Das Oberlandesgericht Koblenz hat heute den 26 Jahre alten Hussam S. wegen Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen in zwei Fällen und wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in insgesamt 44 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Der zuständige 2. Strafsenat als Staatsschutzsenat sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte von September 2007 bis Dezember 2009 in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge verbreitete. Mit insgesamt 44 Veröffentlichungen warb er gezielt dafür, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, der Islamischen Jihad Union und der Islamischen Bewegung Usbekistan zu beteiligen. Insbesondere stellte er Erklärungen von Rädelsführern oder sonstigen Repräsentanten dieser terroristischen Vereinigungen auf verschiedenen Internetseiten ein und machte sich deren Inhalt durch befürwortende Begleitkommentare oder die Art und Weise der Präsentation zu eigen.
In zwei Fällen veröffentlichte der Angeklagte das Video einer Enthauptung, um den militanten Jihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaida im Zweistromland propagandistisch zu unterstützen. In dem Video wird ein amerikanischer Staatsangehöriger auf grausamste Weise vor laufender Kamera mit einem Messer enthauptet.
Der in Syrien geborene Angeklagte, der Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit ist, lebt seit 1990 in Deutschland und war vor seiner Inhaftierung am 4. Juli 2010 zuletzt Student und wohnte in Montabaur.
Im Laufe des Jahres 2007 entschloss er sich, den Jihad von Al Qaida und anderen islamistischen Terrorvereinigungen dadurch zu unterstützen, dass er deren Video- und Textbotschaften übersetzte und im Internet verbreitete. Dabei ging er höchst konspirativ vor, nutzte eine Vielzahl von Email-Adressen und Benutzernamen und verschleierte seine Internetaktivitäten durch entsprechende Software. Da er nach dem Auszug aus dem Elternhaus über keinen Internet-Anschluss verfügte, „hackte“ er sich in fremde WLAN-Netze seiner Nachbarschaft ein und nutzte diese Anschlüsse, um Jihad-Propaganda über das Internet zu verbreiten.
Nachdem der Angeklagte Botschaften von Al Qaida und anderen islamistischen Terrorvereinigungen zunächst in den jihadistischen Internet-Foren der deutschen Sektion der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) präsentiert hatte, entschloss er sich, eine eigene Medienstelle zur Bearbeitung und Verbreitung islamistischer Jihad-Propaganda aufzubauen. Zu diesem Zweck gründete er das Al Ansar Media Battalion (AAMB), das aus mehreren deutschsprachigen Weblogs und einem jihadistischen Internet-Forum bestand; es entwickelte sich nach dem Zusammenbruch der deutschsprachigen GIMF im Sommer 2008 zum bedeutendsten Medium zur Verbreitung islamistischer Jihad-Propaganda im deutschsprachigen Raum. Zuletzt administrierte der Angeklagte das deutschsprachige Jihad-Forum unter dem Dach des international agierenden Ansar Al-Dschihad Netzwerk (AADN).
Aus Sicht des Senats gibt es in Folge der sorgfältigen Aufarbeitung der überwachten Internetverbindungen des Angeklagten keine Zweifel, dass es der Angeklagte war, der in allen Fällen die Beiträge in die Internetforen eingestellt hat. Die Auswertung der Internetbeiträge ergab, dass der Angeklagte nicht nur den bewaffneten Jihad gegen die ausländischen Truppen insbesondere in Afghanistan und im Irak befürwortet, sondern sich sich für die gewaltsame Verbreitung des Islam auf der ganzen Welt einsetzt. Die Attentäter der Anschläge vom 11. September 2001 und anderer Terrorakte preist er als vorbildliche Märtyrer und er befürwortet solche Anschläge auf der ganzen Welt, insbesondere auch in Deutschland.
Hintergrund zum Verfahrensablauf:
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den Angeklagten am 22. August 2011 zu. Die Hauptverhandlung begann am 7. November 2011. Heute war der 36. Verhandlungstag. Im Laufe der Verhandlung wurden 19 Zeugen vernommen, darunter zahlreiche Beamte des Bundeskriminalamts, und 10 Sachverständige, insbesondere Islamwissenschaftler, angehört. Die mitunter mehrstündigen Videos und Textbotschaften, die Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwalts waren, wurden allesamt in Augenschein genommen bzw. verlesen.
