[...]Mutmaßliches Opfer. Mutmaßliches. M.u.t.ma.ß.l.i.c.h.e.s! - >> "Wenn wir in der Vergangenheit des Opfers ermittelt hätten – was glauben Sie, was das für einen Aufschrei gegeben hätte?", hatte Kommissar Plefka schon beim Wiederaufnahmeverfahren gegen Arnold gesagt. Dem angeblichen Vergewaltiger aber freiweg "charakterliche Verwahrlosung" und "schwere seelische Abartigkeit" zu bescheinigen, damit hatte niemand ein Problem.<<
http://www.welt.de/print/wams/vermischtes/article119804094/Falsches-Spiel.html
Selbst nach spektakulären Fällen wie jenem von Witte oder dem Freispruch von Kachelmann, dessen Beschuldigerin ebenfalls Fakten verfälscht und erfunden hatte, sei die Sensibilität nicht gewachsen. "Falschbeschuldigerinnen können weiterhin risikolos ihre Behauptungen in die Welt setzen und Leben zerstören", kritisiert Schwenn. Es sei eine Ausnahme, dass es jetzt im Fall Heidi K. zur Hauptverhandlung kam. "Normalerweise versuchen die Staatsanwaltschaften ihres schlechten Gewissens wegen alles, um solche Fälle unter den Teppich zu kehren."
http://www.echo-online.de/region/darmstadt/Arnold-Prozess-Fatale-Fehler-der-Staatsanwaelte;art1231,4241159
>> Die Verteidigung versuchte, den Pensionär auf seine vermeintlich widersprüchlichen Aussagen festzunageln. Die Richterin musste vor allem Rechtsanwalt Torsten Rock ermahnen, sich im Ton gegenüber dem Zeugen zu mäßigen. <<
Plädoyers im Prozess um Vergewaltigungslüge erwartet
Sonntag, 08. September 2013, 19:12 Uhr
Sonntag, 08. September 2013, 19:12 Uhr
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