Glück
im Unglück hatte ein wegen Vergewaltigung Angeklagter in Österreich.
Ohne einen 'Sachverständigen', einen Fachmann für Aussage-'Psychologie'
gar bemühen zu müssen, ist es einem Richter gelungen, die Widersprüche
einer 'Opfer'-Zeugin bezüglich eines angeblich erzwungenen Oral-Verkehrs
aufzudecken. Gut, es müssen allerdings auch große/massive Widersprüche
(bzgl. der Seinsgesetze der Biologie bzw. Physik) gewesen sein.
Schließlich hatte der Angeklagte zunächst sogar jeden sexuellen Kontakt
abgestritten, also nachweislich gelogen ... .
"Vergewaltigung: Freispruch für Oberländer
Mit der Anschuldigung der Frau konfrontiert hatte der
34-jährige Angeklagte zunächst jeden sexuellen Kontakt bestritten. Ein
klassisches Eigentor, so kommentierte der vorsitzende Richter diese
Aussage, denn: Spermaspuren auf dem Kleid der 27-Jährigen ließen keinen
Zweifel an dem Kontakt.
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