Montag, 21. Juni 2010

Jurastudent ohne Angst vor OVG (Az.: 10 D 10529/10.OVG).:Unhart aber fair: Prüfungsangst kein Härfefall

Das Problem der allgemeinen Prüfungsangst berechtigt einen erfolglosen Kandidaten nicht, zum zweiten Mal zu einer Wiederholungsprüfung antreten zu dürfen.

HIER geht's direkt zum OVG-PKH-Beschluss.
MERKE: An der Quelle ist der (Informatiosn-)Fluss immer am reinsten.
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"Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungs­gerichts Mainz vom 16. März 2010 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

G r ü n d e

Das Verwaltungsgericht hat zu Recht den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO bietet.

Auch nach Überzeugung des Senats bestehen gegen die Regelung in § 7 Abs. 5 JAG über die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung keine verfas­sungs­rechtlichen Bedenken.[...]

Jurastudent unterliegt vor GerichtAngst kein Wiederholungsgrund

Wer das juristische Staatsexamen nicht besteht, hat die Chance auf eine zweite Prüfung - ein Recht darauf hat er nicht. Nicht einmal, wenn er unter Prüfungsängsten leidet.[...]

http://www.n-tv.de/panorama/Angst-kein-Wiederholungsgrund-article931818.html

http://www.mv-online.de/journal/beruf_und_karriere/aktuelles/1340451_Pruefungsangst_Keine_weitere_Wiederholungspruefung.html

Dazu paßt auch hervorragend:
http://www.jurablogs.com/de/der-bachelor-die-bachelorette-macht-krank-reform-immer-mehr-studenten-psychologen-1

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