Ja, da kann man auch schon mal mit seinen Vor(ver)urteilungen durcheinanderkommen, wenn selbst der STA die Beißerchen verloren gegangen sind. ..Seit die so ahnungs- wie erbarmungslose Schwester Nr. 1Alice Schwarzer völlig losgelöst von den Ermittlungsfakten, Prozessfortgang und der StPO uns via Ex-Erzfeindin BILD und handverlesener Runde ihre Sicht der rechtlichen Dinge über den Jörg-Kachelmann-Prozess darlegen durfte, meint inzwischen jede, aber auch wirklich jede (auch ohne Doppelnamen!) es ihr nachmachen zu dürfen/müssen:.(Um Karl Kraus zu paraphrasieren:"..: "Alice Schwarzer hat der deutschen Gerichtsreportage das Mieder gelockert, so dass jeder Kommis nun an ihren Brüsten herumfingern kann.")
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"Wie Verteidigerin Daniela Kärcher hervorhob, hatte ihre Mandantin keinen Grund, den 76-Jährigen „in die Pfanne zu hauen“. Die Gegenseite habe versucht, die Atteste durch Strafanzeigen herabzusetzen, zudem habe sie den Verdacht, dass im Vorfeld mit den Zeugen gesprochen wurde, sagte die Rechtsanwältin. Die Krankenschwester habe schon bei der ersten Begegnung mit dem 76-Jährigen gespürt, dass dieser etwas anderes als eine Pflegekraft suche. „In dem Moment, in dem sie nicht funktionierte, hat er sie wie Dreck behandelt“, so die Verteidigerin, die eine Verurteilung forderte."
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/11801518.htm So am 24.03.
Am 22.03. ging's aber noch (ganz gut) - bei RM:
http://www.rhein-zeitung.de/region/bad-kreuznach_artikel,-Aussage-gegen-Aussage-Gericht-spricht-76-Jaehrigen-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung-frei-_arid,399301.html
Am 22.03. ging's aber noch (ganz gut) - bei RM:
" Rechtsanwältin Daniela Kärcher, die für ihre Mandantin als Nebenklagevertreterin auftrat, stellte fest, dass die Frau kein Motiv hatte, den Angeklagten „in die Pfanne“ zu hauen. Sie erinnerte daran, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander die Atteste ausgestellt hatten. Außerdem sei es offensichtlich, dass sich zwei Zeugen im Vorfeld mit dem Angeklagten abgesprochen hätten. Ihre Mandantin habe den Angeklagten nicht über Gebühr belastet und nicht einmal Schmerzensgeld beantragt. rm
http://www.rhein-zeitung.de/region/bad-kreuznach_artikel,-Aussage-gegen-Aussage-Gericht-spricht-76-Jaehrigen-vom-Vorwurf-der-Vergewaltigung-frei-_arid,399301.html
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