Sonntag, 22. Juli 2012

Der große Scheiß bei Hockenheim? Wiederaufnahme des kompletten Kachelmann- Strafverfahrens? Causa-JK-2.0? Nochmal ganz von vorne? Oh nö, nicht wirklich, oder?


Ab ovo II: Was für  ein Litigations-PR-Wettbewerb wird das denn jetzt? Bei nunmehr fast 160.000 Anwälten und-innen hat man/frau doch nun wirklich beinahe die freie Wahl der Qual. Immerhin war der nunmehr Auserwählte (Fachanwalt für Strafrecht!) beim ursprünglichen Kachelmann-Prozess nicht erste Wahl, sondern das Noch-WR-Landesvorstandsmitglied, der von der Polizei empfohlene Thomas Franz). Im von Jörg Kachelmann nunmehr in Frankfurt anhängig gemachten Zivilverfahren, wechselte das Nicht-Opfer Claudia D.  [1],[2],[3] , [4]    nunmehr – warum auch immer - von Ketsch (bzgl. der Kachelmann-Zivilklage zu einem Fachanwalt für Strafrecht ?!?) nach Schwetzingen.
Schien zunächst in freiem Training die BUNTE-Fast&Furious-Stellv.-Chef-Redakteuse Tanja May (im Nebenjob Ghost-Writerin des beklagenswerten von Thomas Anders) klar im Vorteil wurde sie noch kurz dem Ende der Quali vom Regen-Gott RA Zipper abgefangen. Zur Überraschung aller drängelte sich allerdings in letzter Sekunde ein bisher völlig unbekanntes und unbeschriebenes Blatt „Mob“ Schwetzingen-Hockenheim davor und startet damit von der Pole-Position der Litigations-PR, die einst mit einem fulminanten Start des WR-Anwalts Thomas Franz in der medialen Causa Kachelmann bei Johannes Baptist Kerner begann und mit mehreren Motorstottern, Motorschäden und Motorplatzern  jäh für die aus der Kurve getragene Altmeisterin AS (verquastes Blog-Motto von sicherlich einiger Schöpfungshöhe und oder –tiefe ;-)) „Der Motor meines ganzen Handelns ist die Gerechtigkeit. Alles andere wäre  ein verpasstes Leben.“ - (vorläufig vor dem OLG Köln) endete.
Doch lassen wir die aktuellen Spitzenreiter gerade im direkten Vergleich zu Wort kommen (Ist Kopieren/Plagiieren/Zitieren wirklich so schwer???) -wohlgemerkt: Die Öffentlichkeit wurde zunächst via BUNTE(online) und keineswegs von Jörg Kachelmann oder seiner FRANKFURTER (wg Verhaftung am F.a.M.-Flughafen?)Anwältin Ann Marie Welker informiert und ist sicherlich schon vor dem Hintergrund der Berliner Entscheidung (siehe ganz  unten) gespannt:
Als advocata diaboli, der bekanntlich im Detail, also überall und nirgends steckt, und Zulassung bei allen nationalen und internationalen Gerichten, vom ältesten Urteil (Vertreibung aus dem Paradies -malus/malum) bis zum Jüngsten Gericht immer dabei, weise ich auf die Differenzen hin, die vom Unterschied kommt, wie die Armut vom Pauperismus. Ja, ja. Intelligenz und Kultur sind ein Zeichen für die Fähigkeit zur ‚Diskretion’ (alte Bedeutung und frei nach Peter Sloterdijk)
RA Birkenstock ein Magier/Seher?
Jörg Kachelmann verlangt Schadensersatz
„Er verlangt von unserer Mandantin die Kosten für Gutachter ersetzt, die sein Rechtsanwalt für ihn beauftragt hat noch vor dem Verfahren.“

Huihuihui! Vor dem Ermittlungsverfahren, was will der denn da behaupten?!?!? Oder meint er tatsächlich 'nur' vor der Klageerhebung? Ja, wann denn sonst? Sollte er etwa bis nach dem muriosen Almauftrieb des Gerichts warten? Nochmal ist, wenn man sich (auch das Gericht) zuerst um das ANGEBLICHE Kerngeschehen und die Wahrhaftigkeit der Aussage der NK kümmert!
… doch weiter!
Jörg Kachelmann verlangt Schadensersatz

……….Manfred Zipper glaubt auch, „dass das Landgericht Frankfurt für die Sache gar nicht zuständig ist. Auch wenn Herr Kachelmann am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Alles hat sich im Landgerichtsbezirk Mannheim zugetragen.“
Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“……..

Geschrieben von Manfred_Zipper am Sonntag, 24. Juni 2012
(Hervorhebungen v. dale)

http://www.strafrecht-schwetzingen.de/News-file-article-sid-62.html
Die BUNTE berichtet in der Ausgabe vom 21.06.2012 wie folgt:

[…]
Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. „Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war schließlich mit ausschlaggebend dafür, dass Herr Kachelmann aus der Untersuchungshaft frei kam.“

Für sein elf Seiten umfassendes Gutachten verlangt Prof. Rothschild 4908,75 Euro; dazu kommen 2346,50 Euro Spesen. Sein „vereinbarter“ Stundensatz, so steht es auf der Rechung, beträgt 250 Euro.

Die Vergütung von Gerichts-Sachverständigen ist in dem Büchlein „Gebührentabellen für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Sachverständige“ einheitlich geregelt. Darin steht, dass ein Gutachter pro 60 Minuten Arbeit 85 Euro verlangen darf. Auch der zuständige Berufsverband gibt diese Empfehlung aus, damit ein Gutachter gar nicht erst in den Verdacht kommt , er würde nicht neutral arbeiten. Tanja May[…]"
Soweit das ANGEBLICHE BUNTE-Tanja-May-Zitat!
Aber eben genau DAS steht eben nicht in dem Tanja May untergejubelten ‚Zitat’ in BUNTE, 26/2012, Seite 93: Die den »250 Euro« folgenden Wörter lauten dort:
„Deutlich mehr als die für gerichtlich bestellte Gutachter in den Gebührentabellen vorgesehenen 85 Euro pro 60 Minuten Arbeit. Auch der zuständige Berufsverband empfiehlt, nicht mehr zu verlangen.


