Es kann ja wohl nicht weiter sein, dass Inkompetenz der Ermittler bei Polizei und STA dem 'allgemeinen Lebensrisiko' zuzuordnen sind. Zumal ja nach dem Einknicken des von Schwesig oder Nahles persönlich (?) entmannten Justizministers Heiko Maas (SPD) [bzgl. der Änderung des §177 StGB - siehe aktueller SPIEGEL], der wohl aus Angst vor Rheinland-Pfalz-Verhältnissen [22,2% Rest-Männer-Quote - siehe aktueller SPIEGEL] auch im Merkel-Kabinett lieber auf seine eigenen Testikel [von Testis - Zeugen der männlichen Virilität!] als auf seinen Ministersitz verzichtete, mit einer weiteren Explosion von Aussage-gegen-Aussage-Anzeigen ab Mitte 2015 mit anschließender zwangsläufiger Nicht-Eröffnung bzw. mit Freispruch zu rechnen sein wird, da es ohnehin schon längst ohnehin nicht mehr um die Verurteilung, sondern um die existentieller Vernichtung im beruflichen Kontext oder um Paralysierung bei Umgangs-/Sorgerechtstreitigkeiten geht.
STUTTGART. Justizopfer, die zu Unrecht im Gefängnis waren, haben nach
dem Gesetz einen Anspruch auf Entschädigung. Wer unter den Folgen einer
Anklage leidet, obwohl er freigesprochen wurde, wird alleine gelassen.
Das muss sich ändern, fordern Anwälte.
Von Susanne Kupke, dpa[...]
http://www.gea.de/nachrichten/weltspiegel/anwaelte+fordern+schutz+fuer+opfer+der+anklage.3983442.htm
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen