Am Montag, 19. März 2012 um 10.00 Uhr beginnt im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz die Hauptverhandlung gegen Ahmad S., dem die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt wird (vgl. Medienmitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Februar 2012).
Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an diesem ersten Hauptverhandlungstermin teilnehmen wollen, dies -soweit noch nicht geschehen- bis zum 16. März 2012, 12.00 Uhr mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Als Fortsetzungstermine wurden jeweils zur selben Uhrzeit am selben Ort bestimmt:
20., 26., 27. März 2012,
2., 3., 10., 23., 24. und 30. April 2012
sowie ab Montag, 8. Mai 2012 grundsätzlich jeden Montag und Dienstag, soweit nicht Feiertage oder Urlaubszeiten von Verfahrensbeteiligten entgegenstehen.
Auch hinsichtlich der Fortsetzungstermine bitte ich Medienvertreterinnen und –vertreter, die daran teilnehmen wollen und Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigen, dies jeweils spätestens einen Werktag vorher mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Hintergrund:
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den 37-jährigen Ahmad S. am 1. Februar 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az: 2 StE 10/11-8). Dem Angeklagten wird die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt. Er ist in Afghanistan geboren, deutscher und afghanischer Staatsangehöriger und lebte von 1990 bis Anfang 2009 in Deutschland, zuletzt in Hamburg.
Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts soll sich der Angeklagte seit dem Jahr 2007 radikalisiert und Anfang des Jahres 2009 entschlossen haben, am gewaltsamen Jihad teilzunehmen. So soll er im März 2009 mit weiteren Personen nach Waziristan/Pakistan ausgereist sein, wo er sich im Mai 2009 der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) angeschlossen haben soll. In der Folgezeit habe er dort eine Kampfausbildung begonnen und an einem deutschsprachigen Propagandafilm mitgewirkt.
Im Sommer 2009 habe der Angeklagte die IBU verlassen, um sich der Al Qaida anzuschließen. In einem Ausbildungscamp der Al Qaida in Badr (Waziristan) soll er zur Vorbereitung auf Kampfeinsätze der terroristischen Vereinigung die Handhabung von Kriegswaffen (u.a. Panzerabwehrgeschütze, Mörser) trainiert haben. Im Juni 2010 soll er in näheren Kontakt zu einem hochrangigen Funktionär der Al Qaida gekommen sein. Dieser habe geplant, in Europa ein Netzwerk von Personen aufzubauen, die für die Organisation tätig werden sollten. Der Angeklagte sei dafür vorgesehen gewesen, in Deutschland an diesem europäischen Netzwerk mitzuwirken. Das Netzwerk habe die finanzielle Unterstützung der Vereinigung sicherstellen und in Europa auch für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung bereitstehen sollen. Zunächst soll er eine Einweisung in das dafür vorgesehene konspirative Kommunikationssystem der Al Qaida erhalten haben. Sodann sei er Ende Juni 2010 nach Afghanistan gereist, um von dort aus nach Deutschland zurückzukehren.
Anfang Juli 2010 wurde der Angeklagte in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-amerikanischen Gewahrsam. Am 21. April 2011 wurde er nach Deutschland überstellt, seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an diesem ersten Hauptverhandlungstermin teilnehmen wollen, dies -soweit noch nicht geschehen- bis zum 16. März 2012, 12.00 Uhr mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Als Fortsetzungstermine wurden jeweils zur selben Uhrzeit am selben Ort bestimmt:
20., 26., 27. März 2012,
2., 3., 10., 23., 24. und 30. April 2012
sowie ab Montag, 8. Mai 2012 grundsätzlich jeden Montag und Dienstag, soweit nicht Feiertage oder Urlaubszeiten von Verfahrensbeteiligten entgegenstehen.
Auch hinsichtlich der Fortsetzungstermine bitte ich Medienvertreterinnen und –vertreter, die daran teilnehmen wollen und Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigen, dies jeweils spätestens einen Werktag vorher mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Hintergrund:
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den 37-jährigen Ahmad S. am 1. Februar 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az: 2 StE 10/11-8). Dem Angeklagten wird die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt. Er ist in Afghanistan geboren, deutscher und afghanischer Staatsangehöriger und lebte von 1990 bis Anfang 2009 in Deutschland, zuletzt in Hamburg.
Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts soll sich der Angeklagte seit dem Jahr 2007 radikalisiert und Anfang des Jahres 2009 entschlossen haben, am gewaltsamen Jihad teilzunehmen. So soll er im März 2009 mit weiteren Personen nach Waziristan/Pakistan ausgereist sein, wo er sich im Mai 2009 der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) angeschlossen haben soll. In der Folgezeit habe er dort eine Kampfausbildung begonnen und an einem deutschsprachigen Propagandafilm mitgewirkt.
Im Sommer 2009 habe der Angeklagte die IBU verlassen, um sich der Al Qaida anzuschließen. In einem Ausbildungscamp der Al Qaida in Badr (Waziristan) soll er zur Vorbereitung auf Kampfeinsätze der terroristischen Vereinigung die Handhabung von Kriegswaffen (u.a. Panzerabwehrgeschütze, Mörser) trainiert haben. Im Juni 2010 soll er in näheren Kontakt zu einem hochrangigen Funktionär der Al Qaida gekommen sein. Dieser habe geplant, in Europa ein Netzwerk von Personen aufzubauen, die für die Organisation tätig werden sollten. Der Angeklagte sei dafür vorgesehen gewesen, in Deutschland an diesem europäischen Netzwerk mitzuwirken. Das Netzwerk habe die finanzielle Unterstützung der Vereinigung sicherstellen und in Europa auch für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung bereitstehen sollen. Zunächst soll er eine Einweisung in das dafür vorgesehene konspirative Kommunikationssystem der Al Qaida erhalten haben. Sodann sei er Ende Juni 2010 nach Afghanistan gereist, um von dort aus nach Deutschland zurückzukehren.
Anfang Juli 2010 wurde der Angeklagte in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-amerikanischen Gewahrsam. Am 21. April 2011 wurde er nach Deutschland überstellt, seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Oberlandesgericht Koblenz
Beginn des Verfahrens vor dem Staatsschutzsenat am 19. März 2012
Informationen für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien
Beginn des Verfahrens vor dem Staatsschutzsenat am 19. März 2012
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