Donnerstag, 10. Dezember 2009

Sündig wie der Tod? Jura-Bachelorette bolognese oder schon/noch echte Anwältin

Über anwaltliche "Todsünden" und andere Liederlichkeiten ...

Was braucht Deutschland Bacheloretten, wenn es solche (noch) zugelassenen, aber zu lässigen, todsündigen Anwältinnen zumindest auf den in Deutschland lebenden Teil der Menschheit los- und bei allen OLG zuläßt?
Die zu allem Überfluß ihren anwaltlich in der Angelegenheit zunächst nicht vertretenen Gegnern auch noch ein Jura-Studium (an der Fernuni Hagen?) als Therapie für vermeintlich hochgardig gestörte Gegner vorschlagen .... . Es sind doch so schon zu viele (auch wenn 14% aufgeben)! - und wie hier - aus den Briefköpfen der Sozietät und den Blicken und dem Gerichtsgewusel ("Sie hat sich stets bemüht, den an Sie herangetragenen Mandaten ... ) verschwinden.

Wir bleiben dabei:

Es sind so schon und offensichtlich einfach zu viele

(Nur mal einfach so als Strafrechts-Quickie zwischendurch, liebe Bachelor/etten: § 203 (1) Nr.3)

Solche Fälle auch - mit den (Brief-)Köpfen des Grauens - gefühlte 20% - (1) (2) (3) sind allerdings dagegen nur nervig und "relativ" harmlos. Gefühlte 20% kriegt man auch mit EINEM einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09 LG Dresden) und BRAK-Mitteilung (schon 2/2009 -PDF) so schnell nicht weg. Höchstens in gemeinsamer Anstrengung ... . Denn die Selbstreinigungskräfte des Marktes scheinen auch hier nicht zu funktionieren. (Vielleicht wären DAS ja mal Fälle für die Massenabmahner ;-) - Streitwert(e): 6000 Euro!)

BTW: Muss es wirklich "DAR" oder nicht besser und konsequent doch "DAL" (Dümmster anzunehmender lawyer in Anlogie zu "Dümmster anzunehmender User" heißen?

Also:

Wie entsorgt frau/blonde Anwältin eine Email, die sie

a) ausgedruckt
b) "ungelesen, aber in jedem Fall unbeachtet" (Mandant also nicht mal informiert?)
c) geantwortet

hat?
(an den noch nicht vertretenen Gegner:)
"... ich hatte Ihnen bereits vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass der von Ihnen umfangreichst fabrizierte Müll - zumeist ungelesen, in jedem Falle jedoch unbeachtet - in unserem Altpapiercontainer landet. [...] sic!
... wenn Sie bei der Korrektur hinsichtlich Rechtsprechung und der Grammatik ..." (gemeint war wohl Rechtschreibung!)
... Noch nicht mal ein Fünkchen Respekt oder Anerkennung kann ich für Sie und Ihre hochgradig gsetörte Persönlichkeit aufbringen. Die einzigen Emotionen, die ich für Sie und ihre Machenschaften entwickeln konnte, sind Mitleid und Bedauern und der Gedanke, dass Ihnen in der Tat nicht mehr zu helfen ist. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, mit der neu gewonnenen Zeit noch ein Jurastudium zu absolvieren. ..."

Mal schauen, was die Anwaltskammer und STA so als Antworten zu bieten haben (und wann!), zumal die Blondine ja auch im weiteren Verlauf der Suada in Email-Form als Schriftsatz an den in dieser Sache zunächst nicht vertretenen Gegner ohnehin INZWISCHEN ohnehin schon etwas (brief)kopf- und mandantinnenlos wirkt. (An andere Stelle meinte ihre Ex-Mandantin aus diesem Gesamt-Fall, sie habe die neue (inzwischen wohl 4.) Anwältin, weil ihr Ex-Gatte "ja alle anderen platt gemacht habe".

Nicht nur deshalb interessant dabei auch der Hinweis an den Gegner (u.a. wurde der Trennungsunterhalt inzwischen rückwirkend bis zum Trennungszeitpunkt aufgehoben, es gibt keinen nachehelichen Unterhalt), der in diesem erbitterten Rosenkrieg trotz aller Verfahren, mit denen er wiederum überzogen wurde (ohne allerdings an jenen Steher und wohl Rekordhalter heranzukommen), bisher rechtlich unbeschadet daraus hervorging und nur noch des alleinigen Sorgerechts für das gemeinsame Kind entbehrt: "Die einzigen Emotionen, die ich für Sie und Ihre Machenschaften entwickeln konnte, sind Mitleid und Bedauern und der Gedanke, dass Ihnen in der Tat nicht mehr zu helfen ist. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, mit der neu gewonnenen Zeit noch ein Jurastudium zu absolvieren..." - Was ist DAS denn? Ein Jura-Studium an der Fernuni Hagen als therapeutische Hilfe Selbsthilfe für jemanden, dem ohnehin nicht mehr zu helfen ist?)

Als "Todsünde" (peccatum mortiferum) bezeichnete ein Vertreter eines christlich-südlichen Kammerbezirks - laut Handakte >>>- in religiöser Beschlagenheit eine solche Schandtat. Und "Todsünden", mal 8 mal 7 (Man erinnert sich dunkel und angwidert (natürlich) an den Film mit Brad Pitt und Gwynneth Paltrow an der Zahl aber nie mehr, sind das Heftigste (War der Blondschopf nicht nachher abgetrennt in einer Kiste?), was die katholische Kirche und der dortige oberste Gerichtshof ("Jüngstes Gericht") im Strafrechtskatalog für die Ewigkeit so zu bieten hat. Doch er, der Kammervertreter, erklärt nicht, was für Datenvergehen durch Anwältinnen an der Stelle dafür von Benedikt rausgeschmissen wurde.
(Egal wie, sie sind immer nach Ich-Bezogenheit gestaffelt. So ist und bleibt Stolz wohl dauerhaft vorn beim Ranking von Deutschlands sündigsten Sünden immer vorn. - Und davon ist in dem "Schriftssatz" - siehe unten - genügend zu lesen, wie auch von Verleumdung... .)

Letzter Stand vorher war >>>>:
"

Im 7. Jh. wurde die Traurigkeit durch die Trägheit ersetzt.

Gegenwärtig listet die katholische Kirche folgende sieben Tod- bzw. Hauptsünden auf (KKK Nr. 1866):

  1. Stolz,
  2. Habsucht,
  3. Neid,
  4. Zorn,
  5. Unkeuschheit,
  6. Unmäßigkeit,
  7. Trägheit oder Überdruß.

An anderer Stelle werden als "schwere Sünden" Glaubensabfall, Mord, Ehebruch, schwere Verleumdung, Verweigerung von Hilfe in Lebensgefahr usw. aufgeführt."

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