Ja, ja! Von wegen bizarre Details ... .
Anwälte bremsen Titelgeschichte gerichtlich ein
Kachelmann erwirkt EV gegen Focus
Im Fall Kachelmann gibt es einen Nord-Süd-Konflikt: So bekommt der Spiegel aus Hamburg ein Exklusiv-Interview mit dem Wettermoderator und der Focus aus München eine Einstweilige Verfügung, weil er Belastendes aus den Ermittlungsakten zitiert. Die neueste EV des Landgerichts Köln von Mittwoch verbietet dem Focus nun drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte, die vor allem wegen ihrer dezidierten Beschreibungen auffallen. Wie Burda Media auf die Post aus Köln reagiert, ist noch unklar.
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Die Chancen für den Focus, die Einstweilige Verfügung zu Kippen, stehen möglicherweise nicht so gut. Gegenüber MEEDIA erklärt der Medienrechtsanwalt Markus Kompa: "Sobald ein Berichtsthema Sexualität betrifft, muss ein Berichtsinteresse schon sehr überzeugend begründet werden. Es geht die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an, was wer in wessen Bett oder Dusche tut.
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http://meedia.de/nc/details-topstory/article/kachelmann-erwirkt-ev-gegen-focus_100029530.html?tx_ttnews[backPid]=23&cHash=2090407c48
Hier der Link zu den PM bei Höcker:
Da wird ja wohl gleich was kommen ...
http://www.hoecker.eu/rechtsfragen.htm
Jörg Kachelmann erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen «Focus»
Verlag will sich dagegen wehren
Persönlichkeitsrecht
Fall Kachelmann: Die Medien und der Verdächtige
Seit Monaten berichten Medien über den Fall des Moderators Jörg Kachelmann, der eine ehemalige Geliebte vergewaltigt haben soll. Kaum ein Kriminalfall wurde schon während der Ermittlungen so öffentlich ausgebreitet. Intimste Dateils aus der Beziehung wurden bekannt. Wie steht es dabei um das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen? Ein Überblick:
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