Ein wohl besonders hübsches Beispiel für "Verhörtechniken" an deutschen Gerichten zeigte sich kürzlich an einem deutschen Familiengericht.
Ob es daran lag, dass der (deutsche) Vater, der das überdurchschnittlich intelligente, aber nach der 1. Trennung "sprachlich retardierte" (Gutachten) Kind nicht nur wieder aufpeppelte, sondern bis zur 2. Trennung spielerisch auf ein überdurchschnittliches (zweisprachiges) Niveau brachte, sich bereits sorgenvoll über seine reduzierten Einflussmöglichkeiten (Umgangsrecht) einerseits und den regional-sprachlichen Einfluss des Umgangs ("Vermieters") der russischen Mutter andererseits äußerte. Und der Richter - weil die ersten Zeugnisse auch nichts Gutes verhießen - das Ergebnis seiner inzwischen offensichtlichen Sorgerechts- Fehllentscheidung sich innerlich spät-antizipierend selbst eingestand. Es sich also eher um eine "Freud'sche Fehlleistung" handelte.
Oder ob der Richter einfach das dialektgefärbte Genuschel des Kindes nicht richtig verstand, weil er selbst Migrationshintergrund hatte - nicht aus der Region stammt. Wir wissen es - nicht. Jedenfalls - aus hier nicht näher darzulegenden Gründen - wurde das Kind bereits einen Tag VOR der eigentlichen neuen Sorgerechtsverhandlung vom Richter allein (ohne Verfahrenspflegerin des verfahrenen Verfahrens oder Jugendamtsvertreter) "angehört". Das schriftliche Protokoll lag in der eigentlichen Sitzung am nächsten Tag schon vor. Die Mutter protestierte wohl sofort. Das Protokoll wurde handschriftlich geändert.
Als der nicht anwesende Vater zunächst das Protokoll der Verhandlung sah, verstand er zunächst nichts. (Es stand nur allgemein drin "Mutter erhebt Protest gegen ...blabla das Protokoll". Er dachte wohl, wie immer ...
Als er das Protokoll der richterlichen Anhörung des Kindes las, musste er dann trotz der höchst dramatischen Gesamtsituation schallend lachen - und war beruhigt. Dort stand gestrichen (Handvermerk):
Eine weitere Fehlerquelle für dieses Stille-Post-Spiel gibt es natürlich auch noch. Die Geschäftsstelle des inzwischen groß(artig) gewordenen Großen Familiengerichts. Es könnte natürlich auch sein, dass da jemand das Genuschel des Richters mit Migrationshintergrund nicht verstanden hatte - und das Kind selbst dann doch weniger sprachlich retardiert ist als zunächst befürchtet.
http://www.jurablogs.com/de/go/verhoer-techniken-weisse-neger-wumbamba-lady-mondegreen-deutschen-gerichten
Ob es daran lag, dass der (deutsche) Vater, der das überdurchschnittlich intelligente, aber nach der 1. Trennung "sprachlich retardierte" (Gutachten) Kind nicht nur wieder aufpeppelte, sondern bis zur 2. Trennung spielerisch auf ein überdurchschnittliches (zweisprachiges) Niveau brachte, sich bereits sorgenvoll über seine reduzierten Einflussmöglichkeiten (Umgangsrecht) einerseits und den regional-sprachlichen Einfluss des Umgangs ("Vermieters") der russischen Mutter andererseits äußerte. Und der Richter - weil die ersten Zeugnisse auch nichts Gutes verhießen - das Ergebnis seiner inzwischen offensichtlichen Sorgerechts- Fehllentscheidung sich innerlich spät-antizipierend selbst eingestand. Es sich also eher um eine "Freud'sche Fehlleistung" handelte.
Oder ob der Richter einfach das dialektgefärbte Genuschel des Kindes nicht richtig verstand, weil er selbst Migrationshintergrund hatte - nicht aus der Region stammt. Wir wissen es - nicht. Jedenfalls - aus hier nicht näher darzulegenden Gründen - wurde das Kind bereits einen Tag VOR der eigentlichen neuen Sorgerechtsverhandlung vom Richter allein (ohne Verfahrenspflegerin des verfahrenen Verfahrens oder Jugendamtsvertreter) "angehört". Das schriftliche Protokoll lag in der eigentlichen Sitzung am nächsten Tag schon vor. Die Mutter protestierte wohl sofort. Das Protokoll wurde handschriftlich geändert.
Als der nicht anwesende Vater zunächst das Protokoll der Verhandlung sah, verstand er zunächst nichts. (Es stand nur allgemein drin "Mutter erhebt Protest gegen ...blabla das Protokoll". Er dachte wohl, wie immer ...
Als er das Protokoll der richterlichen Anhörung des Kindes las, musste er dann trotz der höchst dramatischen Gesamtsituation schallend lachen - und war beruhigt. Dort stand gestrichen (Handvermerk):
Das Kind besucht die Förderklasse der ... XYZ-Schule.
Tatsächlich besucht das Kind (die Mutter hatte Recht mit ihrem Protest) nicht die/eine Förderklasse, sondern inzwischen die
Förte (Vierte) Klasse der Schule.
http://www.jurablogs.com/de/go/verhoer-techniken-weisse-neger-wumbamba-lady-mondegreen-deutschen-gerichten
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