Mittwoch, 19. November 2014

O, tu felix Austria! Glück im Unglück bei Vergewaltigungsanklage trotz 'klassischem Eigentor' des A': Richter mit Oralsex-Expertise

So wie die Frau den erzwungenen Sexualkontakt darstelle, könne er kaum stattgefunden haben, so der Vorsitzende.




Glück im Unglück hatte ein wegen Vergewaltigung Angeklagter in Österreich. Ohne einen 'Sachverständigen', einen Fachmann für Aussage-'Psychologie' gar bemühen zu müssen, ist es einem Richter gelungen, die Widersprüche einer 'Opfer'-Zeugin bezüglich eines angeblich erzwungenen Oral-Verkehrs aufzudecken. Gut, es müssen allerdings auch große/massive Widersprüche (bzgl. der Seinsgesetze der Biologie bzw. Physik) gewesen sein. Schließlich hatte der Angeklagte zunächst sogar jeden sexuellen Kontakt abgestritten, also nachweislich gelogen ... .

"Vergewaltigung: Freispruch für Oberländer


Am Landesgericht Feldkirch ist gestern ein Oberländer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Mann soll im Oktober vergangenen Jahres eine Frau zum Oralsex gezwungen haben, die er in einer Bar in Feldkirch kennengelernt hatte.

Mit der Anschuldigung der Frau konfrontiert hatte der 34-jährige Angeklagte zunächst jeden sexuellen Kontakt bestritten. Ein klassisches Eigentor, so kommentierte der vorsitzende Richter diese Aussage, denn: Spermaspuren auf dem Kleid der 27-Jährigen ließen keinen Zweifel an dem Kontakt.

Oralsex sei freiwillig erfolgt[...]"

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