Freitag, 3. September 2010

Strafverfahren gegen Trierer Facharzt wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

Mal wieder (>>>>) ein verfahrenes Verfahren nach "sehr aufwändigen Ermmittlungen" - in Trier ?
Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 51 Jahre alten in Trier tätig gewesenen Facharzt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben. Nach dem Ergebnis der sehr aufwändigen Ermittlungen der Kriminalinspektion Trier legt die Staatsanwaltschaft dem früheren Arzt 43 Fälle des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c Strafgesetzbuch) zur Last. Er ist nach der Bewertung des Ermittlungsergebnisses hinreichend verdächtig, in der Zeit von Sommer 2008 bis Sommer 2009 in 43 Fällen an Patientinnen, die ihn wegen einer Behandlung, Untersuchung oder Beratung aufgesucht hatten, sexuell motivierte Handlungen vorgenommen zu haben, die weder für die Behandlung oder Untersuchung noch sonst medizinisch erforderlich gewesen waren. Die angeklagten Taten richteten sich gegen 35 Patientinnen, von denen sich einige mehrfach sexuellen Übergriffen ausgesetzt sahen und es in einem Fall bei einem Versuch blieb.Der A
ngeschuldigte hat die Vorwürfe über seinen Verteidiger in allgemeiner Form eingeräumt. Ein gegen ihn zunächst ergangener Haftbefehl ist gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Der Angeschuldigte übt seinen Beruf nicht mehr aus und hat auf seine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung sowie seine Approbation als Arzt verzichtet.

Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

Hintergrund:

§ 174c Abs. 1 StGB lautet wie folgt:

Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

gez. ( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt

Staatsanwaltschaft Trier
Strafverfahren gegen Trierer Facharzt wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses - 2. Folgemitteilung

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