Oberlandesgericht Koblenz, Staatsschutzsache 2 StE 8/11-1
Der zuständige 2. Strafsenat als Staatsschutzsenat sah es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte von September 2007 bis Dezember 2009 in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge verbreitete. Mit insgesamt 44 Veröffentlichungen warb er gezielt dafür, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, der Islamischen Jihad Union und der Islamischen Bewegung Usbekistan zu beteiligen. Insbesondere stellte er Erklärungen von Rädelsführern oder sonstigen Repräsentanten dieser terroristischen Vereinigungen auf verschiedenen Internetseiten ein und machte sich deren Inhalt durch befürwortende Begleitkommentare oder die Art und Weise der Präsentation zu eigen.
In zwei Fällen veröffentlichte der Angeklagte das Video einer Enthauptung, um den militanten Jihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaida im Zweistromland propagandistisch zu unterstützen. In dem Video wird ein amerikanischer Staatsangehöriger auf grausamste Weise vor laufender Kamera mit einem Messer enthauptet.
Der in Syrien geborene Angeklagte, der Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit ist, lebt seit 1990 in Deutschland und war vor seiner Inhaftierung am 4. Juli 2010 zuletzt Student und wohnte in Montabaur.
Im Laufe des Jahres 2007 entschloss er sich, den Jihad von Al Qaida und anderen islamistischen Terrorvereinigungen dadurch zu unterstützen, dass er deren Video- und Textbotschaften übersetzte und im Internet verbreitete. Dabei ging er höchst konspirativ vor, nutzte eine Vielzahl von Email-Adressen und Benutzernamen und verschleierte seine Internetaktivitäten durch entsprechende Software. Da er nach dem Auszug aus dem Elternhaus über keinen Internet-Anschluss verfügte, „hackte“ er sich in fremde WLAN-Netze seiner Nachbarschaft ein und nutzte diese Anschlüsse, um Jihad-Propaganda über das Internet zu verbreiten.
Nachdem der Angeklagte Botschaften von Al Qaida und anderen islamistischen Terrorvereinigungen zunächst in den jihadistischen Internet-Foren der deutschen Sektion der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) präsentiert hatte, entschloss er sich, eine eigene Medienstelle zur Bearbeitung und Verbreitung islamistischer Jihad-Propaganda aufzubauen. Zu diesem Zweck gründete er das Al Ansar Media Battalion (AAMB), das aus mehreren deutschsprachigen Weblogs und einem jihadistischen Internet-Forum bestand; es entwickelte sich nach dem Zusammenbruch der deutschsprachigen GIMF im Sommer 2008 zum bedeutendsten Medium zur Verbreitung islamistischer Jihad-Propaganda im deutschsprachigen Raum. Zuletzt administrierte der Angeklagte das deutschsprachige Jihad-Forum unter dem Dach des international agierenden Ansar Al-Dschihad Netzwerk (AADN).
Aus Sicht des Senats gibt es in Folge der sorgfältigen Aufarbeitung der überwachten Internetverbindungen des Angeklagten keine Zweifel, dass es der Angeklagte war, der in allen Fällen die Beiträge in die Internetforen eingestellt hat. Die Auswertung der Internetbeiträge ergab, dass der Angeklagte nicht nur den bewaffneten Jihad gegen die ausländischen Truppen insbesondere in Afghanistan und im Irak befürwortet, sondern sich sich für die gewaltsame Verbreitung des Islam auf der ganzen Welt einsetzt. Die Attentäter der Anschläge vom 11. September 2001 und anderer Terrorakte preist er als vorbildliche Märtyrer und er befürwortet solche Anschläge auf der ganzen Welt, insbesondere auch in Deutschland.
Hintergrund zum Verfahrensablauf:
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den Angeklagten am 22. August 2011 zu. Die Hauptverhandlung begann am 7. November 2011. Heute war der 36. Verhandlungstag. Im Laufe der Verhandlung wurden 19 Zeugen vernommen, darunter zahlreiche Beamte des Bundeskriminalamts, und 10 Sachverständige, insbesondere Islamwissenschaftler, angehört. Die mitunter mehrstündigen Videos und Textbotschaften, die Gegenstand der Anklage des Generalbundesanwalts waren, wurden allesamt in Augenschein genommen bzw. verlesen.
Oberlandesgericht Koblenz, Staatsschutzsache 2 StE 8/11-1
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