Ein Auszubildender des Benediktushofes in Maria Veen ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Borken vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Mann wurde zur Last gelegt, im November 2013 eine 19-Jährige Bewohnerin vergewaltigt zu haben.
http://www.borkenerzeitung.de/lokales/reken_artikel,-Freispruch-fuer-Azubi-aus-Maria-Veen-_arid,424739.html
Während die unbewiesenen Vorwürfe von Anfang an, also von der ersten Polizeimeldung über 'Ermittlungen', regelmäßig im Print gar über Mehrspalter, aber insbesondere brühwarm durchs Internet gejazzt werden, gibt es bei Freispruch eben genauso regelmäßig nur noch Kurzmeldung(en). Wer mehr wissen will, muss/soll zahlen. Auch eine Form von gesteuerter Meinungsmache, der zur Gehirnwäsche und Bevölkerungsmanipulation angetretenen Mainstream-Medien:
http://www.borkenerzeitung.de/lokales/reken_artikel,-Freispruch-fuer-Azubi-aus-Maria-Veen-_arid,424739.html
Interessanter Kommentar - unter dem Gesichtspunkt habe ich die Bezahlschranke noch nicht betrachtet.Es entspräche sicherlich den Grundsätzen fairer Berichterstattung, Berichte, die vorhergehende Darstellungen relativieren, jedenfalls nicht schwerer zugänglich zu gestalten als die Ausgangsartikel. Ich kann mir aber vorstellen, dass diese Problematik selbst vielen Journalisten bislang noch nicht wirklich aufgefallen ist.
AntwortenLöschenBedauerlicherweise ist der Beitag ohne zu bezahlen nicht zu lesen. Und das Provinzblättchen ist nicht billig!
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