Ja, wo führen sie denn? Ja, wohin führen sie denn? In die Irre?
"Es geht um nicht weniger als um den Schutz von Privatheit und Persönlichkeit. Das sind essentielle und existenzielle Grundrechte unserer Verfassung", betonte Justizminister Heinz Georg Bamberger anlässlich der Beratung des Bundesrates zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, der von Hamburg eingebracht worden ist. Hintergrund ist die Debatte um "Google-Street-View".
Nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in allen Bundesländern führen Fahrzeuge mit aufmontierten Kameras durch Städte und Dörfer und fotografierten flächendeckend. Da die Kameras aus einer Höhe von fast 3 Metern fotografierten, würden Daten erfasst - etwa Einblicke in Gärten oder Höfe -, die den privaten Bereich von Menschen beträfen. Ein von der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stelle fest, dass diese flächendeckende Erfassung gegen Vorschriften des Bundesdaten¬schutzgesetzes verstoße und auch unter den Aspekten des Schutzes von Privatheit und Persönlichkeit Bedenken begegne, so Bamberger.
"Die Bilder und Daten werden nach der Erfassung anschließend in die Vereinigten Staaten gesandt. Was dort damit geschieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Rheinland-Pfalz unterstützt den Gesetzentwurf aus Hamburg. Er enthält sinnvolle und notwendige Regelungen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen ausreichenden Schutz gegen mögliche Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts durch Unternehmen zu geben, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten, und letztlich gewinnbringend verwerten. Das Land Rheinland-Pfalz prüft und behält sich jedoch vor, weitergehende gesetzgeberische Schritte auf den Weg zu bringen. Hierbei denken wir an eine mögliche Erhöhung der Bußgelder oder an Regelungen über die Leistung von Schmerzensgeld und die Einführung einer Verbandsklage", bekräftigte der Minister.
Information:Nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind schon nach geltendem Recht folgende Einschränkungen zu beachten:
- Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten sind nur bis zu einer Höhe von 2 Metern zulässig. Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe sind sowohl aus persönlichkeits- also auch aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
- Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen grundsätzlich nicht fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
- Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug (z. B. Kfz-Kennzeichen) dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann. Eine ausreichende Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterstützt Gesetzesinitiative zu "Straßenansichten im Internet" / Bamberger: "Wir prüfen weitergehende gesetzgeberische Schritte"
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