Dienstag, 23. März 2010

Erzwungener Wohnsitzwechsel und Steuerpflicht

Eine Zwischenfrage für Jugend forscht? Wird z.B. ein Schweizer, den man > 183 Tage in Deutschland berechtigt oder unberechtigt zwingt, seinen Wohnsitz (wenn auch nur vorübergehend - klingt merkwürdig) ebendort zu nehmen, eigentlich in Deutschland steuerpflichtig?
Auch wenn sich später seine vorher nur vermutete Unschuld als tatsächliche herausstellt? M.a.W.: Kann der deutsche Staat so an einem Insassen Steuern verdienen, die er eigentlich üebrhaupt nicht in Deutschland bzw. nicht ("freie Spitze") in der Höhe im Niedrigsteuerland zahlen würde?

Oder:
Kommt er zwischenzeitlich auf vermeintlich freien Fuß, werden die Tage des Zwangsaufenthalts zu den sonst "normal" in Deutschland beruflich bedingt verbrachten Tagen hinzugerechnet?

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