Und auch von der ‚Wiederaufnahme des Strafverfahrens’ keine Schreibe.
Doch, doch da gebührt der ‚Schwetzinger Zeitung’ doch eindeutig die Pole-Position durch kreatives Raddrehen, dem großen natürlich. Da wurde die große BUNTE mal mit eigene Mitteln vorab geschlagen. Fragt sich wie lange das gut geht und Hoecker – so er denn vom Gutachter beauftragt wird ! - die Radaufhängung am Gutachter („Üble Nachrede zum Nachteil von Professor Rothschild ?) beanstandet. Denn was da zwischen den Zeilen angedeutet wird, sollte nicht nur jedem Strafrechtler
(§ 362 StPO - Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig, … 2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat; …)
klar sein!
„Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns eine Wiederaufnahme des kompletten Strafverfahrens mit sich bringe. "Ich sehe den einen oder anderen Ansatzpunkt. Beispielsweise die hohe Rechnung, die Professor Rothschild Herrn Kachelmann gestellt hat. Dieses Gutachten war mit ausschlaggebend dafür, dass er aus der Untersuchungshaft freikam." Laut Zipper ist Claudia D. noch immer in psychologischer Behandlung: "Für sie wäre es eine Horrorvorstellung, Kachelmann nochmals vor Gericht gegenüberstehen zu müssen." jüg
Schwetzinger Zeitung, Freitag, 22.06.2012
„Es könne sogar sein, so Zipper, dass die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Kachelmanns zu einem anderen Ergebnis führt als das Strafverfahren.“
Was da wohl im Hintergrund der neuen Litigations-PR gelaufen ist? Hat Zipper etwa ganz eine noch nicht von Verlagsjuristen gegengelesene ‚Ur’-Fassung des BUNTE-Artikels vom 21.6.2012 eben vor dem 21.06. erhalten und diese als eine Art ‚Stille-Post-für-Erwachsene’ selbst juristisch nicht genügend geprüft und/oder unverstanden ‚jungfräulich’ auf seiner Homepage veröffentlicht von wo sie ein eilfertiger Reporter der „Schwetzinger Zeitung“ ‚fand’ und sie wiederum kreativ weiterbearbeitete.
Wir werden sicher auch das erfahren. ;-)

Gerade vor dem Hintergrund der bisherigen von Hoecker losgetretenen Medien-Entscheidungen und dem offenbarten Fleiß, scheinen die BURDA-Anwälte, einer Light-Version den Vorzug gegeben zu haben; der Part mit der Wiederaufnahme und den mutmaßlichen Empfehlungen des Berufsverbandes mit den mittelbaren Unterstellungen ‚zwischen den Zeilen’ in Bezug auf  Prof. Dr. Rothschild taucht nicht auf.
Da scheint Ärger (vor dem LG Köln oder dahinter ;-) vorprogrammiert … ;-).
Ansonsten ist der Artikel, in dem es eigentlich um einen ganz anderen Prozess wegen angeblicher Vergewaltigung ging/geht aber auch noch hochinteressant.
Der geneigte Leser/die geneigte Leserin erfährt so nebenbei, dass es dem Vorsitzenden Richter der Dunkelkammer am LG Mannheim keineswegs so ergangen ist, wie einer Richter Kollegin in Frankfurt  ; nein, er macht munter genau da weiter, wo er aufgehört hat. Man ist ja schließlich in Mannheim. Und eben nicht in Frankfurt. ;-)
Schwetzinger Zeitung, Freitag, 20.07.2012
AUS DEM LANDGERICHT: Wie sich der Kachelmann-Prozess im Kopf einer Betroffenen festgesetzt hatte / Vergewaltigung nicht angezeigt

Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt

Von unserem Mitarbeiter Volker Widdrat

Erneut wird in einem Prozess vor dem Mannheimer Landgericht der Frage nachgegangen, was genau sich an einem bestimmten Tag in einer Wohnung in Schwetzingen abgespielt hat..............

..........Der Angeklagte soll den Vater der Nebenklägerin mit einem Elektroschocker angegriffen haben und mit seinem Auto auf den Geschädigten zugefahren sein. Auch die Mutter sagte, wegen der Kachelmann-Geschichte habe man die Vergewaltigung erst nicht zur Anzeige gebracht.
Der Prozess wird am Dienstag, 24. Juli, um 9 Uhr fortgesetzt.

http://www.morgenweb.de/region/schwetzinger-zeitung-hockenheimer-tageszeitung/schwetzingen/opfer-bis-zur-bewusstlosigkeit-gewurgt-1.654187

* „Entscheidung des 1. Strafsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. Februar 2012
3. Für die Höhe des erstattungsfähigen Stundensatzes des privaten Sachverständigen ist entsprechend der Grundsatzentscheidung des BGH vom 25. Januar 2007 – VII ZB 74/06 – (NJW 2007, 1532) das JVEG nicht direkt anwendbar. Die Stundensätze des JVEG sind jedoch als Richtlinie anzusehen, auf deren Grundlage der privatrechtlich vereinbarte Stundensatz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen ist. Weicht der Stundensatz um 20% oder mehr vom Stundensatz der entsprechenden Honorargruppe des JVEG ab, bedarf es für die Plausibilitätsprüfung besonderer Darlegungen durch den Anspruchsteller.

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