Freitag, 7. Mai 2010

Gesetzentwurf im Bundesrat: Rheinland-Pfalz gegen Werbung für Suizidbeihilfe

Rheinland-Pfalz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe in den Bundesrat eingebracht. Es sollen mit den Gesetzentwurf solche Werbemaßnahmen erfasst werden, die grob anstößig oder allein auf kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Justizminister Heinz Georg Bamberger stellte die Gesetzesinitiative im Bundesrat vor. "Es ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden. Hier wird die Ausweglosigkeit von Menschen schamlos zu eigenen Zwecken ausgenutzt. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben", so Bamberger.



Derartige Werbemaßnahmen gefährdeten zudem ganz besonders die natürliche Achtung vor dem menschlichen Leben, weil sie die Selbsttötung zu etwas ganz Alltäglichem, ja sogar geradezu zu einer Handelsware herabwürdigten, so der Minister.



"Das wiederholte öffentliche Werben gerade von Konstrukteuren sogenannter 'Selbsttötungsmaschinen' ist unerträglich. Um derartigem Treiben Einhalt zu gebieten, ist es erforderlich, einen eigenen Straftatbestand zum Verbot der Werbung für Suizidbeihilfe zu schaffen, der die Werbung für die Suizidbeihilfe unter Strafe stellt", bekräftigte Bamberger.





Information:

Nach deutschem Strafrecht ist die Suizidbeihilfe straflos, nachdem selbst der Suizid und der Suizidversuch strafrechtlich nicht geahndet werden können. Daran will der vorliegende Gesetzentwurf nichts ändern. Unberührt von dem Gesetzentwurf und der vorgeschlagenen Strafvorschrift bleiben ausdrücklich palliativ-medizinische Maßnahmen, die einen völlig anderen Ansatz, nämlich der Sterbegleitung, nicht aber der Suizidbeihilfe verfolgen. Unberührt bleiben auch sachliche Informationen, denen der werbende Charakter fehlt und die nicht zum Zwecke des eigenen Vermögensvorteils für geleistete oder zu leistende Suizidbeihilfemaßnahmen erfolgen.

Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz gegen Werbung für Suizidbeihilfe

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