ZITAT des Tages:
Es folgen Beipiele falsche Paraphrasierung (2x), Hinzufügen, Beamter ersetzt eigene Schlußfolgerung durch Schlußfolgerung des Zeugen, eine Protokollierung des Gegenteils .... "Nur wenn man weiß, wie polizeiliche Vernehmungsprotokolle zustande kommen, kann man ihren Beweiswert beurteilen."aus unserer Dauerempfehlung (siehe unten):
RZ 1384
Man mag hinzufügen: "It's the Sachverhalt, stupid!"
(Was nützt ein mindestens voll befriedigend im Staatsexamen und das viele Gesumse um das bisschen Subsumtionstechnik nach elfundneunzig Semestern, wenn der Staatsanwalt in der Mittelstufe bei Biologie, Physik und Chemie nicht aufgepaßt hat...?? Was? Oder gar ein Richter (§ 261 StPO + § 286 ZPO einziges Beweismaß: tatrichterliche Überzeugung) sich für so unabhängig hält, dass er sich sogar unabhängig von Naturgesetzen ("Seinsgesetze") wähnt und sich frei und völlig losgelöst von der Erden und jedem Zwang des vierdimensionalen Universums seine freien und unabhängigen Entscheidungen fällt?)
(Was nützt ein mindestens voll befriedigend im Staatsexamen und das viele Gesumse um das bisschen Subsumtionstechnik nach elfundneunzig Semestern, wenn der Staatsanwalt in der Mittelstufe bei Biologie, Physik und Chemie nicht aufgepaßt hat...?? Was? Oder gar ein Richter (§ 261 StPO + § 286 ZPO einziges Beweismaß: tatrichterliche Überzeugung) sich für so unabhängig hält, dass er sich sogar unabhängig von Naturgesetzen ("Seinsgesetze") wähnt und sich frei und völlig losgelöst von der Erden und jedem Zwang des vierdimensionalen Universums seine freien und unabhängigen Entscheidungen fällt?)
Noch Fragen, Hauser?
nein Kienzle!
Um es vorweg zu bloggen: Nein, ich habe keine Anteile am BECK-Verlag, bin weder verwandst noch verschwägert, kenne nicht mal den Hausmeister .. .
Nur, lieber BECK-Verlag, bei Zielgruppen sollte man vielleicht noch die (BILD-)JOURNALISTEN und das (ganz(e)) gemeine Hosianna-Kreuzigt-Ihn skandierende Volk mit aufnehmen.
nein Kienzle!
Um es vorweg zu bloggen: Nein, ich habe keine Anteile am BECK-Verlag, bin weder verwandst noch verschwägert, kenne nicht mal den Hausmeister .. .
Nur, lieber BECK-Verlag, bei Zielgruppen sollte man vielleicht noch die (BILD-)JOURNALISTEN und das (ganz(e)) gemeine Hosianna-Kreuzigt-Ihn skandierende Volk mit aufnehmen.
Tatsachenfeststellung vor Gericht
Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre
Handbuch
3. Auflage 2007. XXV, 358 S. Kartoniert
C. H. Beck ISBN 978-3-406-55653-1
In der Vorauflage erschienen die Themenbereiche „Glaubwürdigkeits- und Beweislehre“ sowie die „Vernehmungslehre“ in zwei verschiedenen Bänden, die nun in aktualisierter Form in einem Band zusammengefasst wurden.
Erschienen: 2007
sofort lieferbar!
42,00 € inkl. MwSt.
Zur Neuauflage:
Die 3. Auflage berücksichtigt insbesondere die neuesten Erkenntnisse aus Psychologie und Medizin. Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung zu den beweisrechtlichen Bestimmungen aller Verfahrensordnungen eingearbeitet.
Zielgruppe:
Für Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige, Studenten, Referendare.
Von Prof. Rolf Bender, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Armin Nack, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und Wolf-Dieter Treuer, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
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